Recht

Früheres GEG abgeschafft? Was das GModG in Bremen ändert

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Früheres GEG abgeschafft? Was das GModG in Bremen ändert | energiepass® BREMEN, Telefon 0421 6689 4123
Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Früheres GEG abgeschafft? Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) führt das bisherige Recht geändert fort. Energieausweise bleiben bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Das neue Ausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027, während 2026 ausgestellte Ausweise zehn Jahre gültig bleiben.

„Brauche ich den Energieausweis überhaupt noch?“

Diese Frage höre ich von Eigentümern, Maklern und Hausverwaltungen in Bremen, Bremerhaven und dem Umland.

Die Schlagzeile war stärker als das Kleingedruckte.

Das frühere GEG wurde nicht ersatzlos abgeschafft. Es wurde umbenannt und geändert.

Das ist mehr als Wortklauberei. Wer die Schlagzeile mit der Rechtslage verwechselt, kann ohne gültigen Ausweis in die Vermarktung starten, Pflichtangaben im Inserat vergessen oder auf Regeln warten, die längst beschlossen sind.

Hier erfahren Sie, was seit dem 29. Juli 2026 gilt, welche Änderungen am 1. Januar 2027 folgen und warum Ihr vorhandener Energieausweis nicht automatisch wertlos wird.

In diesem Artikel:

  1. Was „früheres GEG abgeschafft“ rechtlich bedeutet
  2. Welche Heizungsregeln 2026 gelten
  3. Welche Energieausweis-Pflichten bis Jahresende bleiben
  4. Was sich am 1. Januar 2027 ändert
  5. Warum gültige Ausweise nicht ausgetauscht werden müssen
  6. Welche Fehler ich in Bremen vermeiden würde
  7. Welche Antworten für Eigentümer jetzt entscheidend sind

Was bedeutet „früheres GEG abgeschafft“ rechtlich wirklich?

Das frühere Gesetz wurde nicht aufgehoben, sondern umbenannt und novelliert. Die Änderung wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit dem 29. Juli 2026 heißt die fortgeltende Regelung GModG. Der neue Name ändert nichts daran, dass Eigentümer die Vorschriften zum Energieausweis beachten müssen.

Bundestag und Bundesrat beschlossen die Novelle am 10. Juli 2026. Entscheidend für das Inkrafttreten war aber nicht dieser politische Beschluss.

Entscheidend war die Verkündung.

Das Änderungsgesetz vom 23. Juli 2026 erschien am 28. Juli als BGBl. 2026 I Nr. 226. Artikel 1 trat am folgenden Tag in Kraft. Dazu gehörten die Umbenennung und wesentliche Änderungen am Heizungsrecht.

Artikel 2 enthält das neue Energieausweisrecht. Dieser Teil tritt nach Artikel 9 Abs. 2 der Novelle erst am 1. Januar 2027 in Kraft.

Es gibt also zwei Daten und zwei Themen:

DatumWas gilt?Bedeutung für Eigentümer
29. Juli 2026Neuer Gesetzesname und geändertes HeizungsrechtDas frühere GEG gilt als GModG geändert weiter
1. Januar 2027Neues EnergieausweisrechtNeue Anlässe, Formate und Regeln für Wohn- und Nichtwohngebäude

„Abgeschafft“ klingt nach einem leeren Blatt.

Das Gesetz ist aber kein leeres Blatt. Es hat einen neuen Titel, veränderte Vorschriften und eine klar geregelte Zeitachse.

Der Unterschied zählt.

Die europäische Grundlage bleibt ebenfalls bestehen. Die Richtlinie EU 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, kurz EPBD, verlangte nach Artikel 35 Abs. 1 grundsätzlich eine Umsetzung bis zum 29. Mai 2026. Die deutsche Novelle setzt zentrale Teile davon mit zeitlicher Staffelung um.

Meine ausführliche Einordnung der politischen und rechtlichen Änderungen finden Sie im Beitrag zum beschlossenen GModG und seinen Folgen für Energieausweise.

Welche Heizungsregeln gelten seit dem 29. Juli 2026?

