Wohngebäude

Energieausweis Definition: Was ist das & wofür wird er gebraucht?

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Viele Eigentümer fragen mich: “Energieausweis oder Energiepass – ist das nicht dasselbe?” Die Verwirrung ist verständlich, denn beide Begriffe beschreiben das gleiche Dokument. Als Experte für Energieausweise in Bremen erkläre ich Ihnen in diesem Leitfaden alles, was Sie über Definition, Inhalt und Bedeutung wissen müssen.

Die Energieausweis Definition ist für viele Immobilieneigentümer zunächst verwirrend. Dabei ist das Konzept gar nicht so kompliziert, wenn man die Grundlagen versteht. In diesem umfassenden Leitfaden erkläre ich Ihnen alles, was Sie über die Definition, den Inhalt und die Bedeutung des Energieausweises wissen müssen – verständlich, praxisnah und mit aktuellen Bezügen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2026.

Energieausweis Definition: Die Kurzantwort

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Er zeigt anhand einer Energiekennzahl und einer Effizienzklasse (A+ bis H), wie energieeffizient eine Immobilie ist – vergleichbar mit dem Energielabel bei Haushaltsgeräten.

Doch das ist nur die Oberfläche. Wer die Bedeutung des Energieausweises wirklich verstehen will, muss tiefer einsteigen – in die rechtlichen Grundlagen, die technischen Inhalte und die praktischen Konsequenzen für Eigentümer, Käufer und Mieter.

Die gesetzliche Grundlage: GEG §§ 79-88

Die maßgeblichen Regelungen zum Energieausweis finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den §§ 79 bis 88. Der Energieausweis ist ein Dokument, das den Energieverbrauch oder den Endenergiebedarf eines Gebäudes ausweist und Angaben zu den für den Energieverbrauch maßgeblichen Eigenschaften des Gebäudes enthält.

Diese Definition macht bereits zwei wesentliche Aspekte deutlich:

  1. Zweck: Ausweisung des Energieverbrauchs oder -bedarfs
  2. Inhalt: Energierelevante Gebäudeeigenschaften

Das GEG unterscheidet dabei bewusst zwischen zwei Begriffen, die oft synonym verwendet werden – was zu Verwirrung führt.

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Energieausweis vs. Energiepass: Was ist der Unterschied?

Die Frage “Energieausweis oder Energiepass – was ist der Unterschied?” gehört zu den häufigsten Anfragen in meiner Praxis. Die Antwort ist erfreulich einfach:

BegriffBedeutungOffizieller Status
EnergieausweisDer korrekte, gesetzlich definierte Begriff✅ Offiziell im GEG verwendet
EnergiepassUmgangssprachliche Bezeichnung❌ Kein offizieller Begriff

Technisch gesehen gibt es keinen Unterschied. Der Energiepass ist einfach die populäre, alltagssprachliche Bezeichnung für denselben Dokumententyp. Der Begriff “Energiepass” lehnt sich an den “Personalausweis” oder “Reisepass” an – ein Dokument, das bestimmte Eigenschaften (hier: energetische) “bescheinigt”.

Warum ist diese Unterscheidung wichtig? In offiziellen Dokumenten, Verträgen und Anzeigen sollten Sie immer den Begriff “Energieausweis” verwenden. Der Begriff “Energiepass” ist zwar im Alltag gebräuchlich, rechtlich nicht korrekt.

Was steht im Energieausweis? Der Inhalt im Detail

Um die Definition des Energieausweises vollständig zu verstehen, müssen wir seinen Inhalt betrachten. Ein rechtmäßig ausgestellter Energieausweis enthält nach GEG folgende Pflichtangaben:

1. Die Energiekennzahl (kWh/(m²·a))

Die zentrale Kennzahl des Energieausweises zeigt den Endenergiebedarf oder -verbrauch pro Quadratmeter und Jahr an. Diese Zahl lässt sich in konkrete Heizkosten umrechnen:

EnergiekennzahlGeschätzte Jahresheizkosten (100 m²)Einstufung
50 kWh/(m²·a)ca. 750 €Sehr gut
100 kWh/(m²·a)ca. 1.500 €Gut
150 kWh/(m²·a)ca. 2.250 €Durchschnitt
200 kWh/(m²·a)ca. 3.000 €Schlecht
250+ kWh/(m²·a)ca. 3.750+ €Sehr schlecht

Basis: Gasheizung bei 15 Cent/kWh, geschätzte Werte

2. Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Analog zu Haushaltsgeräten wird das Gebäude in eine Effizienzklasse eingestuft:

  • A+ bis A: Hocheffiziente Gebäude (oft Neubauten nach KfW-55-Standard)
  • B bis C: Gute energetische Qualität
  • D bis E: Durchschnittlicher Bestand
  • F bis H: Energetisch schlechte Gebäude (Sanierung empfohlen)

3. Empfehlungen zur Sanierung

Ein wichtiger, oft übersehener Bestandteil: Der Energieausweis enthält konkrete Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Empfehlungen sind:

  • Unverbindlich – Sie müssen nichts umsetzen
  • Förderfähig – Viele Maßnahmen qualifizieren für BAFA- oder KfW-Förderungen
  • Wertsteigernd – Bessere Energieeffizienz erhöht den Immobilienwert

4. Ausstellerdaten

Der Ausweis muss den Namen und die Kontaktdaten des Ausstellers enthalten. Wichtig: Nur ausstellungsberechtigte Fachleute nach § 88 GEG dürfen Energieausweise ausstellen.

