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Fehlender Energieausweis: Wo & wie kann ich Anzeige erstatten?

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Fehlender Energieausweis: Wo & wie kann ich Anzeige erstatten? | energiepass® BREMEN, Telefon 0421 6689 4123
Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Einen fehlenden Energieausweis melden Sie in Bremen nicht bei der Polizei, sondern bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft als GModG-Vollzugsbehörde oder über die Bußgeldstelle. Entscheidend ist ein belegbarer Anlass: Verkauf, Neuvermietung oder eine Besichtigung ohne Vorlage. Sichern Sie Anzeige, Datum und Adresse, dann schreiben Sie sachlich.

Ein fehlendes Dokument ist noch keine Straftat.

Viele sprechen trotzdem von einer Anzeige. Rechtlich geht es fast immer um den Hinweis auf eine mögliche Ordnungswidrigkeit nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz).

Meine These ist einfach: Die beste Meldung ist die, die ein Sachbearbeiter in zwei Minuten prüfen kann.

Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Seit 2018 erstellen wir in Bremen Energieausweise. Ich kenne beide Seiten dieser Geschichte. Den Kaufinteressenten, der bei der Besichtigung vergeblich nach dem Ausweis fragt. Und den Eigentümer, der schlicht nicht wusste, dass er einen braucht.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann wirklich ein Verstoß vorliegt, welche Bremer Stelle zuständig ist, wie Sie in drei Schritten melden, wer haftet und was sich am 1. Januar 2027 ändert.

Eine präzise Meldung hilft der Behörde.

Eine wütende Meldung hilft vor allem dem Papierkorb.

Wann liegt tatsächlich ein Verstoß wegen eines fehlenden Energieausweises vor?

Ein möglicher Verstoß liegt vor, wenn bei einem gesetzlich erfassten Vorgang ein erforderlicher Energieausweis fehlt, nicht rechtzeitig vorgelegt oder nach dem Vertrag nicht übergeben wird. Dass ein Gebäude keinen aktuellen Ausweis besitzt, reicht allein nicht aus. Es braucht einen Anlass wie Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing.

Das ist der entscheidende Unterschied.

Ein Eigentümer muss nicht vorsorglich für jedes selbst genutzte Haus einen Energieausweis bestellen. Die Pflicht entsteht bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing.

§ 80 Abs. 4 und 5 GModG, sinngemäß: Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss unverzüglich übergeben werden.

Ohne Besichtigung muss der Eigentümer oder die verantwortliche Person den Ausweis unverzüglich vorlegen, sobald der Interessent ihn verlangt. Das folgt aus § 80 GModG in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.

Daraus entsteht kein allgemeines, zeitlich unbegrenztes Einsichtsrecht für jeden Mieter.

Wer seit Jahren in einer Wohnung lebt, kann sich deshalb nicht allein auf § 80 Abs. 5 GModG berufen und jederzeit die Vorlage erzwingen. Entscheidend sind der konkrete Vertrag und der gesetzliche Anlass.

Diese Situationen sollten Sie unterscheiden

SituationMöglicher Verstoß?Worauf es ankommt
Besichtigung beim Hausverkauf ohne VorlageJaFür das Gebäude muss ein Ausweis erforderlich sein
Neuvermietung und keine Übergabe nach VertragsabschlussJaDie Übergabepflicht folgt aus § 80 GModG
Selbst genutztes Haus ohne VerkaufsabsichtNeinEs fehlt der auslösende Vorgang
Verlängerung eines bestehenden Mietvertrags im Jahr 2026Meist neinDie Verlängerung wird erst ab 1. Januar 2027 ausdrücklich zum Anlass
Kommerzielle Immobilienanzeige ohne EnergiedatenMöglichDie Pflichtangaben setzen 2026 einen bereits vorhandenen Ausweis voraus
Gebäude mit höchstens 50 m² NutzflächeNeinKleine Gebäude sind 2026 nach § 79 Abs. 4 GModG ausgenommen; ab 2027 gilt die Ausnahme nur noch unter 50 m²
Baudenkmal im Jahr 2026NeinDie Denkmal-Ausnahme gilt bis 31. Dezember 2026; ab 1. Januar 2027 brauchen auch Denkmäler einen Ausweis
Neubau ohne vorgeschriebenen BedarfsausweisMöglichNach Fertigstellung ist ein Bedarfsausweis auszustellen

Bei Wohngebäuden mit höchstens vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, gilt bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich die sogenannte 1977er-Regel. Erreicht das Gebäude nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977, ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein Bedarfsausweis erforderlich.

