Wohngebäude

Wie kann man einen Energieausweis erstellen oder berechnen?

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Einen Energieausweis darf nur ein qualifizierter Aussteller erstellen. Die Berechnung erfolgt entweder als Verbrauchsausweis (Umrechnung tatsächlicher Verbräuche in kWh/m²a) oder als Bedarfsausweis (Berechnung nach DIN V 4108-6 für Wohngebäude bzw. DIN V 18599 für Nichtwohngebäude). Der Prozess umfasst: Datenerfassung, Berechnung mit Software, Qualitätskontrolle und DIBt-Registrierung. Eigentümer können den Ausweis nicht selbst erstellen, sondern benötigen einen Fachmann.

Die Erstellung eines Energieausweises ist Facharbeit — und der Ablauf unterscheidet sich je nach Ausweistyp erheblich. In diesem Artikel erkläre ich den technischen Prozess hinter beiden Varianten, damit Sie als Eigentümer wissen, was auf Sie zukommt. Erfahren Sie auch, was bei einem Energieausweis geprüft wird und welche Kosten auf Sie zukommen.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Die Ausstellung eines Energieausweises ist gesetzlich geregelt. Nicht jeder darf einen Energieausweis erstellen — das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass nur qualifizierte Fachleute dazu berechtigt sind. Dazu gehören Architekten, Ingenieure und Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation.

Qualifizierte Aussteller müssen:

  • Eine einschlägige Ausbildung oder ein Studium nachweisen (z. B. Architektur, Bauingenieurwesen)
  • Wer darf ausstellen? — Details in meinem separaten Artikel
  • Regelmäßige Fortbildungen absolvieren
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen

Eigentümer dürfen keinen Energieausweis selbst erstellen. Online-Rechner oder DIY-Tools erzeugen keine rechtsgültigen Dokumente. Ohne offizielle DIBt-Registrierungsnummer ist ein Energieausweis wertlos — bei Verkauf oder Vermietung droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR (§ 108 GEG).

Die zwei Berechnungsverfahren im Überblick

Bevor ich auf die einzelnen Schritte eingehe, ist es wichtig zu verstehen: Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Berechnungsverfahren, die zu unterschiedlichen Ausweistypen führen.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Er ist einfacher und kostengünstiger, aber stark vom Nutzerverhalten abhängig. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz und der Heizungsanlage — unabhängig davon, wie geheizt wurde.

Welchen Ausweis Sie benötigen, hängt vom Gebäude ab: Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nachgerüstet wurden, benötigen zwingend einen Bedarfsausweis. Für alle anderen Wohngebäude haben Sie die Wahl.

Erstellung Verbrauchsausweis

Schritt 1: Datenerfassung

Für den Verbrauchsausweis benötige ich die Energieverbrauchsdaten Ihres Gebäudes aus den letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden. Dazu gehören:

  • Heizkostenabrechnungen (Gas, Öl, Fernwärme, Pellets)
  • Warmwasserkosten (falls zentral bereitgestellt)
  • Heizstrom (bei Wärmepumpen oder Nachtspeicheröfen)
  • Brennstofflieferungen (bei Ölheizungen: Tankfüllmengen und Lieferdaten)

Zusätzlich erfasse ich die Gebäudegrunddaten: Adresse, Baujahr, beheizte Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten. Diese Informationen finden Sie in Ihrem Kaufvertrag oder bei Ihrer Hausverwaltung.

Schritt 2: Umrechnung und Berechnung

Die erfassten Verbrauchswerte werden in eine einheitliche Kennzahl umgerechnet. Dafür addiere ich alle Energieverbräuche, rechne sie in Kilowattstunden (kWh) um und teile das Ergebnis durch die Energiebezugsfläche. Das Ergebnis ist der spezifische Endenergieverbrauch in kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr).

Dabei werden auch Witterungsbereinigungen durchgeführt: Besonders kalte oder milde Winter werden herausgerechnet, damit die Kennzahl vergleichbar bleibt. Leerstandsperioden werden ebenfalls berücksichtigt und korrigiert.

