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Energieausweis Mehrfamilienhaus: Was kostet er? 399 EUR Festpreis

Wir erstellen Energieausweise in Bremen und 50 km Umkreis. Ihre Immobilie liegt weiter weg? enerprio® liefert bundesweit.

Energieausweis Mehrfamilienhaus: Was kostet er? 399 EUR Festpreis | energiepass® BREMEN, Telefon 0421 6689 4123
Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus kostet bei energiepass® BREMEN 399 EUR Festpreis. Wir erstellen ausschließlich den aussagekräftigen Bedarfsausweis für das gesamte reine Wohngebäude, prüfen Ihre Angaben auf plausible und gesetzlich zulässige Ansätze und liefern ihn 24 Stunden nach vollständigen Angaben digital mit DIBt-Registriernummer.

Die Zahl der Klingelschilder sollte nicht entscheiden, ob Sie 399 EUR oder einen vierstelligen Betrag zahlen.

Entscheidend ist etwas anderes: Wird das Gebäude richtig eingeordnet, liegen die nötigen Daten vor und bildet die Berechnung seine tatsächlichen Eigenschaften ab?

Gerade bei Bremer Mehrfamilienhäusern ist das nicht banal. Ein Altbremer Haus in der Neustadt, ein Geschosswohnungsbau in der Vahr und ein Wohnhaus mit Ladenlokal in Walle können ähnlich viele Einheiten haben. Rechtlich und rechnerisch sind sie trotzdem nicht dasselbe.

Ich zeige Ihnen deshalb nicht nur einen Preis. Sie erfahren, was darin enthalten ist, wann ein Ausweis für das ganze Haus genügt und welche Änderungen am 1. Januar 2027 wichtig werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was kostet der Energieausweis?
  2. Braucht jede Wohnung einen eigenen Ausweis?
  3. Welcher Ausweis gilt 2026 und ab 2027?
  4. Wer bezahlt den Ausweis bei einer WEG?
  5. Wie erhalten Sie den Ausweis ohne Verzögerung?
  6. Welche Fragen stellen Eigentümer besonders häufig?
  7. Was sollten Sie jetzt tun?

Was kostet ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus?

Der Bedarfsausweis für ein reines Mehrfamilienhaus kostet bei mir 399 EUR Festpreis, unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten. Enthalten sind die persönliche Prüfung Ihrer Daten, eine gesetzeskonforme Best-Case-Optimierung, die DIBt-Registrierung und die digitale Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

Der klare Preis gilt für ein Wohngebäude ab zwei Wohneinheiten.

Ein gemischt genutztes Gebäude ist ein anderer Fall. Befinden sich im Haus neben Wohnungen beispielsweise ein Laden, eine Praxis oder ein Büro, muss zuerst geklärt werden, ob das Objekt als Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder in getrennt zu behandelnden Teilen zu berechnen ist.

Gebäude und LeistungAusweisart bei energiepass® BREMENFestpreis
Reines Mehrfamilienhaus ab zwei WohneinheitenBedarfsausweis Wohngebäude399 EUR
Nichtwohngebäude oder entsprechend einzuordnendes MischgebäudeBedarfsausweis Nichtwohngebäude899 EUR

Warum berechne ich beim reinen Mehrfamilienhaus nicht jede Wohnung einzeln?

Weil der Energieausweis das Gebäude bewertet. Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke und Heizung gehören zum Haus, nicht zu einer einzelnen Wohnung.

Mehr Einheiten bedeuten zwar mehr Nutzungsfläche. Sie bedeuten aber nicht automatisch, dass für jede Wohnung eine neue Gebäudehülle berechnet werden muss.

Viele Anbieter arbeiten dennoch mit einer Grundpauschale und Zuschlägen je Einheit. Daraus entstehen große Preisunterschiede:

Größe des MehrfamilienhausesVerbrauchsausweis in beobachteten AngebotenBedarfsausweis in beobachteten AngebotenMein Festpreis für den Bedarfsausweis
2 bis 6 WohneinheitenJe nach Datenlage und Leistungsumfang unterschiedlichJe nach Anbieter und Prüftiefe unterschiedlich399 EUR
10 bis 20 Wohneinheiten150 bis 350 EUR500 bis 1.500 EUR399 EUR
Mehr als 50 Wohneinheitenab 300 EUR1.500 bis 2.500 EUR399 EUR

Die Geldspannen und qualitativen Hinweise beruhen auf 2026 veröffentlichten Verbraucherinformationen von Verbraucherzentrale und co2online sowie auf Anbieterpreislisten des Jahres 2026. Sie sind kein amtlicher Preisindex. Leistungsumfang, Datenprüfung, Umsatzsteuer, Gebäudenutzung und technische Komplexität unterscheiden sich zwischen den Angeboten.

