Wie lange ist der Energieausweis gültig beim Wohngebäude? Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) wird ein neuer Ausweis früher erforderlich, wenn § 80 Abs. 2 GModG greift. Die Umbenennung des Gesetzes und das neue Ausweisrecht ab 2027 beenden einen gültigen Ausweis nicht automatisch.
Zehn Jahre wirken eindeutig.
Dann wird die Heizung ausgetauscht. Neue Fenster kommen hinein. Das Dach wird gedämmt.
Plötzlich steht eine andere Frage im Raum: Ist der alte Ausweis nur inhaltlich überholt oder auch rechtlich ungültig?
Das sind zwei verschiedene Dinge.
Ein Dokument kann noch gültig sein und trotzdem einen Zustand zeigen, den es längst nicht mehr gibt.
Ich zeige Ihnen, wie Sie das Ablaufdatum richtig berechnen, wann eine Neuausstellung Pflicht wird und was der 1. Januar 2027 für Wohngebäude in Bremen verändert.
In diesem Ratgeber:
- Die zehnjährige Gültigkeitsfrist richtig berechnen
- Sanierungen und vorzeitige Neuausstellung unterscheiden
- Folgen eines abgelaufenen Ausweises erkennen
- Einen neuen Bedarfsausweis in drei Schritten erhalten
- Die Rechtsänderungen ab 2027 einordnen
- Praxisfehler vor Verkauf oder Vermietung vermeiden
- Häufige Fragen zur Gültigkeit beantworten
Wie lange gilt ein Energieausweis ab der Ausstellung?
Ein Energieausweis gilt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab seinem Ausstellungsdatum. Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis haben dieselbe Laufzeit. Für die Frist zählen weder der Tag der Datenübermittlung noch die DIBt-Registrierung, die Zustellung oder der Beginn der Immobilienanzeige.
Der Gesetzestext ist knapp:
„Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.“
So bestimmt es § 79 Abs. 3 GModG.
Die entscheidende Information steht im Dokument.
Suchen Sie auf der ersten Seite nach dem Ausstellungsdatum oder dem eingetragenen Gültigkeitsende. Verlassen Sie sich nicht auf den Dateinamen, das Speicherdatum des PDFs oder das Datum einer begleitenden Rechnung.
Ein Beispiel zeigt, warum ein einziger Tag wichtig sein kann.
Ein am 8. Oktober 2016 ausgestellter Energieausweis ist bis zum Ablauf des 8. Oktober 2026 gültig. Ab dem 9. Oktober 2026 darf er nicht mehr als gültiger Energieausweis verwendet werden. Diese taggenaue Berechnung folgt aus der Zehn-Jahres-Frist des § 79 Abs. 3 GModG und den allgemeinen Fristregeln der §§ 187 und 188 BGB.
| Dokument | Reguläre Gültigkeit | Was die Laufzeit vorzeitig beenden kann |
|---|---|---|
| Bedarfsausweis für ein Wohngebäude | 10 Jahre ab Ausstellung | Erforderliche Neuausstellung nach § 80 Abs. 2 GModG |
| Verbrauchsausweis für ein Wohngebäude | 10 Jahre ab Ausstellung | Erforderliche Neuausstellung nach § 80 Abs. 2 GModG |
| Energieausweis aus der Zeit der EnEV | 10 Jahre ab Ausstellung | Ablauf oder gesetzlich erforderliche Neuausstellung |
| Ausweis aus dem Jahr 2026 | 10 Jahre ab Ausstellung | Nicht allein der Stichtag 1. Januar 2027 |
| Neuer Ausweis ab 2027 | 10 Jahre ab Ausstellung | Erforderliche Neuausstellung nach der dann geltenden Fassung |
Ein unverändertes Haus verlängert den Ausweis nicht.
Nach zehn Jahren ist Schluss.
Umgekehrt wird ein gültiger Ausweis nicht allein deshalb wertlos, weil das Gesetz inzwischen einen neuen Namen trägt oder ab 2027 neue Ausweisformate gelten.
Diese Trennung spart Geld.
