Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Energieausweise, Preise, Bearbeitungszeiten und gesetzliche Anforderungen.

Grundlagen
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er enthält:
- Den Energiekennwert in kWh/(m²·a)
- Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
- Angaben zu Heizungsart und Energieträger
- Konkrete Sanierungsempfehlungen
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig und wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert. Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Heizkostenabrechnungen. Einfacher zu erstellen, aber abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.
Bedarfsausweis: Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Dämmung, Fenster, Heizung). Unabhängig vom Nutzerverhalten und daher objektiver. Erfordert eine Vor-Ort-Überprüfung.
Wichtig: Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977, die nicht mindestens auf WSchV-1977-Niveau gedämmt sind, ist der Bedarfsausweis Pflicht (§ 80 GEG).
Wir empfehlen grundsätzlich den Bedarfsausweis – er kostet bei uns das Gleiche und ist die aussagekräftigere Variante.
Welchen Energieausweis brauche ich?
Die Wahl hängt von Ihrem Gebäude ab:
Bedarfsausweis ist Pflicht bei Wohngebäuden mit ≤4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977 (sofern nicht auf WSchV-1977-Niveau saniert).
Wahlfreiheit besteht bei:
- Wohngebäuden mit 5+ Wohneinheiten
- Wohngebäuden mit Bauantrag ab 1.11.1977
- Allen Nichtwohngebäuden (Gewerbe, Büro, Handel)
Unsere Empfehlung: Wir plädieren grundsätzlich für den Bedarfsausweis – er ist objektiver, unabhängig vom Nutzerverhalten und bei uns zum gleichen Preis wie der Verbrauchsausweis. Nutzen Sie unseren Rechner für Ihr individuelles Angebot.
Was bedeuten die Energieeffizienzklassen A+ bis H?
Die Effizienzklassen ordnen Gebäude nach ihrem Energieverbrauch ein:
- A+: Passivhaus/KfW-Effizienzhaus (<30 kWh/m²a)
- A: Sehr effizient (30-50 kWh/m²a)
- B: Neubau-Standard (50-75 kWh/m²a)
- C: Gut saniert (75-100 kWh/m²a)
- D: Durchschnittlich (100-130 kWh/m²a)
- E: Sanierungsbedarf (130-160 kWh/m²a)
- F: Erhöhter Sanierungsbedarf (160-200 kWh/m²a)
- G: Hoher Sanierungsbedarf (200-250 kWh/m²a)
- H: Sehr hoher Sanierungsbedarf (>250 kWh/m²a)
Eine bessere Klasse steigert den Immobilienwert. Mit unserer Best-Case-Optimierung verbessern wir Ihre Einstufung oft um 1-2 Klassen.
Was steht alles in einem Energieausweis?
Ein vollständiger Energieausweis enthält:
- Seite 1: Allgemeine Gebäudedaten (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl Wohneinheiten)
- Seite 2: Energiekennwerte beim Bedarfsausweis (Endenergie- und Primärenergiebedarf)
- Seite 3: Energiekennwerte beim Verbrauchsausweis (Endenergieverbrauch)
- Seite 4: Modernisierungsempfehlungen mit konkreten Sanierungsvorschlägen
- Seite 5: Erläuterungen und rechtliche Hinweise
Besonders wertvoll sind die Sanierungsempfehlungen auf Seite 4 – sie zeigen Ihnen, welche Maßnahmen den größten Effekt haben.
Preise & Kosten
Was kostet ein Energieausweis für Wohngebäude?
Unsere Preise für Wohngebäude sind transparent und fair:
- Einfamilienhaus: 299 EUR Festpreis (Verbrauch oder Bedarf)
- Mehrfamilienhaus: 399 EUR Festpreis (Verbrauch oder Bedarf)
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten und keine Preisunterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Sie zahlen einen fairen Festpreis inklusive persönlicher Vor-Ort-Überprüfung und Best-Case-Optimierung. Alle Preise im Detail
Was kosten Energieausweise für Nichtwohngebäude?
Da bei Nichtwohngebäuden eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen existiert und sich diese Ausweise in punkto Aufwand zum Teil sehr stark unterscheiden, ist der Preis von der Komplexität bzw. Größe des Objektes abhängig.
