iSFP

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten, Nutzen & Förderung

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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten, Nutzen & Förderung | energiepass® BREMEN, Telefon 0421 6689 4123
Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) in Bremen ist kein Pflichtpapier, sondern Ihr Plan gegen teure Fehlentscheidungen. Er ordnet Maßnahmen, Kosten und Förderung in der richtigen Reihenfolge. Für ein Einfamilienhaus kostet er bei mir 2.500 EUR, für ein Mehrfamilienhaus 3.500 bis 4.000 EUR. Das BAFA bezuschusst das förderfähige Beratungshonorar nach seiner Richtlinie 2026.

Eine neue Heizung kann sinnvoll sein.

Sie kann aber auch zu groß sein, wenn zwei Jahre später Dach, Fassade und Fenster gedämmt werden.

Genau dieses Problem löst ein guter Sanierungsfahrplan. Er zeigt nicht nur, was technisch möglich ist. Er zeigt, was zuerst kommen sollte.

Bei Bremer Altbauten in Findorff, Schwachhausen oder der Neustadt treffen alte Dächer, nachgerüstete Fenster, unterschiedliche Heizkörper und teilweise feuchte Keller aufeinander. Eine einzelne Maßnahme erzählt deshalb nie die ganze Geschichte.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein iSFP leistet, was er kostet, welche Förderung tatsächlich gilt und wo seine Grenzen liegen.

Inhalt

  1. Was ein iSFP wirklich leistet
  2. Welche Kosten und Eigenanteile entstehen
  3. Welche Förderung 2026 gilt
  4. Wie die Erstellung in drei Schritten abläuft
  5. Welche Fehler Eigentümer vermeiden sollten
  6. Welche Fragen besonders häufig gestellt werden
  7. Welcher nächste Schritt sinnvoll ist

Was leistet ein Individueller Sanierungsfahrplan wirklich?

Der iSFP übersetzt den Zustand Ihres Hauses in eine sinnvolle Reihenfolge konkreter Sanierungsmaßnahmen. Er verbindet Gebäudehülle, Heizung und Anlagentechnik, zeigt Kostenkorridore und Fördermöglichkeiten und kann einzelne Schritte oder eine Gesamtsanierung darstellen. Er ersetzt jedoch keine Ausführungsplanung, Rechtsprüfung oder Bauüberwachung.

Der iSFP wird im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude durch eine dafür qualifizierte Fachperson erstellt. Für einen geförderten Fahrplan gelten die jeweils aktuellen BAFA-Vorgaben.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Was kann man an diesem Haus sanieren?

Fast alles kann saniert werden.

Die bessere Frage lautet: Welche Maßnahme verbessert das Gebäude, ohne eine spätere Maßnahme unnötig teuer oder technisch schwierig zu machen?

Ein einfaches Beispiel zeigt den Unterschied.

Ein Eigentümer möchte seine alte Heizung ersetzen. Wird zuerst der Wärmebedarf nach der geplanten Dämmung betrachtet, kann die neue Anlage passend ausgelegt werden. Geschieht das nicht, läuft später womöglich eine überdimensionierte Heizung in einem deutlich sparsameren Haus.

Der Fahrplan schafft dafür eine gemeinsame Grundlage.

BestandteilWas Sie daraus erfahren
BestandsaufnahmeZustand von Dach, Außenwänden, Fenstern, Kellerdecke, Heizung und Warmwasser
Energetische BilanzWo Wärme verloren geht und welche Bauteile den Bedarf besonders beeinflussen
MaßnahmenpaketeWelche Schritte einzeln oder gemeinsam sinnvoll sind
ReihenfolgeWelche Maßnahme eine andere vorbereitet oder beeinflusst
KostenorientierungMit welchen Investitionskorridoren Sie planen können
FörderhinweiseWelche Programme grundsätzlich zum Vorhaben passen können
UmsetzungsfahrplanWie sich die Sanierung zeitlich und finanziell staffeln lässt

Eine Wärmebildaufnahme kann bei bestimmten Fragestellungen nützlich sein. Sie ist aber kein zwingender Bestandteil jedes BAFA-iSFP.