Sie verhindert aber auch, dass ein abgelaufenes Dokument aus Bequemlichkeit weitergereicht wird.
Wann macht eine Sanierung einen neuen Energieausweis erforderlich?
Eine neue Heizung, eine Dämmung oder ein Fenstertausch macht den Energieausweis nicht automatisch ungültig. Bis zum 31. Dezember 2026 ist entscheidend, ob eine relevante Änderung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 GModG vorgenommen und das gesamte Gebäude nach den in § 80 Abs. 2 GModG genannten Vorschriften neu berechnet wird.
Die beliebte Kurzform lautet: saniert gleich neuer Ausweis.
Sie ist falsch.
Nehmen wir ein Reihenhaus in Bremen. Auf der Wetterseite werden einige Fenster ersetzt. Der vorhandene Energieausweis läuft noch mehrere Jahre.
Aus diesem Fenstertausch allein entsteht keine automatische Pflicht zur Neuausstellung.
Anders kann es aussehen, wenn die Gebäudehülle umfassend verändert und das gesamte Gebäude im gesetzlich vorgesehenen Verfahren neu bilanziert wird. Sind die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 GModG erfüllt, muss ein neuer Bedarfsausweis erstellt werden.
Die häufig genannte Grenze von 10 Prozent ist kein allgemeines Ablaufdatum für Energieausweise.
Nach § 48 Abs. 1 Satz 2 GModG in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung betrifft sie Änderungen an einer jeweiligen Bauteilgruppe der Gebäudehülle. Erst wenn zusätzlich die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 GModG erfüllt sind, folgt daraus die Pflicht zu einem neuen Ausweis.
| Maßnahme | Wird der Ausweis automatisch ungültig? | Was tatsächlich zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Reiner Heizungstausch | Nein | Ob zusätzlich das gesamte Gebäude neu berechnet wurde |
| Austausch einzelner Fenster | Nein | Umfang der Änderung und angewendetes Nachweisverfahren |
| Dämmung eines Teils des Dachs | Nein | Umfang innerhalb der betroffenen Bauteilgruppe |
| Umfassende Änderung der Gebäudehülle | Nicht allein durch die Baumaßnahme | Ob § 80 Abs. 2 GModG vollständig greift |
| Gesamtberechnung nach relevanter Änderung | Neuausstellung kann Pflicht sein | Berechnungsweg und gesetzliche Voraussetzungen |
| Keine Änderung am Gebäude | Nein | Das reguläre Ablaufdatum bleibt maßgeblich |
Ab dem 1. Januar 2027 gilt die durch Artikel 2 Nummer 32 der Novelle vom 23. Juli 2026 geänderte Fassung des § 80 Abs. 2 GModG.
Sie erfasst weiterhin bestimmte Änderungen, bei denen das gesamte Gebäude berechnet wird. Zusätzlich nennt sie ausdrücklich die Umwandlung eines Wohngebäudes in ein Nichtwohngebäude.
Die richtige Prüfung beginnt deshalb nicht mit der Frage: Wurde saniert?
Sie beginnt mit drei anderen Fragen:
- Was wurde am Gebäude konkret verändert?
- Wurde lediglich ein Bauteil erneuert oder das gesamte Gebäude neu bilanziert?
- Welche Fassung des § 80 Abs. 2 GModG galt zum maßgeblichen Zeitpunkt?
Auch ohne gesetzliche Pflicht kann ein neuer Bedarfsausweis sinnvoll sein.
Eine Verbesserung, die im Ausweis nicht vorkommt, hilft bei der Vermarktung wenig. Der alte Ausweis zeigt weiterhin den früheren Zustand und möglicherweise eine schlechtere Effizienzklasse.
Wie Sie die Kennwerte richtig einordnen, erkläre ich im Ratgeber Werte im Energieausweis richtig verstehen.
Ist Ihr Ausweis abgelaufen oder bildet er die Sanierung nicht mehr ab? Berechnen und bestellen Sie Ihren neuen Bedarfsausweis zum Festpreis. Das Einfamilienhaus kostet 299 Euro, das Mehrfamilienhaus 399 Euro. Enthalten sind Best-Case-Optimierung und Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Alternativ erreichen Sie mich unter 0421 6689 4123.
