GEG abgeschafft? Was seit dem Beschluss gilt
Das Heizungsgesetz ist nicht einfach weg: Das Video zeigt, was bei Energieausweis, Mietvertragsverlängerung und Heizungswahl nach dem Beschluss gilt.
Für: Eigentümer, Makler und Hausverwaltungen in Bremen und Bremerhaven · Veröffentlicht am 22. Juli 2026
Dieses Video zeigt den Rechtsstand vom 22. Juli 2026. Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Den aktuellen Stand finden Sie im Artikel zum Video.
Kapitel
- 0:00 Ist das GEG abgeschafft?
- 1:23 Was wirklich wegfällt
- 2:05 Die Biotreppe ab 2029
- 3:11 Neue Ausweispflichten
- 3:56 Primärenergiefaktoren ändern sich
- 4:31 Zeitplan in zwei Stufen
- 5:00 Was Bremen wissen muss
- 5:31 Drei Schritte zur Sicherheit
Transkript
Das Heizungsgesetz ist abgeschafft. Haben Sie das in letzter Zeit auch überall gelesen? Ganz ehrlich, Bullshit. Willkommen zu dieser brandaktuellen Analyse. Wir blenden den ganzen politischen Lärm heute mal komplett aus und schauen uns die harten, nackten Fakten an.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ab Juli 2026. Keine Gerüchte, kein Hörensagen. Nur das, was wirklich für Ihren Geldbeutel und Ihre Immobilien zählt. Also direkt rein.
Das ist nämlich genau die Frage, die uns gerade echt überall begegnet. Das GEG ist doch abgeschafft, oder? Eigentümer, Makler, Hausverwaltungen, alle beten geradezu, dass das stimmt.
Die Vorstellung ist ja auch genial. Alle lästigen Pflichten sind über Nacht einfach so verpufft. Ein absoluter Traum. Aber Sie ahnen es sicher schon, die Realität sieht da leider völlig anders aus.
Bäm. 10.000 Euro Strafe. Kein Witz. Das ist die knallharte Realität. Wer sein Haus oder eine Wohnung heute ohne gültigen Energieausweis verkauft oder auch nur neu vermietet, riskiert exakt dieses massive Bußgeld.
Die Ausweispflicht ist nämlich mitnichten verschwunden. Wer jetzt denkt, er kann sich zurücklehnen, zahlt am Ende richtig, richtig drauf. Und genau hier entsteht diese tödliche Verwirrung.
Das politische Framing sagt laut, Heizungsgesetz abgeschafft. Das klingt natürlich super im Koalitionsvertrag. Aber der juristische Fakt, der schwarz auf weiß im Gesetzestext steht, sagt etwas ganz anderes.
Das neue Gmord G reformiert das alte Gesetz lediglich. Klar, diese viel diskutierte 65%-Regel fällt weg. Absolut. Aber über 100 andere Paragrafen, und dazu gehören eben auch sämtliche Ausweispflichten, Ausweispflichten bleiben zu 100% intakt.
Wir werden das hier gar nicht politisch. Wir lesen einfach nur ganz nüchtern das, was tatsächlich im Gesetz steht. Also, halten wir kurz fest. Die 65%-Regel für neue Heizungen ist Geschichte.
Sie werden vom Staat nicht mehr gezwungen, sofort komplett auf erneuerbare Energien umzurüsten. Das ist erstmal eine ziemlich gute Nachricht. Aber Vorsicht. Die Regierung verteilt hier keine Freifahrtscheine.
Die spannende Frage ist doch, was rückt jetzt eigentlich an die Stelle dieses alten Verbots? Gucken wir uns das mal an. Punkt 1 der Agenda, die sogenannte Biotreppe, also der neue Stufenplan.
Das hier ist das neue System, das den alten Verbotshammer ersetzt. Schauen wir mal auf die Zeitachse. Das Wort sofort bedeutet, Sie dürfen ab heute tatsächlich wieder jede Heizung einbauen.
Gas, Öl, Wärmepumpe, alles völlig erlaubt. Aber, und das ist ein großes Aber, dann greift eben diese Treppe. Ab 2029 brauchen neue fossile Heizungen klimaneutrale Brennstoffe.
Das startet bei 10% und wird dann hochskaliert bis auf 100% im Jahr 2045. Das eigentlich Spannende daran, das trifft in allererster Linie die Brennstofflieferanten.
Niemand zwingt sie, ihren brandmäuen Kessel 2029 direkt wieder aus dem Keller zu reißen. Und jetzt kommt der alles entscheidende Punkt bei der Sache. Diese Biotreppe ändert rein gar nichts an ihrem Energieausweis.
Null. Warum? Weil der Ausweis die Hülle ihres Hauses bewertet. Also das Dach, die Fenster, die Fassade. Ein schlecht gedämmtes Haus bleibt nun mal ein schlecht gedämmtes Haus.