Auch Ausschreibung, Angebotsvergleich, Fachplanung und Baubegleitung gehören nicht automatisch zum Fahrplan. Solche Leistungen müssen bei Bedarf zusätzlich vereinbart werden.

Das ist keine Schwäche.

Ein Plan wird besser, wenn klar ist, was er leistet und was nicht.

Was kostet ein iSFP in Bremen nach der BAFA-Förderung?

Mein iSFP kostet 2.500 EUR für ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus und 3.500 bis 4.000 EUR für ein Mehrfamilienhaus. Nach dem BAFA-Zuschuss verbleiben beim Einfamilienhaus 1.850 EUR. Beim Mehrfamilienhaus liegt der rechnerische Eigenanteil zwischen 2.650 und 3.150 EUR.

Meine Preiskalkulation 2026 berücksichtigt die Gebäudebegehung, die Erfassung der energetischen Bauteile, die Bilanzierung, den Maßnahmenvergleich, die Ausarbeitung des Fahrplans und das Abschlussgespräch.

Der Zuschuss bezieht sich auf das förderfähige Beratungshonorar. Er wird nicht automatisch als pauschaler Rabatt auf jede Rechnung gewährt.

Laut den BAFA-Förderbedingungen für Wohngebäude 2026 beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Der Höchstbetrag liegt bei 650 EUR für Gebäude mit einer oder zwei Wohneinheiten und bei 850 EUR für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.

GebäudetypMein Preis 2026Förderquote laut BAFA 2026Höchster ZuschussRechnerischer Eigenanteil
Ein- oder Zweifamilienhaus2.500 EUR50 %650 EUR1.850 EUR
Mehrfamilienhaus3.500 bis 4.000 EUR50 %850 EUR2.650 bis 3.150 EUR

Warum kostet ein Mehrfamilienhaus mehr?

Nicht wegen seines Namens.

Mehr Wohneinheiten bedeuten meist mehr unterschiedliche Fenster, Heizflächen, Leitungswege und Nutzungsbedingungen. Auch die Abstimmung sinnvoller Maßnahmen wird aufwendiger.

Das Gebäudealter allein entscheidet dagegen wenig. Ein kleines Bremer Reihenhaus kann durch Anbauten, einen beheizten Keller und mehrfach veränderte Bauteile anspruchsvoller sein als ein größeres, klar dokumentiertes Haus.

Die Details zu den iSFP-Kosten in Bremen zeigen, welche Gebäudemerkmale den Aufwand beeinflussen.

Jetzt persönliches iSFP-Angebot berechnen: Zum Sanierungsfahrplan-Rechner. Sie erhalten eine klare Einschätzung für Ihr Gebäude und die nächsten Schritte. Wenn Sie vorher eine Frage klären möchten, erreichen Sie mich unter 0421 6689 4123.

Welche Förderung bringt ein iSFP im Jahr 2026 wirklich?

Der iSFP kann zweimal wirken: Das BAFA bezuschusst zunächst die förderfähige Beratung. Später kann ein Bonus von fünf Prozentpunkten für bestimmte BEG-Einzelmaßnahmen hinzukommen. Für den Heizungstausch gilt dieser iSFP-Bonus nicht. Dort greifen die gesonderten Programme der KfW.

Diese Trennung ist wichtig.

Viele Eigentümer hören „fünf Prozent mehr“ und rechnen den Bonus auf die gesamte Sanierung. Das ist falsch.

Der Bonus gilt nach den BEG-Informationen des Bundes 2026 für bestimmte förderfähige Einzelmaßnahmen, wenn diese im iSFP vorgesehen sind. Dazu können Maßnahmen an der Gebäudehülle oder bestimmte Arbeiten an der Anlagentechnik gehören.

FörderbereichRegel 2026Was Sie beachten müssen
BAFA-Beratung für Wohngebäude50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 oder 850 EURAntrag vor Vorhabenbeginn und Fördervoraussetzungen prüfen
Gebäudehülle15 % Grundförderung, mit iSFP-Bonus bis 20 %Maßnahme muss die technischen Vorgaben erfüllen
Bestimmte Anlagentechnik15 % Grundförderung, mit iSFP-Bonus bis 20 %Nicht mit der Heizungsförderung verwechseln
HeizungstauschFörderung über KfW 458 oder 459Kein iSFP-Bonus
Steuerliche FörderungGegebenenfalls nach § 35c EStGNicht dieselben Kosten doppelt fördern lassen

Warum sind 30.000 EUR keine Mindestinvestition?