Das Baujahr befreit also nicht von der Ausweispflicht.

Es entscheidet 2026 unter bestimmten Voraussetzungen nur darüber, welche Ausweisart zulässig ist.

Beim Denkmal lohnt ein zweiter Blick. Nicht jedes alte Bremer Haus steht unter Schutz, auch nicht jedes Altbremer Haus im Viertel. Ob ein Gebäude eingetragen ist, beantwortet das Landesamt für Denkmalpflege Bremen. Behauptet ein Verkäufer 2026 „Denkmal, kein Ausweis nötig“, ist das eine prüfbare Aussage, keine Ausrede.

Wann fehlen Pflichtangaben in der Immobilienanzeige?

§ 87 GModG erfasst kommerzielle Medien wie Immobilienportale, Maklerseiten und gewerbliche Zeitungsanzeigen.

Für ein Wohngebäude müssen 2026 folgende Angaben aus einem bereits vorliegenden Ausweis erscheinen:

  • Art des Energieausweises
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • wesentliche Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Bei Nichtwohngebäuden gelten andere Angaben. Dort werden die Endenergiewerte für Wärme und Strom getrennt genannt. Eine Wohngebäude-Klasse von A+ bis H darf nicht einfach auf eine Gewerbeimmobilie übertragen werden.

Fehlt der Ausweis bei Veröffentlichung noch, dürfen Verkäufer oder Makler das nicht mit erfundenen Werten überspielen. Sobald der Ausweis vorliegt, greifen die gesetzlichen Informationspflichten.

Private Kleinanzeigen fallen nicht unter § 87 GModG. Die Pflicht zur Vorlage bei der Besichtigung bleibt davon aber unberührt.

Wo können Sie einen fehlenden Energieausweis in Bremen melden?

In der Stadt Bremen ist das Umweltressort, also die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, die fachliche Anlaufstelle für den Vollzug des GModG. Allgemeine Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten nimmt auch die Bußgeldstelle des Ordnungsamts über das Bremer Serviceportal an. Maßgeblich ist der Ort der Immobilie, nicht Ihr Wohnort.

Es gibt in Bremen keine eigene Energieausweis-Bußgeldstelle je Stadtbezirk. Weder Mitte noch Ost noch Nord haben ein eigenes Amt dafür.

Die Immobilie entscheidet über die örtliche Zuständigkeit, nicht der Wohnort des Hinweisgebers.

Ort der ImmobilieSinnvolle erste Anlaufstelle
Stadt BremenSenatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, zuständiges Fachreferat für das GModG
Allgemeiner Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit in BremenBußgeldstelle des Ordnungsamts Bremen über das Bremer Serviceportal
BremerhavenMagistrat der Stadt Bremerhaven
Niedersächsischer Landkreis, etwa Osterholz oder VerdenVom jeweiligen Landkreis benannte GModG-Vollzugsbehörde

Die offizielle Seite Energieausweise beim Bremer Umweltressort erläutert die landesrechtliche Zuständigkeit.

Für allgemeine Ordnungswidrigkeiten stellt Bremen eine Serviceseite zur Bußgeldstelle bereit. Dort finden Sie die aktuellen Kontaktwege der Bußgeldstelle.

Schreiben Sie in den Betreff ausdrücklich „Möglicher Verstoß gegen Energieausweis-Pflichten nach dem GModG“. Dann lässt sich Ihr Hinweis leichter zuordnen.

Wer die falsche Stelle anschreibt, verliert meist keinen Anspruch. Behörden leiten zuständigkeitsfremde Hinweise in der Regel weiter. Es dauert nur länger.

Kann die Meldung anonym erfolgen?

