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899 EUR Festpreis · DIBt-registriert

Energieausweis Nichtwohngebäude: Was kostet er wirklich?

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude kostet bei energiepass® BREMEN 899 EUR Festpreis. Nichtwohngebäude sind nach § 3 GModG Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen. Nach vollständigen und plausiblen Angaben erhalten Sie den DIBt-registrierten Bedarfsausweis mit zulässiger Best-Case-Optimierung innerhalb von 24 Stunden digital; Daten senden Sie telefonisch oder per Foto.

Warum kostet der Energieausweis für Nichtwohngebäude mehr?

Sie möchten Ihr Büro, Ihre Praxis, Halle oder Gewerbeimmobilie verkaufen oder vermieten, ohne dass ein fehlender Ausweis den Ablauf bremst. Gleichzeitig sollen Preis, Aufwand und Rechtslage vor der Bestellung klar sein. Das darf nicht kompliziert sein. Der höhere Berechnungsaufwand entsteht durch Nutzungszonen, Gebäudehülle, Beleuchtung, Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) trägt diesen Namen seit dem 29. Juli 2026. Bis zum 31. Dezember 2026 gelten für Energieausweise noch die bisherigen Regeln. Bestehende Nichtwohngebäude können grundsätzlich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erhalten; ich stelle ausschließlich den aussagekräftigeren Bedarfsausweis aus. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei Neubau, bestimmten größeren Änderungen sowie Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung ohne gültigen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude eine energetische Bilanzierung erforderlich. Nach § 79 GModG bleiben rechtmäßig ausgestellte Ausweise zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Ein Ausweis aus dem Jahr 2026 muss deshalb 2027 weder ersetzt noch nachträglich klassifiziert werden. Neu ausgestellte Ausweise werden ab 2027 standardmäßig digital und maschinenlesbar bereitgestellt, auf Verlangen zusätzlich auf Papier. Nach § 85 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung enthalten sie zusätzliche Angaben zu Primärenergie, Endenergie, erneuerbaren Energien und Treibhausgasemissionen. Nichtwohngebäude erhalten erstmals eine Effizienzklasse von A bis G. Der Ausweis schafft Vergleichbarkeit, ersetzt aber keine vollständige Sanierungsplanung. Bei starkem Publikumsverkehr gilt bis Ende 2026 nach § 80 GModG die Aushangpflicht für behördlich genutzte Flächen von mehr als 250 m². Bei anderen Gebäuden mit mehr als 500 m² starkem Publikumsverkehr muss ein vorhandener Ausweis ausgehängt werden. Fehlende oder falsche Ausweise bei Verkauf oder Vermietung, unbefugte Ausstellung und fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen können nach § 108 GModG mit bis zu 10.000 EUR geahndet werden. Für die unterlassene Vorlage oder Übergabe sieht die Vorschrift einen Bußgeldrahmen bis 5.000 EUR vor.

Wie funktioniert ein hypothetischer Praxisfall aus der Überseestadt?

Eine Verwalterin betreut ein Gebäude mit Büro, Verkauf und Lager. Grundrisse, Nettogrundfläche und Fotos der Anlagentechnik reichen für die Vorprüfung. Ich ordne die drei Nutzungszonen zu, kläre offene Angaben telefonisch und berechne den Bedarfsausweis für 899 EUR Festpreis. Enthält das Objekt zusätzlich Wohnungen, prüfe ich die Einordnung nach der am Ausstellungsdatum geltenden GModG-Fassung, bevor Sie bestellen.

Was passiert, wenn Nutzungszonen fehlen?

Büro, Lager, Verkauf, Werkstatt oder Produktion haben unterschiedliche Nutzungsprofile. Eine unklare Zonierung verzögert die Berechnung und kann den Energiebedarf falsch abbilden. Eine einfache Skizze mit Raumbezeichnung und Fläche hilft oft mehr als eine unkommentierte Sammlung alter Pläne.

Was passiert bei undokumentierter Anlagentechnik?

Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung müssen nachvollziehbar beschrieben sein. Fotos der gesamten Anlage, lesbare Typenschilder und vorhandene Datenblätter erleichtern die Zuordnung. Fehlen einzelne Angaben, kläre ich zuerst telefonisch, welche belastbaren Ersatzwerte nach den Berechnungsregeln verwendet werden dürfen.

Welche Fläche darf nicht verwechselt werden?