Was passiert mit einem abgelaufenen Energieausweis?
Ein abgelaufener Energieausweis erfüllt die gesetzlichen Pflichten bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing nicht mehr. Er kann auch nicht als Grundlage für die Energieangaben einer neuen Immobilienanzeige dienen. Wer eine Vermarktung plant, sollte deshalb vor dem Exposé und nicht erst vor dem Notartermin handeln.
Ein PDF wird nach dem Ablauf nicht unlesbar.
Es verliert aber seine rechtliche Funktion als gültiger Energieausweis.
Genau das wird häufig zu spät bemerkt.
Das Exposé ist geschrieben. Die Fotos sind fertig. Das Immobilienportal fragt nach Ausweisart, Endenergiekennwert, wesentlichem Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.
Der alte Ausweis liefert Zahlen.
Er liefert nur keinen gültigen Nachweis mehr.
§ 80 GModG verpflichtet Eigentümer bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing zur Vorlage und anschließenden Übergabe eines gültigen Energieausweises. § 87 GModG regelt die Energieangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen.
Bei Verstößen gegen die Ausstellungs- oder Anzeigenpflicht droht nach § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Auch die unterlassene Vorlage bei der Besichtigung und die unterlassene Übergabe nach Vertragsschluss sind Ordnungswidrigkeiten.
Das sind gesetzliche Höchstrahmen, keine automatische Rechnung.
Trotzdem ist ein abgelaufener Ausweis ein vermeidbares Risiko.
Makler können ebenfalls verantwortlich sein. Der Bundesgerichtshof hat am 5. Oktober 2017 in den Verfahren I ZR 232/16 und I ZR 4/17 entschieden, dass Makler bei fehlenden Energieangaben eigenständig wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen werden können.
Mein Praxistipp: Prüfen Sie das Ablaufdatum, bevor Sie die Immobilienanzeige vorbereiten lassen.
Der Notartermin ist zu spät.
Die Pflicht beginnt früher.
Wie bekommen Sie nach dem Ablauf einen neuen Bedarfsausweis?
Ein Energieausweis wird nicht verlängert. Nach dem Ablauf entsteht ein neuer Ausweis mit aktuellen Gebäudedaten, neuer Berechnung und eigener DIBt-Registriernummer. Für Wohngebäude erstelle ich ausschließlich Bedarfsausweise. Ihre Angaben kommen telefonisch oder per Foto, ohne Vor-Ort-Termin und ohne Datenaufnahme in Ihrem Haus.
Das ist kein bürokratischer Selbstzweck.
In zehn Jahren kann viel passieren.
Eine Heizung wird ersetzt. Der Dachboden wird gedämmt. Fenster werden erneuert. Ein ehemals unbeheizter Bereich gehört plötzlich zur beheizten Gebäudehülle.
Manchmal stimmt nicht einmal mehr die Wohnfläche aus den alten Unterlagen.
Der neue Bedarfsausweis soll das heutige Gebäude beschreiben, nicht eine Erinnerung daran.
Der Ablauf besteht aus drei Schritten:
Sie übermitteln die Gebäudedaten. Baujahr, Flächen, Heizung und Modernisierungen klären wir telefonisch und anhand Ihrer Fotos. Der alte Energieausweis, Grundrisse und Bauunterlagen helfen, sofern sie vorhanden sind.
Ich berechne den Bedarfsausweis. Ich prüfe die Angaben auf Plausibilität und nutze rechtlich zulässige Ansätze für die Best-Case-Optimierung. Fehlt ein Detail, klären wir gezielt, ob ein Foto, eine telefonische Angabe oder eine vorhandene Bauakte weiterhilft.