Die frühere 65-Prozent-Vorgabe der §§ 71 bis 73 gilt nicht mehr. Daraus folgt aber keine grenzenlose Wahlfreiheit. Neue Heizungen müssen weiterhin die technischen, betrieblichen und brennstoffbezogenen Anforderungen der §§ 42 bis 46 GModG erfüllen. Für fossile Brennstoffe gilt eine gestufte Erneuerbaren-Vorgabe.

Eine Schlagzeile sagt: Gas und Öl sind wieder erlaubt.

Die bessere Frage lautet: Unter welchen Bedingungen?

Eine neue Gas- oder Ölheizung kann 2026 eingebaut werden. Das bedeutet nicht, dass ihr Brennstoffmix für die kommenden Jahre unverändert bleiben darf.

§ 42a GModG setzt eine Staffel für flüssige und gasförmige Brennstoffe:

Beginn der StufeVorgeschriebener erneuerbarer Anteil
1. Januar 2029mindestens 10 Prozent
1. Januar 2030mindestens 15 Prozent
1. Januar 2035mindestens 30 Prozent
1. Januar 2040mindestens 60 Prozent

Die oft „Bio-Treppe“ genannte Regel hat damit vier gesetzliche Stufen.

Gerade die Stufe von 15 Prozent ab 2030 wird in vielen Kurzfassungen ausgelassen. Das macht die Tabelle bequemer, aber falsch.

Auch die Aussage „ab 2045 muss jeder Eigentümer seiner Heizung 100 Prozent Biobrennstoff zuführen“ greift zu kurz. Das Ziel der Klimaneutralität bleibt, soll nach der veröffentlichten Gesetzesregelung jedoch nicht einfach als fünfte persönliche Beimischstufe in derselben Tabelle verstanden werden.

Bestehende Heizungen werden durch die Umbenennung des Gesetzes nicht automatisch austauschpflichtig.

Trotzdem ist die Heizungsart für den Energieausweis nicht bedeutungslos.

Der Energieträger, die Anlagentechnik und deren Wirkungsgrad fließen in die energetische Bewertung ein. In kommerziellen Immobilienanzeigen gehört der wesentliche Energieträger nach § 87 GModG in der 2026 geltenden Fassung zu den Pflichtangaben, wenn ein Energieausweis vorliegt.

Heizungsrecht und Energieausweisrecht sind zwei verschiedene Regelungsbereiche.

Sie berühren sich aber im Gebäude.

Welche Energieausweis-Pflichten gelten bis zum 31. Dezember 2026?

Bis zum Jahresende gilt das bisherige Energieausweisrecht unter dem neuen Gesetzesnamen weiter. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. Für bestimmte kleine Altbauten bleibt der Bedarfsausweis 2026 zwingend.

Das Baujahr befreit ein Wohnhaus nicht von der Ausweispflicht.

Die bekannte 1977er-Regel entscheidet 2026 nur über die Art des Ausweises.

Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 brauchen nach § 80 Abs. 3 GModG in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung einen Bedarfsausweis, sofern sie nicht mindestens das Wärmeschutzniveau von 1977 erreichen.

Ein Reihenhaus in Bremen-Nord kann darunterfallen.

Ein altes Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen fällt nicht allein wegen seines Baujahres unter diese besondere Bedarfspflicht.

Ich biete für Wohngebäude grundsätzlich den Bedarfsausweis an. Er bewertet die Bausubstanz und Anlagentechnik nutzerunabhängig. Ein sparsamer Bewohner, ein langer Leerstand oder besonders großzügiges Heizen verzerren das Ergebnis nicht auf dieselbe Weise wie bei einem verbrauchsbasierten Ausweis.

Die gesetzlichen Ausnahmen gelten 2026 ebenfalls weiter.

Baudenkmäler sind nach § 79 Abs. 4 GModG in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung von der Ausweispflicht ausgenommen. Kleine Gebäude sind ausgenommen, wenn sie nicht mehr als 50 m² Nutzfläche haben.

Beide Punkte ändern sich 2027.

