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iSFP Kosten in Bremen: Was ein Sanierungsfahrplan wirklich kostet, und warum er sich rechnet

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iSFP Kosten in Bremen: Was ein Sanierungsfahrplan wirklich kostet, und warum er sich rechnet | energiepass® BREMEN, Telefon 0421 6689 4123
Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

iSFP Kosten in Bremen bestehen aus dem individuell vereinbarten Beratungshonorar minus einem bewilligten BAFA-Zuschuss. Das BAFA fördert 50 Prozent, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 850 € ab drei Wohneinheiten. Ein belastbarer Endpreis entsteht deshalb erst aus einem Angebot für Ihr konkretes Gebäude und den vereinbarten Leistungsumfang.

Viele Bremer Eigentümer schauen zuerst auf den Preis des Plans.

Ich schaue zuerst auf die Reihenfolge.

Denn ein guter individueller Sanierungsfahrplan kann Ihnen zeigen, ob beim Reihenhaus in Hastedt zuerst die Fenster, das Dach oder die Außenwand sinnvoll ist. Ein zu früh unterschriebener Vertrag kann denselben Plan dagegen unnötig teuer machen.

Das Problem ist selten ein fehlendes Angebot.

Das Problem ist eine Entscheidung, die heute vernünftig aussieht und morgen die nächste Sanierung behindert.

Sie erfahren hier, wie Sie die tatsächlichen iSFP-Kosten vergleichen, wie die BAFA-Förderung funktioniert und wann der Bonus von fünf Prozentpunkten für eine spätere Einzelmaßnahme relevant wird.

Inhaltsverzeichnis

Was kostet ein iSFP in Bremen?

Der Gesamtpreis lässt sich seriös erst nach Prüfung des Gebäudes und des Leistungsumfangs nennen. Für die Förderung übernimmt das BAFA 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, begrenzt auf 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

GebäudetypVereinbartes HonorarMaximale BAFA-FörderungIhr Eigenanteil
Einfamilienhaus oder Zweifamilienhauslaut individuellem Angebot650 €Honorar abzüglich bewilligtem Zuschuss
Wohngebäude ab drei Wohneinheitenlaut individuellem Angebot850 €Honorar abzüglich bewilligtem Zuschuss
Wohnungseigentümergemeinschaftlaut individuellem Angebotzusätzlich 250 € für die Erläuterungabhängig von Auftrag und Bewilligung

Das BAFA fördert nach seiner am 25. September 2026 abgerufenen Förderübersicht zur Energieberatung für Wohngebäude 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.

Es setzt aber Höchstgrenzen.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern endet die Förderung bei 650 €. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten endet sie bei 850 €.

Deshalb sind 50 Prozent Förderung nicht automatisch 50 Prozent weniger Eigenanteil.

Liegt die Hälfte des förderfähigen Honorars über der passenden Höchstgrenze, übernimmt das BAFA trotzdem nur den gedeckelten Betrag. Den Rest tragen Sie selbst.

Ein Angebot sollte deshalb vier Dinge getrennt benennen:

  • das Beratungshonorar,
  • den enthaltenen Leistungsumfang,
  • mögliche Zusatzleistungen,
  • den voraussichtlichen Eigenanteil nach dem BAFA-Zuschuss.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann für die einmalige Erläuterung des geförderten iSFP in einer Eigentümerversammlung ein Zuschuss von 250 € hinzukommen. Die BAFA-Förderübersicht vom September 2026 bindet diesen Zuschuss an die zusätzliche Erläuterung in der Versammlung.

Der Zuschuss verändert die Rechnung.

Er ersetzt aber keinen Preisvergleich.

Fragen Sie nicht nur: Was kostet der iSFP?

Fragen Sie: Welche Leistung ist in diesem Preis enthalten?

Ein niedriges Honorar hilft Ihnen wenig, wenn später wichtige Bauteile, Varianten oder die verständliche Erläuterung fehlen. Umgekehrt ist ein höheres Angebot nicht automatisch besser. Es muss konkret zeigen, welche Arbeit Sie dafür bekommen.

Der Preis des Plans ist also nur die erste Zahl.

Die wichtigere Frage lautet, ob der Plan eine teure Fehlentscheidung verhindert.