5. Registriernummer

Jeder Energieausweis hat eine eindeutige Registriernummer beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik). Diese Nummer ermöglicht:

  • Die Überprüfung der Echtheit
  • Die Nachvollziehbarkeit durch Behörden
  • Die Zuordnung zum ausstellenden Berater

Geschichte des Energieausweises: Von der EnEV zum GEG

Die Definition und Bedeutung des Energieausweises hat sich im Laufe der Jahre entwickelt:

JahrGesetzWichtige Änderung
2002EnEVErste Einführung des Energieausweises
2007EnEV-NovelleVerschärfung der Anforderungen
2014EnEV-NovelleEinführung des Farbspektrums (jetzt A+ bis H)
2020GEGZusammenfassung aller Energiegesetze
2024GEG-NovelleVerschärfte Standards, neue Anforderungen

Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft und ersetzte die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV). Die wichtigsten Änderungen:

  • Zusammenfassung aller energierelevanten Vorschriften in einem Gesetz
  • Verschärfte Anforderungen an Neubauten
  • Neue Pflichten bei der Modernisierung
  • Erweiterte Registrierungspflichten

Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Eine zentrale Unterscheidung in der Energieausweis Definition betrifft die zwei Ausweistypen:

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis (offiziell: “Bedarfsorientierter Energieausweis”) basiert auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs. Er ermittelt:

  • Wie viel Energie das Gebäude bei standardisiertem Nutzerverhalten benötigt
  • Unabhängig von den tatsächlichen Heizgewohnheiten der Bewohner
  • Nach anerkannten Berechnungsverfahren (DIN V 18599 oder DIN 4108-6)

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

  • Bei Wohngebäuden mit ≤ 4 Wohneinheiten + Bauantrag vor dem 1.11.1977 + nicht mindestens WSchV-1977-Niveau (§ 80 Abs. 4 GEG)
  • Bei Neubauten ohne Verbrauchsdaten

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch über die letzten drei Jahre. Er zeigt:

  • Die realen Heizkosten der Vergangenheit
  • Abhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten
  • Klimabereinigt für vergleichbare Werte

Wann ist der Verbrauchsausweis möglich?

  • Bei Bestandsgebäuden ohne Sanierung
  • Wenn mindestens 3 Jahre Verbrauchsdaten vorliegen
  • Bei typischer Nutzung des Gebäudes

Wer braucht einen Energieausweis? Pflichten im Überblick

Die Bedeutung des Energieausweises zeigt sich besonders in den gesetzlichen Pflichten. Ein Energieausweis ist erforderlich bei:

Verkauf von Immobilien

Bei jedem Verkauf einer Immobilie müssen Sie einen Energieausweis vorlegen. Das gilt für:

  • Einfamilienhäuser
  • Etagenwohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbeimmobilien

Fristen: Der Energieausweis muss potenziellen Käufern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Vermietung von Immobilien

Auch bei der Vermietung ist der Energieausweis Pflicht. Der Vermieter muss:

  • Den Energieausweis bei der Besichtigung vorlegen
  • Die Effizienzklasse in der Anzeige angeben
  • Interessenten Auszüge auf Verlangen zur Verfügung stellen

Ausnahmen von der Pflicht

Nicht immer ist ein Energieausweis erforderlich. Ausnahmen bestehen nach § 79 Abs. 4 GEG für:

  • Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
  • Provisorische Gebäude mit begrenzter Nutzungsdauer
  • Baudenkmäler nach Landesrecht (ggf. befreit nach § 105 GEG)
  • Nicht beheizte oder gekühlte Gebäude

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Gültigkeit und Geltungsbereich

Ein wichtiger Aspekt der Energieausweis Definition betrifft seine Gültigkeit:

AusweistypGültigkeitHinweise
Bedarfsausweis10 JahreVom Ausstellungsdatum an
Verbrauchsausweis10 JahreVom Ausstellungsdatum an

Wichtig: Nach einer grundlegenden Sanierung verliert ein alter Energieausweis seine Gültigkeit und muss erneuert werden.

FAQ: Häufige Fragen zur Energieausweis Definition

Ist Energieausweis und Energiepass dasselbe?