Deshalb ist der billigste Tabellenwert selten die wichtigste Zahl.

Die bessere Frage lautet: Wer prüft Ihre Angaben, wer ist ausstellungsberechtigt und wer steht für die Berechnung ein?

Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Die Ausstellungsberechtigung richtet sich nach § 88 GModG. Die für jeden Ausweis beantragte DIBt-Registriernummer dient dagegen der behördlichen Zuordnung und Stichprobenkontrolle. Sie ersetzt keinen Qualifikationsnachweis.

Best-Case-Optimierung bedeutet ebenfalls nicht, einen Kennwert schönzurechnen.

Ich berücksichtige alle nachweisbaren Eigenschaften, die Ihr Haus tatsächlich besitzt. Dazu können eine gedämmte Kellerdecke, erneuerte Fenster oder ein dokumentierter Heizungstausch gehören. Günstige Annahmen ohne Beleg kommen nicht in die Berechnung.

So erhalten Sie den besten rechtlich vertretbaren Wert für das wirkliche Gebäude. Nicht für ein erfundenes.

Weitere Preisfaktoren erkläre ich im Ratgeber Energieausweis Kosten ohne Überraschungen.

Braucht jede Wohnung im Mehrfamilienhaus einen eigenen Energieausweis?

Nein. Bei einem reinen Mehrfamilienhaus wird der Energieausweis grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Wenn Sie nur eine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten, verwenden Sie den Ausweis des Hauses. Gemischt genutzte Gebäude können jedoch eine gesonderte rechtliche und rechnerische Einordnung erfordern.

Dieser Irrtum kostet Eigentümergemeinschaften unnötig Zeit.

Ein Verkäufer sieht seine Wohnung als eigenes Eigentum. Energetisch teilt sie sich aber Dach, Außenwände, Keller und häufig die Heizung mit den anderen Einheiten.

Deshalb gibt es für die Wohnung im normalen Mehrfamilienhaus keinen eigenen, frei stehenden Energiekennwert.

Die Verwaltung oder Gemeinschaft sollte den gültigen Energieausweis so aufbewahren, dass jeder verkaufende oder vermietende Eigentümer darauf zugreifen kann. Ein Dokument kann dann für mehrere Vermietungen und Verkäufe innerhalb seiner Gültigkeitsdauer genutzt werden.

Sie möchten den Preis sofort festhalten? Berechnen Sie jetzt Ihr Angebot für den Bedarfsausweis. Für ein reines Mehrfamilienhaus zahlen Sie 399 EUR Festpreis. Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Bei fehlenden Angaben erreichen Sie mich unter 0421 6689 4123.

Bei einem Bremer Wohnhaus mit Laden im Erdgeschoss genügt die pauschale Aussage „ein Haus, ein Ausweis“ nicht.

Bis zum 31. Dezember 2026 kann § 106 GModG in der geltenden Fassung eine getrennte Behandlung des Wohn- und Nichtwohnteils verlangen, wenn der Nichtwohnanteil erheblich ist und sich Nutzung sowie Anlagentechnik wesentlich unterscheiden. Ein Anteil von mehr als zehn Prozent der Gesamtnutzfläche gilt dabei als wichtiges Prüfsignal, nicht als alleinige Entscheidung.

Ab dem 1. Januar 2027 wird die heutige Trennungsregel in § 106 durch die Novelle ersetzt. Dann richtet sich die Gebäudeeinordnung stärker nach der überwiegenden Nutzung. Ein Verbrauchsausweis bleibt nach § 82 Abs. 1 GModG in der neuen Fassung aber ausschließlich reinen Wohngebäuden vorbehalten.

Sie müssen diese Abgrenzung nicht erraten.

Grundrisse, Flächen und Nutzungen zeigen meist schnell, welcher Weg passt.

Welcher Energieausweis gilt 2026 und was ändert sich 2027?

Bis zum 31. Dezember 2026 hängt die gesetzliche Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis bei bestimmten kleinen, älteren Mehrfamilienhäusern vom Bauantrag und Wärmeschutz ab. Ab 1. Januar 2027 gilt für bestehende reine Wohngebäude grundsätzlich Wahlfreiheit. Ich biete weiterhin ausschließlich den nutzerunabhängigen Bedarfsausweis an.