Eine neue Heizung wird für den heutigen Zustand ausgelegt. Zwei Jahre später werden Dach und Außenwand gedämmt. Plötzlich ist die Anlage größer als nötig.

Der iSFP soll genau diese Sackgasse sichtbar machen, bevor sie gebaut wird.

Was bekommen Sie für den Preis?

Sie erhalten keine beliebige Broschüre, sondern ein berechnetes Sanierungskonzept für Ihr Wohngebäude. Dazu gehören die Gebäudebegehung, die energetische Modellierung, aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte, die Dokumentation im iSFP und ein Abschlussgespräch, in dem die vorgeschlagene Reihenfolge verständlich erläutert wird.

Ein Altbremer Haus verzeiht keine beliebige Reihenfolge.

Wer neue Fenster einbaut, ohne Lüftung und Wärmebrücken mitzudenken, kann ein Problem lösen und gleichzeitig ein neues schaffen.

Wer die Heizung vor der Dämmung dimensioniert, entscheidet auf der Grundlage eines Gebäudes, das es nach der Sanierung nicht mehr gibt.

Genau dafür gibt es den iSFP.

Die Gebäudebegehung gehört bei einem individuellen Sanierungsfahrplan zum Produkt. Dabei werden Bauteile, Heiztechnik und erkennbare Schwachstellen erfasst.

Vorhandene Grundrisse, Wohnflächenberechnungen, Rechnungen, Baubeschreibungen und Schornsteinfegerunterlagen ergänzen das Bild.

Danach wird das Gebäude energetisch modelliert.

Die für die BAFA-Förderung qualifizierte Fachperson berechnet Varianten und übersetzt sie in eine verständliche Reihenfolge. Das Ergebnis besteht aus dem Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“ und einer Umsetzungshilfe mit technischen Angaben für die spätere Planung.

Der Plan soll eine einfache Frage beantworten:

Was sollten Sie zuerst tun, damit die nächste Investition die übernächste nicht behindert?

Denken Sie an ein Haus in Schwachhausen mit erhaltenswerter Fassade.

Eine Außendämmung ist dort vielleicht nicht die naheliegende erste Antwort. Innendämmung, Dach, Kellerdecke, Fensteranschlüsse und Lüftung müssen gemeinsam betrachtet werden.

Oder an ein Reihenhaus in Findorff, bei dem Unterlagen zu früheren Umbauten fehlen.

Dann werden Annahmen nicht einfach versteckt. Sie werden dokumentiert, geprüft und in die Berechnung eingeordnet.

Bei einem Haus in Bremen-Nord können ein großer Anbau, eine erneuerte Heizung und ein noch unsaniertes Dach aufeinandertreffen. Das ist kein Sonderfall, den eine Standardbroschüre lösen kann.

Ein guter iSFP zeigt mehrere Etappen und macht deutlich, welche davon zusammengehören.

Er sollte außerdem erkennen lassen, welche Maßnahmen unabhängig voneinander möglich sind und welche besser als Paket geplant werden.

Das ist wichtig, wenn Ihr Budget nicht für alles auf einmal reicht.

Sie brauchen dann keinen Wunschzettel.

Sie brauchen eine Reihenfolge.

Der iSFP ersetzt jedoch weder ein Handwerkerangebot noch die Fachplanung für eine konkrete Ausführung.

Das ist kein Mangel.

Ein Fahrplan legt die Richtung fest. Die spätere Ausführungsplanung bestimmt, wie das einzelne Bauteil tatsächlich gebaut wird.

Achten Sie beim Angebotsvergleich deshalb darauf, ob Gebäudebegehung, Berechnung, Fahrplandokumente, Erläuterung und Förderabwicklung klar beschrieben sind. Nur dann vergleichen Sie Leistungen und nicht bloß Endbeträge.

Wie sichern Sie die BAFA-Förderung?

Der BAFA-Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Ein vorher unterzeichneter Beratungsvertrag ist nur dann unschädlich, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Ein vorbehaltloser rechtsgültiger Vertrag gilt grundsätzlich als Vorhabenbeginn und kann die Förderung gefährden.

