Die kritische Frage vor dem Verkauf: Ist mein Energieausweis noch gültig?
Sie stehen kurz vor dem Verkauf Ihrer Wohnung in Bremen-Vegesack oder planen die Vermietung Ihres Hauses in Lilienthal. Der Makler fragt nach dem Energieausweis. Sie finden ein Dokument von vor Jahren im Schrank – aber ist das überhaupt noch gültig? Wie lange ist der Energieausweis gültig? Diese Frage kann über den reibungslosen Verlauf Ihrer Immobilientransaktion entscheiden.
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen als Experte für Energieausweise aus Bremen mit langjähriger Erfahrung alles zur Gültigkeitsdauer von Energieausweisen. Sie erfahren, wann die 10-Jahres-Frist beginnt, wie Sie das Ablaufdatum herausfinden und was passiert, wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 die Rechtslage eindeutig regelt.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Diese Regelung gilt einheitlich für Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise bei Wohngebäuden. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der Ausstellung durch einen nach § 88 GEG berechtigten Aussteller und endet automatisch nach Ablauf von 10 Jahren. Eine Verlängerung oder Verlängerung des bestehenden Ausweises ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Die Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Das Ablaufdatum ist auf dem Energieausweis selbst vermerkt.
| Ausweistyp | Gültigkeitsdauer | Rechtsgrundlage | Verlängerbar |
|---|---|---|---|
| Verbrauchsausweis (Wohngebäude) | 10 Jahre | GEG | Nein |
| Bedarfsausweis (Wohngebäude) | 10 Jahre | GEG | Nein |
| Energieausweis (Nichtwohngebäude) | 10 Jahre | GEG | Nein |
| Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) | bis zu 15 Jahre | BAFA-Richtlinien | Nein |
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Wann beginnt die Gültigkeit des Energieausweises?
Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Tag der Ausstellung, nicht mit der Registrierung beim DIBt oder dem Versand an Sie. Auf Ihrem Energieausweis finden Sie ein Feld mit der Aufschrift „Datum der Ausstellung” oder „Ausgestellt am”. Dieses Datum ist maßgebend für die Berechnung des Ablaufdatums.
Wichtig zu wissen: Die Registrierung im DIBt-Register erfolgt in der Regel am selben Tag oder am Tag nach der Ausstellung. Die Registrierungsnummer ist für die Gültigkeit relevant, ändert aber nichts am Ausstellungsdatum. Ein Energieausweis ohne gültige DIBt-Registrierung ist nicht rechtswirksam.
In meiner Praxis in Bremen erlebe ich häufig, dass Eigentümer das Datum der Datenaufnahme oder die Überprüfung des Gebäudes mit dem Ausstellungsdatum verwechseln. Die energetische Überprüfung kann durchaus Wochen vor der eigentlichen Ausstellung stattgefunden haben – die Gültigkeit beginnt dennoch erst mit der formalen Ausstellung.
Wie finde ich das Ablaufdatum meines Energieausweises?
Das Ablaufdatum Ihres Energieausweises lässt sich einfach berechnen: Ausstellungsdatum + 10 Jahre = Ablaufdatum. Auf dem Ausweis selbst ist das Ablaufdatum meist nicht explizit vermerkt, Sie müssen es also selbst ermitteln.
So finden Sie das Ausstellungsdatum:
Auf dem Papierausweis: Suchen Sie nach dem Feld „Ausgestellt am” oder „Datum der Ausstellung” – meist im oberen Bereich oder im Fußbereich des Dokuments.
In der PDF-Version: Öffnen Sie die PDF-Datei Ihres Energieausweises. Das Datum befindet sich typischerweise neben der DIBt-Registrierungsnummer.
Im DIBt-Register: Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert. Über die DIBt-Register-Suche können Sie mit Ihrer Registrierungsnummer den Ausweis online verifizieren und das Ausstellungsdatum einsehen.
Beim ursprünglichen Aussteller: Haben Sie den Ausweis vom energiepass® BREMEN erhalten? Rufen Sie mich an – mit Ihrer Adresse und dem ungefähren Zeitpunkt finde ich Ihre Daten innerhalb weniger Minuten.