Sie erhalten den registrierten Ausweis. Nach vollständigen Angaben liegt der Energieausweis innerhalb von 24 Stunden in Ihrer Inbox. Die nach §§ 98 und 99 GModG vorgesehene DIBt-Registriernummer gehört zum einzelnen Dokument.
| Wohngebäude | Festpreis | Enthalten |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 299 Euro | Bedarfsausweis, Best-Case-Optimierung, DIBt-Registriernummer |
| Mehrfamilienhaus | 399 Euro | Bedarfsausweis, Best-Case-Optimierung, DIBt-Registriernummer |
Es gibt keinen Vor-Ort-Termin, keine Begehung und keine Objektaufnahme in Ihren Räumen.
Sie senden Fotos oder besprechen die Angaben mit mir am Telefon. Wenn eine ergänzende Einordnung der Gebäudehülle nötig ist, kann eine kostenlose Sichtprüfung von außen ohne Termin helfen.
Fehlende Unterlagen bedeuten nicht automatisch, dass der Auftrag scheitert.
Bei Bremer Altbauten liegen Pläne nicht immer vollständig beim Eigentümer. Dann lohnt sich ein Blick in vorhandene Kaufunterlagen oder in die Bauakte. Entscheidend ist, dass eine verwendete Angabe nachvollziehbar bleibt.
Welche Informationen die Bearbeitung beschleunigen, steht in meiner Checkliste für den Energieausweis beim Wohngebäude.
Was ändert sich beim Energieausweis ab dem 1. Januar 2027?
Das Gesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Das neue Energieausweisrecht aus Artikel 2 der im BGBl. 2026 I Nr. 226 verkündeten Novelle gilt ab dem 1. Januar 2027. Ein rechtmäßig ausgestellter und noch gültiger Ausweis muss allein wegen dieses Stichtags nicht ersetzt werden.
Zwei Kalenderdaten haben zwei verschiedene Wirkungen.
Die Novelle vom 23. Juli 2026 wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit dem 29. Juli 2026 trägt das frühere Gebäudeenergiegesetz den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz.
Die neuen Vorschriften für Energieausweise treten nach Artikel 9 Abs. 2 der Novelle am 1. Januar 2027 in Kraft.
Für Eigentümer von Wohngebäuden sind diese Unterschiede wichtig:
| Thema | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Form eines neu ausgestellten Ausweises | Ausstellung nach den geltenden Mustern | Digital und maschinenlesbar, Papier auf Verlangen, nach § 79 Abs. 2 GModG in der neuen Fassung |
| Gültiger Ausweis aus 2026 | Grundsätzlich 10 Jahre gültig | Bleibt grundsätzlich bis zum regulären Ende gültig |
| Effizienzklassen für Wohngebäude | A+ bis H | A+ bis H bleibt bestehen |
| Bestandswohngebäude | Bei bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und fehlendem Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 ist nach § 80 Abs. 3 GModG ein Bedarfsausweis Pflicht | Die bisherige 1977er-Regel entfällt, gesetzliche Wahlfreiheit entsteht |
| Verbrauchsausweis | Verbrauch aus zusammenhängenden 36 Monaten nach § 82 Abs. 2 GModG | Nur für ausschließlich zu Wohnzwecken dienende Gebäude, jährliche Verbrauchswerte über zwei Jahre nach § 82 GModG in der neuen Fassung |
| Vertragsverlängerung | Kein ausdrücklich eigener Vorlageanlass | Wird nach § 80 Abs. 3 bis 5 GModG Vorlage- und Übergabeanlass |
| Baudenkmal | Bis Ende 2026 gilt die Ausnahme nach § 79 Abs. 4 GModG | Die Denkmal-Ausnahme entfällt für neue Ausweisanlässe |
| Immobilienanzeige mit gültigem alten Ausweis | Bisherige Pflichtangaben | Übergangsregeln nach § 112 Abs. 3 und 4 GModG |
Wohngebäude behalten ihre Klassen A+ bis H.
Die ab 2027 neue Skala A bis G betrifft Nichtwohngebäude. Sie gilt nicht für Ihr Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus.
Auch ein alter Verbrauchsausweis wird am 1. Januar 2027 nicht automatisch ungültig. Er kann bis zu seinem regulären Ablauf verwendet werden, wenn er rechtmäßig ausgestellt wurde und kein Fall des § 80 Abs. 2 GModG eingetreten ist.
