Wer erstellt Energieausweise in Bremen? Maßgeblich ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), besonders § 88. Berechtigt sind nur Personen mit nachgewiesener Qualifikation. Entscheidend sind Ausbildung und Fachkunde, nicht eine werbliche Berufsbezeichnung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Aussteller, DIBt-Registrierung, Preis und Leistung sicher prüfen.
Die Frage klingt einfacher, als sie ist.
Ein Architekt darf nicht allein wegen seines Titels jeden Energieausweis ausstellen. Ein Handwerksmeister ist nicht automatisch ausgeschlossen. Und eine DIBt-Registrierungsnummer beweist nicht, dass jede Eingabe im Ausweis richtig ist.
Ich erlebe diese Verwechslungen regelmäßig, wenn Eigentümer in Bremen verkaufen oder vermieten möchten. Dann drängt die Zeit, die Immobilienanzeige wartet und plötzlich soll ein beliebiges Zertifikat genügen.
Das ist der falsche Moment für eine Abkürzung.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
- welche Qualifikation ein Aussteller benötigt,
- was sich zum 1. Januar 2027 ändert,
- wie sich lokale, überregionale und reine Online-Angebote unterscheiden,
- welche Preise und Leistungen bei energiepass® BREMEN gelten,
- wie Sie teure Eingabe- und Auswahlfehler vermeiden.
Wer darf in Bremen einen Energieausweis erstellen?
Energieausweise dürfen nur Personen ausstellen, welche die Voraussetzungen des § 88 GModG erfüllen. Dazu gehören je nach Ausbildung und Zusatzqualifikation bestimmte Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister, Schornsteinfeger und staatlich anerkannte Techniker. Entscheidend ist immer die vollständige gesetzliche Qualifikation, nicht die Berufsbezeichnung allein.
Ein Heizungsinstallateur kann deshalb ausstellungsberechtigt sein.
Ein Makler kann es ebenfalls sein, wenn er unabhängig von seiner Maklertätigkeit die Voraussetzungen des § 88 GModG erfüllt.
Ein Eigentümer darf den Ausweis nicht einfach selbst ausfüllen. Auch gute Kenntnisse des eigenen Hauses ersetzen weder die vorgeschriebene Grundqualifikation noch die geforderte Fachkunde.
§ 88 GModG in der am 23. September 2026 geltenden Fassung: Die Ausstellungsberechtigung setzt eine dort genannte Grundqualifikation und die jeweils geforderte Fachrichtung, Berufserfahrung oder Fortbildung voraus.
Die amtliche Fassung des § 88 GModG unterscheidet mehrere Zugangswege. Eine pauschale Aussage wie „Nur Architekten dürfen Energieausweise erstellen“ ist deshalb falsch.
Ebenso falsch wäre: „Jeder Handwerker darf das.“
Die gesetzliche Berechtigung muss zum Gebäude passen. Für Nichtwohngebäude gelten weitergehende fachliche Anforderungen als für viele Wohngebäude.
Eine Berufshaftpflichtversicherung kann ein sinnvolles Qualitätsmerkmal sein. Sie ist aber keine allgemeine Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG. Dasselbe gilt für freiwillige Fortbildungen: Sie sprechen für fachliche Sorgfalt, ersetzen jedoch keinen der gesetzlichen Zugangswege.
Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Die persönliche Ausstellungsberechtigung und die Registrierung des einzelnen Ausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik sind dabei zwei verschiedene Dinge.
Jeder ausgestellte Energieausweis erhält eine eigene DIBt-Registrierungsnummer. Die Nummer ermöglicht die gesetzliche Stichprobenkontrolle nach §§ 98 und 99 GModG. Sie bestätigt jedoch nicht automatisch die berufliche Qualifikation des Ausstellers oder die inhaltliche Richtigkeit sämtlicher Gebäudedaten.
Was gilt 2026 und was ändert sich am 1. Januar 2027?
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt das bisherige Energieausweisrecht unter dem neuen Gesetzesnamen GModG. Das neue Ausweisrecht aus Artikel 2 der Novelle tritt erst am 1. Januar 2027 in Kraft. Gültige Energieausweise aus dem Jahr 2026 müssen dann nicht ersetzt werden.
Der neue Name gilt seit dem 29. Juli 2026. Die neuen Regeln für Energieausweise gelten trotzdem noch nicht vollständig.
