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Fehlender Energieausweis: Wo & wie kann ich Anzeige erstatten?

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Wo kann ich einen fehlenden Energieausweis anzeigen? Die direkte Antwort: Bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt oder untere Bauaufsichtsbehörde) Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Die Anzeige ist kostenlos, kann anonym erfolgen und führt in der Regel zu einem Bußgeldverfahren gegen den Eigentümer.

In dieser kompletten Anleitung erfahren Sie, wer Anzeige erstatten darf, wie das Verfahren abläuft und was danach geschieht – mit praktischen Tipps und Behördenkontakten für Bremen und Umgebung.

Kurzversion: Jeder Bürger kann einen fehlenden Energieausweis beim Ordnungsamt anzeigen. Die Anzeige ist kostenlos, anonym möglich und kann online, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Eigentümer riskiert Bußgelder bis 10.000 EUR.

Wer darf Anzeige erstatten?

Grundsätzlich kann jeder Bürger Anzeige erstatten, der einen Verdacht auf einen fehlenden Energieausweis hat. Das Gesetz (§ 107 GEG) schreibt keine besonderen Voraussetzungen vor. Besonders häufig zeigen folgende Personengruppen an:

Mieter

Mieter haben ein besonderes Interesse am Energieausweis, da sie die laufenden Energiekosten tragen. Sie können Anzeige erstatten, wenn der Vermieter den Energieausweis bei Vertragsabschluss nicht vorgelegt hat oder bei einer Besichtigung keinen Ausweis zeigte. Nach § 80 Abs. 5 GEG haben Mieter ein Recht auf Einsicht in den Energieausweis. Bei Verweigerung können sie Anzeige erstatten.

Käufer und Interessenten

Enttäuschte Käufer oder Interessenten sind eine häufige Quelle für Anzeigen – besonders nach Besichtigungen ohne Energieausweis oder bei gescheiterten Verkaufsverhandlungen.

Wettbewerber und Immobilienmakler

In der Immobilienbranche werden Anzeigen oft als Wettbewerbsinstrument genutzt. Makler zeigen sich gegenseitig an, Wettbewerbsverbände prüfen systematisch Immobilienportale und Rechtsanwälte verschicken oft zuerst Abmahnungen.

Jeder Bürger

Die Anzeige ist nicht auf Betroffene beschränkt. Nachbarn, Umweltverbände oder engagierte Bürger können ebenfalls Anzeige erstatten. Die Behörde muss jedem Hinweis nachgehen.

Wichtig: Die Anzeige kann anonym erfolgen. Die Behörde ist zur Verschwiegenheit über den Hinweisgeber verpflichtet (§ 31 OWiG).

Wo muss ich Anzeige erstatten?

Die zuständige Behörde für Energieausweis-Verstöße ist das kommunale Ordnungsamt (in manchen Regionen auch die untere Bauaufsichtsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Immobilie.

Ordnungsamt – die zuständige Behörde

RegionZuständige BehördeKontakt
Bremen (Stadtgebiet)Ordnungsamt Bremenordnungsamt@bremen.de
Bremen-MitteOrdnungsamt Bremen-MitteBahnhofsplatz 29, 28195 Bremen
Bremen-NordOrdnungsamt Bremen-NordSchulstraße 10, 28755 Bremen
Bremen-OstOrdnungsamt Bremen-OstHellander Straße 21, 28327 Bremen
BremerhavenOrdnungsamt BremerhavenStadtverwaltung, 27568 Bremerhaven
Landkreise (NDS)Jeweiliger LandkreisZ.B. Landkreis Verden, Diepholz

Untere Bauaufsichtsbehörde

In einigen Fällen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig: bei Neubauten ohne Energieausweis, bei Gewerbeimmobilien mit besonderen Anforderungen oder bei gravierenden Verstößen gegen Energieeinsparstandards.

Wie läuft das Verfahren ab? Schritt-für-Schritt

Die Anzeige eines fehlenden Energieausweises ist unkompliziert:

Schritt 1: Informationen sammeln

Notieren Sie: vollständige Adresse der Immobilie, Art des Verstoßes (Verkauf/Vermietung/Besichtigung), Datum, Beweise (Link zur Anzeige, Fotos) und Name des Eigentümers (falls bekannt).