Dasselbe gilt für einen Energieausweis eines Baudenkmals, der vor 2027 rechtmäßig ausgestellt wurde.
Die entfallende Denkmal-Ausnahme schafft ab 2027 neue Pflichten bei neuen Anlässen. Sie verkürzt aber nicht pauschal die Laufzeit bereits vorhandener gültiger Ausweise.
Für neue Bestandsausweise eröffnet das Gesetz ab 2027 mehr Wahlfreiheit.
Ich biete für Wohngebäude trotzdem nur Bedarfsausweise an.
Der Grund ist einfach: Der Bedarfsausweis beschreibt das Gebäude. Der Verbrauchsausweis wird stark durch die bisherigen Bewohner, ihre Anwesenheit, ihre Raumtemperaturen und ihr Heizverhalten beeinflusst.
Wenn Sie verkaufen, wollen Sie nicht das Heizverhalten des Vormieters erklären.
Sie wollen Ihr Haus erklären.
Die ausführliche Einordnung finden Sie im Beitrag GModG beschlossen: Was sich beim Energieausweis ändert.
Welche Praxistipps verhindern Zeitdruck und falsche Angaben?
Prüfen Sie neben dem Ablaufdatum auch, ob Adresse, Gebäudetyp, Wohnungszahl, Heizung und Modernisierungen noch zum heutigen Haus passen. Ein formal gültiger Ausweis kann veraltete Angaben enthalten. Diese Prüfung verhindert, dass ein falscher Kennwert oder eine alte Heizungsart in das Exposé übernommen wird.
Mein erster Praxistipp aus meiner Arbeit mit Bremer Wohngebäuden: Vertrauen Sie keinem Dateinamen.
„Energieausweis aktuell.pdf“ kann längst abgelaufen sein.
Öffnen Sie das Dokument. Suchen Sie auf der ersten Seite nach „Ausstellungsdatum“ oder „gültig bis“. Rechnen Sie die Frist selbst nach.
Mein zweiter Praxistipp: Vergleichen Sie die Heizungsart im Ausweis mit der tatsächlich vorhandenen Anlage.
Bei Häusern in Findorff, Walle oder der Neustadt wurde häufig irgendwann zwischen zwei Vermarktungen modernisiert. Ist im Dokument noch der alte Wärmeerzeuger genannt, zeigt der Ausweis nicht mehr den heutigen Zustand.
Formal kann er trotzdem gültig sein.
Für den Verkauf kann er dennoch die falsche Geschichte erzählen.
Diese Prüfung genügt für den Anfang:
- Ausstellungsdatum und eingetragenes Gültigkeitsende kontrollieren.
- Adresse, Gebäudetyp, Baujahr und Zahl der Wohneinheiten abgleichen.
- Heizungsart und wesentliche Modernisierungen vergleichen.
- Vor einer Anzeige die Pflichtangaben nach § 87 GModG bestimmen.
- Bei umfassenden Änderungen prüfen, ob § 80 Abs. 2 GModG greift.
- Fehlende Grundrisse oder Flächenangaben frühzeitig aus Kaufunterlagen oder der Bauakte beschaffen.
Welche Fehler treten bei der Gültigkeitsprüfung besonders häufig auf?
Die meisten Fehler entstehen nicht durch komplizierte Berechnungen, sondern durch das falsche Datum, ein verwechslungsfähiges Dokument oder ungeprüft übernommene Kennwerte. Prüfen Sie deshalb das Originaldokument und vergleichen Sie seine Angaben mit dem heutigen Gebäude, bevor ein Makler oder Immobilienportal die Energiedaten übernimmt.
Typisch sind diese Fälle:
- Das Ausstellungsdatum wird mit dem Versanddatum verwechselt.
- Ein Energieausweis für eine benachbarte Hausnummer wird verwendet.
- Nach einem Heizungstausch wird die alte Heizungsart inseriert.
- Der Primärenergiekennwert wird anstelle des vorgeschriebenen Endenergiekennwerts übernommen.