Genau diese Trennung fehlt in vielen Erklärungen.
| Zeitpunkt | Was für Eigentümer wichtig ist | Amtliche Grundlage |
|---|---|---|
| Seit 29. Juli 2026 | Das Gesetz heißt GModG. Die Umbenennung trat am Tag nach der Verkündung in Kraft. | Artikel 1 und Artikel 9 Absatz 1 der Novelle, BGBl. 2026 I Nr. 226 |
| Bis 31. Dezember 2026 | Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. | § 80 Absatz 3 GModG in der 2026 geltenden Fassung |
| Ab 1. Januar 2027 | Für Bestandswohngebäude entfällt die 1977er-Regel zur Wahl der Ausweisart. energiepass® BREMEN bietet für Wohngebäude weiterhin ausschließlich Bedarfsausweise an. | Artikel 2 Nummer 32 und Artikel 9 Absatz 2 der Novelle, BGBl. 2026 I Nr. 226 |
| Ab 1. Januar 2027 | Neue Ausweise werden grundsätzlich digital und maschinenlesbar. Bei neuen Ausweisen für Nichtwohngebäude ist nur noch der Bedarfsausweis vorgesehen. | § 79 Absatz 2 und § 80 Absatz 3 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung |
| Bis zu zehn Jahre | Ein 2026 korrekt ausgestellter Ausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre gültig. Die Reform löst keine allgemeine Austauschpflicht aus. | § 79 Absatz 3 und § 112 GModG |
Die verbindliche Verkündungsquelle ist das Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226.
Auch die Ausnahmen verändern sich.
Bis zum 31. Dezember 2026 sind Baudenkmäler und kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche unter den Voraussetzungen der §§ 2, 3 und 79 GModG von der Ausweispflicht ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die allgemeine Denkmal-Ausnahme. Als kleines Gebäude gilt dann ein Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
Verkaufen oder vermieten Sie ein Haus mit gültigem Ausweis, müssen Sie wegen des Jahreswechsels keinen neuen bestellen. Ab 2027 wird allerdings auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ausdrücklich zum Vorlageanlass nach § 80 GModG in der neuen Fassung.
Welcher Anbieter passt zu Ihrem Haus in Bremen?
Ein passender Anbieter kombiniert nachgewiesene Ausstellungsberechtigung, einen nachvollziehbaren Prozess und erreichbare persönliche Hilfe. Lokale Erfahrung ist besonders nützlich, wenn Unterlagen fehlen oder Umbauten eingeordnet werden müssen. Der billigste Datenbogen ist nicht automatisch die sicherste Lösung.
Ein Altbremer Haus in Schwachhausen erzählt seine Geschichte selten in einem einzigen Bauplan.
Ein Reihenhaus in der Vahr kann neue Fenster, eine alte Kellerdecke und eine Heizung aus einem dritten Modernisierungsjahr besitzen.
Bei einem Nachkriegsbau in Kattenturm fehlt manchmal die ursprüngliche Baubeschreibung. Dann wird nicht geraten. Fehlende Angaben werden durch Fotos, telefonische Rückfragen, belastbare Bauteilinformationen oder Unterlagen der zuständigen Bauaktenstelle geklärt.
Mein Angebot deckt Bremen und das Umland in einem Radius von 50 Kilometern ab. Die Gebäudedaten übermitteln Sie telefonisch oder per Foto. Ich erhebe keine Daten im Haus. Wenn es zur Plausibilisierung hilft, ist ausschließlich eine kostenlose Sichtprüfung von außen ohne Termin möglich.
| Anbieter-Typ | Typische Stärke | Darauf sollten Sie achten |
|---|---|---|
| Lokaler Aussteller | Kennt regionale Bausubstanz und typische Bremer Gebäudeteile | Persönliche Ausstellungsberechtigung und klarer Leistungsumfang |
| Überregionaler Dienstleister | Standardisierte Abläufe und größere Kapazitäten | Wer den Ausweis tatsächlich ausstellt und Rückfragen beantwortet |
| Reines Online-Portal | Dateneingabe unabhängig von Öffnungszeiten | Plausibilitätsprüfung, persönliche Erreichbarkeit und Umgang mit fehlenden Angaben |
Ein standardisierter Ablauf ist nicht schlecht.
Schlecht wird er erst, wenn niemand bemerkt, dass ein Foto der Heizungsanlage fehlt oder die angegebene Dämmung nicht zum genannten Modernisierungsjahr passt.
Sie möchten Gewissheit statt Rätselraten? Jetzt Angebot für den Bedarfsausweis berechnen. Sie erhalten einen Festpreis, persönliche Prüfung und den Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren, seit 2018 erstellen wir Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer. Telefonische Rückfragen beantworte ich unter 0421 6689 4123.
Woran erkennen Sie einen seriösen Aussteller?
Prüfen Sie zuerst die Ausstellungsberechtigung, dann den Datenerhebungsprozess und zuletzt den fertigen Ausweis. Ein seriöser Anbieter verspricht keine bessere Klasse. Er verspricht, alle nachweisbaren positiven Eigenschaften vollständig und gesetzeskonform in die Berechnung einzubeziehen.
Best-Case-Optimierung ist keine gesetzliche Kategorie.
