Energieausweis nicht nötig? Die 7 Ausnahmen
Das Video zeigt, welche Ausnahmen von der Energieausweispflicht wirklich gelten, wo das Häkchen im Immobilienportal teuer wird und wie man sich rechtssicher absichert.
Für: Eigentümer und Vermieter in Bremen und Bremerhaven · Veröffentlicht am 22. Juli 2026
Dieses Video zeigt den Rechtsstand vom 22. Juli 2026. Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Den aktuellen Stand finden Sie im Artikel zum Video.
Kapitel
- 0:00 Die Häkchen-Falle
- 1:15 Mythos Denkmalschutz
- 2:21 Die 50-Quadratmeter-Illusion
- 3:34 Ferienhaus und Heizung
- 4:39 Eigennutzung und Inserat
- 5:01 Ausblick ab 2027
- 5:18 Die sichere Lösung
Transkript
Ein einziger Klick, ein winziges Häkchen im Internet und zack, 10.000 Euro weg. Wahnsinn, oder? Heute enttarnen wir mal die absolut gefährlichste Falle für Immobilienbesitzer hier bei uns in Bremen und Umzu.
Schnallen Sie sich an, das Tempo ist hoch, wir haben messerscharfe Fakten und ganz ehrlich, dieses Wissen bewahrt Sie wortwörtlich vor einem finanziellen Desaster.
Also stellen Sie sich mal folgende Situation vor. Sie wollen Ihr Haus verkaufen oder vermieten, gehen online und da ist es. Dieses unglaublich verlockende kleine Feld auf dem Immobilienportal, Energieausweis laut Gesetz nicht erforderlich.
Ein kleiner Klick, spart richtig Zeit, spart Geld und man versteckt vielleicht mal eben eine miese rote Effizienzklasse. Aber ganz große Warnung, genau dieses Häkchen wird massenhaft falsch gesetzt und die Konsequenz, die ist absolut brutal.
10.000 Euro, kein Scherz, kein Tippfehler. Wenn Sie sich da auf eine Ausnahme berufen, die rechtlich gesehen gar nicht existiert, droht Ihnen exakt dieses saftige Bußgeld nach § 108 des Gebäudeenergiegesetzes und on top kommen dann oft noch richtig teure Abmahnungen der Konkurrenz.
Denken Sie dran, guter Glaube schützt Sie hier überhaupt nicht. Wie entgehen wir also dieser Falle? Ganz einfach, wir müssen die größten Mythen aus dem Weg räumen.
Starten wir mit Abschnitt 1, dem Mythos Denkmalschutz. Die Logik vieler Bremer ist ja oft so, naja, mein Haus ist uralt, hat wunderschönen Stuck, das ist quasi ein Denkmal, also brauche ich doch keinen Ausweis, oder?
Falsch gedacht. Das Gesetz interessiert sich null für alte Steine. Es will Papier sehen. Nur ein offizieller Eintrag in die Denkmalliste befreit Sie wirklich. Also echte Schnurhäuser, bestimmte Gründerzeitfassaden im Viertel, registrierte Villen in Lesum.
Ein Vages ist irgendwie besonders erhaltenswert, reicht da absolut nicht. Sie brauchen den amtlichen Stempel vom Denkmalamt. Und hier kommt der absolute Praxisschock.
Nur weil Ihr Altbau vielleicht geschützt ist, gilt das noch lange nicht automatisch für alles. Haben Sie oder der Vorbesitzer da hinten in den 80ern mal eben einen Wintergarten dran gesetzt?
Wenn der nicht explizit mitgeschützt ist, braucht dieser Anbau plötzlich einen komplett eigenen Energieausweis? So etwas wie halbe Befreiungen gibt es in den Internetportalen aber schlichtweg nicht.
Okay, Denkmäler mit Stempel sind also safe. Aber was ist eigentlich mit dieser winzigen, gemütlichen Wohnung? Gibt es da nicht irgendeine Bagatellgrenze? Das bringt uns direkt zu Abschnitt 2, der 50 Quadratmeter Illusion.
Paragraf 79 im GEG sagt, Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche sind befreit. Das klingt natürlich fantastisch, gerade für Tiny Houses. Aber ganz große Vorsicht!
Es geht hier um Nutzfläche, nicht um Wohnfläche. Was zählt da also rein? Beheizte Wohnräume, beheizte Keller, beheizte Flure. Und das summiert sich rasend schnell auf.
Unbeheizte Dachböden oder Balkone bleiben draußen. Aber wenn Sie ein Erdgeschoss mit 35 Quadratmetern haben, plus 18 Quadratmeter im Dach, Tja, bam, 53 Quadratmeter, Ausweispflicht.
Und jetzt der fatale Fehler, in den so viele reintappen. Sie haben eine 45 Quadratmeter Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Befreit, richtig? Absolut falsch.
