Was wird bei einem Energieausweis geprüft? Die kurze Antwort: Drei Ebenen werden kontrolliert – die vom Aussteller geprüften Daten und Berechnungen, die DIBt-Registrierung auf formaler Ebene und die behördliche Überprüfung bei Verdacht. Doch wer genau prüft was – und wie können Sie als Auftraggeber Qualität erkennen?
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen den kompletten Prüfprozess eines Energieausweises: Von der Datenplausibilisierung durch den Aussteller bis zur Registrierung beim DIBt und möglichen Behördenkontrollen. Inklusive Fallbeispiele aus meiner Praxis in Bremen.
Die drei Ebenen der Energieausweis-Prüfung
Ein Energieausweis durchläuft mehrere Qualitätskontrollen – nicht alle davon sind sichtbar für den Auftraggeber. Wer den Überblick behält, kann Fehler früh erkennen und teure Nachbesserungen vermeiden.
| Prüfebene | Wer prüft | Was wird geprüft | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Aussteller-Prüfung | Ausstellungsberechtigter nach § 88 GEG | Datenplausibilität, Berechnung, Unterlagen | § 88 GEG, DIN V 4108-6/18599 |
| DIBt-Registrierung | Deutsches Institut für Bautechnik | Vollständigkeit, Formale Anforderungen | § 86 GEG |
| Behördenkontrolle | Ordnungsamt, Bauaufsicht | Vorhandensein, Gültigkeit, Richtigkeit | § 108 GEG |
| Zivilrechtlich | Käufer/Mieter | Richtigkeit der Angaben | § 280 BGB |
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Was prüft der Aussteller? – Die fachliche Qualitätssicherung
Der Energieausweis-Aussteller trägt die Hauptverantwortung für die inhaltliche Richtigkeit. Als Fachberechtigter nach § 88 GEG muss er sicherstellen, dass alle Angaben korrekt und nachvollziehbar sind.
1. Datenplausibilität und Plausibilisierung
Der erste Schritt jeder Energieausweis-Erstellung ist die Überprüfung der vorliegenden Daten auf Plausibilität. Was genau wird hier geprüft?
Baudaten und Gebäudegeometrie:
- Stimmen die angegebenen Geschosshöhen mit dem tatsächlichen Bauwerk überein?
- Sind die Fensterflächenanteile realistisch (typisch 20-35% der Fassade)?
- Entsprechen Bauteildicken den üblichen Werten des Baujahrs?
Anlagendaten:
- Ist die angegebene Heizungsleistung angemessen für das Gebäude?
- Passen die Heizkosten zur veranschlagten Energieverbrauchsmenge?
- Sind die Angaben zum Brennstoff (z.B. Erdgas H/L) korrekt differenziert?
Praxis-Tipp: Falsche Flächenangaben sind einer der häufigsten Fehler bei Energieausweisen. Wenn die tatsächliche Wohnfläche deutlich von den Unterlagen abweicht, kann das den Energiekennwert erheblich verfälschen. Deshalb ist eine sorgfältige Datenprüfung entscheidend.
2. Prüfung der Unterlagen und Nachweise
Der Aussteller muss alle relevanten Unterlagen sichten und deren Gültigkeit prüfen:
| Unterlage | Prüfkriterium | Typische Fehler |
|---|---|---|
| Bauplan/Gebäudezeichnung | Maßstäblichkeit, Vollständigkeit | Veraltete Umbaupläne, fehlende Dachgeschossausbauten |
| Heizungsnachweis | Leistung, Baujahr, Wirkungsgrad | Nicht erfasste Heizungstauschen, falsche Brennwerte |
| KfW-Förderunterlagen | Vollständigkeit der Sanierungsnachweise | Fehlende Fenster-Dokumentation bei Austausch |
| Verbrauchsdaten (bei Verbrauchsausweis) | Abrechnungszeitraum, Bezugsfläche | Saisonale Korrektur vergessen, unvollständige Abrechnung |
| Energieausweis-Vorgänger | Gültigkeit, Berechnungsmethode | Wechsel Bedarfs- zu Verbrauchsausweis nicht berücksichtigt |
Besonders wichtig: Fehlende oder lückenhafte Unterlagen müssen vom Aussteller dokumentiert und ersetzt werden – entweder durch Annahmen (mit entsprechender Dokumentation) oder durch zusätzliche Ermittlung vor Ort.
3. Berechnungsprüfung und Software-Validierung
Der Aussteller führt eine technische Berechnung durch, die mehrfach geprüft wird:
Plausibilisierung der Ergebnisse:
- Liegt der Endenergiebedarf/-verbrauch im typischen Bereich für das Baujahr?