Bei einer kommerziellen Immobilienanzeige verlangt § 87 GModG im Jahr 2026 unter anderem Angaben zur Ausweisart, zum Endenergiekennwert, zum wesentlichen Energieträger, zum Baujahr und bei Wohngebäuden zur Effizienzklasse, sofern der Ausweis bereits vorliegt.

Spätestens bei der Besichtigung muss der Interessent den Ausweis sehen können. Nach dem Vertragsschluss ist er zu übergeben.

Das ist nicht erst eine Sache für den Notartermin.

Ein vorsätzlicher oder leichtfertiger Verstoß gegen wesentliche Ausweispflichten kann nach § 108 Abs. 1 und 2 GModG in der 2026 geltenden Fassung mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die frühere EnEV-Zahl von 15.000 Euro gehört nicht in eine aktuelle Auskunft.

Mehr zu den derzeitigen Anlässen und Ausnahmen lesen Sie in meinem Ratgeber zur Energieausweis-Pflicht 2026.

Sie benötigen einen gültigen Bedarfsausweis? Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Seit 2018 erstellen wir Bedarfsausweise mit Best-Case-Optimierung. Für Einfamilienhäuser gilt der Festpreis von 299 Euro, für Mehrfamilienhäuser 399 Euro. Nach vollständigen Angaben erhalten Sie den Ausweis innerhalb von 24 Stunden. Jetzt Angebot für den Energieausweis berechnen. Fragen kläre ich unter 0421 6689 4123.

Was ändert sich am 1. Januar 2027 beim Energieausweis?

Ab dem 1. Januar 2027 gilt Artikel 2 der GModG-Novelle ohne zusätzliche sechsmonatige Übergangsfrist. Vertragsverlängerungen werden zum Vorlageanlass, Nichtwohngebäude erhalten nur noch Bedarfsausweise und erstmals Klassen von A bis G. Wohngebäude behalten ihre Klassen A+ bis H. Neue Ausweise werden digital und maschinenlesbar.

Die Änderung betrifft nicht jedes Gebäude sofort.

Liegt ein gültiger Energieausweis vor, bleibt er gültig. Das neue Recht schafft keine pauschale Austauschpflicht zum Jahreswechsel.

Brauchen Sie ab 2027 einen neuen Ausweis, gelten jedoch die neuen Regeln.

ThemaBis 31. Dezember 2026Ab 1. Januar 2027
Verkauf, Vermietung, Verpachtung, LeasingAusweis erforderlichAusweis weiterhin erforderlich
Verlängerung eines VertragsKein eigener VorlageanlassNeuer Vorlage- und Übergabeanlass
Wohngebäude1977er-Regel kann Bedarfsausweis erzwingenGesetzliche Wahlfreiheit im Bestand
Angebot von energiepass® BREMENBedarfsausweisBedarfsausweis
NichtwohngebäudeJe nach Fall Bedarf oder VerbrauchNur Bedarfsausweis
Klassen WohngebäudeA+ bis HA+ bis H
Klassen NichtwohngebäudeKeine EffizienzklasseNeue Klassen A bis G
BaudenkmalAusnahme von der AusweispflichtDenkmal-Ausnahme entfällt
Kleines GebäudeNicht mehr als 50 m² NutzflächeWeniger als 50 m² Nutzfläche
Format eines neuen AusweisesBisheriges MusterDigital und maschinenlesbar, Papier auf Verlangen
GültigkeitZehn JahreZehn Jahre

Die Grenze für kleine Gebäude sieht fast gleich aus.

Sie ist es nicht.

Ein Gebäude mit genau 50 m² Nutzfläche ist bis zum 31. Dezember 2026 ein kleines Gebäude. Ab dem 1. Januar 2027 verlangt § 3 Nr. 17 GModG weniger als 50 m². Genau 50 m² reichen dann nicht mehr für diese Ausnahme.

Auch die Denkmalregel dreht sich.

2026 kann ein Baudenkmal noch unter die Ausnahme fallen. Ab 2027 nennt § 79 Abs. 4 GModG in der neuen Fassung Baudenkmäler nicht mehr. Bei einem neuen Pflichtanlass kann dann auch für ein denkmalgeschütztes Gebäude ein Ausweis nötig werden.