- Ein abgelaufener Ausweis fällt erst beim Notartermin auf.
- Die DIBt-Registriernummer wird mit der persönlichen Ausstellungsberechtigung verwechselt.
- Ein gültiger Ausweis wird unnötig ersetzt, weil der Stichtag 1. Januar 2027 falsch verstanden wurde.
- Ein rechtlich gültiger, aber sachlich überholter Ausweis wird ohne Prüfung für die Vermarktung genutzt.
Registrierung und Ausstellungsberechtigung sind nicht dasselbe.
Die DIBt-Registriernummer gehört zum einzelnen Energieausweis und dient der gesetzlich vorgesehenen Stichprobenkontrolle. Die Ausstellungsberechtigung ergibt sich aus den fachlichen Voraussetzungen des GModG.
Die Grundlagen zu Bedarfsausweisen, Pflichten und Kennwerten bündelt meine Übersichtsseite Energieausweise für Wohngebäude.
Welche Fragen zur Gültigkeit werden besonders oft gestellt?
Entscheidend sind fast immer drei Punkte: das Ausstellungsdatum, eine mögliche Neuausstellungspflicht nach einer Gebäudeänderung und der Zeitpunkt des Verkaufs oder der Vermietung. Die folgenden Antworten können Sie unabhängig vom Dateinamen, Ablageort oder Alter Ihrer Bauunterlagen direkt auf Ihren Energieausweis anwenden.
Ab wann läuft die Zehn-Jahres-Frist des Energieausweises?
Die Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum auf dem Energieausweis. Das Datum der Datenaufnahme, Registrierung oder Zustellung ändert daran nichts. Rechnen Sie vom Ausstellungsdatum genau zehn Jahre weiter. Ein am 8. Oktober 2016 ausgestellter Ausweis ist bis zum Ablauf des 8. Oktober 2026 gültig.
Bleibt ein vor dem 1. Januar 2027 ausgestellter Energieausweis gültig?
Ja. Ein rechtmäßig ausgestellter Ausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre gültig. Der Stichtag 1. Januar 2027 verkürzt diese Laufzeit nicht. Eine Ausnahme besteht, wenn der Ausweis bereits abgelaufen ist oder nach § 80 Abs. 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) neu ausgestellt werden muss.
Macht eine neue Heizung, Dämmung oder ein Fenstertausch den Ausweis ungültig?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 GModG vollständig erfüllt sind und für das gesamte Gebäude neu gerechnet wurde. Auch ohne Pflicht kann ein neuer Bedarfsausweis sinnvoll sein, weil ein gültiger alter Ausweis die energetische Verbesserung noch nicht zeigt.
Kann ich einen abgelaufenen Energieausweis verlängern lassen?
Nein. Das Gesetz sieht keine Verlängerung vor. Nach Ablauf wird ein neuer Energieausweis mit aktuellen Gebäudedaten, neuer Berechnung und eigener DIBt-Registriernummer erstellt. Bei energiepass® BREMEN kostet der Bedarfsausweis 299 Euro für ein Einfamilienhaus und 399 Euro für ein Mehrfamilienhaus.
Muss ich wegen des GModG 2026 sofort einen neuen Energieausweis beantragen?
Nein. Das Gesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Das neue Energieausweisrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Weder die Umbenennung noch der spätere Stichtag verkürzen für sich genommen die zehnjährige Laufzeit eines rechtmäßig ausgestellten und weiterhin gültigen Ausweises.
Fazit: Zehn Jahre sind die Regel. Entscheidend sind das Ausstellungsdatum, mögliche Gebäudeänderungen und der Termin Ihrer Vermarktung. Prüfen Sie diese Punkte, bevor das Inserat online geht.
Jetzt den neuen Bedarfsausweis berechnen und bestellen. Sie erhalten ihn zum Festpreis, mit Best-Case-Optimierung und DIBt-Registriernummer innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Sie erreichen energiepass® BREMEN unter 0421 6689 4123 am Bahnhofsplatz 42, 28195 Bremen.