- Entspricht die errechnete Effizienzklasse den Erwartungen?
- Sind die Hilfsenergien (Strom für Pumpen, Lüftung) angemessen berücksichtigt?
Software-gestützte Validierung: Die gängigen Berechnungsprogramme (D*Energy, Eva-CAD, GEAK-Online) führen interne Plausibilitätsprüfungen durch:
- Warnung bei unrealistischen U-Werten
- Hinweise auf fehlende Eingaben
- Vergleich mit Referenzgebäuden
Qualitätskontrolle beim Aussteller: Seriöse Aussteller arbeiten mit einem Vier-Augen-Prinzip oder nutzen Checklisten für die abschließende Qualitätskontrolle. Bei energiepass® BREMEN dokumentiere ich jeden Prüfschritt für volle Nachvollziehbarkeit.
Was prüft das DIBt? – Die formale Registrierung
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) führt keine inhaltliche Prüfung durch – kontrolliert aber die formale Vollständigkeit und Registriert den Energieausweis.
Der Registrierungsprozess
Was genau prüft das DIBt bei der Registrierung?
Vollständigkeit der Pflichtangaben:
- Ist die Registriernummer des Ausstellers vorhanden?
- Sind alle Pflichtfelder des Ausweises ausgefüllt?
- Ist der Barcode/die QR-Code-Referenz lesbar?
Formale Kriterien:
- Einhaltung des vorgeschriebenen Layouts
- Verwendung der korrekten Energieeffizienzklassen (A+ bis H)
- Korrekte Darstellung des Energieverbrauchs/-bedarfs in kWh/(m²·a)
Berechtigungsnachweis:
- Ist der Aussteller nach § 88 GEG berechtigt?
- Entspricht die Registriernummer der Datenbank?
Wichtig: Das DIBt prüft NICHT die Richtigkeit der eingegebenen Gebäudedaten oder die mathematische Korrektheit der Berechnung. Die Verantwortung für inhaltliche Richtigkeit bleibt beim Aussteller.
Die Registriernummer – Ihr Qualitätsmerkmal
Jeder gültige Energieausweis trägt eine eindeutige Registriernummer des DIBt. Diese ermöglicht:
- Nachweis der Authentizität über das DIBt-Register
- Rückverfolgbarkeit des Ausstellers
- Dokumentation für Behörden und Transaktionen
Die Registriernummer hat folgendes Format: Eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen (z.B. “DIBt-1234567890”), die auf dem Ausweis gut sichtbar platziert sein muss.
Was prüfen die Behörden? – Anlassbezogene Kontrollen
Behörden prüfen den Energieausweis nicht routinemäßig – sondern anlassbezogen bei Verdacht oder Hinweisen. Welche Behörden genau zuständig sind, erkläre ich ausführlich im Artikel Wer kontrolliert den Energieausweis?
Kontrollen durch das Ordnungsamt
Das kommunale Ordnungsamt ist zuständig für:
- Vorlagepflicht bei Besichtigungen (§ 80 GEG)
- Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (§ 87 GEG)
- Übergabe nach Vertragsabschluss (§ 80 Abs. 5 GEG)
Was wird bei der Behördenkontrolle geprüft?
| Aspekt | Prüfumfang | Konsequenz bei Verstoß |
|---|---|---|
| Vorhandensein | Liegt ein Ausweis vor? | Bußgeld bis 10.000 EUR (§ 108 Abs. 1 Nr. 24 GEG) |
| Gültigkeit | Ist der Ausweis noch gültig (max. 10 Jahre)? | Bußgeld bis 10.000 EUR |
| Richtigkeit | Offensichtliche Fehler erkennbar? | Bei Vorsatz bis 10.000 EUR |
| Registrierung | Ist die DIBt-Nummer vorhanden? | Beanstandung, Nachforderung |
Bußgeldverfahren und deren Ablauf
Wenn bei einer Kontrolle Mängel festgestellt werden:
- Erste Prüfung: Das Ordnungsamt nimmt den Sachverhalt auf (Hinweis, Anzeige, Stichprobe)
- Anhörung: Der Eigentümer wird angehört und kann Stellung nehmen
- Bescheid: Bei Bestätigung des Verstoßes wird ein Bußgeldbescheid erlassen
- Nachholung: Der fehlende Energieausweis muss nachgereicht werden
Praxis-Hinweis: Wird bei einer Vermietung ein abgelaufener Energieausweis vorgelegt, droht dem Vermieter ein Bußgeld nach § 108 GEG. Achten Sie daher rechtzeitig auf die 10-Jahres-Gültigkeit Ihres Ausweises.