Die Zahl wird oft falsch verstanden.

Nach den BEG-EM-Regeln 2026 liegt das Mindestinvestitionsvolumen grundsätzlich bei 300 EUR brutto. Die 30.000 EUR bezeichnen dagegen die reguläre Obergrenze förderfähiger Ausgaben je Wohneinheit für bestimmte Einzelmaßnahmen.

Mit einem iSFP gilt für diese Maßnahmen eine höhere Obergrenze. Das ist keine pauschale Verdopplung sämtlicher Sanierungskosten und gilt nicht für die KfW-Heizungsförderung.

Der Unterschied ist groß.

Bei einer kleinen Maßnahme bringt die höhere Kostenobergrenze vielleicht keinen zusätzlichen Euro. Bei einer umfassenden Fassaden- oder Dachsanierung kann sie dagegen entscheidend werden.

Was gilt 2026 für den Heizungstausch?

Für private Eigentümer von Wohngebäuden ist insbesondere das KfW-Produkt 458 relevant. Unternehmen und andere nicht antragsberechtigte Gruppen können je nach Fall unter das Produkt 459 fallen.

Die KfW-Heizungsförderung 2026 sieht abhängig von Maßnahme, Antragsteller und erfüllten Bonusbedingungen Zuschüsse von bis zu 70 Prozent vor. Die Bedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst.

Der iSFP ersetzt den KfW-Antrag nicht.

Er kann Ihnen aber zeigen, ob erst die Gebäudehülle verbessert werden sollte, bevor Leistung und Wärmeverteilung der neuen Heizung festgelegt werden.

Welche Förderung gibt es zusätzlich in Bremen?

Das BAB-Programm „Rund ums Haus“ bietet im Land Bremen nach den Programminformationen 2026 Darlehen von bis zu 50.000 EUR. Je nach Vorhaben können förderfähige Kosten bis zu 100 Prozent finanziert und verschiedene Bausteine kombiniert werden.

Die BAB weist zugleich auf längere Bearbeitungszeiten hin.

Das frühere Bremer Programm „Heizungstausch“ nimmt keine neuen Anträge mehr an. Eine alte Broschüre oder ein gespeicherter Link ist deshalb keine Förderzusage.

Der am 21. April 2026 beschlossene Bremer Wärmeplan ist ebenfalls kein Zuschussprogramm. Laut Senatspressestelle Bremen zeigt er Entwicklungspfade für Wärmenetze und dezentrale Versorgung, löst für einzelne Eigentümer aber keine unmittelbar einklagbare Heizungsentscheidung aus.

Gerade deshalb lohnt der Blick auf die konkrete Adresse.

Eine farbige Fläche im Wärmeplan ersetzt weder ein Anschlussangebot noch die technische Prüfung Ihres Hauses.

Wie entsteht ein iSFP in drei einfachen Schritten?

Ein belastbarer iSFP entsteht aus drei Schritten: Zuerst werden Gebäude und Unterlagen erfasst. Danach werden Varianten berechnet und sinnvoll geordnet. Zum Schluss erhalten Sie den Fahrplan und eine persönliche Erläuterung. Erst dann entscheiden Sie, ob, wann und welche Maßnahme umgesetzt wird.

  1. Gebäude verstehen

    Zur geförderten Beratung gehört eine Gebäudebegehung. Dabei werden unter anderem Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke, Heizung und Warmwasserbereitung betrachtet.

    Hilfreich sind Baupläne, Wohnflächenangaben, Schornsteinfegerunterlagen, Heizungsdaten, bekannte Sanierungsjahre und aussagekräftige Fotos. Fehlende Unterlagen bedeuten nicht automatisch das Ende des Projekts. Sie müssen aber nachvollziehbar ergänzt oder plausibel eingeordnet werden.