Der alte Rat „erst die Bewilligung abwarten, dann irgendetwas unterschreiben“ ist zu grob.

Der ebenso beliebte Rat „der Antrag kann später gestellt werden“ ist gefährlich.

Entscheidend ist der Fördervorbehalt.

Nach der am 25. September 2026 abgerufenen BAFA-Förderübersicht ist ein Vertrag vor der Antragstellung möglich, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthält.

Bei einer aufschiebenden Bedingung wird der Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam.

Bei einer auflösenden Bedingung endet die Bindung, wenn die Förderung nicht bewilligt wird.

Ein Vertrag ohne eine solche Regelung kann als Vorhabenbeginn gelten. Dann kann der Zuschuss verloren gehen.

Der Ablauf hat drei Schritte:

  1. Gebäude und Förderfähigkeit klären: Sie sammeln die Eckdaten, prüfen die notwendige Qualifikation und lassen sich Preis sowie Leistungsumfang schriftlich nennen.
  2. BAFA-Antrag rechtzeitig stellen: Der Antrag wird vor dem Vorhabenbeginn eingereicht. Ein bereits geschlossener Vertrag benötigt eine wirksame aufschiebende oder auflösende Förderbedingung.
  3. Beratung durchführen und Nachweise einreichen: Nach dem vorgesehenen Förderstart folgen Gebäudebegehung, Berechnung, Abschlussgespräch und Verwendungsnachweis.

Die Antragstellung selbst ist kostenlos.

Kosten entstehen durch die Beratungsleistung und durch ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.

Lesen Sie deshalb nicht nur den Preis.

Lesen Sie auch den Satz, der bestimmt, wann der Vertrag wirksam wird.

Bitten Sie außerdem um eine klare Antwort auf diese Frage:

Was passiert mit dem Vertrag, wenn das BAFA die Förderung nicht bewilligt?

Die Antwort gehört nicht in ein unverbindliches Telefongespräch. Sie gehört in die Vereinbarung.

Sie möchten vor der Beauftragung wissen, welche Kosten für Ihr Gebäude entstehen? Jetzt persönliches iSFP-Angebot berechnen. Sie erhalten eine klare Kosteneinordnung mit Best-Case-Optimierung. Bei Rückfragen erreichen Sie mich bei energiepass® BREMEN unter 0421 6689 4123.

Wann rechnet sich der iSFP?

Der iSFP rechnet sich nicht automatisch durch seinen Zuschuss. Er kann finanziell interessant werden, wenn eine später umgesetzte Maßnahme im geförderten Fahrplan enthalten ist, alle Förderbedingungen erfüllt und dadurch der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten auf den maßgeblichen Fördersatz angewendet werden kann.

Genau hier rechnen viele Beispiele zu großzügig.

Fünf Prozentpunkte sind nicht dasselbe wie fünf Prozent mehr Geld auf jede Rechnung.

Der Bonus gilt nur für passende förderfähige Einzelmaßnahmen.

Die Maßnahme muss im iSFP vorgesehen sein.

Der Antrag muss nach den dann geltenden Regeln gestellt werden.

Die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein.

Und für den Heizungstausch gilt der iSFP-Bonus nicht.

FrageOhne passenden iSFPMit passendem iSFP
BAFA-Fördersatz der begünstigten Einzelmaßnahmeregulärer Fördersatzregulärer Fördersatz plus fünf Prozentpunkte
Erhöhter Förderrahmenneinnach den geltenden BEG-Bedingungen möglich
Maßnahme muss im Fahrplan enthalten seinentfälltja
Heizungstausch erhält iSFP-Bonusneinnein
Förderung automatisch garantiertneinnein

Die Tabelle zeigt die Logik.

Sie ist keine Förderzusage.

Ein Beispiel ohne erfundene Baukosten macht den Unterschied klarer.

Eine Eigentümerin in Bremen möchte zuerst die Gebäudehülle verbessern und später die Heizung erneuern. Der iSFP ordnet beide Schritte, doch der Bonus kann nur bei den dafür vorgesehenen förderfähigen Einzelmaßnahmen greifen.

Für die neue Heizung entsteht durch den iSFP kein zusätzlicher Bonus.