Manche Meldewege erlauben einen Hinweis ohne vollständige persönliche Daten.

Das bedeutet nicht, dass jede Übermittlung garantiert anonym ist. Es gibt auch keine pauschale gesetzliche Verschwiegenheitszusage für jeden Hinweisgeber.

Ohne Kontaktdaten kann die Behörde keine Rückfragen stellen. Sie erhalten dann auch keine Eingangsbestätigung und keine Auskunft über das Ergebnis.

Ein sachlicher Hinweis mit erreichbarer Rückfragemöglichkeit ist deshalb meist nützlicher als eine anonyme Behauptung.

Wie melden Sie den möglichen Verstoß in drei Schritten?

Sichern Sie zuerst den konkreten Anlass, beschreiben Sie dann nur überprüfbare Tatsachen und senden Sie die Unterlagen an die zuständige Stelle. Ein Link allein genügt nicht, weil eine Immobilienanzeige geändert oder gelöscht werden kann. Drei saubere Schritte sind stärker als zehn empörte Absätze.

1. Belege sichern

Notieren Sie die vollständige Anschrift der Immobilie.

Speichern Sie die Immobilienanzeige als PDF oder Bildschirmfoto. Sichtbar sein sollten Datum, Internetadresse, Anbieter und die fehlenden oder widersprüchlichen Angaben.

Bei einer Besichtigung notieren Sie Datum, Uhrzeit und wer auf Nachfrage keinen Ausweis vorlegen konnte.

Schreiben Sie nicht: „Der Makler begeht Betrug.“

Schreiben Sie: „Bei der Besichtigung am 18. September 2026 wurde mir auf Nachfrage kein Energieausweis vorgelegt.“

Das ist überprüfbar.

2. Den Sachverhalt knapp beschreiben

Eine brauchbare Meldung beantwortet fünf Fragen:

  • Um welche Immobilie geht es?
  • Geht es um Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing?
  • Wann wurde die Anzeige veröffentlicht oder die Besichtigung durchgeführt?
  • Was genau fehlte?
  • Welche Unterlagen belegen den Hinweis?

Eine Formulierung kann so aussehen:

Betreff: Möglicher Verstoß gegen Energieausweis-Pflichten nach dem GModG
Am 18. September 2026 habe ich die Immobilie in der Musterstraße 12, 28203 Bremen, besichtigt. Auf meine Nachfrage wurde kein Energieausweis vorgelegt. Die beigefügte Immobilienanzeige nennt ebenfalls keine Energiedaten. Ich bitte um Prüfung, ob die Pflichten aus §§ 80 und 87 GModG erfüllt wurden.

Benennen Sie einen Verdacht als Verdacht.

Sie kennen weder die Akte noch alle Ausnahmen.

3. Den richtigen Meldeweg wählen

Nutzen Sie das Fachreferat beim Umweltressort oder den offiziellen Bremer Serviceweg. Bei einer Immobilie außerhalb Bremens fragen Sie den Landkreis nach der zuständigen GModG-Vollzugsbehörde.

Die Polizei ist für einen bloßen Energieausweis-Verstoß nicht der passende Weg. Es geht um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat.

Drei Praxistipps aus meinem Alltag als Aussteller

Praxistipp 1: Sichern Sie nicht nur die Übersichtsseite des Immobilienportals. Öffnen Sie das vollständige Exposé. Manchmal stehen die Energiedaten weiter unten, in einem ausklappbaren Bereich oder im PDF.

Praxistipp 2: Fragen Sie bei der Besichtigung ausdrücklich nach dem Energieausweis. „Im Büro vorhanden“ ist keine Vorlage. Gleichzeitig beweist eine mündliche Auskunft allein noch nicht, dass überhaupt kein gültiger Ausweis existiert.

Praxistipp 3: Fragen Sie vor der Besichtigung schriftlich nach dem Ausweis, zum Beispiel über das Kontaktformular des Portals. Dann haben Sie ein Datum, eine Antwort oder eben keine. Beides ist später ein sauberer Beleg.

Ein Beispiel aus Findorff zeigt den Unterschied.