Für reine Bestandswohngebäude entfällt die 1977er-Regel. Das Gesetz lässt dann grundsätzlich Bedarf oder Verbrauch zu.

Ich bleibe beim Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis erzählt vor allem, wie Bewohner in der Vergangenheit geheizt haben. Der Bedarfsausweis erzählt, was das Haus mit seiner Hülle, seinen Fenstern und seiner Technik rechnerisch braucht. Wer eine Immobilie verkaufen will, sollte nicht die Gewohnheiten des Vormieters mit der Qualität des Gebäudes verwechseln.

Für Nichtwohngebäude wird die Trennung noch deutlicher.

Ab 2027 ist bei einem neuen Pflichtanlass nur der Bedarfsausweis vorgesehen. Büros, Hallen und Gewerbegebäude erhalten erstmals Effizienzklassen von A bis G. Wohnhäuser behalten A+ bis H.

Die neue Nichtwohngebäudeklasse beruht nicht auf denselben absoluten Grenzwerten wie die Wohngebäudeklasse. Sie vergleicht den Primärenergiebedarf mit einem rechnerischen Referenzgebäude.

Dazu kommen neue Pflichtangaben, geänderte Primärenergiefaktoren und die DIN/TS 18599:2025-10 als Berechnungsgrundlage. Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt nach Anlage 4 GModG ab 2027 von 1,8 auf 1,5. Für Biomasse steigt er von 0,2 auf 0,7.

Dasselbe Gebäude kann nach neuer Berechnungsgrundlage anders bewertet werden.

Das ist kein Rechenfehler. Es ist eine Folge veränderter Regeln.

Die Einzelheiten zur Skala erkläre ich im Beitrag über die Energieausweis-Reform und die neuen Effizienzklassen.

Bleibt ein vorhandener Energieausweis trotz neuer Regeln gültig?

Ja. Ein vorhandener Energieausweis gilt nach § 79 Abs. 3 GModG grundsätzlich zehn Jahre ab Ausstellung. Weder die Umbenennung des Gesetzes noch der Stichtag 1. Januar 2027 beendet diese Laufzeit. Ein 2026 ausgestellter Ausweis muss deshalb nicht allein wegen der Novelle ersetzt oder umgeschrieben werden.

Das ist für Eigentümer die wichtigste Übergangsregel.

„Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.“

§ 79 Abs. 3 GModG, geltende Fassung 2026

Ein Beispiel:

Ihr Bedarfsausweis wurde am 15. Oktober 2026 ausgestellt. Dann verliert er nicht am 1. Januar 2027 seine Gültigkeit. Er gilt grundsätzlich bis zum 14. Oktober 2036.

Er bekommt auch nicht nachträglich eine neue Klasse oder ein neues Layout.

Der alte Ausweis bleibt ein Ausweis nach der bei seiner Ausstellung geltenden Berechnung und Form. Das neue Recht verlangt kein Umschreiben.

Der bloße Ablauf eines Energieausweises begründet keine Pflicht zur Neuausstellung. Einen neuen Ausweis brauchen Sie erst, wenn ohne gültigen Ausweis ein gesetzlicher Pflichtanlass eintritt oder § 80 Abs. 2 GModG greift.

Wird ein Gebäude so geändert, erweitert oder ausgebaut, dass § 80 Abs. 2 GModG einen neuen Ausweis verlangt, schützt die ursprüngliche Restlaufzeit nicht in jedem Fall. Die zehn Jahre sind keine Erlaubnis, nach einer ausweisrelevanten Gesamtberechnung mit einem überholten Dokument weiterzuarbeiten.

Für einen normalen Eigentümerwechsel ohne grundlegenden Umbau gilt aber: Erst das Datum prüfen, dann handeln.

Nicht die Schlagzeile.

Welche Fehler und Praxistipps helfen Eigentümern in Bremen?

