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Energieausweis wird nachgereicht: die 10.000-Euro-Falle

Warum der Satz „Energieausweis wird nachgereicht“ in Immobilienanzeigen ein Rechtsverstoß ist, welche Bußgelder drohen und welche fünf Angaben ins Inserat gehören.

Für: Eigentümer und Makler in Bremen und Bremerhaven · Veröffentlicht am 24. Juli 2026

Dieses Video zeigt den Rechtsstand vom 24. Juli 2026. Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Den aktuellen Stand finden Sie im Artikel zum Video.

Kapitel

  1. 0:00 Die 10.000-Euro-Falle
  2. 1:15 Verzicht und Besichtigung
  3. 2:45 Gibt es Ausnahmen?
  4. 3:23 Baujahr und Befreiung
  5. 4:00 Fünf Pflichtangaben
  6. 5:02 Neues Gesetz ab 2027
  7. 5:27 Rechtssicher inserieren
Energieausweis wird nachgereicht

Transkript

Also direkt zur Sache. Wir sparen uns heute jegliches Vorgeplänkel, denn hier geht es um richtig viel Geld. Wenn Sie gerade eine Immobilie verkaufen oder vermieten, dann müssen Sie jetzt absolut hellwach sein.

Wir decken nämlich eine Praxis auf, die von vielen einfach als harmloser Platzhalter abgetan wird. Aber ganz ehrlich, in Wahrheit ist das eine tickende, extrem teure Zeitbombe.

Bleiben Sie dran, das hier wird Ihnen buchstäblich den Hals und Ihren Geldbeutel retten. 10.000 Euro. Lassen Sie das mal kurz wirken. Das ist kein ausgedachter Wert, um Sie zu erschrecken.

Das ist exakt das Bußgeld, das Ihnen blüht, wenn Sie in eine winzige, scheinbar harmlose Abmahnfalle tappen. Und das absolut Verrückte daran, die meisten Eigentümer rennen da völlig ahnungslos und mit offenen Armen direkt rein.

Da ist sie. Die Falle. Energieausweis wird nachgereicht. Ich wette, Sie haben diese vier Worte schon tausendmal gelesen. Ich sehe die jedenfalls täglich. Von der schicken Gründerzeit-Villa in Schwachhausen bis zum ganz normalen Reihenhaus in der Farm.

Da denkt man sich, naja, super Platzhalter, bis die Post vom Amt kommt. Tja, komplett falsch gedacht. Dieser kleine, scheinbar harmlose Satz ist ein massiver Rechtsverstoß und quasi eine Garantie für eine saftige Rechnung.

Abschnitt 1. Die 10.000-Euro-Falle im Inserat. Jetzt fragen Sie sich vielleicht, okay, aber was ist, wenn der Käufer einfach sagt, ach, wissen Sie was, behalten Sie den Zettel, die Energiewerte interessieren mich eh nicht.

Schützt Sie so ein privater Verzicht unter vier Augen? Können Sie sich dann einfach entspannt zurücklehnen? Vergessen Sie es. Ein privater Verzicht bringt Ihnen rechtlich gesehen 0,0.

Das Ganze ist nämlich öffentlich-rechtlich geregelt und sogar höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Makler haften hier persönlich für die Vollständigkeit.

Diese typische Ausrede, ja, aber der Eigentümer hat mir die Daten doch noch gar nicht geliefert, ist vor Gericht absolut wertlos. Keine Daten, kein Inserat. Punkt.

Und hier liegt der wohl größte Irrtum der ganzen Branche. Der Unterschied zwischen Besichtigung und Inserat. Schauen Sie, bei der Besichtigung selbst dürfen Sie den Ausweis unaufgefordert vorzeigen.

Alles cool. Aber beim Inserat? Da greift die Pflicht sofort. Wenn der Ausweis auch nur in der Schublade liegt, müssen die Werte zwingend in die Anzeige. Der Satz, wird nachgereicht, ist in genau dieser Sekunde illegal.

Die Strafen haben es nämlich wirklich in sich. Angaben in der Anzeige fehlen? Bäm, bis zu 10.000 Euro. Gar kein gültiger Ausweis vorhanden? Ebenfalls 10.000 Euro.

Selbst wenn Sie ihn nur bei der Besichtigung vergessen, auf den Tisch zu legen, 5.000 Euro. Und glauben Sie bloß nicht, das merkt schon keiner. Abmahnvereine wie die Wettbewerbszentrale oder die Deutsche Umwelthilfe scannen die Portale systematisch ab.

Und da kommen dann noch Unterlassungserklärungen und dicke Anwaltskosten obendrauf. Kapitel 2. Die Wahrheit über wird nachgereicht. Okay, gibt's da wirklich absolut keine Ausnahme?

Schauen wir mal. Existiert schon ein Ausweis beim Verkauf? Nein, Platzhalter verboten. Bei einer Vermietung? Nein, auch verboten. Die absolut einzige Ausnahme, die der Gesetzgeber zulässt, wenn für dieses spezifische Objekt noch nie ein Energieausweis existiert hat.