Sie darf auch kein Schönrechnen sein.
Für mich bedeutet Best-Case-Optimierung: Eine vorhandene Dämmung wird nicht vergessen. Erneuerte Fenster werden mit ihrem belegbaren Zustand berücksichtigt. Eine modernisierte Heizung wird nicht wie die ursprüngliche Anlage behandelt. Jede günstige Annahme braucht eine sachliche Grundlage.
So prüfen Sie den Anbieter in drei Schritten:
- Berechtigung klären: Fragen Sie, wer den Ausweis unterschreibt und auf welcher Qualifikation nach § 88 GModG die Berechtigung beruht.
- Datenerhebung verstehen: Lassen Sie sich erklären, welche Angaben, Fotos und Unterlagen benötigt werden und wie fehlende Daten geklärt werden.
- Ausweis kontrollieren: Prüfen Sie Adresse, Baujahr, Flächen, Energieträger, Modernisierungen und DIBt-Registrierungsnummer vor der Verwendung.
Misstrauisch sollten Sie werden, wenn Ihnen ohne Gebäudedaten eine bestimmte Effizienzklasse zugesagt wird.
Kein seriöser Aussteller kann vor der Berechnung versprechen, dass aus Klasse E die Klasse D wird. Die Klasse ist das Ergebnis der richtigen Daten, nicht das Ergebnis eines Verkaufswunsches.
Die Übersicht zu Energieausweisen für Wohngebäude erklärt den Bedarfsausweis im Zusammenhang. Ergänzend finden Sie Informationen dazu, welche Angaben für ein Wohngebäude benötigt werden, was bei einem Energieausweis geprüft wird und welche Kosten beim Energieausweis entstehen.
Was kostet die Erstellung bei energiepass® BREMEN?
Der Bedarfsausweis kostet bei energiepass® BREMEN 299 EUR für ein Einfamilienhaus, 399 EUR für ein Mehrfamilienhaus und 899 EUR für ein Nichtwohngebäude. Das sind Festpreise aus der Preisliste 2026, keine Einstiegspreise. Geliefert wird 24 Stunden nach Eingang aller vollständigen Angaben.
| Gebäude | Ausweisart | Festpreis |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Bedarfsausweis | 299 EUR |
| Mehrfamilienhaus | Bedarfsausweis | 399 EUR |
| Nichtwohngebäude | Bedarfsausweis | 899 EUR |
Für Wohngebäude biete ich ausschließlich Bedarfsausweise an.
Der Verbrauchsausweis ist stärker vom Verhalten der Bewohner, Leerständen und Abrechnungszeiträumen abhängig. Er kann bei anderen Anbietern je nach Gebäude und Rechtslage zulässig sein. Er gehört jedoch nicht zu meinem Wohngebäude-Angebot.
Im Festpreis enthalten sind die Prüfung der übermittelten Gebäudedaten, telefonische Rückfragen, die gesetzeskonforme Berechnung, Best-Case-Optimierung auf Grundlage belegbarer Eigenschaften sowie die DIBt-Registrierung des ausgestellten Dokuments.
Die Lieferzeit beginnt nicht mit dem ersten Klick.
Sie beginnt, sobald alle benötigten Angaben vollständig vorliegen. Fehlt beispielsweise das Foto des Typenschilds der Heizung, kann auch die sorgfältigste Berechnung nicht seriös abgeschlossen werden.
Welche Praxis-Tipps und Fehler sollten Sie kennen?
Gute Energieausweise entstehen nicht aus möglichst vielen Angaben, sondern aus den richtigen Angaben. Aus meiner Erfahrung mit Hunderten Ausweisen helfen vor allem zwei Dinge: Fotos mit erkennbarem Zusammenhang und eine ehrliche Trennung zwischen gesichertem Wissen, Erinnerung und Vermutung.
Mein erster Praxis-Tipp: Fotografieren Sie nicht nur das Typenschild.
Machen Sie zusätzlich ein Übersichtsbild der Heizungsanlage. Ein scharfes Typenschild liefert Baujahr und Modell. Das Übersichtsbild zeigt, ob Speicher, Leitungen oder weitere Komponenten dazugehören.
Mein zweiter Praxis-Tipp: Schreiben Sie bei einem modernisierten Bauteil immer das ungefähre Jahr dazu.
„Fenster neu“ hilft wenig.
„Kunststofffenster im Erdgeschoss etwa 2016 erneuert, Rechnung vorhanden“ ist verwertbar. Wenn der genaue Aufbau nicht bekannt ist, prüfe ich, welche belastbare Einordnung möglich ist.
Mein dritter Tipp betrifft alte Bremer Häuser.
