Wo bekomme ich einen Energieausweis? Bei einem nach § 88 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) ausstellungsberechtigten Anbieter. In Bremen erhalten Sie bei mir Bedarfsausweise für Wohngebäude zum Festpreis von 299 EUR fürs Einfamilienhaus oder 399 EUR fürs Mehrfamilienhaus, nach vollständigen Angaben binnen 24 Stunden. Für Nichtwohngebäude kostet der Bedarfsausweis 899 EUR.
Billig ist nicht dasselbe wie einfach.
Ein Formular kann günstig sein. Wenn Sie bei einer unbekannten Wand, einer nachträglich gedämmten Fassade oder einem unleserlichen Typenschild raten müssen, wird es plötzlich kompliziert.
Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Ich erkläre Ihnen, welcher Bezugsweg zu Ihrem Gebäude passt, woran Sie einen qualifizierten Aussteller erkennen und welche Kosten tatsächlich vergleichbar sind.
Inhaltsverzeichnis
- Wo bekommen Sie einen Energieausweis in Bremen?
- Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
- Was kostet ein Energieausweis?
- Welcher Ausweistyp passt zu Ihrem Gebäude?
- Wie läuft die Bestellung ohne Anfahrt ab?
- Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
- Welche Fragen bleiben vor der Bestellung?
Wo bekommen Sie einen Energieausweis in Bremen?
Sie bekommen einen Energieausweis bei ausstellungsberechtigten Architekten, Ingenieuren, qualifizierten Handwerksmeistern, staatlich anerkannten Technikern und spezialisierten Ausstellern. Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung auf der Website, sondern die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG und eine fachliche Prüfung Ihrer Gebäudedaten.
Ein Schornsteinfeger darf einen Energieausweis nicht allein deshalb ausstellen, weil er Ihre Heizung kennt.
Auch ein Architekt ist nicht für jeden Gebäudetyp automatisch ausstellungsberechtigt. Die Anforderungen hängen von Ausbildung, Fachrichtung, Berufserfahrung und gegebenenfalls einer Weiterbildung nach Anlage 11 GModG ab.
Dasselbe gilt online.
„Online“ ist kein Ausweistyp und keine Qualifikation. Es sagt nur, wie Ihre Angaben zum Aussteller gelangen.
Ein guter digitaler Ablauf kann persönlich sein. Sie übermitteln Fotos, ich frage telefonisch nach und prüfe Widersprüche. Ein schlechter Ablauf bleibt schlecht, auch wenn am Ende eine schön gestaltete PDF-Datei erscheint.
Welcher Bezugsweg bietet welche Unterstützung?
| Bezugsweg | Darauf sollten Sie achten | Geeignet, wenn |
|---|---|---|
| Spezialisierter Aussteller | Ausstellungsberechtigung, Rückfragen, transparente Leistung | Sie einen klaren Ablauf und einen festen Preis wünschen |
| Architekt oder Ingenieur | Berechtigung für den betreffenden Gebäudetyp | das Gebäude technisch komplex ist oder weitere Planungsleistungen gebraucht werden |
| Schornsteinfeger | Zusatzqualifikation und Ausstellungsberechtigung | der Anbieter neben der Heizung auch Gebäudehülle und Berechnung sicher beherrscht |
| Online-Portal | verantwortlicher Aussteller, Registriernummer, nachvollziehbare Prüfung | nicht nur Software, sondern ein Fachkundiger Ihre Daten kontrolliert |
| Energieberatung | Ziel und Leistungsumfang getrennt vom Ausweis | Sie zusätzlich eine Sanierungsstrategie wünschen |
Die letzte Zeile ist wichtig.
Ein Energieausweis und eine Energieberatung lösen unterschiedliche Aufgaben. Sie müssen keine umfangreiche Sanierungsplanung kaufen, wenn Sie zunächst nur den gesetzlich erforderlichen Ausweis brauchen.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Die Ausstellungsberechtigung richtet sich nach § 88 GModG. Das Deutsche Institut für Bautechnik vergibt nach § 98 GModG die Registriernummer für den einzelnen Ausweis. Diese Nummer ersetzt weder die fachliche Qualifikation noch eine Prüfung aller Gebäudedaten durch das DIBt.
Die Begriffe werden häufig vermischt.
Das DIBt führt das Registrierungs- und Kontrollsystem. Vor der Ausstellung wird eine Registriernummer beantragt und in den Ausweis eingetragen. Sie macht das Dokument für Stichprobenkontrollen identifizierbar.
Sie ist keine öffentliche Auszeichnung für besondere Qualität.
Und sie bedeutet nicht, dass das DIBt zuvor jedes Maß, jedes Bauteil und jede Annahme bestätigt hat.