Die Rechtsgrundlage heißt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz).

Der neue Name gilt seit dem 29. Juli 2026. Das neue Energieausweisrecht aus Artikel 2 des BGBl. 2026 I Nr. 226 tritt jedoch erst am 1. Januar 2027 in Kraft.

Diese beiden Daten werden oft vermischt.

Das führt zu Aussagen, die heute noch nicht gelten oder ab 2027 bereits überholt sind.

FrageBis 31. Dezember 2026Ab 1. Januar 2027
Welche Ausweisart gilt beim Bestandswohngebäude?Wahlfreiheit, außer bei Wohngebäuden mit höchstens vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne Wärmeschutzniveau von 1977Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bei bestehenden reinen Wohngebäuden
Welche Daten braucht ein Verbrauchsausweis?Zusammenhängende 36 Monate; die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegenNach Energieträgern differenzierte Jahreswerte über zwei Jahre
Ist ein Verbrauchsausweis für gemischte Nutzung möglich?Abhängig von der heutigen Trennung und Einordnung der GebäudeteileNein, er ist nur für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen
Wie wird der Ausweis ausgegeben?Digital oder in Papierform möglichStandardmäßig digital und maschinenlesbar, Papier auf Verlangen
Bleibt ein Ausweis aus 2026 gültig?Zehn Jahre ab Ausstellung, sofern kein früherer Neuausstellungsgrund eintrittJa, keine allgemeine Austauschpflicht

Die bis Ende 2026 geltende Ausnahme von der Wahlfreiheit steht in § 80 Abs. 3 GModG in der Fassung 2026.

Sie greift nur, wenn alle Voraussetzungen zusammenkommen: höchstens vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weder bei Fertigstellung noch durch spätere Verbesserungen das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung 1977.

Fällt eine Voraussetzung weg, besteht bereits 2026 Wahlfreiheit.

§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG, geltende Fassung 2026: Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. Die Pflicht gilt unabhängig vom Baujahr des Gebäudes.

Ein Verbrauchsausweis schaut auf Bewohner.

Ein Bedarfsausweis schaut auf das Haus.

Das ist der Grund, warum ich auch dort einen Bedarfsausweis erstelle, wo das Gesetz einen Verbrauchsausweis zulassen würde. Nutzerverhalten, warme oder sparsam beheizte Wohnungen und Leerstand verändern den gemessenen Verbrauch. Die Bausubstanz bleibt davon unberührt.

Die Unterschiede finden Sie ausführlich im Vergleich Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Wohngebäude.

Ab 2027 werden Ausweise außerdem digital und maschinenlesbar ausgestellt. Diese Vorgabe folgt aus § 79 Abs. 1 und 2 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, verkündet durch Artikel 2 Nummer 31 des BGBl. 2026 I Nr. 226.

Ein gültiger Ausweis aus 2026 wird dadurch nicht wertlos.

Nach § 79 Abs. 3 GModG beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. § 112 GModG in der neuen Fassung enthält Übergangsregeln, aber keine allgemeine Pflicht, einen gültigen Alt-Ausweis zum Jahreswechsel auszutauschen.

Wer zahlt den Energieausweis bei einer Eigentümergemeinschaft?

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft trägt grundsätzlich die Gemeinschaft die Kosten für den Energieausweis des gesamten Hauses. Die Verteilung richtet sich regelmäßig nach den Miteigentumsanteilen oder einem wirksam beschlossenen Schlüssel. Auf Mieter dürfen diese Verwaltungskosten nicht als Betriebskosten umgelegt werden.

§ 16 Abs. 2 WEG in der Fassung 2026 ordnet die Kosten der Gemeinschaft grundsätzlich nach dem Verhältnis der Anteile zu, soweit kein anderer wirksamer Verteilungsschlüssel gilt.

Bei acht gleich belasteten Eigentümern wären 399 EUR rechnerisch rund 50 EUR je Eigentümer.

Das ist ein Rechenbeispiel, keine Aussage darüber, dass jede WEG tatsächlich gleichmäßig verteilt. Maßgeblich sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und wirksame Beschlüsse.

Der Ausweis gehört zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Gebäudes. Deshalb sollte die Verwaltung die Beschaffung koordinieren und die vollständige Datei anschließend allen Eigentümern zugänglich machen.