  2. Maßnahmen berechnen und ordnen

    Die energetische Bilanz zeigt, wie die Bauteile und die Anlagentechnik zusammenwirken.

    Danach werden Maßnahmenpakete gebildet. Ein Paket kann beispielsweise Dach und oberste Geschossdecke betreffen. Ein anderes verbindet Fenster, Lüftung und den Schutz vor Feuchtigkeit.

    Eine pauschale „beste Reihenfolge“ gibt es nicht. Die Best-Case-Optimierung muss zum Gebäude, zum Budget und zu Ihrem Zeitplan passen.

  3. Fahrplan erklären und Entscheidung vorbereiten

    Sie erhalten den ausgearbeiteten iSFP und eine Erläuterung der vorgeschlagenen Schritte.

    Seit dem 1. September 2026 sollen geförderte Fahrpläne nach den BAFA-Verfahrenshinweisen mit der Druckapplikation in der Version 2.5.x erzeugt werden. Das betrifft die formale Erstellung, nicht Ihre Freiheit bei der späteren Umsetzung.

Meine interne Ablaufplanung 2026 sieht für ein übliches Wohngebäude nach vollständiger Erfassung etwa zwei bis vier Wochen vor. Grundlage sind Gebäudebegehung, Bilanzierung, Maßnahmenabstimmung und Abschlussgespräch. Bei fehlenden Unterlagen oder einem komplexen Mehrfamilienhaus kann mehr Zeit nötig sein.

Die ausführliche Einordnung der Leistung finden Sie auf der Übersichtsseite zum individuellen Sanierungsfahrplan in Bremen.

Welche Fehler macht eine gute Sanierungsplanung überflüssig?

Der häufigste Fehler ist nicht die falsche Dämmung oder die falsche Heizung. Es ist die falsche Reihenfolge. Wer jede Maßnahme einzeln betrachtet, bezahlt Schnittstellen mehrfach, dimensioniert Technik auf einen veralteten Gebäudezustand und entdeckt Förderbedingungen oft erst nach der Beauftragung.

Welche typischen Fehler sehe ich bei ungeplanten Sanierungen?

Da ist das Haus, das neue Fenster bekommt, aber kein passendes Lüftungskonzept.

Da ist die Wärmepumpe, die für den heutigen Wärmebedarf ausgelegt wird, obwohl das Dach im nächsten Jahr saniert werden soll.

Und da ist das Angebot, das bereits unterschrieben wurde, bevor geklärt wurde, ob die Förderung einen Antrag vor Vorhabenbeginn verlangt.

Der iSFP verhindert nicht jeden Fehler.

Er zwingt aber dazu, die Fragen früh zu stellen.

Auch eine vermeintlich genaue Wirtschaftlichkeitsrechnung kann täuschen. Amortisation hängt von Energieverbrauch, Energiepreisen, Finanzierung, Instandhaltung und tatsächlichen Investitionskosten ab. Ohne diese Annahmen ist der Satz „Das rechnet sich immer“ wertlos.

Ein guter Fahrplan legt Annahmen offen.

Er verspricht keine Rendite, die das Gebäude erst noch beweisen muss.

Welche zwei Praxis-Tipps helfen vor der Gebäudebegehung?

Praxis-Tipp 1: Fotografieren Sie Typenschilder von Heizung, Speicher und Pumpen. Legen Sie außerdem Rechnungen oder Unterlagen zu Fenstern, Dach und Dämmung bereit. Ein konkretes Sanierungsjahr ist wertvoller als die Vermutung, ein Bauteil sei „irgendwann erneuert“ worden.

Praxis-Tipp 2: Schreiben Sie auf, welche Maßnahme Sie innerlich bereits bevorzugen. Vielleicht wünschen Sie eine Wärmepumpe. Vielleicht stören Sie zuerst kalte Außenwände. Der Fahrplan darf diesen Wunsch prüfen. Er sollte ihn aber nicht ungeprüft bestätigen.

Als Immobilienexperte seit über 18 Jahren kann ich die Schnittstelle zum Energieausweis einordnen. Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise und die Qualifikation für eine geförderte BAFA-Beratung sind jedoch unterschiedliche Dinge. Eine DIBt-Registriernummer allein bestätigt keine iSFP-Qualifikation.