Was prüfen Käufer und Mieter? – Die zivilrechtliche Kontrolle
Für Käufer und Mieter ist der Energieausweis ein wesentliches Entscheidungskriterium – und sie prüfen ihn entsprechend genau.
Richtigkeit der Angaben aus Käufersicht
Was Interessenten typischerweise prüfen:
- Plausibilität der Energieeffizienzklasse: Passt die Klasse zum Baujahr und zum Zustand des Gebäudes?
- Verbrauch vs. Angabe: Bei Verbrauchsausweis – decken sich die Abrechnungen mit dem Ausweis?
- Vergleichswerte: Wie schneidet das Objekt im Vergleich zu ähnlichen Gebäuden ab?
Mögliche Konsequenzen bei falschen Angaben:
- Bußgeld für den Verkäufer/Vermieter nach § 108 GEG
- Vertrauensverlust und Konflikte bei der Transaktion
- In Einzelfällen zivilrechtliche Ansprüche bei nachweislich falschen Angaben
Aktualität und Gültigkeit
Achtung: Bei Energieausweisen, die älter als 5 Jahre sind, sollten Käufer besonders prüfen:
- Gab es zwischenzeitlich energetische Änderungen?
- Stimmen die Angaben zur Heizung noch?
- Wurden Sanierungen durchgeführt, die die Effizienz verbessert haben?
Für Verkäufer: Ein aktueller, korrekter Energieausweis verhindert spätere Konflikte und beschleunigt den Verkauf. Jetzt Energieausweis erstellen lassen – ich berate Sie gerne.
Häufige Fehler bei der Energieausweis-Prüfung
Auch bei sorgfältiger Prüfung können Fehler übersehen werden – oder erst im Nachhinein offenbar werden.
Typische Fehlerquellen
| Fehler | Häufigkeit | Auswirkung |
|---|---|---|
| Flächenangabe falsch | Sehr häufig | Verzerrte Energiekennwerte, falsche Klasse |
| Heizung nicht aktuell | Häufig | Veralteter Verbrauchsausweis ungültig |
| Dämmung unterschätzt | Mittel | Zu schlechte Einordnung |
| Baujahr falsch angegeben | Mittel | Falsche Referenzwerte |
| Fensteranteil falsch | Gelegentlich | Abweichung im Energiebedarf |
Fehler durch Online-Erstellung ohne Vor-Ort-Termin
Besonders kritisch: Energieausweise, die rein online ohne Überprüfung erstellt werden, weisen erhöhte Fehlerquoten auf:
- Dachschrägen werden nicht korrekt erfasst
- Tatsächlicher Fensterzustand (Einfach-/Doppel-/Dreifachverglasung) unklar
- Kellerräume werden als beheizt/nicht beheizt falsch kategorisiert
Typisches Problem: Werden Nutzflächen wie ausgebaute Dachgeschosse nicht korrekt erfasst, kann der Energieausweis eine bessere Klasse anzeigen als tatsächlich zutreffend. Solche Fehler fallen oft erst nach dem Kauf auf und führen zu Konflikten.
Was tun bei Fehlern im Energieausweis?
Wenn Ihnen Fehler auffallen – oder Ihnen ein Fehler nachgewiesen wird:
Als Auftraggeber/Aussteller
- Fehler dokumentieren: Welche Angabe ist falsch? Was ist der korrekte Wert?
- Aussteller kontaktieren: Seriöse Anbieter korrigieren berechtigte Beanstandungen kostenlos
- Neuberechnung: Bei erheblichen Fehlern muss der Ausweis neu erstellt werden
- DIBt-Meldung: Der korrigierte Ausweis erhält eine neue Registriernummer
Als Käufer/Mieter bei Fehlern
Wenn Sie einen Fehler im Energieausweis entdeckt haben:
- Vor Vertragsabschluss: Energieausweis korrigieren lassen oder Kaufpreis anpassen
- Nach dem Kauf: Schadensersatzansprüche prüfen (Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis)
- Bei Vermietung: Mietvertrag anpassen oder Mietminderung prüfen
Wann ist ein Energieausweis anfechtbar?
Ein Energieausweis kann angefochten werden bei:
- Offensichtlichen Rechenfehlern (z.B. falsche Formel angewendet)
- Falschen Eingangsdaten (bekanntermaßen falsche Fläche)
- Bewusster Täuschung (Fälschung)
Hinweis: Leichte Abweichungen oder unterschiedliche Annahmen bei der Berechnung berechtigen nicht zur Anfechtung – die Berechnungsmethodik lässt gewisse Spielräume zu.
FAQ: Häufige Fragen zur Energieausweis-Prüfung
Wer kontrolliert den Aussteller des Energieausweises?