Angenommen, in einem Portal fehlen die Energiewerte. Der Makler legt bei der Besichtigung aber einen gültigen Ausweis vor. Dann kann weiterhin ein Problem mit der Anzeige bestehen. Die Behauptung „Es gibt keinen Energieausweis“ wäre trotzdem falsch.

Präzision schützt beide Seiten.

Sie sind selbst Eigentümer und der Ausweis fehlt? Dann lösen Sie das Problem, bevor es jemand meldet. Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen Bedarfsausweise für Wohngebäude zum Festpreis, mit Best-Case-Optimierung: Jede belegbare Modernisierung fließt in die Berechnung ein. Ihre Angaben klären wir am Telefon oder per Foto. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt der Ausweis in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis für Ihren Bedarfsausweis berechnen oder direkt anrufen: 0421 6689 4123.

Was passiert nach Ihrer Meldung?

Die Behörde prüft zunächst Zuständigkeit, Anlass, Ausnahmen und vorhandene Belege. Sie kann weitere Informationen anfordern oder die verantwortliche Person anhören. Ein Hinweis führt aber nicht automatisch zu Ermittlungen, einem Bußgeldbescheid oder einer Rückmeldung an den Hinweisgeber.

Es gibt keine feste gesetzliche Bearbeitungsfrist von einer, vier oder acht Wochen.

Ein Bildschirmfoto einer eindeutigen gewerblichen Anzeige lässt sich anders prüfen als die Erinnerung an eine Monate zurückliegende Besichtigung. Auch die Arbeitsbelastung der Behörde spielt eine Rolle.

Ein typischer Prüfweg sieht so aus:

PrüfschrittMögliche Handlung
ZuständigkeitWeiterleitung oder eigene Bearbeitung
Rechtlicher AnlassPrüfung von Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Neubau
AusnahmePrüfung etwa eines kleinen Gebäudes oder 2026 noch eines Baudenkmals
BeweislageAuswertung von Anzeige, Exposé, Schriftverkehr und Aussagen
AnhörungGelegenheit zur Stellungnahme für die betroffene Person
AbschlussEinstellung, weitere Prüfung, Verwarnung oder Bußgeldbescheid

Sie haben als Hinweisgeber keinen Anspruch darauf, dass die Behörde ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Auch eine Mitteilung über den Ausgang ist wegen Verfahrens- und Datenschutzregeln nicht selbstverständlich.

Erhält die verantwortliche Person einen Bußgeldbescheid, kann sie innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch einlegen. Die Frist beginnt nicht schon mit dem Datum, das oben auf dem Bescheid steht.

Eine Ratenzahlung kann beantragt werden. Sie ist aber kein automatischer Anspruch.

Welche Fehler schwächen eine Meldung?

Der häufigste Fehler ist ein falscher Vorwurf.

Diese sechs Aussagen sollten Sie vermeiden:

  • „Jedes Gebäude muss jederzeit einen Energieausweis haben.“
  • „Ein Mieter darf den Ausweis immer verlangen.“
  • „Das Haus ist von 1970, es braucht gar keinen Ausweis.“
  • „Die Behörde muss meinen Hinweis verfolgen.“
  • „Die Meldung bleibt garantiert anonym.“
  • „Der Eigentümer bekommt automatisch 10.000 EUR Bußgeld.“

Keine dieser Aussagen trifft pauschal zu.

Ein falscher Satz kostet Glaubwürdigkeit. Und zwar auch für die richtigen Sätze in derselben Meldung.

Auch Mietminderung ist keine automatische Folge eines fehlenden Energieausweises. Wer mietrechtliche Ansprüche prüfen möchte, wendet sich an einen Mieterverein oder einen im Mietrecht tätigen Rechtsanwalt.

Wer kann für den Verstoß verantwortlich sein und welches Bußgeld droht?

Verantwortlich ist nicht automatisch der Eigentümer. Je nach Pflicht können Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Makler betroffen sein. Fehlt ein erforderlicher Ausweis oder ist er falsch, sind nach § 108 GModG bis zu 10.000 EUR möglich. Für die bloße Nichtvorlage oder Nichtübergabe gilt ein eigener, nur halb so hoher Rahmen.

