Energieausweis Neubau: Nur der Bedarfsausweis zählt
Sie erfahren, warum der KfW-Nachweis nicht der Energieausweis ist, weshalb beim Neubau nur der Bedarfsausweis infrage kommt und wie der Ablauf bis zur Übergabe aussieht.
Für: Bauherren von Neubauten in Bremen und Bremerhaven · Veröffentlicht am 22. Juli 2026
Dieses Video zeigt den Rechtsstand vom 22. Juli 2026. Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Den aktuellen Stand finden Sie im Artikel zum Video.
Kapitel
- 0:00 Die Kostenfalle beim Neubau
- 1:08 KfW-Nachweis oder GEG-Energieausweis
- 1:42 Pflicht zum Bedarfsausweis
- 2:17 Warum kein Verbrauchsausweis
- 2:58 Vier Schritte zur Rechtssicherheit
- 3:32 Energieklassen und GModG 2027
- 5:07 Benötigte Unterlagen und Ablauf
Transkript
Sie bauen Ihr Traumhaus in Bremen oder Umgebung? Großartig, herzlichen Glückwunsch! Aber ganz ehrlich, vergessen wir mal kurz das übliche Vorgeplänkel. Ich muss Sie hier und heute vor einer riesigen Kostenfalle warnen.
90 Prozent, ja, 90 Prozent der Bauherren machen kurz vor dem Ziel einen massiven Fehler. Ein Fehler, der Sie bei der Schlüsselübergabe nicht nur wahnsinnig viele Nerven kosten wird, sondern auch richtig ins Geld gehen kann.
Sie haben den ganzen Papierkar mit der Kaffee geregelt, oder? Die Förderzusage ist da, das Geld fließt, alles super. Man denkt sich, hey, der Energieberater war da, die Förderung steht, ich habe alle Papiere für mein Haus zusammen.
Aber mal ganz direkt gefragt, sind Sie mit diesem KfW-Nachweis wirklich rechtlich auf der sicheren Seite? Haben Sie damit automatisch Ihren offiziellen Energieausweis?
Absolut nicht. Das ist ein riesiger Irrtum und echt ein Alarmsignal für jeden Bauherren. Der KfW-Nachweis ist definitiv nicht Ihr Energieausweis. Wer das verwechselt, und glauben Sie mir, das passiert andauernd, steuert direkt auf massiven juristischen Ärger zu.
Wenn der Bau fertig ist und Ihnen der echte Ausweis fehlt, platzt im schlimmsten Fall die Hausüberdabe oder der Verkauf und die Vermietung werden eiskalt auf Eis gelegt.
Krären wir das also ein für alle Mal. KfW gegen GEG. Der ultimative Showdown. Hier ist der Deal. Auch der einen Seite haben wir den KfW-Nachweis. Den brauchen Sie, bevor auf Ihrer Baustelle in Bremen auch nur ein einziger Ziegelstein bewegt wird.
Wofür? Nur für Ihren Förderkredit und den Tilgungszuschuss. Auf der anderen Seite der GEG-Energieausweis. Das ist kein nettes Extra, das ist eine knallharte gesetzliche Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Und der wird erst verlangt, wenn der Bau komplett abgeschlossen ist. Kurz gesagt, KfW bringt Ihnen das Geld, GEG erfüllt das Gesetz. Und damit sind wir schon bei der rechtlichen Realität, Paragraf 80 Absatz 1 GEG.
Das Gesetz ist da extrem unmissverständlich. Für Neubauten ist zwingend ein sogenannter Bedarfsausweis vorgeschrieben. Es gibt da keine Wahl. Und jetzt kommt der absolute Aha-Moment.
Dieser Ausweis muss exakt das abbilden, was tatsächlich gebaut wurde. Nicht das, was vor einem Jahr mal auf irgendeinem Bauplan stand. Haben Sie sich während der Bauphase spontan für eine dickere Dämmung entschieden?
Oder hat der Installateur wegen Lieferengpässen ein anderes Wärmepumpenmodell eingebaut? All das muss dokumentiert und berechnet werden. Sonst ist das Ding schlichtweg ungültig.
Jetzt denken sich die cleveren Rechner unter Ihnen bestimmt, Moment mal, ich habe da im Internet was von einem Verbrauchsausweis gelesen. Der ist doch viel billiger und geht schneller.
Warum nehme ich nicht einfach den? Eine extrem berechtigte Frage. Wer möchte beim Bauen nicht Geld sparen? Aber hier kommt die bittere Wahrheit. Sehen Sie diese Zahl?
36. Um einen Verbrauchsausweis überhaupt ausstellen zu dürfen, verlangt der Gesetzgeber ununterbrochene Heizkostenabrechnungen von exakt 36 zusammenhängenden Monaten.
