Ein bedarfsorientierter Energieausweis in Bremen kostet bei energiepass® BREMEN 299 EUR für ein Einfamilienhaus und 399 EUR für ein Mehrfamilienhaus, jeweils als Festpreis. Ich prüfe die Gebäudedaten auf Plausibilität und liefere den registrierten Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben digital in Ihre Inbox.
Ein niedriger Preis hilft wenig, wenn wichtige Sanierungen fehlen oder Annahmen nicht zum Gebäude passen.
Ich erstelle seit 2018 Energieausweise für Bremer Wohngebäude. Dabei erlebe ich oft: Nicht die Berechnung kostet Eigentümer Zeit, sondern eine unklare Angabe zum Dach, Keller oder Baujahr.
Was kostet ein Bedarfsausweis für mein Haus in Bremen?
Für ein Einfamilienhaus zahlen Sie 299 EUR, für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus 399 EUR. Die Festpreise gelten in allen Bremer Stadtteilen.
| Wohngebäude | Festpreis |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 299 EUR |
| Zweifamilienhaus | 399 EUR |
| Mehrfamilienhaus | 399 EUR |
Ob Ihr Haus in Walle, Schwachhausen, Hemelingen oder der Neustadt steht, ändert den Preis nicht.
Ein Mehrfamilienhaus kostet mehr, weil mehrere Wohnungen, Bauteile und mögliche Anbauten in die Prüfung einfließen. Weitere Preisstufen nach Zahl der Wohnungen gibt es bei meinem Angebot nicht.
Die fachlichen Grundlagen erkläre ich auf der Übersichtsseite zu Energieausweisen für Wohngebäude.
Welche Leistungen sind im Festpreis enthalten?
Der Festpreis umfasst die Datenerfassung per Telefon und Foto, die Plausibilitätsprüfung, die Bedarfsberechnung, Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registriernummer und den digitalen Energieausweis.
Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf unter festgelegten Bedingungen. Er ist keine Vorhersage Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung.
Erfasst werden unter anderem Gebäudeform, Außenwände, Dach, Fenster, Keller und Heiztechnik. Dadurch hängt das Ergebnis nicht davon ab, ob die bisherigen Bewohner besonders sparsam oder großzügig geheizt haben.
Im Festpreis enthalten sind:
- Erfassung der Gebäudedaten telefonisch und anhand Ihrer Fotos
- Prüfung der Angaben auf technische Plausibilität
- Berechnung nach dem geltenden Verfahren
- Best-Case-Optimierung mit belegbaren Gebäudedaten
- gesetzlich vorgesehene Modernisierungsempfehlungen
- DIBt-Registriernummer und digitaler Bedarfsausweis
- Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben
Best-Case-Optimierung bedeutet nicht, ein Gebäude schönzurechnen.
Ich achte darauf, dass belegte Sanierungen und günstige Bauteile korrekt berücksichtigt werden. Eine nachgewiesene Dachdämmung darf nicht fehlen. Eine nur vermutete Dämmung darf dagegen nicht erfunden werden.
Die DIBt-Registriernummer dient der Erfassung und Kontrolle des Ausweises. Sie ist nicht mit der persönlichen Ausstellungsberechtigung gleichzusetzen.
Wann ist ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgeschrieben?
Bis zum 31. Dezember 2026 ist der Bedarfsausweis für bestimmte ältere Wohngebäude verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese besondere Altbaupflicht, während die Energieausweispflicht bei Verkauf und Vermietung bestehen bleibt.
Die Rechtsgrundlage heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz).
| Situation | Regelung |
|---|---|
| Bis 31. Dezember 2026: höchstens vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977, Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erreicht | Bedarfsausweis vorgeschrieben |
| Bis 31. Dezember 2026: jüngeres oder entsprechend modernisiertes Bestandswohngebäude | Wahlfreiheit nach § 80 Abs. 3 GModG |
| Ab 1. Januar 2027: Bestandswohngebäude | Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis |
| Neubau nach Fertigstellung | Bedarfsausweis nach § 80 Abs. 1 GModG |
| Verkauf oder Vermietung ohne gültigen Ausweis | Energieausweis erforderlich |
Ein altes Haus ist nicht von der Ausweispflicht befreit. Sein Alter entscheidet bis Ende 2026 nur darüber, welche Ausweisart zulässig ist.
§ 79 Abs. 3 GModG bestimmt eine Gültigkeit von zehn Jahren. Das neue Energieausweisrecht aus BGBl. 2026 I Nr. 226 gilt ab dem 1. Januar 2027. Bereits 2026 korrekt ausgestellte Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit nutzbar.
Die Ausweisarten vergleiche ich im Ratgeber Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.
Sie möchten Ihren Festpreis kennen? Jetzt Angebot für den Bedarfsausweis berechnen. Alternativ erreichen Sie mich unter 0421 6689 4123.
Welche Unterlagen brauche ich für die Berechnung?