Für die Berechnung eines Nichtwohngebäudes ist die Nettogrundfläche entscheidend. Verkaufsfläche, vermietete Fläche oder Wohnfläche sind nicht automatisch der richtige Rechenwert. Ich prüfe die Flächenbezeichnungen vor der Berechnung, damit nicht eine kaufmännische Mietflächenaufstellung ungeprüft zur energetischen Grundlage wird.

Ausschließlich für Nichtwohngebäude arbeitet auch unsere Schwestermarke: Energieausweis für Nichtwohngebäude in Bremen bei gewerbepass.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Festpreis?

Welche Pläne und Angaben aus der Bauakte helfen?

Benötigt werden nach Möglichkeit Grundrisse, Schnitte, Ansichten und vorhandene Baubeschreibungen. Praxis-Tipp aus meinem Alltag: Markieren Sie Umbauten, Anbauten und abweichende Raumnutzungen direkt im Plan. Fehlen Unterlagen, klären Sie frühzeitig, welche Kopien die Bremer Bauaktenstelle für Ihr Objekt bereitstellen kann.

Wie werden Nettogrundfläche und Nutzungszonen angegeben?

Teilen Sie mir die Nettogrundfläche sowie die Nutzung der einzelnen Bereiche mit, etwa Büro, Lager, Verkauf, Werkstatt oder Produktion. Hilfreich ist eine Raumliste mit Bezeichnung, Fläche und Nutzung. Jede energetisch unterschiedliche Zone wird anschließend nachvollziehbar zugeordnet und nach den maßgeblichen Nutzungsprofilen bilanziert.

Welche Angaben zur Gebäudehülle werden benötigt?

Baujahr, Außenwände, Dach, Boden, Fenster, Türen und bekannte Modernisierungen bilden die Grundlage der Bilanzierung. Nennen Sie möglichst das Jahr jeder Veränderung. Konkrete Angaben wie Fensterbaujahr, Verglasung oder Dämmstärke sind belastbarer als Schätzungen und ermöglichen eine rechtssichere Best-Case-Optimierung ohne geschönte Werte.

Wie dokumentieren Sie die Anlagentechnik richtig?

Praxis-Tipp aus meinem Alltag: Fotografieren Sie zuerst die gesamte Anlage und anschließend jedes Typenschild lesbar. Ergänzen Sie vorhandene Datenblätter zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Sie senden alles digital oder besprechen fehlende Angaben telefonisch. Verbrauchsabrechnungen werden für den angebotenen Bedarfsausweis nicht benötigt.

Wie erhalten Sie Ihren Energieausweis in drei Schritten?

1. Festpreisangebot berechnen

Beschreiben Sie Gebäudegröße, Nutzung, Anzahl der Zonen und Anlagentechnik im Energieausweis-Rechner. Sie sehen, welche Angaben benötigt werden, und erhalten Klarheit über den Festpreis von 899 EUR. Bei einem ungewöhnlichen Objekt prüfe ich vor der Bestellung, welcher Ausweis erforderlich ist.

2. Unterlagen digital übermitteln

Sie senden Baupläne, Flächenangaben, Bauteildaten und Fotos der Anlagentechnik oder teilen fehlende Angaben telefonisch mit. Ich prüfe alles auf Vollständigkeit und Plausibilität. Falls es zur Einordnung beiträgt, ist eine kostenlose Sichtprüfung von außen ohne Termin möglich.

3. Optimierten Ausweis in 24 Stunden erhalten

Ich berechne den Bedarfsausweis mit zulässiger Best-Case-Optimierung, ohne Werte zu schönen. Nach Eingang aller vollständigen und plausiblen Angaben erhalten Sie den registrierten Energieausweis innerhalb von 24 Stunden digital. Morgen kann der Ausweis in Ihrer Inbox liegen und Verkauf, Vermietung oder Vertragsabschluss kann weitergehen.

Wer begleitet Sie bei offenen Fragen?

Stephan Grosser ist Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren, seit 2018 erstellen wir Energieausweise. Jeder Energieausweis erhält eine Registriernummer und kann dem gesetzlichen Stichprobenkontrollsystem unterliegen. Fragen klären Sie direkt unter 0421 6689 4123 oder am Bahnhofsplatz 42, 28195 Bremen.

Was kostet Ihr Bedarfsausweis für das Nichtwohngebäude?

Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet 899 EUR Festpreis inklusive MwSt. Enthalten sind die kostenlose Vorprüfung vorhandener Unterlagen, die energetische Bilanzierung, die Plausibilitätsprüfung, zulässige Best-Case-Optimierung, Modernisierungsempfehlungen, DIBt-Registrierung und der digitale Energieausweis. Sie kennen den vollständigen Produktpreis vor der Bestellung.

Was zahlen Sie insgesamt?

Sie erhalten den Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude für 899 EUR Festpreis inklusive MwSt. Der feste Produktpreis gilt für den beschriebenen Leistungsumfang. Bei mehreren getrennt zu bewertenden Gebäuden oder Gebäudeteilen kläre ich vor der Bestellung, welcher konkrete Auftrag erforderlich ist.

Welche Leistungen sind enthalten?

Enthalten sind die Prüfung Ihrer Angaben, die Berechnung von Gebäudehülle und Anlagentechnik, die Zuordnung der Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registrierung und der Energieausweis als digitale Datei. Ab 2027 erfolgt die Ausstellung nach den dann geltenden digitalen und maschinenlesbaren Vorgaben.

Was klärt die kostenfreie Vorprüfung?

Mehrere Gebäude, zahlreiche Nutzungszonen, Sondernutzungen, gemischte Wohn- und Gewerbenutzung oder fehlende Pläne prüfe ich vor dem Auftrag anhand Ihrer vorhandenen Unterlagen. So wissen Sie vor der Bestellung, ob die Daten ausreichen und ob bis Ende 2026 ein oder mehrere getrennte Ausweise erforderlich sind (ab 2027 ein Ausweis mit Zonen).

Der Festpreis beträgt 899 EUR inklusive MwSt. und DIBt-Registrierung. Die gesetzlich vorgeschriebene DIBt-Registriernummer identifiziert den Ausweis und ermöglicht Stichprobenkontrollen; sie bestätigt weder die persönliche Ausstellungsberechtigung noch die inhaltliche Richtigkeit. Stephan Grosser ist Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Berechnen Sie jetzt Ihr Festpreisangebot oder rufen Sie 0421 6689 4123 an.

Welche Fragen klären Verwalter und Eigentümer vor der Bestellung?

  • Welcher Energieausweis gilt für ein Nichtwohngebäude 2026 und was ändert sich 2027?

    Bis zum 31. Dezember 2026 besteht bei bestehenden Nichtwohngebäuden grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ich biete ausschließlich Bedarfsausweise an. Ab dem 1. Januar 2027 erfordern Neubau, bestimmte Änderungen und neue Vorlageanlässe ohne gültigen Ausweis eine energetische Bilanzierung. Ein gültiger Alt-Ausweis bleibt zehn Jahre bestehen.

  • Ist der Verbrauchsausweis für Büro, Praxis oder Lagerhalle ab 2027 noch zulässig?

    Nein. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Verbrauchsausweis nach § 82 GModG nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Für einen neu auszustellenden Ausweis von Büros, Praxen, Hallen und anderen Nichtwohngebäuden ist der Bedarfsausweis maßgeblich. Gültige ältere Ausweise müssen nicht vorzeitig ersetzt werden.

  • Brauche ich bei der Verlängerung eines Gewerbemietvertrags einen neuen Energieausweis?

    Nicht automatisch. Die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags wird ab dem 1. Januar 2027 nach § 80 GModG zum Vorlageanlass. Ein noch gültiger Energieausweis reicht aus. Fehlt ein gültiger Ausweis, muss für das Nichtwohngebäude ein Bedarfsausweis erstellt, vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden.

  • Welche Unterlagen werden für den Bedarfsausweis benötigt?

    Ich benötige Bauakte oder Grundrisse, Nettogrundfläche, Nutzung und Zuordnung der Zonen, Angaben zur Gebäudehülle sowie Daten zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Fotos von Typenschildern beschleunigen die Prüfung. Verbrauchsabrechnungen sind für den angebotenen Bedarfsausweis keine erforderliche Grundlage.

  • Was gilt bei einem gemischt genutzten Gebäude mit Wohnungen und Gewerbe?

    Bei einem Mischgebäude muss zuerst geklärt werden, welche Nutzung überwiegt und welche Fassung des GModG am Ausstellungstag gilt. Bis Ende 2026 kann § 106 GModG eine getrennte Betrachtung verlangen. Ab 2027 ist ein Verbrauchsausweis nur noch für ausschließlich zu Wohnzwecken dienende Gebäude zulässig. Ich prüfe die Einordnung vor der Bestellung.

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