Das sind drei Jahre. Ein brandneues, gerade übergebenes Haus hat diese Daten natürlich nicht. Und selbst wenn Sie da schon ein Jahr wohnen, es reicht einfach nicht.
Der günstige Verbrauchsausweis fällt beim Neubau also zu 100% flach. Damit Sie da nicht ins Schwimmen geraten, schauen wir uns den perfekten Zeitplan an. Vier Schritte zur garantierten Rechtssicherheit.
So kommen Sie absolut stressfrei durch. Erstens planen. Sie holen sich Ihren KfW-Nachweis, bevor es überhaupt losgeht. Zweitens bauen. Hier dokumentieren Sie wirklich jede noch so kleine Änderung an Fenstern, Heizung oder Dämmung.
Drittens fertigstellen. Jetzt und erst jetzt bestellen Sie unverzüglich Ihren Bedarfsausweis basierend auf dem echten Zustand. Und viertens verkaufen oder vermieten.
Mit diesem Dokument in der Hand sind Sie bei Besichtigungen oder der Übergabe völlig unangreifbar. Und die Mühe lohnt sich wirklich. Denn schauen wir uns mal an, wie Sie das Rating-Spiel gewinnen und was Neubauten heute so erreichen.
Die fantastische Nachricht für Sie ist nämlich. Dank der verschafften GEG-Standards und der 65%-Regel für erneuerbare Energien landen moderne Neubauten heute fast ausnahmslos in den absoluten Premium-Klassen.
Wir reden hier von der leuchtend grünen Klasse A, also 30 bis 50 Kilowattstunden, oder sogar A plus mit unter 30. Das ist nicht nur top für die Umwelt, das pusht den Wert Ihrer Immobilie massiv.
Und genau das bestätigt Ihnen dieses Zertifikat schwarz auf weiß. Aber Achtung, jetzt wird es nochmal kritisch. Die GMODG-Falle 2026-2027. Warum Sie absolut nicht warten dürfen?
Erst im Juli hat die Regierung nämlich neue Spielregeln beschlossen. Ab 2027 wird das aktuelle GEG durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz Gmod G, abgelöst.
Alles wird auf eine neue Berechnungsnorm umgestellt. Ja, Wärmepumpen stehen auf dem Papier dann vielleicht noch etwas besser da, weil der Faktor für Strom sinkt.
Aber wer genau in diese Übergangsphase gerät, riskiert unfassbare bürokratische Kopfschmerzen, komplettes Software-Chaos bei den Ausstellern und extreme Wartezeiten.
Die wichtigste Botschaft heute lautet daher, schlicht und ergreifend, warten lohnt sich definitiv nicht. Lassen Sie sich bloß nicht in dieses kommende Regulierungschaos ziehen.
Wenn Sie sich heute den Ausweis für Ihren fertigen Neubau ausstellen lassen, gilt er ab dem Ausstellungsdatum volle 10 Jahre. Ein ganzes Jahrzehnt. Absolute Ruhe vor jedem neuen Gesetzeswahnsinn.
Sichern Sie sich diese Ruhe jetzt sofort. Und wie kommen Sie da jetzt am schnellsten ran? Hier ist die ultimative Lösung. Ein 24-Stunden-Festpreisservice. Transparenz ist hier das Schlüsselwort.
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Gewerbeimmobilien für 899 Euro. Da ist alles drin. Die hochkomplexe Berechnung, die offizielle Registrierung und die Vergabe der DBT-Nummer. Kein nerviger Termin vor Ort, keine versteckten Kosten im Kleingedruckten.
Und Ihr eigener Aufwand dabei geht quasi gegen Null. Was Stefan Großer für diesen genialen 24-Stunden-Turnaround braucht, haben Sie als stolzer Bauherr eh schon ordentlich abgeheftet auf dem Schreibtriss liegen.
Erstens die Baubeschreibung oder den Wärmeschutznachweis. Zweitens Ihre Grundrisse. Und drittens kurz die genauen Angaben zur verbauten Heizungstechnik. Das war's.
Sie schicken das einfach als PDF rüber und die Maschine läuft für Sie. Also mal Hand aufs Herz. Wollen Sie wirklich riskieren, dass nach all dem Baustress, dem investierten Geld und der harten Arbeit auf der Baustelle ein einziges fehlendes Blatt Papier die Übergabe Ihres Traumhauses tropediert?
Oder machen Sie es wie ein Profi, haken das Thema ab und sichern sich noch heute Ihre hundertprozentige Rechtssicherheit? Wenn Sie in Bremen oder Umzug gebaut haben und das Thema endgültig und professionell vom Tisch haben wollen, gibt es jetzt eigentlich nur noch eins zu tun.
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