Schritt 2: Anzeige erstellen

Eine wirksame Anzeige sollte enthalten:

An: Ordnungsamt [Stadt]
Betreff: Anzeige wegen fehlendem Energieausweis

ich zeige hiermit den Eigentümer der Immobilie 
[Musterstraße 123, 28195 Bremen] an.

Verstoß: [Verkauf/Vermietung] ohne Energieausweis
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Beweis: [Link zur Anzeige, Fotos]

Schritt 3: Anzeige einreichen

MethodeAnonym möglichDauer
Online-FormularJaSofort
E-MailJa (neue Adresse)Sofort
TelefonJaSofort
SchriftlichJa1-3 Tage

Schritt 4: Bestätigung erhalten

Die Behörde bestätigt den Eingang (falls Sie Kontaktdaten angegeben haben). Bei anonymen Anzeigen gibt es keine Rückmeldung.

Was passiert nach der Anzeige?

Nach Eingang der Anzeige leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein:

PhaseZeitrahmenAktion
Prüfung1-2 WochenSachverhalt prüfen, Ausnahmen prüfen
Ermittlung2-4 WochenAnhörung des Eigentümers
Bescheid4-8 WochenBußgeldbescheid oder Verwarnung

Der Eigentümer kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen oder Ratenzahlung beantragen.

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Konsequenzen für Eigentümer: Mit Bußgeldern rechnen

Die Konsequenzen eines fehlenden Energieausweises sind erheblich. Nach § 108 GEG drohen:

Bußgeldtabelle nach GEG 2024

VerstoßMax. BußgeldRechtsgrundlage
Energieausweis nicht vorgelegt (Besichtigung)10.000 EUR§ 108 Abs. 1 Nr. 24 GEG
Energieausweis nicht übergeben (nach Vertrag)10.000 EUR§ 108 Abs. 1 Nr. 25 GEG
Pflichtangaben in Anzeige fehlen10.000 EUR§ 108 Abs. 1 Nr. 27 GEG
Bewusst falscher Energieausweis10.000 EUR§ 108 Abs. 2 GEG

Bußgelder in der Praxis

In der Realität verhängen die Behörden:

  • Erstverstoß + sofortige Nachholung: 100-500 EUR Verwarnung
  • Erstverstoß ohne Nachholung: 500-2.000 EUR
  • Wiederholter Verstoß: 2.000-5.000 EUR

Wichtig: Je schneller der Eigentümer nach der Anzeige reagiert, desto geringer das Bußgeld.

Alternativen zur Anzeige

Nicht in jedem Fall ist eine sofortige Anzeige die beste Lösung:

Abmahnung

Ein Rechtsanwalt schreibt eine Abmahnung. Der Eigentümer hat meist 14 Tage zur Nachholung. Vorteil: Schnellere Lösung ohne Behörde.

Außergerichtliche Einigung

Besonders bei Mieter-Verhältnissen: Schriftliche Aufforderung an den Eigentümer, den Energieausweis nachzureichen.

Schlichtung durch Mieterverein

Der Mieterverein bietet für Mitglieder kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Anzeige.

Tipp für Mieter: Versuchen Sie zuerst den direkten Weg. Viele Vermieter reagieren auf eine freundliche Aufforderung.

Typische Szenarien in der Praxis

Besichtigung ohne Energieausweis

Bei Immobilienbesichtigungen muss der Energieausweis vorgelegt werden (§ 80 GEG). Wird er nicht gezeigt, kann der Interessent dies beim Ordnungsamt anzeigen. In der Regel wird der Eigentümer zur Stellungnahme aufgefordert.

Immobilienanzeige ohne Pflichtangaben

In Immobilienanzeigen müssen Pflichtangaben aus dem Energieausweis erscheinen (§ 87 GEG). Fehlen diese, können Wettbewerber oder Interessenten dies melden.