Praxis-Tipp aus Bremen: Erstellen Sie bei Erhalt eines neuen Energieausweises direkt einen Kalendereintrag für das Ablaufdatum (9 Jahre und 10 Monate nach Ausstellung). So werden Sie rechtzeitig vor dem Ablauf erinnert und können einen neuen Ausweis in Ruhe beantragen.
Was passiert nach Ablauf der Gültigkeit?
Nach Ablauf der 10 Jahre verliert der Energieausweis seine Rechtswirksamkeit. Er darf dann weder bei Verkauf noch bei Vermietung vorgelegt werden. Nutzen Sie einen abgelaufenen Ausweis trotzdem, handeln Sie ordnungswidrig.
Konsequenzen eines abgelaufenen Energieausweises:
| Situation | Konsequenz | Bußgeld-Risiko |
|---|---|---|
| Verkauf mit abgelaufenem Ausweis | Ordnungswidrigkeit | Bis zu 10.000 EUR |
| Vermietung mit abgelaufenem Ausweis | Ordnungswidrigkeit | Bis zu 10.000 EUR |
| Kein Ausweis bei Verkauf/Vermietung | Ordnungswidrigkeit | Bis zu 10.000 EUR |
| Verwendung zu Informationszwecken | Keine Konsequenz | Keines |
Ein abgelaufener Energieausweis ist nicht völlig wertlos. Für rein informative Zwecke – etwa um die energetische Entwicklung Ihres Gebäudes über die Jahre zu dokumentieren – können Sie ihn weiterhin aufbewahren. Er darf nur nicht mehr als rechtsgültiger Nachweis bei Transaktionen verwendet werden.
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Muss ich verlängern oder einen neuen Energieausweis beantragen?
Eine Verlängerung des Energieausweises ist nicht möglich. Sie müssen nach Ablauf der 10 Jahre immer einen vollständig neuen Energieausweis erstellen lassen. Dieser durchläuft den kompletten Erstellungsprozess:
- Datenerfassung (entweder online oder durch Überprüfung vor Ort)
- Energetische Berechnung nach GEG-Vorgaben
- Registrierung beim DIBt
- Ausstellung des neuen Ausweises
Die Notwendigkeit einer Neuausstellung hat einen sachlichen Grund: Über 10 Jahre können sich am Gebäude erhebliche Veränderungen ergeben haben. Eine einfache Verlängerung würde diese Veränderungen ignorieren und zu veralteten, potenziell falschen Angaben führen.
Gut zu wissen: Haben Sie innerhalb der 10 Jahre energetische Modernisierungen durchgeführt, kann sich die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes deutlich verbessern. Ein neuer Energieausweis zeigt diese Verbesserung an und kann den Wert Ihrer Immobilie steigern.
Ausnahmen von der 10-Jahres-Regel
In bestimmten Fällen kann die Gültigkeitsdauer von der Standard-10-Jahres-Regel abweichen oder ein Ausweis vorzeitig ungültig werden:
Frühzeitige Ungültigkeit durch bauliche Änderungen
Nach wesentlichen baulichen oder anlagentechnischen Änderungen, die die Energieeffizienz des Gebäudes erheblich verändern, ist der alte Energieausweis zwar formal weiterhin gültig, aber nicht mehr aussagekräftig. Eine Neuausstellung ist dann dringend empfohlen, damit der Ausweis den tatsächlichen Gebäudezustand widerspiegelt.
Sonderfall: Übergangsbestimmungen alter Energieausweise
Energieausweise, die vor dem 1. November 2020 nach der alten EnEV ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum ursprünglichen Ablaufdatum. Ein EnEV-Ausweis von 2019 ist also weiterhin bis 2029 gültig, unabhängig des Wechsels zum GEG.
Achtung: Bei wesentlichen baulichen Änderungen müssen EnEV-Ausweise nicht automatisch auf GEG-Basis neu erstellt werden. Erst bei der nächsten regulären Neuausstellung gilt dann das GEG.
Was ändert die Gültigkeit meines Energieausweises?