Ja, im Grundsatz ja. Energiepass ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den offiziellen Energieausweis. Rechtlich korrekt ist jedoch nur der Begriff “Energieausweis”, wie er im GEG definiert ist. In Verträgen und Anzeigen sollten Sie immer “Energieausweis” verwenden.

Wo finde ich meinen Energieausweis?

Wenn Sie bereits einen Energieausweis besitzen, finden Sie diesen:

  • Im Unterlagenschrank beim Kaufvertrag oder Mietvertrag
  • Bei Ihrer Hausverwaltung (bei Etagenwohnungen)
  • Im Grundbuch (nicht enthalten, aber oft mit verwahrt)
  • Bei Ihrem Energieberater (wenn Sie einen beauftragt haben)

Falls kein Ausweis vorhanden ist, können Sie einen neuen bei einem ausstellungsberechtigten Experten (§ 88 GEG) erstellen lassen.

Kann ich meinen alten EnEV-Ausweis noch nutzen?

EnEV-Ausweise, die vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, sind in der Regel nicht mehr gültig. Die Gültigkeit betrug früher nur 10 Jahre. Ausweise nach EnEV 2014 (mit Effizienzklasse A+ bis H) behalten ihre Gültigkeit bis zum ursprünglichen Ablaufdatum.

Empfehlung: Lassen Sie alte Ausweise prüfen – oft lohnt sich eine Neuerstellung mit aktuellen Werten.

Was bedeutet die Registriernummer im Energieausweis?

Die Registriernummer ist eine eindeutige Kennung, die:

  • Die Echtheit des Ausweises bestätigt
  • Eine Nachverfolgung durch Behörden ermöglicht
  • Die Zuordnung zum ausstellenden Berater sicherstellt

Die Nummer hat typischerweise folgendes Format: DXX-XXXX-XXXX (XX steht für Zahlen und Buchstaben).

Muss ich den Energieausweis aushängen?

Nein, eine Aushangpflicht gibt es nicht. Der Energieausweis muss lediglich bei:

  • Besichtigungen vorgelegt werden
  • Verkauf/Vermietung zur Verfügung stehen
  • Anforderung durch Behörden gezeigt werden

Bei Nichtwohngebäuden mit starkem Publikumsverkehr und über 250 m² Nutzfläche gibt es eine Aushangpflicht (§ 80 GEG).

Die praktische Bedeutung des Energieausweises

Die Definition des Energieausweises mag technisch erscheinen – seine praktische Bedeutung ist jedoch enorm:

Für Verkäufer

  • Rechtssicherheit: Pflichterfüllung beim Verkauf
  • Marketing: Gute Energieeffizienz steigert den Verkaufspreis
  • Transparenz: Seriöse Kommunikation mit Käufern

Für Käufer

  • Kostenschätzung: Planbare laufende Kosten
  • Vergleichbarkeit: Objektive Bewertung verschiedener Immobilien
  • Sanierungsplanung: Konkrete Modernisierungsempfehlungen

Für Mieter

  • Nebenkostentransparenz: Einschätzung der Heizkosten
  • Wohnkomfort: Indikator für Gebäudequalität
  • Ökologie: Beitrag zur Nachhaltigkeit

Ihr Energieausweis – professionell und unkompliziert

Die Energieausweis Definition ist nur der erste Schritt. Wichtiger ist die korrekte Umsetzung in der Praxis. Als DIBt-registrierter Experte für Energieausweise in Bremen helfe ich Ihnen dabei:

  • Unverbindliche Beratung: Welcher Ausweis ist für Ihr Gebäude richtig?
  • Professionelle Erstellung: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
  • Best-Case-Optimierung: Ich prüfe alle rechtlichen Optimierungsmöglichkeiten

Rufen Sie mich an: 0421 6689 4123 – ich berate Sie persönlich und unverbindlich.

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Alle Informationen zu Energieausweisen für Wohngebäude finden Sie auf meiner Übersichtsseite.

Lesen Sie auch: Energieausweis Kosten: Alles was Sie wissen müssen

Fazit: Energieausweis Definition verständlich erklärt

Die Definition des Energieausweises lässt sich zusammenfassen:

Ein Energieausweis ist ein gesetzlich geregeltes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand einer Energiekennzahl und einer Effizienzklasse bewertet – vergleichbar mit dem Energielabel bei Haushaltsgeräten.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  1. Zweck: Bewertung der Gebäudeenergieeffizienz
  2. Rechtsgrundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG) §§ 79-88
  3. Inhalt: Energiekennzahl, Effizienzklasse, Sanierungsempfehlungen
  4. Pflicht: Bei Verkauf und Vermietung erforderlich
  5. Gültigkeit: 10 Jahre (Bedarfs- und Verbrauchsausweis)

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Stephan Grosser – Ihr Experte für Energieausweise in Bremen und Umgebung, seit 2018

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