- Verbrauchsausweis: 499 EUR Festpreis
- Bedarfsausweis: ab 999 EUR (je nach Größe/Komplexität)
- Große/komplexe Objekte: bis in den fünfstelligen Bereich
Bei gewerblich genutzten Objekten ist stets eine Überprüfung des Objektes durch einen unserer Energieberater erforderlich. Mehr zu NWG-Energieausweisen
Warum sind Online-Energieausweise so viel billiger?
Online-Anbieter erstellen Energieausweise oft für 50-100 EUR. Der niedrige Preis hat Gründe:
- Keine Vor-Ort-Überprüfung: Die Daten werden nur vom Eigentümer eingegeben – Fehler und ungenaue Angaben sind die Folge
- Keine Sanierungsempfehlungen: Wer Ihre Immobilie nie gesehen hat, kann keine fundierten Empfehlungen geben
- Rechtliches Risiko: Bei fehlerhaften Angaben haften Sie als Eigentümer
- Keine Optimierung: Der Energiekennwert fällt oft schlechter aus als nötig
Ein hochwertiger Energieausweis mit Best-Case-Optimierung kann den Immobilienwert um ein Vielfaches der Mehrkosten steigern.
Kann ich den Energieausweis von der Steuer absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:
- Vermieter: Die Kosten für den Energieausweis sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.
- Selbstnutzer: Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen können die Kosten für den Energieausweis als Teil der Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) geltend gemacht werden.
- Gewerblich: Bei Nichtwohngebäuden sind die Kosten als Betriebsausgabe absetzbar.
Fragen Sie Ihren Steuerberater für die optimale steuerliche Behandlung.
Gesetzeslage
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Der Energieausweis ist nach § 80 GEG gesetzlich vorgeschrieben bei jedem Nutzerwechsel. Das bedeutet: Der Energieausweis muss zwingend vorliegen, wenn eine Immobilie:
- verkauft wird
- neu vermietet wird
- neu verpachtet oder geleast wird
Der Ausweis muss bereits bei der Immobilienanzeige vorliegen – die Energiekennwerte müssen in der Anzeige angegeben werden. Bei der Besichtigung muss er vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden.
Achtung: Die Nichtvorlage eines Energieausweises ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden (§ 108 GEG).
Was passiert ohne Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung?
Ohne gültigen Energieausweis riskieren Sie:
- Bußgeld bis 10.000 EUR (§ 108 GEG) – die zuständige Behörde kann dies bei Verstößen verhängen
- Fehlende Pflichtangaben in Anzeigen: Energiekennwert, Energieeffizienzklasse, Heizungsart und Baujahr müssen in jeder Immobilienanzeige stehen
- Rechtliche Anfechtbarkeit: Käufer oder Mieter können den fehlenden Energieausweis beanstanden
Unser Tipp: Bestellen Sie den Energieausweis frühzeitig – idealerweise bevor Sie die Immobilienanzeige schalten. Jetzt bestellen
Brauche ich einen Energieausweis für mein eigenes Haus?
Nein – solange Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und weder verkaufen noch vermieten, besteht keine Pflicht zum Energieausweis.
Die Pflicht entsteht erst bei einem Nutzerwechsel (Verkauf, Vermietung, Verpachtung). Wenn Sie jedoch ohnehin eine Sanierung planen, kann ein Energieausweis als Grundlage für sinnvolle Maßnahmen dienen.
Welche Gebäude sind von der Energieausweispflicht befreit?
Folgende Gebäude sind nach § 79 GEG von der Energieausweispflicht ausgenommen:
- Baudenkmäler (unter Denkmalschutz stehende Gebäude)
- Kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
- Kirchen und religiöse Gebäude
- Saisongebäude (weniger als 4 Monate/Jahr beheizt oder klimatisiert)
- Abrissgebäude (zum Abriss vorgesehene Gebäude)
Achtung: Ferienwohnungen sind seit der GEG-Novelle 2020 nicht automatisch befreit, wenn sie regelmäßig vermietet werden.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig.
Nach Ablauf muss bei einem Nutzerwechsel ein neuer Ausweis erstellt werden. Es gibt keine Verlängerung – ein abgelaufener Ausweis muss komplett neu erstellt werden.