Weitere Hintergründe zur Qualifikation erklärt der Beitrag über BAFA- und KfW-Fachleute.

Welche Fragen zum iSFP werden 2026 besonders häufig gestellt?

Eigentümer fragen vor allem nach Bonus, Kostenobergrenze, Gültigkeit und Pflicht. Hinzu kommen seit 2026 Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz und zum Bremer Wärmeplan. Entscheidend ist, Förderberatung, Energieausweisrecht und kommunale Wärmeplanung nicht zu vermischen.

Gilt der Fünf-Prozent-iSFP-Bonus 2026 noch für meine Maßnahme?

Ja. Der iSFP-Bonus beträgt nach der BEG-EM-Fassung 2026 weiterhin fünf Prozentpunkte für bestimmte Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, wenn die Maßnahme im Fahrplan empfohlen ist. Für den Heizungstausch gilt er nicht. Dort läuft die Förderung über die KfW-Produkte 458 oder 459 nach den jeweiligen Bedingungen.

Welche Mindestinvestition und Kostenobergrenze gelten mit iSFP?

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt nach den BEG-EM-Regeln 2026 grundsätzlich 300 EUR brutto. Für bestimmte Einzelmaßnahmen sind regulär bis zu 30.000 EUR förderfähige Ausgaben je Wohneinheit ansetzbar. Mit iSFP gilt eine höhere Obergrenze. Diese Grenzen gelten nicht pauschal für die gesonderte KfW-Heizungsförderung.

Ist der iSFP Pflicht und wie lange kann ich seinen Bonus nutzen?

Ein iSFP ist für Eigentümer grundsätzlich freiwillig. Sie müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen auch nicht vollständig oder in einem Zug umsetzen. Nach den Förderinformationen des Bundes 2026 können empfohlene Maßnahmen für den iSFP-Bonus grundsätzlich innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans berücksichtigt werden, sofern die dann geltenden Förderbedingungen erfüllt sind.

Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2027 beim Energieausweis?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) stellt Energieausweise ab 1. Januar 2027 auf neue Vorgaben um. Sie werden grundsätzlich digital und maschinenlesbar erstellt. Für Nichtwohngebäude gilt dann der Bedarfsausweis. Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre gültig.

§ 79 Abs. 3 GModG erhält die zehnjährige Gültigkeitsdauer bestehender Energieausweise. Die Novelle wurde im Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 226 verkündet; das neue Energieausweisrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Für neue Berechnungen wird ab 2027 die DIN/TS 18599:2025-10 maßgeblich. Diese Energieausweisreform macht einen iSFP weder überflüssig noch verpflichtend. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Bestimmt der Bremer Wärmeplan, welche Heizung ich einbauen muss?

Nein. Der am 21. April 2026 beschlossene Wärmeplan zeigt, welche Versorgungswege Bremen räumlich entwickeln möchte. Er schafft für Ihr Haus allein weder einen Anschlussanspruch noch eine unmittelbare Austauschpflicht. Prüfen Sie deshalb Netzperspektive, Gebäudezustand, Heizflächen und Investitionsrahmen gemeinsam, bevor Sie sich auf eine Technik festlegen.

Was ist jetzt der sinnvolle nächste Schritt?

Kaufen Sie nicht zuerst eine Maßnahme und suchen Sie danach den Plan dazu. Klären Sie zuerst, was Ihr Haus braucht, welche Reihenfolge funktioniert und welche Förderung vor der Beauftragung beantragt werden muss. So wird der iSFP zum Entscheidungswerkzeug statt zum Dokument für die Schublade.

Ein guter Fahrplan nimmt Ihnen die Entscheidung nicht ab. Er macht sie kleiner, klarer und nachvollziehbar.

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Das Video zum Artikel

5:28 Video · Hauseigentümer in Bremen und Bremerhaven

Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten, Nutzen und Förderung

Das Video erklärt, wie der individuelle Sanierungsfahrplan die förderfähigen Kosten erhöht, welchen Bonus er bringt und was beim Heizungstausch gilt. Video ansehen
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