Die teuersten Fehler entstehen durch vorschnelles Warten, falsche Gebäudeeinordnung und unvollständige Angaben. Prüfen Sie zuerst Anlass und Ablaufdatum. Klären Sie danach, ob Wohn-, Nichtwohn- oder Mischgebäude vorliegt. Für einen Bedarfsausweis lassen sich die erforderlichen Gebäudedaten telefonisch und mit Fotos übermitteln.

Fehler 1: Die Umbenennung mit einer Aufhebung verwechseln

Wer „früheres GEG abgeschafft“ liest und daraus „Energieausweis abgeschafft“ macht, überspringt mehr als 100 Paragrafen.

Die Ausweispflicht bleibt.

Das Bußgeld bleibt.

Die Angaben in der Anzeige bleiben.

Fehler 2: Bis 2027 warten, obwohl die Vermarktung 2026 beginnt

Ein Eigentümer in Vegesack, Findorff oder der Bremer Neustadt braucht den Ausweis nicht erst, wenn sich ein Käufer entschieden hat.

Der Interessent muss ihn spätestens bei der Besichtigung einsehen können.

Wer im Oktober inseriert, kann nicht mit einer Rechtsänderung im Januar argumentieren.

Fehler 3: Wohngebäude und Gewerbe gleich behandeln

Ein Wohnhaus behält die Skala A+ bis H.

Ein Nichtwohngebäude hat 2026 noch keine Effizienzklasse und erhält ab 2027 die neue Skala A bis G.

Bei einem Mischgebäude genügt ein Blick auf das Klingelschild nicht. Ab 2027 gibt es für Mischgebäude nur noch einen Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude. Ein Laden im Erdgeschoss und Wohnungen darüber können eine genauere Prüfung erforderlich machen.

Fehler 4: Einen Verbrauchswert mit Gebäudequalität verwechseln

Zwei baugleiche Reihenhäuser können sehr unterschiedliche Verbräuche haben.

Im ersten lebt eine Person und heizt nur wenige Räume.

Im zweiten lebt eine Familie, arbeitet im Homeoffice und nutzt das gesamte Haus.

Das Mauerwerk hat sich nicht verändert. Das Nutzerverhalten schon.

Genau deshalb erstelle ich für Wohngebäude Bedarfsausweise.

Praxis-Tipp 1: Erst Ablaufdatum und Pflichtanlass prüfen

Aus meiner Arbeit seit 2018 weiß ich: Viele Probleme lösen sich mit zwei Daten.

Wann wurde der Ausweis ausgestellt?

Wann beginnt Verkauf, Vermietung oder Verpachtung?

Ist der Ausweis noch gültig, wird er nicht wegen des GModG wertlos. Ist er abgelaufen, löst das allein keine Neuausstellungspflicht aus. Beginnt jedoch eine Vermarktung ohne gültigen Ausweis, brauchen Sie rechtzeitig ein neues Dokument.

Praxis-Tipp 2: Bauunterlagen nicht mit Perfektion verwechseln

Fehlende Unterlagen sind kein Grund, die Vermarktung wochenlang anzuhalten.

Hilfreich sind Grundrisse, Baujahr, Wohnfläche, Angaben zu Fenstern, Dach, Außenwänden und Heizung sowie aussagekräftige Fotos. In Bremen können je nach Gebäude auch Unterlagen aus der Bauakte weiterhelfen.

Die Daten stimmen wir telefonisch oder per Foto ab.

Einen Vor-Ort-Termin zur Datenaufnahme gibt es nicht. Wenn die örtliche Situation es ermöglicht, kann ich ergänzend eine kostenlose Sichtprüfung von außen vornehmen, ohne Termin und ohne das Gebäude zu betreten.

Praxis-Tipp 3: Nicht nur die Buchstabenklasse betrachten

Eine realistische Best-Case-Optimierung bedeutet nicht, das Haus schönzurechnen.

Sie bedeutet, vorhandene energetische Verbesserungen sauber zu erfassen: eine nachträglich gedämmte Kellerdecke, erneuerte Fenster, eine modernisierte Heizung oder ein ausgebautes und gedämmtes Dach.

Was nicht dokumentiert oder nachvollziehbar ist, kann leicht untergehen.