Tipp: Notieren Sie sich das Ablaufdatum. Wenn ein Verkauf oder eine Vermietung ansteht, bestellen Sie den neuen Ausweis rechtzeitig.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Nach § 88 GEG sind das:
- Architekten und Bauingenieure mit entsprechender Qualifikation
- Techniker und Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation
- Staatlich anerkannte Sachverständige für Energieberatung
Achten Sie darauf, dass Ihr Aussteller bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Energieeffizienzexperte gelistet ist – das garantiert die Einhaltung hoher Qualitätsstandards. Unser Team ist dena-zertifiziert und alle Ausweise werden beim DIBt registriert.
Muss der Energieausweis bei der Besichtigung vorliegen?
Ja! Nach § 80 GEG muss der Energieausweis:
- Bei der Immobilienanzeige: Energiekennwerte müssen in der Anzeige stehen
- Bei der Besichtigung: Der Ausweis muss den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden
- Bei Vertragsabschluss: Eine Kopie muss dem Käufer/Mieter übergeben werden
Verstöße gegen die Vorlage- und Übergabepflicht können mit bis zu 10.000 EUR Bußgeld geahndet werden (§ 108 GEG).
Ablauf & Service
Wie läuft die Bestellung eines Energieausweises ab?
In 5 einfachen Schritten zum Energieausweis:
- Bestellung: Über unseren Online-Rechner oder telefonisch unter 0421 6689 4123
- Terminvereinbarung: Wir melden uns innerhalb von 1-2 Stunden für einen Vor-Ort-Termin
- Vor-Ort-Überprüfung: Unser Experte erfasst alle relevanten Gebäudedaten
- Erstellung: Best-Case-Optimierung und DIBt-Registrierung
- Lieferung: Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie den fertigen Energieausweis per E-Mail
Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit dem Ausweis – keine Vorkasse nötig.
Was passiert bei der Vor-Ort-Überprüfung?
Bei der Vor-Ort-Überprüfung erfasst unser Experte alle energetisch relevanten Daten:
- Gebäudehülle: Fassade, Dach, Kellerdecke, Fenster (Art, Verglasung, Baujahr)
- Heizungsanlage: Typ, Baujahr, Brennstoff, Warmwasserbereitung
- Maße: Wohnfläche, Geschosshöhe, Fensterflächenanteile
- Besonderheiten: Anbauten, Dachausbau, nachträgliche Dämmung
Die Überprüfung dauert je nach Gebäudegröße 30-60 Minuten. Sie müssen nichts vorbereiten – wir stellen alle notwendigen Fragen vor Ort.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Energieausweis?
Je nach Ausweistyp benötigen wir unterschiedliche Unterlagen:
Verbrauchsausweis:
- Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
- Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten)
Bedarfsausweis:
- Baupläne (falls vorhanden)
- Angaben zu Heizung, Dämmung und Fenstern
Fehlende Unterlagen sind kein Problem – unser Experte erfasst die notwendigen Daten bei der Vor-Ort-Überprüfung.
Wie schnell erhalte ich meinen Energieausweis?
Wir liefern innerhalb von 24 Stunden nach Bestellung bzw. Datenübergabe – egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
Bei Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden kann die Erstellung aufgrund der höheren Komplexität etwas länger dauern.
In besonders eiligen Fällen sprechen Sie uns an – wir finden eine Lösung.
Was ist die Best-Case-Optimierung?
Die Best-Case-Optimierung ist unser Alleinstellungsmerkmal: Wir berechnen Ihren Energieausweis so, dass der bestmögliche Energiekennwert erzielt wird – selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Durch die geschickte Wahl der Berechnungsparameter und die sorgfältige Erfassung aller energetisch relevanten Daten vor Ort verbessert sich die Energieeffizienzklasse oft um 1-2 Stufen.
Ihr Vorteil: Ein besserer Energiekennwert steigert den Immobilienwert bei Verkauf und Vermietung – das zahlt sich aus.
Einzugsgebiet
In welchem Gebiet erstellen Sie Energieausweise?
Unser Einzugsgebiet umfasst Bremen und einen Radius von ca. 50-70 km um unseren Standort. Dazu gehören unter anderem:
Achim, Bassum, Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst, Dörverden, Ganderkesee, Hude, Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck, Oyten, Ritterhude, Rotenburg (Wümme), Stuhr, Syke, Verden, Weyhe, Worpswede, Zeven und weitere Orte.
Dieser regionale Fokus resultiert aus unserem hohen Qualitätsanspruch: Für präzise Energieausweise ist eine Überprüfung vor Ort unerlässlich.