Völlig egal, ob da jetzt sündhaft teures Ökogas oder ganz normales Erdgas durch die Rohre strömt. Okay, Themenwechsel. Punkt 2. Achtung, neue Ausweispflichten. Und die haben es wirklich in sich.
Jetzt wird's nämlich richtig kritisch. Also bitte kurz festhalten, das neue Gesetz bringt brandneue Pflichten mit sich. Meinem Schnelldurchlauf. Erstens, wir haben endlich eine freie Ausweiswahl für Wohngebäude.
Zweitens, alles kommt in einem rein digitalen, maschinenlesbaren Format. Drittens, kurzes Aufatmen. Die altbekannte Skala von A plus bis H bleibt bestehen. Vergessen Sie also all die wilden Gerüchte über neue EU-Klassen.
Aber hier ist die absolute Falle. Die Pflicht bei Mietvertragsverlängerungen. Eine ganz simple Verlängerung eines ohnehin laufenden Vertrags zwingt Sie künftig dazu, einen gültigen Ausweis vorzulegen.
Für Hausverwaltungen ist das eine regelrechte tickende Zeitbombe. Und es kommt noch dicker. Die Berechnungsnormen, die da unbemerkt im Hintergrund laufen, ändern sich radikal.
Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt auf 1,5. Haben Sie eine Wärmepumpe im Haus? Perfekt, Glückwunsch. Ihr Ausweis wird dadurch aufgewertet. Aber schauen Sie mal auf die Biomasse.
Der Faktor für Holz und Pellets explodiert quasi von 0,2 auf 0,7. Heizen Sie mit Pellets? Dann wird exakt dasselbe Haus, ohne dass Sie auch nur einen einzigen Stein anrühren, im neuen Ausweis plötzlich gnadenlos abgestraft.
Einfach so. Die brennende Frage, die Sie sich jetzt bestimmt stellen, lautet Ab wann gilt dieses ganze Regelwerk eigentlich? Wie viel Zeit bleibt uns da noch? Tja, der Gesetzgeber nutzt da einen ziemlich cleveren Zwei-Stufen-Plan.
Stufe 1. Direkt am Tag nach der Verkündung fällt die alte 65%-Regel weg. Stufe 2. Erst gut sechs Monate später, also voraussichtlich Anfang 2027, greifen dann die neuen, deutlich schärferen Energieausweisregeln.
Und machen wir das hier mal kristallklar, es gibt dazwischen keine rechtliche Lücke. Die alten Pflichten gelten absolut nahtlos weiter. Wer also auf eine ausweisfreie Zeit spekuliert, spielt im Grunde russisches Roulette.
Kommen wir zu Punkt 3. Was Bremen jetzt wissen muss. Schauen wir uns mal die konkreten lokalen Fakten an. Holen wir dieses eher abstrakte Bundesgesetz mal direkt zu uns in die Nachbarschaft.
Völlig egal, ob Sie ein schickes 1950er Reihenhaus in Wegesack besitzen, eine ungedämmte Gründerzeit-Fassade in Bremerhaven verwalten oder vielleicht ein 70er-Jahre-Bungalow in Achim haben.
Dieses Gesetz trifft exakt unsere lokale Bausubstanz hier vor Ort. Ihre Bewertungen werden sich verschieben. Und die neuen Pflichten holen Sie früher oder später ein.
Garantiert. Gehen wir das Ganze also strategisch an. Hier ist Ihr ganz konkreter Drei-Schritte-Survival-Guide, um da rechtlich sicher durchzunavigieren. Schritt 1.
Gültigkeit prüfen. Schauen Sie dringend in Ihre Unterlagen. Ausweise laufen nach exakt zehn Jahren ab, ohne jede Ausnahme. Schritt 2. Heizungstyp checken. Haben Sie zum Beispiel eine Pellet-Heizung?
Dann bestellen Sie Ihren neuen Ausweis unbedingt noch nach altem Recht, bevor Ihre Immobilie herabgestuft wird. Und Schritt 3. Handeln. Nicht einfach abwarten. Sichern Sie sich genau jetzt Ihre rechtliche Sicherheit, bevor diese Falle bei der Mietvertragsverlängerung zuschlägt und es richtig teuer wird.
Gehen Sie einfach auf energiepassbremen.de oder greifen Sie zum Telefon und rufen Sie am besten sofort unter 0421 6689 4123 an. Holen Sie sich Ihren Best-Case-optimierten Ausweis in nur 24 Stunden zum garantierten Festpreis.
Denn am Ende des Tages bleibt eigentlich nur eine einzige Frage übrig. Wollen Sie wirklich 10.000 Euro Strafe riskieren, nur weil Sie eine simple Unterschrift unter einem neuen Mietvertrag übersehen haben?
Die Uhr tickt, Leute. Handeln Sie jetzt! Vertraue und glaube, es hilft, es heilt die göttliche Kraft!
Energieausweis für Ihre Immobilie in Bremen
Bestellen Sie direkt online oder rufen Sie an. Fehlende Angaben klären wir telefonisch oder per Foto.