Was sachlich belegt ist, gehört in die Berechnung.

Für Wohngebäude gelten bei mir diese Festpreise:

GebäudeProduktFestpreisLieferung
EinfamilienhausBedarfsausweis299 Euroinnerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben
MehrfamilienhausBedarfsausweis399 Euroinnerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben

Mehr über Produkt, Unterlagen und Berechnung erfahren Sie auf der Silo-Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.

Welche Fragen stellen Eigentümer zum GModG und Energieausweis?

Eigentümer wollen vor allem wissen, ob das frühere Gesetz fortgilt, wann ein Ausweis benötigt wird und was 2027 aus vorhandenen Dokumenten wird. Die Antworten sind klar: Das GModG führt das Recht fort, die Ausweispflicht bleibt und gültige Ausweise laufen grundsätzlich zehn Jahre weiter.

Gilt das frühere GEG noch oder heißt es jetzt GModG?

Das frühere Gebäudeenergiegesetz wurde nicht ersatzlos aufgehoben. Es heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Heizungsteil wurde geändert, doch die Pflicht zum Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing besteht nach § 80 GModG fort.

Kann ich 2026 noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen?

Gas- und Ölheizungen bleiben möglich, wenn die technischen, Brennstoff- und Übergangsanforderungen der §§ 42 bis 46 GModG erfüllt sind. § 42a GModG sieht ab 2029 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent erneuerbare Anteile vor.

Brauche ich ab 2027 für ein Gewerbe- oder Mischgebäude einen Bedarfsausweis?

Wenn ab dem 1. Januar 2027 bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung kein gültiger Ausweis vorliegt, ist für ein Nichtwohngebäude nach § 80 GModG ein Bedarfsausweis erforderlich. Für Mischgebäude entscheidet die überwiegende Nutzung; gewerblich geprägte Bereiche brauchen eine sorgfältige Einordnung.

Bleibt mein 2026 ausgestellter Energieausweis gültig?

Ja. Nach § 79 Abs. 3 GModG gilt ein Energieausweis zehn Jahre ab Ausstellung. Die Novelle enthält keine allgemeine Austauschpflicht. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt deshalb grundsätzlich bis zum Ablauf gültig, obwohl ab dem 1. Januar 2027 neue Formate, Angaben und Berechnungsregeln gelten.

Wann muss ich den Energieausweis vorlegen?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing muss der Ausweis Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Nach § 87 GModG gehören bei einer kommerziellen Anzeige mehrere Energiedaten in das Inserat. Bei Pflichtverstößen drohen nach § 108 GModG bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Was sollten Sie jetzt mit Ihrem Energieausweis tun?

Prüfen Sie den Ausweis, bevor Sie inserieren. Ist er gültig, nutzen Sie ihn weiter. Fehlt er oder läuft er vor der Vermarktung ab, beschaffen Sie rechtzeitig einen Bedarfsausweis. Warten Sie nicht auf den Jahreswechsel, wenn Verkauf oder Vermietung bereits 2026 beginnen sollen.

Drei Schritte reichen:

  1. Lesen Sie Ausstellungsdatum, Gebäudeart und Ausweisart.
  2. Sammeln Sie Grundrisse, Flächenangaben, Baujahr, Heizungsdaten und Fotos.
  3. Lassen Sie den Bedarfsausweis vor dem ersten Besichtigungstermin erstellen.

Das frühere GEG ist nicht verschwunden. Es gilt geändert als GModG weiter.

Die Verwirrung darf verschwinden.

Jetzt Festpreis prüfen und persönlichen Bedarfsausweis berechnen. Nach vollständigen Angaben liegt Ihr Ausweis innerhalb von 24 Stunden in Ihrer Inbox.

Das Video zum Artikel

6:37 Video · Eigentümer, Makler und Hausverwaltungen in Bremen und Bremerhaven

GEG abgeschafft? Was seit dem Beschluss gilt

Das Heizungsgesetz ist nicht einfach weg: Das Video zeigt, was bei Energieausweis, Mietvertragsverlängerung und Heizungswahl nach dem Beschluss gilt. Video ansehen
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