Video · 7:04 Min.

Energieausweis falsch: Wer haftet wirklich?

Im Video erfährst du, wie die Haftung beim Energieausweis auf Aussteller, Eigentümer, Verkäufer und Makler verteilt ist und wie du dich mit sauberen Daten absicherst.

Für: Verkäufer, Eigentümer und Makler in Bremen und Bremerhaven · Veröffentlicht am 22. Juli 2026

Dieses Video zeigt den Rechtsstand vom 22. Juli 2026. Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Den aktuellen Stand finden Sie im Artikel zum Video.

Kapitel

  1. 0:00 Der teuerste Irrtum
  2. 1:11 Die Vier-Rollen-Falle
  3. 1:50 Haftung der Verkäufer
  4. 3:30 Pflichten der Makler
  5. 4:35 Verjährungsfristen im Überblick
  6. 5:10 So schützt du dich
  7. 5:52 Rechtssicher zum Ausweis
Wer haftet beim Energieausweis

Transkript

Stell dir mal vor, ein simples, unscheinbares Blatt Papier beim Immobilienverkauf lockt dich in eine massive, existenzbedrohende juristische Falle. Klingt verrückt, ist aber so.

Willkommen zu dieser neuen Analyse. Heute knöpfen wir uns den wohl teuersten Irrtum auf dem gesamten deutschen Immobilienmarkt vor. Den Energieausweis. Also, schnall dich an, das wird jetzt ziemlich rasant.

10.000 Euro? Ganz ehrlich, ich stelle dir jetzt mal eine super direkte Frage. Bist du wirklich bereit, so ein massives Bußgeld zu riskieren, nur weil du ein einzelnes Dokument komplett falsch verstanden hast?

Glaub mir, das ist absolut kein Clickbait. Das ist die bittere, rechtliche Realität, die da im Gebäudeenergiegesetz lauert. Okay, tauchen wir da direkt mal ein. Es gibt da nämlich diesen gewaltigen Mythos, den wir sofort zerstören müssen.

Käufer sehen diese Effizienzklasse total oft wie so eine Art absolutes TÜV-Siegel. Und Verkäufer, die schwitzen oft Blut und Wasser aus Angst, direkt verklagt zu werden, wenn da was nicht stimmt.

Aber die echte Realität ist, der Energieausweis ist ein reines Informationsdokument. Es ist keine absolute Garantie. Aber Moment mal, wenn es keine Garantie ist, wer steht denn dann eigentlich im Fadenkreuz, wenn die Zahlen am Ende doch nicht stimmen?

Das bringt uns zur sogenannten Vier-Rollen-Falle. Wer haftet hier eigentlich wirklich? Also atmet mal kurz durch, liebe Verkäufer. Es ist nämlich nicht immer eure Schuld.

Die Rechtsprechung hat die Haftung da extrem streng aufgeteilt. Jeder haftet wirklich nur für seinen ganz persönlichen Beitrag. Niemand, wirklich niemand steht automatisch für das komplette Gesamtergebnis gerade.

Das läuft so. Der Aussteller haftet für die fachgerechte Berechnungsmethode. Der Eigentümer für die Richtigkeit der gelieferten Daten. Der Verkäufer für arglistiges Verschweigen.

Und der Makler? Der haftet extrem streng für diese ganzen Pflichtangaben im Inserat. Das sind vier Rollen und vier komplett unterschiedliche Gefahrenzonen. Schauen wir uns mal die Verkäufer und Eigentümer genauer an.

Habt ihr vielleicht echt weniger Haftung, als ihr denkt? Stell dir das mal so vor. Du verkaufst gerade dein Einfamilienhaus hier in Bremen. Als Eigentümer fällst du unweigerlich unter § 83 Absatz 3 des GEG.

Und was heißt das jetzt konkret für die Praxis? Eigentlich ganz einfach. Wenn du dem Aussteller die Daten für die Heizung mal eben schnell aus dem Kopf diktierst oder bei der Wohnfläche munter drauf losschätzt, statt wirklich in die offizielle Bauakte zu schauen.

Bam! In genau diesem Moment reißt du die volle Haftung an dich. Eine Haftung, die eigentlich beim Aussteller liegen sollte. Also, eiserne Regel. Rate niemals deine Daten.

Was an dieser ganzen Sache jetzt wirklich extrem spannend ist, die Gerichte stehen eigentlich total schützend auf der Seite der Verkäufer. Das Oberlandesgericht Schleswig hat zum Beispiel schon 2015 unmissverständlich klargestellt, dass der Ausweis eben keine Beschaffenheitsvereinbarung ist.

Eine bloße Übergabe von diesem Dokument schützt dich in Kombination mit dem ganz normalen notariellen Gewährleistungsausschluss vor einem automatischen Schadensersatz, falls der Verbrauch des Käufers später dann doch irgendwie höher liegt.

Das ist ein riesiger, beruhigender Puffel für dich. Aber. Und das ist wirklich das größte und gefährlichste Aber in der gesamten Immobilienwelt. Es gibt zwei absolute fatale Ausnahmen für dich als Verkäufer.

Erstens, Arglist. Du wusstest ganz genau, dass der Ausweis falsch ist und hast einfach geschwiegen. Und zweitens, noch viel häufiger, mündliche Zusicherungen. Stell dir vor, du haust bei der Besichtigung so einen lockeren Spruch raus wie Ach, das Haus ist praktisch eine B-Klasse.