Für eine passende Maßnahme an der Gebäudehülle können fünf zusätzliche Prozentpunkte relevant werden.

Ob daraus ein Vorteil entsteht, hängt vom tatsächlichen förderfähigen Betrag, dem bewilligten Zuschuss, dem Eigenanteil für den iSFP und den Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antrags ab.

Die Rechnung lautet deshalb:

Zusätzlicher Maßnahmenzuschuss minus tatsächlicher iSFP-Eigenanteil ergibt den möglichen finanziellen Mehrwert.

Fehlt einer dieser Werte, fehlt keine Kleinigkeit.

Dann fehlt die Grundlage für die Entscheidung.

Der Bonus kann nach den BAFA-Bedingungen für passende Maßnahmen genutzt werden, die innerhalb von höchstens 15 Jahren nach der Erstellung des geförderten iSFP umgesetzt werden.

Das ist keine Zusage für jeden späteren Antrag.

Maßgeblich bleiben die Förderbedingungen, technischen Anforderungen und verfügbaren Haushaltsmittel zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung.

Ein iSFP kann sich auch ohne Bonus lohnen.

Vielleicht verhindert er, dass Sie eine Heizung zu groß auslegen.

Vielleicht zeigt er, dass zwei Maßnahmen sinnvoll zusammengehören.

Vielleicht bewahrt er eine gerade erneuerte Fassade davor, wenige Jahre später für eine energetische Maßnahme wieder angefasst zu werden.

Diese Vorteile stehen auf keinem Zuwendungsbescheid.

Sie können trotzdem die wertvollsten sein.

Welche Förderungen gelten 2026 neben dem iSFP?

Die Energieberatung wird über das BAFA gefördert. Für Gebäudehülle und weitere Einzelmaßnahmen bleibt das BAFA zuständig. Der Heizungstausch bei privaten Wohngebäuden läuft grundsätzlich über die KfW. Bremer Darlehensprogramme können ergänzen, ersetzen aber weder die Förderprüfung noch eine belastbare Sanierungsstrategie.

Diese Trennung spart Missverständnisse.

Für die Heizungsförderung privater Wohngebäude nennt die KfW im Programm 458 am 25. September 2026 eine Grundförderung von 30 Prozent.

Abhängig von Heizungsart, Einkommen, Austauschzeitpunkt und weiteren Voraussetzungen sind Kombinationen bis zu 80 Prozent möglich.

Der iSFP-Bonus gehört nicht zu diesen Heizungsboni.

Für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und bestimmte weitere Einzelmaßnahmen bleibt der iSFP relevant.

Deshalb sollte ein Fahrplan nicht einfach „neue Heizung“ sagen.

Er sollte zeigen, wie Heizlast, Gebäudehülle und spätere Maßnahmen zusammenpassen.

Auch Bremen hat eigene Angebote.

Die Bremer Aufbau-Bank beschreibt beim am 25. September 2026 abgerufenen Programm Rund ums Haus Darlehen bis zu 50.000 € für selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude und Eigentumswohnungen.

Laut BAB können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden.

Das ist ein Darlehen.

Es ist kein zusätzlicher pauschaler Zuschuss.

Die frühere Bremer BAB-Förderung für den Heizungstausch ist beendet. Neue Anträge sind dort nicht mehr möglich. Für eine neue Heizung sind deshalb die aktuellen Bedingungen der KfW maßgeblich.

Bremens kommunale Wärmeplanung beantwortet eine andere Frage:

Welche Wärmeversorgung ist in einem Gebiet langfristig wahrscheinlich?

Sie löst nach den am 25. September 2026 geprüften FAQ der Bremer Wärmeplanung allein keine automatische Pflicht zum Heizungstausch aus.

Trotzdem gehört sie in die Überlegung.

Eine mögliche Wärmenetzperspektive kann die Bewertung einer sofortigen Investition verändern. Der iSFP sollte deshalb nicht so tun, als sei das Gebäude vom Stadtteil und von der künftigen Infrastruktur getrennt.

Der Fahrplan soll Entscheidungen verbinden.