Bestimmte bauliche Maßnahmen können die Gültigkeit Ihres Energieausweises beeinflussen – entweder durch vorzeitige Ungültigkeit oder durch die Möglichkeit einer freiwilligen Neuausstellung mit besseren Werten.
Umbau und Sanierung
Große Umbauten, die die energetische Hülle des Gebäudes verändern, können zur vorzeitigen Ungültigkeit führen:
- Komplettsanierung der Fassade mit neuer Wärmedämmung
- Dachsanierung mit Einbau neuer Dämmung
- Fenstertausch im gesamten Gebäude (bei signifikanter Verbesserung der U-Werte)
- Anbau von mehr als 10 % der beheizten Fläche
Beispiel aus der Praxis: Ein Eigentümer in Bremen-Oberneuland hat 2020 einen Bedarfsausweis erstellen lassen. 2023 wurde die komplette Fassade mit 20 cm Wärmedämmung saniert. Der Energiebedarf sank um 35 % – der alte Ausweis wurde damit ungültig, ein neuer war erforderlich.
Heizungswechsel
Der Austausch der Heizungsanlage ist die häufigste Ursache für eine Änderung der Energieeffizienz:
| Heizungsänderung | Auswirkung auf Gültigkeit |
|---|---|
| Ölheizung → Wärmepumpe | Neuer Ausweis erforderlich (wesentliche Änderung) |
| Gasheizung → Pellet-Heizung | Neuer Ausweis erforderlich (wesentliche Änderung) |
| Alte Gasheizung → Neue Gas-Brennwertheizung | Ermessensfrage, meist neuer Ausweis empfohlen |
| Nachrüstung einer Solarthermie | Freiwillige Neuausstellung möglich |
Beachten Sie: Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz § 71). Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer seine Heizung wechselt, sollte daher in jedem Fall einen neuen Energieausweis erstellen lassen.
Dämmung der Gebäudehülle
Die nachträgliche Dämmung von Kellerdecke, Dach oder Fassade verbessert die Energieeffizienz meist deutlich. Eine freiwillige Neuausstellung des Energieausweises empfiehlt sich vor allem dann, wenn:
- Sie das Gebäude verkaufen möchten (bessere Energieeffizienzklasse = höherer Verkaufspreis)
- Sie Fördermittel beantragen wollen (einige Programme benötigen aktuelle Ausweise)
- Die Verbesserung mindestens eine Energieeffizienzklasse ausmacht
Checkliste: Gültigkeit Ihres Energieausweises prüfen
Mit dieser Checkliste prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Energieausweis noch gültig ist:
- Ausstellungsdatum ermittelt (auf dem Ausweis oder im DIBt-Register)
- Ablaufdatum berechnet (Ausstellungsdatum + 10 Jahre)
- Heutiges Datum mit Ablaufdatum verglichen
- Bauliche Änderungen seit Ausstellung geprüft (Heizung, Dämmung, Fenster)
- Rechtsgrundlage bestätigt (EnEV oder GEG – beides gültig)
- DIBt-Registrierung verifiziert (online überprüfbar)
- Verwendungszweck geklärt (Verkauf/Vermietung = aktueller Ausweis erforderlich)
Wenn alle Punkte erfüllt sind: Ihr Energieausweis ist gültig und kann verwendet werden.
Wenn das Ablaufdatum überschritten ist oder bauliche Änderungen vorliegen: Sie benötigen einen neuen Energieausweis.
FAQ: Häufige Fragen zur Energieausweis-Gültigkeit
Kann ich einen abgelaufenen Energieausweis noch nutzen?
Nein, für rechtlich relevante Zwecke (Verkauf, Vermietung) ist ein abgelaufener Energieausweis nicht mehr nutzbar. Die Vorlage eines abgelaufenen Ausweises bei einer Immobilientransaktion gilt als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10.000 EUR. Für rein private Dokumentationszwecke können Sie ihn jedoch weiterhin aufbewahren.
Was passiert beim Verkauf, wenn der Energieausweis abgelaufen ist?
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen und keinen gültigen Energieausweis vorweisen können, riskieren Sie ein Bußgeldverfahren. Der fehlende Ausweis kann zudem den Verkaufsprozess verzögern und das Vertrauen potenzieller Käufer beeinträchtigen.