Die fachliche Qualifikation der Aussteller wird durch mehrere Instanzen sichergestellt:
- Dena: Führt das Verzeichnis der berechtigten Aussteller
- Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer: Prüfen bei Beanstandungen die fachliche Qualifikation
- Berufsgenossenschaft: Bei Haftpflichtschäden
- Landesbehörden: Können bei Verdacht auf unberechtigte Ausstellung ermitteln
Die eigentliche “Kontrolle” erfolgt jedoch erst, wenn Probleme auftreten – es gibt keine routinemäßige Überprüfung aller ausgestellten Energieausweise.
Was passiert bei falschen Daten im Energieausweis?
Falsche Daten können verschiedene Konsequenzen haben:
- Unbeabsichtigte Fehler: Korrigierte Neuausstellung durch den Aussteller
- Fahrlässige Fehler: Bußgeld bis 10.000 EUR, zivilrechtliche Ansprüche
- Vorsätzliche Falschangaben: Bußgeld bis 10.000 EUR, ggf. strafrechtliche Verfolgung wegen Urkundenfälschung
Als Betroffener sollten Sie den Fehler dokumentieren und den Aussteller kontaktieren. Bei Ablehnung der Korrektur können Sie sich an die zuständige Handwerkskammer oder das Ordnungsamt wenden.
Kann ich eine zusätzliche Prüfung des Energieausweises verlangen?
Als Auftraggeber können Sie vom Aussteller verlangen:
- Dokumentation der verwendeten Daten und Annahmen
- Nachvollziehbare Berechnung
- Erklärung zu Unsicherheiten oder Schätzungen
Als Käufer haben Sie das Recht:
- Den Energieausweis vor Besichtigung einzusehen
- Eine Kopie vor Vertragsabschluss zu erhalten
- Bei Unstimmigkeiten einen eigenen Sachverständigen zu konsultieren
Eine “offizielle” zusätzliche Prüfung durch staatliche Stellen gibt es nicht – dies wäre auch angesichts der jährlich ausgestellten Millionen Ausweise nicht durchführbar.
Was kostet eine Nachprüfung oder Korrektur?
Die Kosten für eine Nachprüfung variieren:
| Situation | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Korrektur durch Original-Aussteller | Meist kostenlos | Bei offensichtlichem Fehler des Ausstellers |
| Zweitmeinung/Prüfung | Individuell | Durch anderen Aussteller |
| Vollständige Neuausstellung | 200-500 EUR | Bei unbrauchbarem Ausweis |
| Behördliches Prüfverfahren | Keine Kosten | Nach Anzeige oder bei Stichprobe |
Tipp: Bei Beauftragung achten Sie auf Qualitätsversprechen – seriöse Anbieter korrigieren eigene Fehler kostenlos.
Kann ich einen Energieausweis anfechten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:
- Offensichtliche Fehler: Falsche Formel, offensichtlich falsche Daten
- Falschberatung: Aussteller hat zugesichert, dass Angaben korrekt sind
- Betrug: Vorsätzliche Täuschung durch den Aussteller
Verjährung: Ansprüche gegen den Aussteller verjähren in der Regel nach 3 Jahren. Bei arglistiger Täuschung kann die Verjährung bis zu 10 Jahre betragen.
Vorgehen: Dokumentation des Fehlers, schriftliche Aufforderung zur Korrektur, ggf. Einbeziehung eines Rechtsanwalts oder der Rechtsschutzversicherung.
Alle Informationen zu Energieausweisen für Wohngebäude finden Sie auf meiner Übersichtsseite.
Fazit: Qualität erkennen und Fehler vermeiden
Was wird bei einem Energieausweis geprüft? Die Antwort ist vielschichtig: Der Aussteller prüft Daten und Berechnung, das DIBt registriert formal, Behörden kontrollieren bei Verdacht – und Käufer prüfen die Plausibilität. Als Auftraggeber können Sie Qualität durch bewusste Anbieterwahl und Nachfrage sicherstellen.
Meine Empfehlung aus langjähriger Praxis in Bremen:
- Wählen Sie einen erfahrenen, lokalen Aussteller mit Nachweis der Qualifikation
- Fordern Sie eine Vor-Ort-Überprüfung – nicht nur Online-Erstellung
- Lassen Sie sich die verwendeten Daten und Annahmen erklären
- Bewahren Sie alle Unterlagen für mögliche Nachfragen auf
Ein gut geprüfter und dokumentierter Energieausweis schützt vor Bußgeldern, beschleunigt Verkauf und Vermietung und beugt späteren Konflikten vor.
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Stephan Grosser – Ihr Experte für Energieausweise in Bremen und Umgebung, seit 2018