Er soll nicht drei Förderlogos nebeneinanderstellen und hoffen, dass daraus eine Strategie wird.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) ändert daran nichts. Die Umbenennung und wesentliche Regelungen aus Artikel 1 der Novelle gelten seit dem 29. Juli 2026. Das neue Energieausweisrecht aus Artikel 2 gilt erst ab dem 1. Januar 2027.

Neu ausgestellte Energieausweise werden ab 2027 digital und maschinenlesbar. Ein im Jahr 2026 ausgestellter Energieausweis bleibt nach § 79 Absatz 3 GModG grundsätzlich zehn Jahre gültig.

Der iSFP ist davon getrennt.

Er plant Sanierungsschritte, ersetzt aber keinen Energieausweis.

Umgekehrt ersetzt ein Energieausweis keine Sanierungsplanung.

Der Unterschied ist einfach:

Der Energieausweis beschreibt den energetischen Zustand nach gesetzlichen Vorgaben.

Der iSFP entwickelt eine Reihenfolge für mögliche Verbesserungen.

Wer beides verwechselt, erwartet vom falschen Dokument die falsche Antwort.

Wie vermeiden Sie teure Fehler beim Sanierungsfahrplan?

Die größten Fehler entstehen vor der Berechnung: ein vorbehaltloser Vertrag vor dem Antrag, fehlende Unterlagen, eine ungeklärte Förderqualifikation oder die Erwartung, jede im Plan genannte Maßnahme werde später automatisch gefördert. Zwei sorgfältige Fragen vor dem Start sparen mehr als zehn Korrekturen am Ende.

Mein erster Praxis-Tipp: Legen Sie vorhandene Unterlagen vor der Gebäudebegehung zusammen.

Dazu gehören Grundrisse, Wohnflächenberechnungen, Baubeschreibungen, Rechnungen früherer Sanierungen, Heizungsunterlagen und Schornsteinfegerprotokolle.

Fehlt etwas, ist das kein Grund, auf den iSFP zu verzichten.

Es ist ein Grund, die Lücke offen zu benennen.

Ein unbekannter Wandaufbau ist etwas anderes als ein nachgewiesener Wandaufbau. Der Unterschied gehört in die Annahmen und nicht unter den Teppich.

Mein zweiter Praxis-Tipp: Fragen Sie nach Abhängigkeiten, nicht nur nach Einzelpreisen.

Muss vor neuen Fenstern ein Lüftungskonzept geprüft werden?

Sollte die Dachfläche vor der neuen Heizung betrachtet werden?

Passt eine geplante Wärmepumpe noch, wenn später ein Anbau hinzukommt?

Diese Fragen machen aus einer Maßnahmenliste einen Fahrplan.

Mein dritter Praxis-Tipp: Denken Sie in ohnehin anstehenden Arbeiten.

Wenn am Bremer Reihenhaus der Außenputz erneuert werden muss, ist nicht allein der Gesamtpreis einer Dämmung entscheidend.

Entscheidend sind die zusätzlichen Kosten gegenüber der ohnehin fälligen Instandsetzung, der technische Nutzen und die Förderung, die tatsächlich beantragt werden kann.

Stellen Sie sich den umgekehrten Fall vor.

Die Fassade wurde gerade frisch gestrichen. Ein Jahr später zeigt der Fahrplan, dass eine Außendämmung sinnvoll gewesen wäre.

Der Fehler war nicht die Farbe.

Der Fehler war die Reihenfolge.

Mein vierter Praxis-Tipp: Lassen Sie sich Annahmen im Fahrplan erklären.

Warum wurde für die Wand ein bestimmter Aufbau angesetzt?

Welche Unterlage fehlt?

Welche Entscheidung würde sich ändern, wenn der tatsächliche Aufbau besser oder schlechter ist?

Eine verständliche Unsicherheit ist brauchbar.

Eine versteckte Unsicherheit ist gefährlich.