Eine Umlage über die jährliche Betriebskostenabrechnung scheidet regelmäßig aus. Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nummer 1 BetrKV in der Fassung 2026 keine Betriebskosten. Der Energieausweis ist zudem nicht als umlagefähige Position im abschließenden Katalog des § 2 BetrKV aufgeführt.

Mehr zu dieser Abgrenzung lesen Sie unter Wer den Energieausweis bezahlt und warum er nicht umlagefähig ist.

Das philosophische Problem dahinter ist schlicht: Ein Eigentümer soll nicht allein für ein Dokument zahlen müssen, das das gemeinsame Haus beschreibt.

Wie erhalten Sie den Energieausweis ohne Verzögerung?

Der schnellste Weg besteht aus drei Schritten: Gebäudedaten zusammentragen, Angaben und Fotos übermitteln, Rückfragen telefonisch klären. Sind die Informationen vollständig und plausibel, erhalten Sie den DIBt-registrierten Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden digital. Ein Termin im Gebäude ist dafür nicht erforderlich.

  1. Sie erfassen das Gebäude. Benötigt werden unter anderem Baujahr, Wohnfläche, Zahl der Einheiten, Grundrisse, Bauteilaufbauten, Fenster, Heizung und bekannte Modernisierungen.

  2. Sie senden Daten und Fotos. Gut lesbare Aufnahmen von Unterlagen, Typenschildern und relevanten Bauteilen genügen häufig. Fehlt ein Plan, kann die zuständige Bauaktenstelle in Bremen weiterhelfen.

  3. Ich prüfe, wir berechnen. Unklare Angaben bespreche ich telefonisch. Nach vollständigen Angaben erstellen wir den Ausweis, beantragen die DIBt-Registriernummer und liefern das Dokument innerhalb von 24 Stunden digital.

Aus meiner Erfahrung seit 2018: zwei Praxistipps

Praxistipp 1: Suchen Sie zuerst nach Modernisierungsnachweisen, nicht nach Heizkostenabrechnungen.

Für meinen Bedarfsausweis sind Rechnungen oder Fotos zu Fenstern, Dämmung und Heizung wertvoller als das Heizverhalten einzelner Bewohner.

Gerade bei älteren Häusern in Findorff, Schwachhausen oder der Östlichen Vorstadt wurden Maßnahmen oft schrittweise ausgeführt. Ein Fensterbaujahr auf dem Abstandhalter oder das Typenschild der Heizung kann eine unklare Erinnerung durch einen belastbaren Wert ersetzen.

Praxistipp 2: Trennen Sie Wohnfläche und Gebäudenutzfläche.

Die Wohnfläche aus Mietverträgen ist nicht automatisch die energetische Gebäudenutzfläche. Keller, Treppenhaus, beheizte Nebenflächen und die Gebäudegeometrie können die Berechnung beeinflussen.

Schicken Sie deshalb nicht nur eine Summenzahl. Grundrisse oder eine nachvollziehbare Flächenaufstellung verhindern Rückfragen.

Wenn Unterlagen fehlen, ist das kein Grund, den Vorgang abzubrechen.

Ich kläre fehlende Informationen telefonisch oder anhand Ihrer Fotos. Bei passenden Objekten kann zusätzlich eine kostenlose Sichtprüfung von außen helfen. Sie findet ohne Termin und ohne Betreten des Hauses statt.

Welche häufigen Fehler verteuern oder verzögern den Ausweis?

Fehler 1: Das Haus wird vorschnell als reines Wohngebäude eingestuft.

Ein Laden, eine Praxis oder ein Büro kann die Ausweisart und den Preis verändern. Teilen Sie gewerbliche Flächen deshalb von Anfang an mit.

Fehler 2: Modernisierungen werden nur ungefähr beschrieben.

„Dach irgendwann gedämmt“ ist keine belastbare Berechnungsgrundlage. Ein Jahr, eine Rechnung, ein Foto des Aufbaus oder eine Bauakte ist besser.

Fehler 3: Der Ausweis wird erst nach der ersten Besichtigung bestellt.

Nach § 80 Abs. 4 GModG in der geltenden Fassung 2026 muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Nach Vertragsschluss ist er nach § 80 Abs. 5 GModG zu übergeben.

Fehler 4: Pflichtangaben fehlen in der Immobilienanzeige.

§ 87 GModG in der Fassung 2026 verlangt bei kommerziellen Anzeigen und vorhandenem Ausweis unter anderem Ausweisart, Endenergiewert, wesentlichen Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse des Wohngebäudes.