§ 108 GModG unterscheidet verschiedene Verstöße und Bußgeldrahmen.

Möglicher VerstoßGesetzlicher Höchstrahmen 2026
Erforderlichen Energieausweis nicht sicherstellen oder falsch ausstellenbis zu 10.000 EUR
Pflichtangaben in einer kommerziellen Immobilienanzeige nicht richtig veröffentlichenbis zu 10.000 EUR
Energieausweis bei der Besichtigung nicht vorlegeneigener Tatbestand, halb so hoher Rahmen
Energieausweis nach Vertragsabschluss nicht übergebeneigener Tatbestand, halb so hoher Rahmen
Schwere Verstöße gegen andere energetische Gebäudeanforderungenin bestimmten Fällen bis zu 50.000 EUR

Diese Beträge sind Obergrenzen, keine Preisliste.

Das konkrete Bußgeld hängt vom Tatbestand, vom Verschulden, vom Einzelfall und von der Beweislage ab. Pauschale Praxisbeträge beim ersten Verstoß sind ohne einen aktuellen behördlichen Bußgeldkatalog nicht belastbar.

Makler können eigene Pflichten verletzen.

Der Bundesgerichtshof hat am 5. Oktober 2017 klargestellt, dass Makler für fehlende Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen wettbewerbsrechtlich selbst verantwortlich sind. Deshalb genügt es nicht, alles auf den Eigentümer zu schieben.

In der Praxis ist für Makler das Bußgeld oft nicht das größte Risiko. Häufiger ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben.

Was ist besser als die sofortige Meldung?

Manchmal reicht eine klare Nachfrage.

„Bitte senden Sie mir den gültigen Energieausweis vor der Besichtigung“ ist konkret. „Sie verstoßen gegen das Gesetz“ verhärtet die Situation, bevor Sie die Fakten kennen.

Bei einem Inserat aus Schwachhausen kann schlicht ein Pflichtfeld falsch übertragen worden sein. Bei einem Hausverkauf in Huchting kann der Ausweis tatsächlich fehlen. Von außen sehen beide Fälle gleich aus.

Geben Sie der verantwortlichen Person eine kurze Gelegenheit zur Klärung, wenn keine Eile oder Wiederholungsgefahr besteht.

Bleibt die Antwort aus, haben Sie bereits wertvollen Schriftverkehr für die Behörde.

Weitere Einzelheiten finden Sie in meinen Ratgebern dazu, wer beim Energieausweis haftet und wer das Vorliegen eines Energieausweises kontrolliert.

Was kostet es den Eigentümer, den Ausweis nachzuholen?

Hier kippt die Rechnung.

Das Bußgeld ist eine Obergrenze mit ungewissem Ausgang. Der Ausweis ist ein Festpreis mit klarem Ende.

GebäudeAusweisartFestpreis
EinfamilienhausBedarfsausweis299 EUR
MehrfamilienhausBedarfsausweis399 EUR
NichtwohngebäudeBedarfsausweis899 EUR

Für Wohngebäude stelle ich ausschließlich Bedarfsausweise aus. Sie bewerten das Gebäude selbst, nicht das Heizverhalten der letzten Bewohner.

Sie brauchen dafür keinen Termin im Haus. Die Angaben klären wir am Telefon oder Sie schicken Fotos, etwa vom Typenschild der Heizung oder von alten Rechnungen. Fehlen Baujahr oder Pläne, hilft die Bauaktenstelle der Bremer Bauordnung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.

Wer sein Haus verkaufen will, findet alle weiteren Pflichten im Ratgeber Energieausweis beim Hausverkauf.

Was ändert sich beim fehlenden Energieausweis am 1. Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die zweite Stufe der GModG-Novelle. Neue Energieausweise werden digital und maschinenlesbar, Vertragsverlängerungen werden zum Vorlageanlass, Makler stehen ausdrücklich in der Pflicht und die Denkmal-Ausnahme entfällt. Ein gültiger Ausweis aus 2026 bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Laufzeit gültig.