Zum Beispiel bei einem kompletten Neubau, der gerade erst geplant wird. Nur dann dürfen Sie WIRT nachgereicht schreiben. Aber Vorsicht! Sobald der Ausweis aus dem Druck kommt, muss die Anzeige sofort, und ich meine wirklich sofort, aktualisiert werden.

Was uns direkt zum gefährlichsten Mythos der Immobilienwelt bringt. Ist das Baujahr vielleicht ein Schlupfloch? Braucht dieser richtig charmante alte Altbau von 1978 überhaupt noch einen Ausweis?

Oder ist der etwa befreit? Was schätzen Sie? Ganz klares Nein. Das Baujahr befreit Sie niemals. Es entscheidet lediglich darüber, ob Sie einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis brauchen.

Mehr nicht. Echte Ausnahmen sind extrem selten. Wirklich befreit sind nur echte Baudenkmäler, winzige Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche oder nachweisliche Abrissobjekte.

Der ganze Rest muss liefern, ohne Wenn und Aber. Teil 3 – 5 Pflichtangaben für Ihre Anzeige So machen Sie sich komplett unangreifbar. Bei Wohngebäuden sind diese 5 Angaben absolute Pflicht.

Erstens, die Art des Ausweises. Zweitens, der Endenergie-Kennwert. Drittens, der wesentliche Energieträger. Viertens, das Baujahr. Und fünftens, die Energieeffizienzklasse.

Und hier ist mein absoluter Insider-Tipp für Sie. Die Effizienzklasse ist der Hauptauslöser Nummer 1 für Abmahnungen. Vergessen Sie von mir aus, den Müll rauszubringen, aber vergessen Sie niemals diesen einen Buchstaben im Inserat.

Am besten machen Sie sich hiervon jetzt direkt einen Screenshot. Schauen Sie mal nach links. Das ist das Risiko. Wird nachgereicht. Hochgradig illegal. Und auf der rechten Seite sehen Sie die abmahnsichere Formulierung.

Da steht dann Verbrauchsausweis 142 Kilowattstunden Gas Baujahr 1968 Klasse E Alle diese Angaben finden Sie wunderbar übersichtlich direkt auf Seite 1 Ihres Energieausweises.

Sie müssen da absolut nichts selbst ausrechnen. Einfach stur abschreiben und Sie haben rechtlich komplett Ihre Ruhe. Und falls Sie jetzt wegen des neuen Gebäudemoderisierungsgesetzes, kurz Gmod G, schon in Panik verfallen sind, Einfach mal tief durchatmen.

Ja, das wurde beschlossen. Und ja, da kommen bald Angaben zu Treibhausgasen auf uns zu. Aber diese neuen Pflichten greifen aller Voraussicht nach erst ab Anfang 2027.

Wenn Sie also heute inserieren, gelten exakt die fünf Felder aus dem aktuellen GEG, die wir gerade besprochen haben. Kapitel 4 Rechtssicher inserieren in 24 Stunden Kommen wir zu den guten Nachrichten.

Spüren Sie, wie der Stress ein bisschen abfällt? Der völlig sichere Weg ist nämlich kinderleicht und hat nur zwei Schritte. Schritt 1 Sie bestellen erst den Ausweis, bevor Sie überhaupt auch nur daran denken, die Anzeige online zu stellen.

Wenn Sie die Heizkostenabrechnungen parat haben, halten Sie den Verbrauchsausweis oft schon in 24 Stunden in den Händen. Und Schritt 2 Sie übernehmen die Werte wortwörtlich von Seite 1.

Das Wort nachgereicht streichen Sie ab heute einfach komplett aus Ihrem Vokabular. Und das Beste Ihre Sicherheit ist absolut kalkulierbar. Wir sprechen hier von 29 Euro für ein Einfamilienhaus, 399 Euro fürs Mehrfamilienhaus und 899 Euro für Nichtwohngebäude.

Dafür bekommen Sie keinen wertlosen Zettel, sondern einen hundertprozentig offiziellen, diebtregistrierten Ausweis inklusive Best-Case-Optimierung. Da gibt's keine versteckten Kosten und absolut keine bösen Überraschungen im Nachhinein.

Warten Sie also um Himmels Willen nicht, bis das Inserat online ist und die ersten Abmahnvereine an die Tür klopfen. Gehen Sie am besten jetzt direkt auf energiepassbremen.de oder rufen Sie ganz unkompliziert die 0421 68 94 123 an.

Lassen Sie uns dieses Problem einfach in den nächsten 24 Stunden gemeinsam vom Tisch räumen. Und zum Schluss noch eine Frage, die Sie sich heute Abend mal ganz ehrlich stellen sollten.

Ist Ihnen ein angeblich harmloser Platzhalter in Ihrem Inserat wirklich das Risiko wert, morgen früh 10.000 Euro ärmer aufzuwachen? Handeln Sie clever, schützen Sie Ihr Geld und wir sehen uns beim nächsten Mal.

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