Vermietung ohne Energieausweis

Bei der Neuvermietung muss der Energieausweis dem Mieter ausgehändigt werden. Geschieht dies nicht, kann der Mieter beim Ordnungsamt Anzeige erstatten.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Anzeige

Wer kann einen fehlenden Energieausweis anzeigen?

Jeder Bürger – unabhängig davon, ob er selbst betroffen ist. Besonders häufig zeigen Mieter, Käufer, Makler und Mietervereine an.

Wo muss ich einen fehlenden Energieausweis anzeigen?

Beim Ordnungsamt der Stadt oder des Landkreises, in dem sich die Immobilie befindet. In Bremen: Ordnungsamt Bremen (ordnungsamt@bremen.de).

Was kostet die Anzeige eines fehlenden Energieausweises?

Die Anzeige ist kostenlos. Die Kosten trägt der Eigentümer durch das Bußgeldverfahren.

Was passiert nach der Anzeige?

Die Behörde prüft den Sachverhalt (1-2 Wochen), ermittelt ggf. (2-4 Wochen) und erlässt einen Bußgeldbescheid (4-8 Wochen).

Ist die Anzeige anonym möglich?

Ja, die Anzeige kann völlig anonym erfolgen. Die Behörde ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 31 OWiG).

Wie hoch ist das Bußgeld für den Eigentümer?

Bis zu 10.000 EUR (§ 108 Abs. 1 GEG). In der Praxis: Bei Erstverstößen mit Nachholung 100-500 EUR, ohne Nachholung 500-2.000 EUR.

Kann ich als Mieter eine Mietminderung geltend machen?

Ob ein fehlender Energieausweis einen Mietmangel darstellt, ist rechtlich umstritten. Lassen Sie sich im Einzelfall von einem Mieterverein oder Rechtsanwalt beraten.

Wie lange dauert das Verfahren nach einer Anzeige?

Typischerweise 4-8 Wochen bis zum Bußgeldbescheid.

Was sollte ich in die Anzeige schreiben?

Adresse der Immobilie, Art des Verstoßes, Datum, Beweise (Link, Fotos), Name des Eigentümers (falls bekannt).

Gibt es Alternativen zur Anzeige?

Ja: Abmahnung (durch Anwalt), schriftliche Aufforderung, Mietminderung, Schlichtung durch Mieterverein.

Erfahren Sie auch, wer beim Energieausweis haftet und wer den Energieausweis kontrolliert.

Alle Informationen zu Energieausweisen für Wohngebäude finden Sie auf meiner Übersichtsseite.

Fazit: Anzeige ist einfach – aber nicht immer nötig

Die Anzeige eines fehlenden Energieausweises ist einfach, kostenlos und kann anonym erfolgen. Bei der zuständigen Ordnungsbehörde können Sie Anzeige erstatten – online, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich. Der Eigentümer riskiert Bußgelder bis 10.000 EUR.

Das Wichtigste in Kürze:

FrageAntwort
Wo anzeigen?Ordnungsamt der Stadt/Landkreis
Wer kann anzeigen?Jeder Bürger (anonym möglich)
Was kostet die Anzeige?Kostenlos
Was passiert danach?Bußgeldverfahren gegen Eigentümer
Wie hoch ist das Bußgeld?100-10.000 EUR je nach Verstoß

Tipp: Versuchen Sie zuerst, den Eigentümer direkt zu kontaktieren. Eine Anzeige sollte das letzte Mittel sein – aber sie ist Ihr gutes Recht.

In meiner Beratungspraxis in Bremen erlebe ich häufig, dass Eigentümer schlicht nicht wissen, dass sie einen Energieausweis brauchen. Ein freundlicher Hinweis klärt oft mehr als eine Anzeige. Falls Sie selbst als Eigentümer betroffen sind: Durch meine Best-Case-Optimierung sorge ich dafür, dass Ihr Energieausweis das volle Potenzial Ihrer Immobilie zeigt – schnell erstellt und rechtssicher.

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Stephan Grosser – Ihr Experte für Energieausweise in Bremen und Umgebung, seit 2018

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