Die GModG-Novelle wurde am 28. Juli 2026 als BGBl. 2026 I Nr. 226 verkündet.

Die Umbenennung des früheren Gebäudeenergiegesetzes trat am 29. Juli 2026 in Kraft. Das neue Energieausweisrecht folgt erst am 1. Januar 2027.

Beide Daten dürfen nicht vermischt werden.

ThemaBis 31. Dezember 2026Ab 1. Januar 2027
FormPapier oder digitale Übermittlung möglichDigital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen
VertragsverlängerungNicht ausdrücklich als eigener Anlass genanntAusdrücklicher Vorlage- und Übergabeanlass bei Miete, Pacht und Leasing
MaklerEigene Pflichten vor allem bei ImmobilienanzeigenAusdrücklich in die Vorlage- und Übergabepflichten einbezogen
BaudenkmalEnergieausweis-Ausnahme gilt nochDenkmal-Ausnahme entfällt
Kleines GebäudeAusnahme bei höchstens 50 m² NutzflächeAusnahme nur noch bei weniger als 50 m² Nutzfläche
Bestehendes Wohngebäude1977er-Regel kann einen Bedarfsausweis erzwingenWahlfreiheit, Verbrauchsausweis nur für ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Gebäude
NichtwohngebäudeBedarfs- oder Verbrauchsausweis kann zulässig seinBei neuem Ausweis nur noch Bedarfsausweis
KlassenWohngebäude A+ bis H, Nichtwohngebäude ohne KlasseWohngebäude weiter A+ bis H, Nichtwohngebäude neu A bis G
Alter AusweisBis zu zehn Jahre gültigBleibt bis zum Ablauf gültig, keine pauschale Austauschpflicht

Ein Beispiel aus der Überseestadt macht den Stichtag greifbar.

Angenommen, ein Gewerbemietvertrag wird im Dezember 2026 verlängert. Dann ist die Verlängerung noch kein ausdrücklicher Vorlageanlass. Wird derselbe Vertrag im März 2027 verlängert, muss ein erforderlicher Ausweis vorgelegt und übergeben werden.

Gleiches Gebäude. Anderes Datum. Andere Pflicht.

Für eine Meldung im Dezember 2026 gilt deshalb die Rechtslage des konkreten Vorgangs.

Sie können die ab Januar geltende Denkmalregel nicht rückwirkend anwenden. Ebenso löst der Jahreswechsel keine Pflicht aus, einen gültigen 2026er-Ausweis neu erstellen zu lassen.

Welche Angaben müssen ab 2027 in der Immobilienanzeige stehen?

Ab 2027 werden die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen erweitert. Maßgeblich ist, wann der Ausweis ausgestellt wurde.

Pflichtangabe in der AnzeigeAusweis bis 31. Dezember 2026 ausgestelltAusweis ab 1. Januar 2027 ausgestellt
AusweisartJaJa
AusstellungsdatumNicht vorgeschriebenJa
EnergiewertEndenergiebedarf oder EndenergieverbrauchPrimärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch
EffizienzklasseJa, bei WohngebäudenJa
BaujahrJa, bei WohngebäudenJa
Wesentliche EnergieträgerJaJa

Für ältere, weiterhin gültige Ausweise regelt § 112 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, dass die bisherigen Angaben genügen. Eine Anzeige darf deshalb nicht allein darauf gestützt werden, dass ein alter Ausweis anders aussieht als das neue Muster oder einen Endenergiewert statt eines Primärenergiewerts nennt.

Wer den Überblick über die ganze Novelle sucht, findet ihn im Ratgeber GModG beschlossen: Was sich beim Energieausweis ändert.

Amtliche Grundlagen

Die maßgeblichen Regeln stehen insbesondere in:

  • § 79 GModG zur Form, Gültigkeit und zu Ausnahmen
  • § 80 GModG zu Ausstellung, Vorlage und Übergabe
  • § 87 GModG zu Immobilienanzeigen
  • § 108 GModG zu Ordnungswidrigkeiten
  • § 112 GModG zu Übergangsregeln für ältere Ausweise
  • BGBl. 2026 I Nr. 226 zur Novelle und zum Inkrafttreten am 1. Januar 2027

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Diese Frist ergibt sich aus § 79 Abs. 3 GModG.