Schritt 3: Klassifizierung

Aus dem berechneten Endenergieverbrauch ergibt sich die Energieeffizienzklasse auf der bekannten Farbskala von A+ (sehr effizient, unter 30 kWh/m²a) bis H (sehr hoher Verbrauch, über 250 kWh/m²a). Diese Farbskala kennen viele bereits von Haushaltsgeräten — beim Gebäude funktioniert das Prinzip genauso.

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Erstellung Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ist deutlich aufwändiger in der Berechnung, liefert aber ein objektiveres Bild der energetischen Qualität Ihres Gebäudes. Er bewertet die Gebäudesubstanz selbst — nicht das Heizverhalten der Bewohner.

Schritt 1: Vor-Ort-Erfassung

Eine sorgfältige Vor-Ort-Überprüfung ist die Grundlage jeder Bedarfsberechnung. Dabei erfasse ich:

  • Bauteile der Gebäudehülle: Wandaufbau, Dämmstärken, Fenstertypen (Einfach-, Doppel-, Dreifachverglasung), Dachkonstruktion und Kellerdecke
  • Heizungsanlage: Typ, Baujahr, Leistung, Brennstoff, Regelungstechnik
  • Warmwasserbereitung: Zentral oder dezentral, Speichergröße, Rohrleitungslängen
  • Fotodokumentation: Typenschild der Heizung, Fensterdetails, Dämmung im Dachbereich

Schritt 2: Dateneingabe in die Berechnungssoftware

Die erfassten Daten gebe ich in eine nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 (Wohngebäude) bzw. DIN V 18599 (Nichtwohngebäude) zertifizierte Berechnungssoftware ein. Dabei werden folgende Parameter berücksichtigt:

  • Gebäudehülle: U-Werte aller Bauteile (Wände, Fenster, Dach, Boden), Wärmebrücken
  • Technische Anlagen: Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Lüftung
  • Nutzungsparameter: Standardisierte Nutzungsbedingungen (Raumtemperatur 20 °C, Lüftungsverhalten)
  • Klimadaten: Standortbezogene Referenzwerte nach DIN

Schritt 3: Energiebilanz-Berechnung

Die Software berechnet nun eine vollständige Energiebilanz des Gebäudes. Dabei werden Wärmeverluste durch Transmission (über Wände, Fenster, Dach) und Lüftung den Wärmegewinnen durch Sonneneinstrahlung und interne Quellen gegenübergestellt. Das Ergebnis ist der Heizwärmebedarf — also die Energiemenge, die das Gebäude theoretisch zum Heizen benötigt.

Aus dem Heizwärmebedarf wird dann unter Berücksichtigung der Anlagentechnik der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf berechnet. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zusätzlich die Verluste bei Gewinnung und Transport des Energieträgers.

Schritt 4: Ergebnis und Modernisierungsempfehlungen

Das fertige Dokument enthält:

  • Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf in kWh/m²a
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • CO₂-Emissionen des Gebäudes
  • Modernisierungsempfehlungen — gesetzlich vorgeschrieben als Teil des Bedarfsausweises

Best-Case-Optimierung: Was ich anders mache

Bei meiner Arbeit setze ich auf die sogenannte Best-Case-Optimierung. Das bedeutet: Ich prüfe bei der Berechnung, ob Ihr Gebäude bei optimaler Dateneingabe eine bessere Energieeffizienzklasse erreichen kann — selbstverständlich im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten und vollständig regelkonform.

Ein typisches Beispiel: Wenn eine nachträgliche Dämmung eingebaut wurde, aber keine genauen Unterlagen vorliegen, recherchiere ich die wahrscheinlichste Ausführung für das jeweilige Baujahr. So landet Ihr Gebäude nicht schlechter da, als es tatsächlich ist. Dieser Ansatz kann den Unterschied einer ganzen Energieeffizienzklasse ausmachen — und damit den Verkaufswert Ihrer Immobilie direkt beeinflussen.