Die persönliche Ausstellungsberechtigung ergibt sich aus § 88 GModG. Der Aussteller muss selbst prüfen, ob seine Qualifikation für Wohngebäude oder zusätzlich für Nichtwohngebäude ausreicht.
Welche Pflichten gelten bei Verkauf und Vermietung?
Nach § 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung ist der Energieausweis Interessenten bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing zugänglich zu machen. Er ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben.
„Spätestens bei der Besichtigung“ verlangt § 80 Abs. 4 GModG in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.
Der Ausweis ist nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre gültig. Eine Gesetzesänderung am 1. Januar 2027 macht einen ordnungsgemäß im Jahr 2026 ausgestellten Ausweis nicht vorzeitig ungültig.
Bußgelder bis 10.000 EUR nennt § 108 GModG für bestimmte Verstöße, etwa das pflichtwidrige Nichtausstellen oder fehlerhafte Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Diese Summe ist kein automatisches Bußgeld für jeden Tippfehler und kein pauschaler Haftungsersatz.
Festpreis statt Rätselraten: Jetzt Angebot für Ihren Energieausweis berechnen. Wenn Sie vorher klären möchten, welche Angaben fehlen, rufen Sie mich unter 0421 6689 4123 an.
Was kostet ein Energieausweis in Bremen?
Bei energiepass® BREMEN kostet der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus 299 EUR, für ein Mehrfamilienhaus 399 EUR und für ein Nichtwohngebäude 899 EUR. Das sind Festpreise aus der internen Preisliste, geprüft am 23. September 2026. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Drei Preise. Keine Lockzahl.
| Gebäude | Ausweis bei energiepass® BREMEN | Festpreis | Lieferung |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Bedarfsausweis | 299 EUR | binnen 24 Stunden nach vollständigen Angaben |
| Mehrfamilienhaus | Bedarfsausweis | 399 EUR | binnen 24 Stunden nach vollständigen Angaben |
| Nichtwohngebäude | Bedarfsausweis | 899 EUR | binnen 24 Stunden nach vollständigen Angaben |
Zum Leistungsumfang gehören die telefonische Datenerfassung, die Prüfung Ihrer Fotos und Unterlagen, die Berechnung, die DIBt-Registriernummer und der fertige Energieausweis.
Meine Best-Case-Optimierung bedeutet nicht, ein Gebäude schönzurechnen.
Ich prüfe nachgewiesene Bauteile, Modernisierungen und zulässige Berechnungswege vollständig. Das Ziel ist das günstigste fachlich vertretbare Ergebnis innerhalb der gesetzlichen Methode. Tatsächliche Gebäudedaten werden weder verändert noch durch Wunschwerte ersetzt.
Warum sind andere Angebote billiger oder teurer?
Die dokumentierte Marktpreisrecherche im GModG-Faktenkatalog 2026 nennt für einfache Online-Verbrauchsausweise etwa 40 bis 100 EUR. Bedarfsausweise für Einfamilienhäuser können je nach Leistungsumfang deutlich darüber liegen. Bei Nichtwohngebäuden reicht die beobachtete Spanne von 650 bis 4.000 EUR.
Diese Preise beschreiben nicht dieselbe Leistung.
Ein Verbrauchsausweis wertet Verbrauchsdaten aus. Ein Bedarfsausweis berechnet die energetische Qualität anhand von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Ein Angebot ohne Rückfragen ist nicht mit einer fachlich geprüften Berechnung vergleichbar.
Auch ein niedriger Preis beweist noch keinen Fehler.
Er ist ein Anlass, genauer hinzusehen: Wer ist der verantwortliche Aussteller? Welche Prüfung findet statt? Was geschieht bei fehlenden Daten? Ist die DIBt-Registriernummer enthalten?
Weitere Marktspannen und Kostenfaktoren erkläre ich im Ratgeber zu den Energieausweis-Kosten.
Welcher Ausweistyp passt zu Ihrem Gebäude?
Für Wohngebäude biete ich Bedarfsausweise an, weil sie Gebäudehülle und Anlagentechnik unabhängig vom Verhalten einzelner Bewohner bewerten. Bis Ende 2026 kann das geltende Recht bei kleinen älteren Wohngebäuden einen Bedarfsausweis zwingend verlangen. Ab 2027 erweitert sich die Wahlfreiheit, doch der Bedarfsausweis bleibt aussagekräftiger.
Bis zum 31. Dezember 2026 greift die sogenannte 1977er-Regel.
Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, brauchen bei Verkauf oder Vermietung grundsätzlich einen Bedarfsausweis, sofern sie nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. Rechtsgrundlage ist § 80 Abs. 3 GModG in der bis Ende 2026 geltenden Fassung.
Der Verbrauchsausweis schaut auf gemessenen Verbrauch.
Das klingt objektiv, ist aber stark vom Alltag abhängig. Eine leer stehende Wohnung, besonders sparsames Heizen oder dauerhaft hohe Raumtemperaturen verändern das Bild.