Grundrisse, Baujahr, Maße sowie Angaben zu Gebäudehülle und Heizung beschleunigen die Berechnung. Fehlt etwas, prüfe ich, ob Fotos, Eigentümerangaben oder Unterlagen der Bremer Bauaktenstelle die Lücke belastbar schließen können.
Ein Bedarfsausweis benötigt keine Verbrauchsabrechnungen.
Hilfreich sind Grundrisse mit Außenmaßen, Angaben zu beheizten Geschossen sowie Informationen über Dach, Wände, Fenster, Keller und Heizung. Für Sanierungen eignen sich Rechnungen, Baubeschreibungen oder aussagekräftige Fotos.
„Dach vor einigen Jahren gemacht“ genügt nicht, um eine Dämmstärke festzulegen.
Eine Rechnung oder ein Foto des Aufbaus kann dagegen eine belastbare Grundlage liefern. Fehlen Pläne, erfasse ich die Maße telefonisch und prüfe Ihre Fotos auf Plausibilität. Wo kein Nachweis möglich ist, gelten die gesetzlichen Annahmen.
Eine ausführliche Übersicht bietet die Unterlagen-Checkliste für Wohngebäude.
Welche Praxis-Tipps verhindern falsche Werte?
Dokumentieren Sie Sanierungen konkret und trennen Sie beheizte von unbeheizten Flächen. Diese zwei Schritte verhindern viele Rückfragen und unpassende Ansätze.
Praxis-Tipp 1: Fotografieren Sie Details
Aus meiner täglichen Arbeit weiß ich: „Fenster erneuert“ sagt zu wenig.
Fotografieren Sie den Scheibenrand, ein Typenschild oder die Rechnung. So lässt sich erkennen, welche Verglasung tatsächlich vorhanden ist.
Praxis-Tipp 2: Markieren Sie beheizte Räume
Ein kalter Vorratskeller wird anders behandelt als ein Kellerraum mit Heizkörper.
Markieren Sie deshalb beheizte Keller, ausgebaute Dachräume, Anbauten und Wintergärten im Grundriss. Das macht die thermische Gebäudehülle nachvollziehbar.
Welche Fehler kommen besonders häufig vor?
Der häufigste Fehler ist Zeitdruck.
Der Verkauf ist vorbereitet, doch der Ausweis fehlt. Die Lieferung in 24 Stunden funktioniert erst, wenn die Gebäudedaten vollständig und plausibel sind.
Der zweite Fehler ist eine Vermutung, die wie eine Tatsache klingt.
„Bestimmt gedämmt“ ersetzt keinen Nachweis. Ein Bedarfsausweis soll die vorhandene Bausubstanz abbilden, nicht die erhoffte.
Welche Fragen stellen Eigentümer besonders oft?
Die häufigsten Fragen betreffen die Rechtsänderung zum Jahreswechsel, die Gültigkeit bestehender Ausweise und fehlende Bauunterlagen.
Gilt ab dem 1. Januar 2027 für mein Wohnhaus weiterhin die Pflicht zum Bedarfsausweis?
Bis zum 31. Dezember 2026 brauchen Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 einen Bedarfsausweis, wenn sie nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. Ab dem 1. Januar 2027 besteht bei Bestandswohngebäuden Wahlfreiheit. Ich empfehle weiterhin den aussagekräftigeren Bedarfsausweis.
Welche zusätzlichen Angaben enthält der Energieausweis ab 2027?
Nach § 85 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung kommen zusätzliche Pflichtangaben hinzu, darunter Endenergie in MWh pro Jahr, erneuerbare Energien, Treibhausgasemissionen und ein Hinweis zur intelligenten Gebäudetechnik. Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar erstellt; Papier gibt es auf Verlangen.
Bleibt ein 2026 ausgestellter Bedarfsausweis nach der Rechtsänderung gültig?
Ja. Nach § 79 Abs. 3 GModG gilt ein Energieausweis zehn Jahre ab seiner Ausstellung. Die GModG-Novelle vom 23. Juli 2026 ordnet keinen Austausch gültiger Ausweise zum Jahreswechsel an. Ein korrekt ausgestellter Bedarfsausweis aus dem Jahr 2026 kann deshalb grundsätzlich bis 2036 verwendet werden.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Bedarfsausweis?
Hilfreich sind Grundrisse, Baujahr, Abmessungen, Angaben zu Außenwänden, Dach, Fenstern und Heizung sowie Belege über Sanierungen. Fehlen Pläne, erfasse ich die Daten telefonisch und prüfe ergänzende Fotos auf Plausibilität. Verbrauchsabrechnungen sind für die Berechnung eines Bedarfsausweises nicht erforderlich.
Wie bekomme ich meinen Bedarfsausweis ohne Umwege?
Sie wählen Ihr Gebäude, übermitteln die verfügbaren Daten telefonisch oder per Foto und erhalten den Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Sammeln Sie Grundriss, Baujahr und Sanierungsnachweise. Fotografieren Sie Fenster, Heizung und unklare Bauteile.
Dann kann ich prüfen, statt raten zu müssen. Und Ihr Ausweis liegt morgen in Ihrer Inbox.