DIBt-Registrierung und Qualitätskontrolle

Qualitätskontrolle

Bevor ein Energieausweis offiziell registriert wird, durchläuft er eine Plausibilitätsprüfung. Ich kontrolliere die Ergebnisse auf Vollständigkeit und Korrektheit und gleiche sie mit vergleichbaren Gebäuden ab. Unplausible Werte — etwa ein Endenergiebedarf von 400 kWh/m²a bei einem sanierten Gebäude — werden sofort überprüft.

DIBt-Registrierung

Jeder Energieausweis muss beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden. Bei der Registrierung erhält der Ausweis eine eindeutige Registrierungsnummer, die auf dem Dokument abgedruckt wird. Das DIBt führt stichprobenartige Qualitätskontrollen durch — ein weiterer Grund, warum nur qualifizierte Aussteller Energieausweise erstellen dürfen.

Was Eigentümer tun müssen

Vorbereitung

Stellen Sie folgende Unterlagen bereit:

Keine Sorge, wenn nicht alle Unterlagen vorliegen: Fehlende Informationen kann ich bei einer Vor-Ort-Überprüfung selbst erfassen.

Auftrag und Zeitrahmen

Die Bestellung ist unkompliziert. Ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus kostet bei mir 299 EUR zum Festpreis, für ein Mehrfamilienhaus 399 EUR. Nach Auftragserteilung und Bereitstellung der Unterlagen erhalten Sie Ihren fertigen Energieausweis in der Regel innerhalb von 24 Stunden als PDF per E-Mail.

Gültigkeit und Aufbewahrung

Ihr Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig (§ 80 GEG). Bewahren Sie das Dokument sorgfältig auf — bei jedem Verkauf oder jeder Vermietung müssen Sie den Ausweis vorlegen. Die digitale PDF-Version ist genauso rechtsgültig wie ein gedrucktes Exemplar.

Alle Informationen zu Energieausweisen für Wohngebäude finden Sie auf meiner Übersichtsseite.

Häufige Fragen

Kann ich den Energieausweis selbst berechnen? Nein, das GEG schreibt vor, dass nur qualifizierte Aussteller Energieausweise erstellen dürfen. Online-Tools ohne DIBt-Registrierung erzeugen keine rechtsgültigen Dokumente. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR (§ 108 GEG).

Welche Software wird für die Berechnung verwendet? Es wird Spezialsoftware eingesetzt, die nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 (Wohngebäude) bzw. DIN V 18599 (Nichtwohngebäude) zertifiziert ist. Es gibt mehrere am Markt zugelassene Programme — entscheidend ist die Normkonformität, nicht die konkrete Software.

Wie lange dauert die Berechnung? Die reine Berechnungszeit beträgt je nach Ausweistyp und Gebäudekomplexität 2 bis 6 Stunden. Für Sie als Auftraggeber dauert der gesamte Prozess aber nur wenige Minuten: Unterlagen einreichen, ggf. Vor-Ort-Termin wahrnehmen, fertigen Ausweis erhalten. In der Regel liefere ich den Ausweis innerhalb von 24 Stunden.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis bei der Berechnung? Der Verbrauchsausweis rechnet rückwärts: Aus tatsächlichen Verbräuchen wird ein Kennwert ermittelt. Der Bedarfsausweis rechnet vorwärts: Aus den Gebäudeeigenschaften wird der theoretische Energiebedarf berechnet. Der Bedarfsausweis ist aufwändiger, aber unabhängig vom Nutzerverhalten.

Fazit

Die Erstellung eines Energieausweises erfordert Fachwissen, zertifizierte Software und eine offizielle DIBt-Registrierung. Als Eigentümer müssen Sie nur die relevanten Unterlagen bereitstellen — den Rest erledigt Ihr Aussteller. Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Wichtig ist, dass die Berechnung korrekt und vollständig durchgeführt wird, denn der Energieausweis beeinflusst den Marktwert Ihrer Immobilie direkt.

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Rufen Sie mich an: 0421 6689 4123 – ich berate Sie persönlich und unverbindlich.

Stephan Grosser – Ihr Experte für Energieausweise in Bremen und Umgebung, seit 2018

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