Der Bedarfsausweis fragt stattdessen: Wie verliert dieses Gebäude Wärme? Welche Heizung versorgt es? Wie sind Fenster, Dach, Außenwände und Kellerdecke beschaffen?
Die Unterschiede der Verfahren finden Sie ausführlich im Vergleich Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.
Was gilt für Gewerbe und gemischt genutzte Gebäude?
Für Nichtwohngebäude und Mischgebäude biete ich ausschließlich Bedarfsausweise zum Festpreis von 899 EUR an.
Bis Ende 2026 lässt das Gesetz bei bestimmten bestehenden Nichtwohngebäuden noch beide Ausweisarten zu. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei einem neuen Ausweis für Nichtwohngebäude grundsätzlich der Bedarf maßgeblich. Ein Verbrauchsausweis bleibt dann Gebäuden vorbehalten, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Bei einem gemischt genutzten Haus zählt die tatsächliche Nutzung.
Ein Ladengeschäft im Erdgeschoss und Wohnungen darüber können eine andere Einordnung verlangen als ein kleines häusliches Arbeitszimmer. Pauschale Antworten aus einem Auswahlmenü reichen dafür nicht.
Wie läuft die Bestellung ohne Anfahrt ab?
Sie müssen keine Anfahrt einplanen. Sie berechnen zuerst Ihr Angebot, übermitteln die Gebäudedaten telefonisch oder per Foto und erhalten den Energieausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Wenn etwas fehlt, sage ich Ihnen konkret, was noch gebraucht wird.
Der Ablauf hat drei Schritte:
- Angebot berechnen: Sie geben Gebäudeart und grundlegende Eckdaten an und sehen den festen Produktpreis.
- Daten vollständig machen: Wir besprechen Bauteile und Heizung telefonisch. Grundrisse, Typenschilder und Modernisierungsnachweise senden Sie als Foto.
- Ausweis erhalten: Ich prüfe und berechne die Angaben, beantrage die DIBt-Registriernummer und sende Ihnen den fertigen Ausweis digital.
Für Wohngebäude sind Baujahr, Wohnfläche, Grundrisse, Maße, Angaben zu Außenwänden, Dach, Fenstern, Keller und Heizung besonders hilfreich. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in der Unterlagenliste für Wohngebäude.
Fehlt der Grundriss, ist das noch kein Drama.
Ein Foto mit Maßangabe kann eine offene Frage klären. Bei Bremer Bestandsgebäuden kann außerdem eine vorhandene Bauakte nützlich sein. Ob und welche Unterlagen bei der Bauaktenstelle verfügbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Welche Praxistipps sparen Rückfragen?
Praxis-Tipp 1: Fotografieren Sie das Typenschild der Heizung so, dass Hersteller, Modell und Baujahr lesbar sind. Ein Foto aus größerer Entfernung zeigt zwar eine Heizung, beantwortet aber selten die entscheidenden Fragen.
Praxis-Tipp 2: Schreiben Sie bei nachträglichen Dämmungen nicht nur „Dach gedämmt“. Nennen Sie, wenn bekannt, Jahr, Material und Stärke. Eine Rechnung, Baubeschreibung oder ein Foto aus der Bauphase ist belastbarer als eine Erinnerung.
Bei einem Reihenhaus in Walle kann außerdem entscheidend sein, welche Wände tatsächlich an Außenluft grenzen.
Genau deshalb frage ich nach. Nicht, um den Ablauf aufzublähen, sondern um falsche Annahmen zu vermeiden.
Welche Fehler sollten Sie bei Anbieterwahl und Rechtswechsel vermeiden?
Vermeiden Sie Anbieter ohne benannten Aussteller, ungeprüfte Gebäudedaten, pauschale Haftungsversprechen und Aussagen wie „beste Klasse garantiert“. Achten Sie außerdem auf den Rechtswechsel zum 1. Januar 2027: Neue Ausweise werden digital und maschinenlesbar, bestehende gültige Ausweise bleiben jedoch bis zum Ende ihrer zehnjährigen Laufzeit nutzbar.
Der häufigste Fehler beginnt mit einer scheinbar kleinen Abkürzung.
„Ich nehme einfach Standardwerte.“
Vielleicht passt der Standard. Vielleicht macht er aus einer gedämmten Wand eine ungedämmte. Vielleicht geschieht das Gegenteil. Beides ist falsch.
Welche Warnsignale verdienen eine Rückfrage?
- Es wird kein verantwortlicher Aussteller genannt.
- Die Qualifikation für den Gebäudetyp bleibt unklar.
- Widersprüchliche Eingaben werden ohne Rückfrage übernommen.
- Eine bestimmte Effizienzklasse wird vor Prüfung der Daten versprochen.