Fehlen Grundrisse oder Baubeschreibungen, lohnt sich die Nachfrage bei der zuständigen Bauaktenstelle. Ein vorhandener Plan ist besser als eine aus der Erinnerung geschätzte Außenwand. Bis die Unterlagen vorliegen, können wir telefonisch klären, welche Fotos zusätzlich helfen.
Diese Fehler sehe ich besonders häufig:
| Häufiger Fehler | Warum er problematisch ist | Besser |
|---|---|---|
| Berufsbezeichnung mit Berechtigung verwechseln | Ein Titel beweist nicht alle Voraussetzungen des § 88 GModG | Konkreten Aussteller und Qualifikationsweg erfragen |
| DIBt-Nummer als Qualitätssiegel verstehen | Die Nummer dient der Registrierung und Stichprobenkontrolle | Zusätzlich Gebäudedaten und Ausstellungsberechtigung prüfen |
| Modernisierungen nur mündlich erwähnen | Zeitraum und Umfang bleiben unklar | Fotos, Rechnungen oder nachvollziehbare Jahresangaben liefern |
| Eine bestimmte Klasse verlangen | Die Klasse muss aus der Berechnung folgen | Alle belegbaren günstigen Eigenschaften vollständig erfassen |
| Unvollständige Angaben senden und mit 24 Stunden rechnen | Die Berechnung kann noch nicht beginnen | Fehlende Daten telefonisch oder per Foto nachreichen |
| Den günstigsten Preis ohne Leistungsumfang wählen | Rückfragen, Prüfung oder Registrierung können unklar bleiben | Festpreis und enthaltene Leistungen schriftlich vergleichen |
Ein fehlerhafter oder fehlender Ausweis ist kein kleines Formproblem.
§ 108 Absatz 1 und 2 GModG in der am 23. September 2026 geltenden Fassung unterscheidet nach dem konkreten Verstoß. Unberechtigtes Ausstellen, bestimmte Verletzungen der Ausweispflicht sowie fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen können mit bis zu 10.000 EUR geahndet werden. Für die Nichtvorlage spätestens bei der Besichtigung oder die Nichtübergabe nach Vertragsschluss sind höchstens 5.000 EUR vorgesehen. Ein Eigentümer haftet nicht automatisch für jeden fachlichen Fehler eines Ausstellers.
Welche Fragen sollten Sie vor der Bestellung klären?
Klären Sie, wer den Ausweis ausstellt, welche Ausweisart benötigt wird und welche Gebäudedaten fehlen. Vier Antworten beseitigen die häufigsten Missverständnisse zu Handwerkern, der Reform 2027, Nichtwohngebäuden und Immobilienanzeigen.
Darf ein Heizungsinstallateur oder Schornsteinfeger in Bremen einen Energieausweis ausstellen?
Ja, wenn er die Voraussetzungen des § 88 GModG erfüllt. Bestimmte Handwerksmeister, Schornsteinfeger und staatlich anerkannte Techniker können ausstellungsberechtigt sein. Die Berufsbezeichnung allein genügt nicht. Entscheidend sind die gesetzlich verlangte Grundqualifikation und je nach Fall Berufserfahrung, Tätigkeitsschwerpunkt oder eine anerkannte Fortbildung.
Welche Änderungen gelten für Energieausweise ab dem 1. Januar 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 werden neue Energieausweise grundsätzlich digital und maschinenlesbar ausgestellt. Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H. Für Bestandswohngebäude entfällt die bisherige 1977er-Regel zur Ausweisart. Bereits 2026 ausgestellte Energieausweise bleiben nach § 79 Absatz 3 GModG zehn Jahre gültig.
Brauchen Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude ab 2027 einen Bedarfsausweis?
Für Nichtwohngebäude ist bei einem neuen Ausweis ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich der Bedarfsausweis vorgesehen. Verbrauchsausweise bleiben dann reinen Wohngebäuden vorbehalten. Bei gemischt genutzten Gebäuden entscheidet die überwiegende Nutzung über die Einordnung. Ein erheblicher Gewerbeteil kann weiterhin eine getrennte energetische Betrachtung erfordern.
Welche Energieangaben gehören 2026 in eine Immobilienanzeige?
Liegt der Ausweis vor, nennt die Anzeige für ein Wohngebäude nach § 87 GModG die Ausweisart, den Endenergiewert, die wesentlichen Energieträger, das Baujahr und die Effizienzklasse. Bei Nichtwohngebäuden werden die Endenergiewerte für Wärme und Strom getrennt angegeben. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis vorgelegt werden.
Fazit: Der richtige Aussteller verkauft Ihnen keine Wunschklasse. Er sorgt dafür, dass Ihr Gebäude mit vollständigen, nachvollziehbaren Daten bewertet wird und Sie den gültigen Bedarfsausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox haben. Jetzt Festpreis-Angebot für Ihren Bedarfsausweis berechnen.