Darauf gebe ich Ihnen mein Wort. Tja, das reicht schon aus, um deinen kompletten gerichtlichen Schutz in Luft aufzulösen. Du haftest augenblicklich. Also, Mund halten und einfach den Ausweis für sich sprechen lassen.

So, Fokuswechsel. Makler im Visier. Jetzt haben wir die Profis im Fadenkreuz des Gesetzes. Jetzt wird es nämlich brandheiß. Wenn du als Makler arbeitest, musst du jetzt zu 100% zuhören.

Denn für dich gelten die absolut strengsten Dokumentationsregeln des gesamten Gesetzes. Die BGH-Urteile von 2017 sind da glasklar. Fehlende Pflichtangaben im Inserat?

Illegal. Dieser ach so beliebte Satz, Energieausweis wird später nachgereicht? Absolut illegal. Und die Ausrede? Ja, der Eigentümer hat mir das Dokument leider noch nicht gegeben.

Juristisch völlig wertlos. Du stehst direkt und persönlich in der Schusslinie für dieses 10.000 Euro Bußgeld. Die Regel lautet, kein gültiger Ausweis, absolut kein Inserat.

Ohne Ausnahme. Okay, wir haben jetzt die ganzen massiven Gefahren gesehen. Aber die entscheidende Frage, die uns doch jetzt allen unter den Nägeln brennt, ist, wann bist du da endlich aus dem Schneider?

Wann verjährt dieser ganze rechtliche Wahnsinn? Spoiler-Alarm! Nicht das Gesetz entscheidet, wann du endlich sicher bist. Sondern der Kalender. Kommen wir zur tickenden Uhr der Fristen.

Die Zeit läuft nämlich vom ersten Tag an gegen dich. Und diese Fristen hier musst du dir wirklich einprägen. Arglistige Täuschung verjährt in einem verdammt kurzen Jahr nach der Entdeckung.

Schadensersatz in drei Jahren. Der Energieausweis selbst ist formal ja zehn Jahre gültig. Aber Achtung! Hier ist eine riesige Falle. Die Mängelrechte gegen den Aussteller verjähren oft schon nach zwei bis drei Jahren ab dem exakten Moment der Erstellung.

Die Uhr tickt also sofort los. Wer hier pennt und nicht aufpasst, verliert alle seine Ansprüche. Genug der Panikmache. So schützt du dich. Dein Weg zur absolut kugelsicheren Lösung.

Wie navigieren wir jetzt also sicher durch dieses rechtliche Minenfeld? Wie baust du dir deinen wasserdichten Prozess? Hier ist deine direkte, kompromisslose Anleitung.

Schritt 1. Zieh deine Daten ausschließlich, und ich meine ausschließlich, aus offiziellen Belegen. Bauakte, Typenschild der Heizung, Grundrisse. Null Schätzungen.

Schritt 2. Lass den Ausweis drei bis sechs Monate vor dem geplanten Verkaufsstart erstellen. Genau wegen dieser Verjährungsfristen, über die wir eben gesprochen haben.

Und Schritt 3, besonders wichtig für die Makler, schreib die Werte exakt eins zu eins ab. Keine eigenen Rundungen, keine Verschönerungen. Hältst du dich an diese drei simplen Schritte, bist du juristisch fast unangreifbar.

Und falls du dich jetzt fragst, sag mal, wie komme ich denn schnell, professionell und vor allem hundertprozentig rechtssicher an so einen Ausweis, ohne selbst in diese fiese Haftungsfalle zu tappen?

Die Lösung ist extrem simpel. Eine saubere, juristisch absolut belastbare Berechnung nach der neuen DIN V18599. Und zwar erstellt aus deinen Fotobeweisen. Und das Ganze zum ganz klaren Festpreis.

Ein Einfamilienhaus kriegst du für 299 Euro, ein Mehrfamilienhaus für 399 Euro und Gewerbeimmobilien für 899 Euro. Und weißt du, was das genialste daran ist? Das Ganze wird in nur 24 Stunden geliefert, sobald deine Daten komplett vorliegen.

Keine versteckten Kosten, keine rechtlichen Grauzonen. Also, spiel bitte nicht mit dem Feuer und lass es auf gar keinen Fall auf so ein 10.000 Euro Bußgeld ankommen.

Sichere deine rechtliche Position jetzt sofort ab, bevor diese tickende Uhr für dich zu einem echt unbezahlbaren Problem wird. Geh am besten direkt auf energiepassbremen.de oder greif sofort zum Hörer und ruf die 0421 6689 4123 an.

Die Haftungsfalle, die wartet nämlich nicht auf dich. Sei einfach schlauer als der Rest vom Immobilienmarkt und handle jetzt. Was nimmst du aus dieser Analyse heute mit?

Lass dich nicht von einem einzelnen Blatt Papier in den Ruin treiben. Mach's gut und bis zum nächsten Mal.

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„Haben Sie vielen Dank für die sehr schnelle Erstellung und Zusendung des Energieausweises. Ich bin mit Ihrem Service und der zügigen Abwicklung sehr zufrieden. Gerne werde ich Sie weiterhin in meinem Kollegen- und Bekanntenkreis weiterempfehlen.“

Kamil Kaznowski JUNG & WEISE Immobilienmakler
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