Sind Sie auch bundesweit tätig?
Für größere Aufträge (größere Gewerbeimmobilien oder eine große Anzahl von Wohngebäuden) sind wir auch bundesweit im Einsatz.
Ob wir für Sie tätig werden können, klären wir im Erstkontakt per Telefon oder E-Mail. Die Auftragsannahme erfolgt je nach Kapazität und Projektumfang.
Rufen Sie uns an: 0421 6689 4123
Qualität & Zertifizierung
Warum sind Ihre Energieausweise hochwertiger als bei Billiganbietern?
Wir grenzen uns klar von Billiganbietern ab, die Energieausweise für kleines Geld und in der Regel ohne Besichtigung Ihrer Immobilie anbieten.
Unser Service zeichnet sich aus durch:
- Persönliche Vor-Ort-Überprüfung durch dena-zertifizierte Experten
- Best-Case-Optimierung für den bestmöglichen Energiekennwert
- DIBt-Registrierung jedes Ausweises
- 24-Stunden-Lieferung nach Bestellung
- Fundierte Sanierungsempfehlungen basierend auf der Vor-Ort-Überprüfung
Wussten Sie, dass Ihr Energieausweis auch Sanierungsvorschläge enthält? Wie soll jemand für Ihre Immobilie eine Sanierungsempfehlung aussprechen, ohne die Immobilie jemals gesehen zu haben?
Welche Qualifikation haben Ihre Energieberater?
Unser Team besteht aus dena-zertifizierten Energieeffizienz-Experten, die bei der Deutschen Energie-Agentur gelistet sind und die hohen dena-Qualitätsstandards erfüllen.
Alle Berater verfügen über die Zertifizierung zur GEG-konformen Ausstellung von Energieausweisen und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Alle unsere Energieausweise werden beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert – das ist Ihr Qualitätsnachweis.
Was bedeutet DIBt-Registrierung?
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist die zentrale Registrierungsstelle für Energieausweise in Deutschland. Jeder rechtsgültige Energieausweis erhält eine eindeutige Registriernummer vom DIBt.
Die DIBt-Registrierung bedeutet:
- Ihr Ausweis ist offiziell erfasst und jederzeit nachprüfbar
- Er erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach GEG
- Er wurde von einem qualifizierten Aussteller erstellt
Die DIBt-Registrierung ist bei uns selbstverständlich im Preis enthalten.
Immobilienwert & Sanierung
Beeinflusst der Energieausweis den Immobilienwert?
Ja, erheblich! Studien zeigen, dass die Energieeffizienzklasse einen direkten Einfluss auf den Verkaufspreis hat:
- Immobilien mit guter Effizienzklasse (A-C) erzielen höhere Verkaufspreise
- Schlechte Klassen (F-H) führen zu Preisabschlägen oder längeren Verkaufszeiten
- Käufer kalkulieren die zu erwartenden Energiekosten in ihre Kaufentscheidung ein
Deshalb lohnt sich unsere Best-Case-Optimierung: Eine bessere Einstufung um 1-2 Klassen kann den Immobilienwert deutlich steigern – das zahlt sich bei Verkauf und Vermietung aus.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein umfassendes Beratungsdokument, das Ihnen zeigt, wie Sie Ihre Immobilie Schritt für Schritt energetisch sanieren können.
Vorteile des iSFP:
- Optimale Reihenfolge: Welche Sanierungsmaßnahme als erstes sinnvoll ist
- Fördermittelmaximierung: Bis zu 5% zusätzliche BAFA-Förderung (iSFP-Bonus)
- Langfristige Planung: Sanierungsschritte über 15 Jahre aufgeteilt
- Kosten-Nutzen-Analyse: Was sich wirklich lohnt
Unser Team erstellt auch individuelle Sanierungsfahrpläne. Mehr erfahren
Welche Pflichtangaben müssen in einer Immobilienanzeige stehen?
Bei Verkauf oder Vermietung müssen folgende Angaben aus dem Energieausweis in der Anzeige stehen (§ 87 GEG):
- Art des Ausweises (Verbrauch oder Bedarf)
- Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh/(m²·a)
- Wesentlicher Energieträger für die Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Diese Pflicht gilt für alle Immobilienportale, Zeitungsanzeigen und auch Aushänge. Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder bis 10.000 EUR (§ 108 GEG).
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