Welche Fragen stellen Hinweisgeber und Eigentümer am häufigsten?

Prüfen Sie zuerst, ob ein gesetzlicher Anlass und belastbare Belege vorliegen. Fragen Sie bei einem Missverständnis sachlich nach. Melden Sie einen fortbestehenden, dokumentierten Verdacht an die zuständige Bremer Stelle. Als Eigentümer lösen Sie das Problem am schnellsten, indem Sie den erforderlichen Bedarfsausweis erstellen lassen.

Wo kann ich in Bremen einen fehlenden Energieausweis melden?

Zuständig für den fachlichen Vollzug des GModG ist in der Stadt Bremen das Umweltressort, also die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Allgemeine Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten nimmt auch die Bußgeldstelle über das Bremer Serviceportal entgegen. Nennen Sie Adresse der Immobilie, Anlass, Datum und Belege, damit die Stelle prüfen oder richtig weiterleiten kann.

Muss der Energieausweis bei der Besichtigung vorliegen?

Ja, wenn für Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ein Energieausweis erforderlich ist. Nach § 80 GModG ist er spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsabschluss zu übergeben. Ein Hinweis auf das Büro reicht nicht. Ein allgemeines, jederzeitiges Einsichtsrecht für bestehende Mieter folgt aus dieser Vorschrift jedoch nicht.

Wer haftet: Eigentümer, Vermieter, Verkäufer oder Makler?

Das hängt von der verletzten Pflicht ab. Verantwortlich können Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Makler sein. Makler haften nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2017 wettbewerbsrechtlich selbst für fehlende Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen. Die Behörde prüft deshalb den konkreten Vorgang und nicht nur, wem das Gebäude gehört.

Wie hoch ist das Bußgeld für einen fehlenden Energieausweis?

Fehlt ein erforderlicher Ausweis oder ist er falsch, erlaubt § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 EUR. Dasselbe gilt für fehlende Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen. Wer den Ausweis bei der Besichtigung nicht vorlegt oder nach dem Vertrag nicht übergibt, fällt unter einen eigenen, nur halb so hohen Bußgeldrahmen. Das sind Obergrenzen, die Behörde entscheidet im Einzelfall.

Was ändert sich für Meldungen ab dem 1. Januar 2027?

Ab 2027 wird die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags zum Vorlageanlass, die Denkmal-Ausnahme entfällt und neue Ausweise werden digital und maschinenlesbar ausgestellt. Nichtwohngebäude erhalten Klassen A bis G, Wohngebäude behalten A+ bis H. Ein gültiger Ausweis aus 2026 bleibt zehn Jahre wirksam und muss nicht ersetzt werden.

Fazit: Erst prüfen, dann präzise handeln

Ein fehlender Energieausweis ist kein Fall für Empörung, sondern für Belege. Die beste Meldung nennt Anlass, Adresse, Datum und Beweis und überlässt die Bewertung der Behörde.

Sie besitzen das Haus selbst? Dann muss das Problem nicht bis zur nächsten Besichtigung liegen bleiben. Jetzt den Festpreis für den Bedarfsausweis Ihres Wohngebäudes berechnen.

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
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Kundenstimmen

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5,0 von 5 aus 105 echten Kunden-E-Mails

„Vielen Dank für die superschnelle Bearbeitung, die Ausstellung des Energieausweises und die freundliche Ansprache. Sehr gerne empfehle ich Sie weiter!“

Sabine Fahrenholz

„Es war sehr gut, mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Ich hatte mir große Aufwände an Datenbeschaffung vorgestellt, die haben sich relativiert. Gerne gebe ich Empfehlungen weiter.“

Heinz-Günter Meyer

„Vielen Dank für den Bedarfsausweis der auch recht gut ausgefallen ist. Mir hat die Zusammenarbeit gut gefallen und ich werde ab jetzt alle Energieausweise über Sie anfertigen lassen.“

Malte van Mark van Mark Immobilien
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