Meine Empfehlung: Prüfen Sie vor dem Verkauf mindestens 4-6 Wochen im Voraus die Gültigkeit Ihres Ausweises. Bei Ablauf oder Zweifeln erstellen Sie am besten direkt einen neuen.
Gilt die 10-Jahres-Regel für alle Energieausweis-Typen?
Ja, die 10-jährige Gültigkeitsdauer gilt einheitlich für:
- Verbrauchsausweise für Wohngebäude
- Bedarfsausweise für Wohngebäude
- Energieausweise für Nichtwohngebäude (Gewerbe)
Ausgenommen sind lediglich individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP). Diese haben eine Gültigkeit von bis zu 15 Jahren, da sie als langfristiges Planungsinstrument konzipiert sind.
Was ist, wenn ich meinen Energieausweis verloren habe?
Kein Grund zur Sorge. Da jeder Energieausweis im DIBt-Register eingetragen ist, kann er jederzeit wiederbeschafft werden:
Kontaktieren Sie den ursprünglichen Aussteller – der energiepass® BREMEN archiviert alle Ausweise und kann Ihnen eine Kopie zukommen lassen.
Suche im DIBt-Register – mit der Registrierungsnummer oder der Adresse des Gebäudes können Sie den Ausweis online finden.
Neuausstellung – wenn keine Kopie mehr verfügbar ist, erstellen Sie einfach einen neuen Ausweis. Die Gültigkeitsdauer beginnt dann neu.
Kann ich den Energieausweis vorzeitig erneuern?
Ja, eine vorzeitige Neuausstellung ist jederzeit möglich. Viele Eigentümer nutzen dies nach Modernisierungen, um die verbesserte Energieeffizienz dokumentieren zu können. Eine vorzeitige Erneuerung ist besonders sinnvoll bei:
- Geplantem Verkauf nach Sanierungsmaßnahmen
- Beantragung von Fördermitteln
- Mieterwechsel nach energetischen Verbesserungen
- Versicherungsangelegenheiten oder Bewertungen
Die Kosten für die vorzeitige Neuausstellung entsprechen denen einer regulären Erstellung. Es gibt keine Einschränkung, wie oft Sie einen Energieausweis erstellen lassen können.
Alle Informationen zu Energieausweisen für Wohngebäude finden Sie auf meiner Übersichtsseite.
Lesen Sie auch: Energieausweis für Wohngebäude
Meine Preise: Einfamilienhaus 299 EUR (Festpreis), Mehrfamilienhaus 399 EUR (Festpreis), Nichtwohngebäude 499 EUR. Alle Preise inklusive Best-Case-Optimierung und DIBt-Registrierung.
Fazit: Rechtzeitig planen ist die halbe Miete
Die Frage „Wie lange ist der Energieausweis gültig?” lässt sich einfach beantworten: 10 Jahre ab Ausstellung. Doch die Konsequenzen eines übersehenen Ablaufdatums können ärgerlich und teuer sein. Ein abgelaufener Ausweis blockiert Verkäufe, verzögert Vermietungen und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Als Experte für Energieausweise aus Bremen empfehle ich Ihnen:
- Prüfen Sie heute das Ausstellungsdatum Ihres aktuellen Energieausweises
- Erstellen Sie einen Kalendereintrag 9 Monate vor dem Ablaufdatum
- Dokumentieren Sie bauliche Änderungen, die eine vorzeitige Neuausstellung erforderlich machen könnten
Nutzen Sie die 10-Jahres-Gültigkeit nicht als Ausrede für Bequemlichkeit. Wer sein Gebäude energetisch verbessert, sollte die Chance nutzen, dies mit einem aktuellen Energieausweis zu dokumentieren – zum Vorteil beim Verkauf, für die Mieter und für die Umwelt. Durch meine Best-Case-Optimierung stelle ich sicher, dass Ihr neuer Energieausweis den bestmöglichen Wert für Ihre Immobilie zeigt – rechtssicher und zu Ihrem Vorteil.
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Stephan Grosser – Ihr Experte für Energieausweise in Bremen und Umgebung, seit 2018