Das Gesetz misst hier das gesamte Gebäude. Ist das Haus an sich größer als 50 Quadratmeter, und ganz ehrlich, das ist es fast immer, ist auch Ihre winzige Einheit voll ausweispflichtig.
Wenn Sie hier das Häkchen setzen, schnappt die Falle sofort zu. Okay, sagen wir, das Haus ist zu groß. Was ist denn der nächste Trick? Ach, was ist denn, wenn ich einfach die Heizung abdrehe?
Oder was, wenn es ein Ferienhaus ist? Schauen wir uns das mal knallhart an. Willkommen in Abschnitt 3, Ferienhaus oder Vollzeitfalle. Klar, es gibt Ausnahmen für Ferienhäuser, ja.
Aber die sind vom Gesetzgeber extrem eng gefasst. Nutzung unter vier Monaten im Jahr. Oder der Energieverbrauch bleibt nachweislich unter 25 Prozent des normalen Jahresverbrauchs.
Nehmen wir mal das klassische, tief verschneite Wochenendhaus im Blockland. Da sagen wir, herzlichen Glückwunsch, befreit. Aber wehe, Sie werden gierig. Der nächste Irrtum tut nämlich richtig weh.
Stellen Sie sich vor, Ihre Hütte in Wobbswede steht das ganze Jahr über auf Airbnb. Dann fällt diese unter vier Monate Regel sofort weg. Die Ausnahme hängt an der harten, messbaren Nutzung.
Nur weil Sie da ein Ferienhausschild an die Tür nageln, schützt Sie das noch lange nicht vor dem Gesetz. Was fällt sonst noch raus? Zelte, Baucontainer, die maximal zwei Jahre stehen.
Die sind befreit. Die völlig unbeheizte Scheune auf dem Land, befreit. Aber wenn Sie sagen, ich drehe im leeren Haus einfach das Thermostat ab, vergessen Sie es ganz schnell.
Hat das Wohnhaus eine funktionierende Heizungsanlage, ist es ausweispflichtig. Sie können sich da buchstäblich nicht aus der Pflicht herausfrieren. So, was ist eigentlich mit der Eigennutzung?
Wer selbst drin wohnt und aktuell nicht verkauft oder vermietet, braucht erstmal keinen Ausweis. Aber sobald Sie auch nur ein einziges klitzekleines Inserat online stellen, tickt die Uhr.
Ab Sekunde null greifen hier die Pflichtangaben. Wer erst beim Notartermin an den Ausweis denkt, ist Monate zu spät ran und bricht bereits knallhart das Gesetz. Und es wird in Zukunft sogar noch enger.
Achtung an alle Vermieter da draußen. Voraussichtlich ab 2027 löst schon die bloße Verlängerung eines ganz normalen bestehenden Mietvertrags die Vorlagepflicht aus.
Die Schlinge zieht sich da also wirklich zu. Ausweichen so gut wie unmöglich. Also, wie kommen wir da raus? Abschnitt 4, die sichere Lösung. Wie navigieren Sie jetzt durch dieses Chaos ohne direkt Panikattacken zu bekommen?
Es gibt drei glasklare Schritte. Erstens, dokumentieren. Denkmalschutzbescheid oder Grundrisse immer gut aufheben. Zweitens, exakt rechnen. Bitte niemals 52 Quadratmeter künstlich auf 49 schön rechnen.
Und drittens, das ist die eiserne Regel. Wenn Ihre Ausnahme auch nur zu einem einzigen Prozent wackelt, besorgen Sie sich zur Sicherheit diesen Ausweis. Warum? Ganz pragmatisch.
Ein rechtssicherer Energieausweis kostet im Festpreis ab 299 Euro und ist innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Setzen Sie diese beruhigenden 299 Euro doch mal in Relation zu 10.000 Euro feuerrotem Bußgeld.
Im Zweifel ist dieser Ausweis wirklich die günstigste, schnellste und nervenschonendste Versicherung für Ihre Immobilie überhaupt. Spielen Sie also bitte kein russisches Roulette mit diesem kleinen Häkchen im Immobilienportal.
Gehen Sie auf Nummer sicher. Besuchen Sie jetzt sofort energiepassbremen.de oder wählen Sie die 0421 6689 4123. Holen Sie sich die rechtliche Sicherheit, bevor Ihr Inserag überhaupt online geht.
Bleibt am Ende eigentlich nur eine einzige Frage für Sie. Ist Ihnen Ihr Bauchgefühl wirklich 10.000 Euro wert? Handeln Sie smart. Bis zur nächsten Analyse. Vertraue und glaube, es hilft, es heilt die göttliche Kraft!
Energieausweis für Ihre Immobilie in Bremen
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