Für bestimmte Verstöße gegen die Ausweis- und Anzeigenpflichten sieht § 108 Abs. 1 und 2 GModG in der Fassung 2026 ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR vor.

Fehler 5: Ein besonders günstiger Kennwert wird versprochen.

Niemand darf eine bessere Klasse erfinden. Best-Case-Optimierung heißt, belegbare Vorteile vollständig und fachlich korrekt zu berücksichtigen. Das Ergebnis bleibt die Beschreibung Ihres Gebäudes.

Die Grundlagen und Besonderheiten habe ich auf der Seite Energieausweise für Wohngebäude gebündelt.

Welche Fragen stellen Eigentümer zum Mehrfamilienhaus besonders häufig?

Eigentümer fragen vor allem nach dem Ausweis für einzelne Wohnungen, der Gültigkeit ab 2027, gemischter Nutzung, fehlenden Verbrauchsdaten und der Lieferzeit. Die kurzen Antworten helfen bei der Einordnung. Für den angebotenen Bedarfsausweis zählen jedoch immer die konkreten Gebäudedaten.

Braucht jede Wohnung im Mehrfamilienhaus einen eigenen Energieausweis?

Nein. Bei einem reinen Mehrfamilienhaus gilt der Energieausweis für das gesamte Gebäude, nicht für die einzelne Wohnung. Ein Wohnungseigentümer nutzt deshalb den Ausweis der Gemeinschaft. Anders kann es bei gemischter Nutzung sein, wenn Wohn- und Gewerbenutzung rechtlich oder rechnerisch getrennt behandelt werden müssen.

Brauche ich ab 2027 einen neuen Energieausweis?

Nein. Ein im Jahr 2026 ausgestellter Energieausweis bleibt nach § 79 Abs. 3 GModG grundsätzlich zehn Jahre gültig. Die ab 1. Januar 2027 geltenden Regeln aus Artikel 2 des BGBl. 2026 I Nr. 226 lösen keine allgemeine Austauschpflicht für noch gültige Ausweise aus.

Gilt der Verbrauchsausweis künftig für ein gemischt genutztes Gebäude?

Ab 1. Januar 2027 ist ein Verbrauchsausweis nach § 82 Abs. 1 GModG in der neuen Fassung nur für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Ein Haus mit Wohnungen, Laden oder Büro fällt nicht darunter. Für die richtige Einordnung müssen Nutzung und Flächen vor der Beauftragung geprüft werden.

Welche Verbrauchsdaten werden bei Leerstand benötigt?

Bis 31. Dezember 2026 verlangt § 82 Abs. 2 GModG zusammenhängende Verbrauchsdaten über 36 Monate; die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Leerstände müssen angemessen berücksichtigt, die Werte witterungsbereinigt werden. Ich biete für Wohngebäude dennoch ausschließlich den nutzerunabhängigen Bedarfsausweis an.

Wie schnell bekomme ich den Energieausweis?

Ich liefere den Bedarfsausweis 24 Stunden nach vollständigen und plausiblen Angaben digital. Die Frist ist mein Leistungsversprechen, keine gesetzliche Frist. Sie senden Daten und Fotos; einen Vor-Ort-Termin gibt es nicht. Falls etwas fehlt, kläre ich es telefonisch oder nutze auf Wunsch die kostenlose Sichtprüfung von außen.

Was sollten Sie jetzt für Ihr Mehrfamilienhaus tun?

Klären Sie zuerst, ob Ihr Haus ausschließlich dem Wohnen dient. Dann sammeln Sie Grundrisse, Flächen, Baujahr, Heizungsdaten und Belege zu Modernisierungen. Für ein reines Mehrfamilienhaus erhalten Sie den Bedarfsausweis bei mir für 399 EUR Festpreis, 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

Ein Energieausweis sollte keine Wette auf den späteren Endpreis sein.

Er sollte Klarheit schaffen, bevor die Anzeige online geht und der erste Interessent vor der Tür steht.

Jetzt Angebot für den Energieausweis Ihres Mehrfamilienhauses berechnen.

Das Video zum Artikel

7:16 Video · Eigentümer und WEGs von Mehrfamilienhäusern in Bremen und Bremerhaven

Energieausweis Mehrfamilienhaus: Festpreis statt Aufschlag

Das Video erklärt, warum die Preise für Mehrfamilienhäuser oft steigen, wer in der WEG zahlt, welcher Ausweis Pflicht ist und welche Fehler Bußgelder auslösen. Video ansehen
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