- Die DIBt-Registriernummer soll extra kosten oder fehlt vollständig.
- Haftung wird pauschal versprochen oder pauschal ausgeschlossen, ohne Vertrag und Leistungsumfang zu erklären.
- Ein freiwilliger Versicherungsschutz wird als gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung dargestellt.
Eine Berufshaftpflicht kann ein sinnvolles Qualitätsmerkmal sein. Das Gesetz schreibt dafür aber keine pauschale Mindestdeckung als allgemeines Zulassungskriterium für die Ausstellung von Energieausweisen vor.
Auch die Haftungsfrage passt nicht in einen Werbesatz.
Ob Aussteller, Eigentümer oder Anbieter für einen Fehler einstehen müssen, hängt von Ursache, Vertrag, Angaben, Prüfpflichten und Einzelfall ab. Wer behauptet, Online-Anbieter hafteten grundsätzlich nie, macht es sich zu leicht.
Was ändert sich am 1. Januar 2027?
Artikel 2 der im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 verkündeten GModG-Novelle tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Dann werden neue Energieausweise digital in einem maschinenlesbaren Format ausgestellt. Eine Papierfassung gibt es auf Verlangen.
Bei Nichtwohngebäuden ist für neu benötigte Ausweise grundsätzlich der Bedarfsausweis vorgesehen. Sie erhalten erstmals Effizienzklassen von A bis G. Wohngebäude behalten dagegen die Skala A+ bis H.
Die Denkmal-Ausnahme entfällt. Auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags wird zum Vorlageanlass.
Was nicht passiert: Ein gültiger Ausweis aus dem Jahr 2026 wird nicht allein durch den Jahreswechsel wertlos. Die Gültigkeit von zehn Jahren bleibt bestehen.
Welche Fragen bleiben vor der Bestellung?
Vor der Bestellung sollten Sie klären, ob der Anbieter für Ihren Gebäudetyp ausstellungsberechtigt ist, welche Unterlagen geprüft werden, welcher Ausweistyp erstellt wird und ob der genannte Preis die DIBt-Registrierung einschließt. Die folgenden Antworten lösen die häufigsten Unsicherheiten bei Bremer Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Kann ich einen Energieausweis vollständig online bestellen?
Ja, wenn ein nach § 88 GModG ausstellungsberechtigter Mensch Ihre Angaben fachlich prüft und der Ausweis eine DIBt-Registriernummer erhält. Online beschreibt nur den Übertragungsweg. Bei mir kommen die Daten telefonisch oder per Foto; fehlende oder widersprüchliche Angaben kläre ich vor der Berechnung.
Wie lange dauert die Erstellung eines Energieausweises?
Bei energiepass® BREMEN erhalten Sie den Energieausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Das ist meine Leistungszusage, keine gesetzliche Frist. Fehlen Grundrisse, Maße oder Angaben zur Heizung, beginnt die Frist erst, nachdem wir die offenen Punkte telefonisch oder anhand Ihrer Fotos geklärt haben.
Wann brauche ich einen Energieausweis für Verkauf oder Vermietung?
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing müssen Sie Interessenten nach § 80 GModG einen gültigen Energieausweis zugänglich machen und ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Nach Vertragsschluss ist er zu übergeben. Ab dem 1. Januar 2027 gilt der Vorlageanlass außerdem bei der Verlängerung entsprechender Verträge.
Was passiert, wenn Unterlagen für den Energieausweis fehlen?
Fehlende Unterlagen sind kein Grund, ungeprüfte Werte einzusetzen. Ich kläre die vorhandenen Daten telefonisch, prüfe Fotos und sage Ihnen konkret, welche Maße oder Nachweise noch gebraucht werden. Bei Bremer Bestandsgebäuden kann zusätzlich eine vorhandene Bauakte helfen. Erst mit einer belastbaren Datengrundlage beginne ich die Berechnung.
Ist ein Energieausweis dasselbe wie ein Sanierungsfahrplan?
Nein. Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes und erfüllt unter anderem Pflichten bei Verkauf oder Vermietung. Ein individueller Sanierungsfahrplan untersucht dagegen mögliche Sanierungsschritte, Kosten und Reihenfolgen. Wer lediglich einen rechtssicheren Nachweis benötigt, braucht deshalb nicht automatisch eine geförderte Energieberatung.
Fazit: Kaufen Sie keine PDF, sondern eine geprüfte Berechnung
Ein Energieausweis ist kein Produkt, das durch einen niedrigen Preis richtig wird. Entscheidend sind ein berechtigter Aussteller, vollständige Gebäudedaten und eine nachvollziehbare Prüfung.
Geben Sie heute die bekannten Daten ein. Offene Punkte klären wir gemeinsam, damit der fertige Ausweis morgen in Ihrer Inbox liegen kann: Jetzt Energieausweis zum Festpreis berechnen.