Diese Stolpersteine sehe ich als besonders wichtig:

  • Der Beratungsvertrag enthält keine wirksame aufschiebende oder auflösende Förderbedingung.
  • Der Antrag wird erst nach dem Vorhabenbeginn gestellt.
  • Die beauftragte Person erfüllt die Voraussetzungen der gewünschten BAFA-Förderung nicht.
  • Das Angebot nennt einen Endpreis, erklärt aber den Leistungsumfang nicht.
  • Der Plan enthält die spätere Maßnahme nicht eindeutig.
  • Der Heizungstausch wird fälschlich mit dem iSFP-Bonus kalkuliert.
  • Förderzusage, technische Projektbeschreibung und Handwerkerauftrag beschreiben nicht dieselbe Maßnahme.
  • Eine steuerliche Vergünstigung wird mit einem Zuschuss kombiniert, obwohl die konkrete Doppelförderung ausgeschlossen ist.

Bei steuerlichen Fragen sollten Sie den Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung klären.

Die pauschale Aussage, ein geförderter iSFP sei bei Eigennutzung immer zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, ist keine verlässliche Grundlage.

Eine ausführliche Einordnung des Ablaufs finden Sie auf meiner Übersichtsseite zum individuellen Sanierungsfahrplan.

Die unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikationen erkläre ich im Beitrag über Förderrollen bei BAFA und KfW.

Weitere Kosten- und Nutzenfragen behandelt mein ausführlicher Ratgeber zu Kosten, Förderung und Nutzen des iSFP.

Welche Fragen stellen Eigentümer zu iSFP-Kosten häufig?

Eigentümer fragen vor allem nach dem echten Eigenanteil, dem Bonus von fünf Prozentpunkten, dem richtigen Antragszeitpunkt und der Zuständigkeit beim Heizungstausch. Klare Antworten vor der Unterschrift verhindern die teuersten Missverständnisse und helfen dabei, Angebote nach ihrem tatsächlichen Leistungsumfang zu vergleichen.

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan in Bremen?

Der Gesamtpreis hängt vom Gebäude und vom vereinbarten Leistungsumfang ab und muss aus einem konkreten Angebot hervorgehen. Das BAFA fördert laut Förderübersicht vom September 2026 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Gilt der iSFP-Bonus 2026 für jede Sanierungsmaßnahme?

Nein. Der iSFP-Bonus erhöht den Fördersatz bei einer passenden förderfähigen Einzelmaßnahme um fünf Prozentpunkte. Die Maßnahme muss im geförderten Sanierungsfahrplan vorgesehen sein und die geltenden technischen sowie förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Für den Heizungstausch gilt der iSFP-Bonus nicht.

Muss die BAFA-Bewilligung vor der Beauftragung vorliegen?

Nicht zwingend. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Ein vorher unterschriebener Beratungsvertrag ist laut BAFA zulässig, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Ein vorbehaltloser, rechtsgültiger Vertrag gilt grundsätzlich als Vorhabenbeginn und kann deshalb den Zuschuss gefährden.

Ist für die Heizungsförderung 2026 BAFA oder KfW zuständig?

Für den Heizungstausch in privaten Wohngebäuden ist 2026 grundsätzlich die KfW zuständig, insbesondere mit dem Programm 458. Die KfW nennt im September 2026 eine Grundförderung von 30 Prozent und abhängig von den Voraussetzungen Kombinationen bis zu 80 Prozent. Der iSFP-Bonus gilt beim Heizungstausch nicht.

Brauche ich ab 2027 wegen des GModG einen neuen Energieausweis?

Nein, wenn bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) bleiben vor dem 1. Januar 2027 ausgestellte Ausweise grundsätzlich bis zum Ende ihrer zehnjährigen Gültigkeit gültig. Der iSFP plant Sanierungsschritte, ersetzt aber keinen Energieausweis.

Fazit: Ein iSFP ist nicht automatisch ein gutes Geschäft, nur weil das BAFA einen Teil des Honorars übernimmt. Er wird wertvoll, wenn Angebot, Gebäudeanalyse, Reihenfolge und spätere Maßnahmen zusammenpassen. Prüfen Sie zuerst den Leistungsumfang, dann die Förderung und erst danach den Vertrag.

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Das Video zum Artikel

6:45 Video · Hausbesitzer in Bremen und Bremerhaven vor einer Sanierung

Sanierung 2026: Bis zu 70 % Förderung sichern

Das Video erklärt, welche Sanierungskosten auf Hausbesitzer zukommen, wie sich die BEG-Förderboni stapeln und warum der Sanierungsfahrplan das Förderlimit erhöht. Video ansehen
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