Muster & Aufbau

So sieht ein Energieausweis für Nichtwohngebäude aus

Komplexer als bei Wohngebäuden: Der Nichtwohngebäude-Ausweis erfasst Nutzungszonen, Beleuchtung, Kühlung und Lüftung separat.

Der Aufbau des Nichtwohngebäude-Ausweises

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude unterscheidet sich deutlich vom Wohngebäude-Ausweis. Er besteht aus 5 Seiten mit zusätzlichen Angaben zu Nutzungszonen, Beleuchtungsenergie und Kühlung. Das amtliche Muster ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. dem GEG festgelegt.

5 Seiten Dokument

Titelseite, Verbrauchswerte/Bedarfswerte, Modernisierungsempfehlungen, Erläuterungen und technische Daten.

Nutzungszonen-Konzept

Nichtwohngebäude werden in Zonen mit unterschiedlicher Nutzung unterteilt (Büro, Lager, Verkauf, etc.).

Beleuchtungsenergie extra

Anders als bei Wohngebäuden wird der Stromverbrauch für Beleuchtung separat erfasst und bewertet.

Kühlung und Lüftung

Klimaanlagen und mechanische Lüftung werden bei Nichtwohngebäuden standardmäßig einbezogen.

Alle von energiepass® BREMEN ausgestellten Nichtwohngebäude-Ausweise entsprechen dem aktuellen amtlichen Muster nach GEG.

Die 5 Seiten im Detail

Seite 1: Allgemeine Angaben

Gebäudeadresse, Baujahr, Gebäudetyp (z.B. Büro, Handel, Produktion), Nutzfläche, Aussteller-Daten und DIBt-Registrierungsnummer. Hier wird auch das Ausstellungsdatum und die 10-jährige Gültigkeit vermerkt.

Seite 2-3: Verbrauchs- oder Bedarfswerte

Zeigt die Energiekennwerte basierend auf tatsächlichem Verbrauch oder berechneten Bedarfswerten nach DIN V 18599. Getrennte Darstellung von Wärme, Strom und Primärenergie. Die Farbskala reicht von Grün (A+) bis Rot (H).

Seite 4: Modernisierungsempfehlungen

Konkrete Vorschläge zur energetischen Verbesserung: Dämmung, Fenster, Heizung, Beleuchtungsoptimierung (LED), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, effizientere Kühlung. Bei Nichtwohngebäuden oft mit hohem Einsparpotenzial.

Seite 5: Erläuterungen

Erklärt die Energiekennwerte, Skala und Berechnungsgrundlagen. Enthält Hinweise zur Vergleichbarkeit und rechtliche Informationen zur Verwendung des Ausweises.

Unterschiede zum Wohngebäude-Ausweis

Mehrere Nutzungszonen

Wohngebäude haben eine einheitliche Nutzung. Nichtwohngebäude werden in Zonen unterteilt: Büro, Besprechung, Lager, Verkauf, Produktion, Sanitär etc. Jede Zone hat eigene Kennwerte.

Beleuchtung als Faktor

Bei Wohngebäuden spielt Beleuchtung keine Rolle im Ausweis. Bei Nichtwohngebäuden macht Beleuchtung oft 20-40% des Energieverbrauchs aus und wird separat bewertet.

Kühlung und Lüftung

Büros, Handel und Produktion haben oft Klimaanlagen und mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Diese werden bei Nichtwohngebäuden standardmäßig und detailliert erfasst.

Andere Kennwerte und Bezugsfläche

Statt kWh/(m²·a) für Wohnfläche wird bei Nichtwohngebäuden die Nettogrundfläche (NGF) verwendet. Die Referenzwerte und Effizienzklassen sind anders skaliert.

So lesen Sie den Nichtwohngebäude-Ausweis

1

Primärenergiebedarf prüfen

Der wichtigste Kennwert: Zeigt den Gesamtenergiebedarf inklusive Vorkette (Förderung, Transport, Umwandlung). Je niedriger, desto besser. Position auf der Farbskala beachten.

2

Endenergie nach Energieträgern

Zeigt getrennt den Verbrauch für Strom und Wärme. Wichtig für die Abschätzung der laufenden Energiekosten.

3

CO2-Emissionen ablesen

Seit 2021 Pflicht: Die Treibhausgasemissionen in kg CO2/(m²·a) zeigen die Klimawirkung des Gebäudes.

4

Modernisierungsempfehlungen beachten

Seite 4 zeigt konkrete Maßnahmen. Bei Nichtwohngebäuden oft: LED-Umrüstung, Lüftungsoptimierung, Gebäudeautomation.

Häufige Fragen zum Nichtwohngebäude-Ausweis

  • Das amtliche Muster ist in der Anlage zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Alle von uns ausgestellten Ausweise entsprechen exakt diesem Muster und sind DIBt-registriert. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein anonymisiertes Beispiel-PDF.

  • Nichtwohngebäude haben unterschiedliche Nutzungszonen (Büro, Lager, Verkauf), mechanische Lüftung, Kühlung und hohen Beleuchtungsanteil. All diese Faktoren werden separat erfasst und berechnet. Die Berechnungsnorm DIN V 18599 ist entsprechend umfangreicher.

  • Jede Zone im Gebäude mit unterschiedlicher Nutzung wird separat bewertet. Ein Bürogebäude kann z.B. haben: Zone 1 Einzelbüros, Zone 2 Großraumbüro, Zone 3 Besprechung, Zone 4 Sanitär, Zone 5 Lager. Jede Zone hat andere Anforderungen an Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Lüftung.

  • Nur eingeschränkt. Der Verbrauchsausweis zeigt den realen Verbrauch (nutzungsabhängig), der Bedarfsausweis den berechneten Bedarf (standardisiert). Bei Nichtwohngebäuden können die Werte stärker abweichen als bei Wohngebäuden, da die Nutzung einen größeren Einfluss hat.

  • Der Ausweis für Nichtwohngebäude deckt alle Gewerbetypen ab - von Büros über Handel bis Produktion. Die Nutzungsart wird auf Seite 1 angegeben und beeinflusst die Bewertung. Es gibt kein separates Formular für einzelne Gebäudetypen.

Weitere Fachthemen zu Nichtwohngebäuden

Nutzen Sie die Pillar Page als Einstieg und vertiefen Sie einzelne Spezialfragen zu Kosten, Ausstellungsberechtigung, Aushangpflicht, Muster-Ausweisen und dem richtigen Vorgehen bei gewerblichen Energieausweisen.

Pillar Page

Energieausweise für Nichtwohngebäude

Die zentrale Übersichtsseite für Gewerbeimmobilien, Büros, Praxen, Lagerhallen und öffentliche Gebäude inklusive Kosten, Pflichten und Angebotsanfrage.

Fachseite

Energieausweis Nichtwohngebäude: Was kostet er wirklich?

Was kostet ein Energieausweis für Nichtwohngebäude? In Bremen 899 € Festpreis statt 1.000 bis 6.000 € im Markt. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an.

Fachseite

Energieausweis für Nichtwohngebäude online bestellen

Energieausweis fürs Nichtwohngebäude online bestellen: digitaler Prozess mit persönlicher Beratung, DIBt-registriert. Bestellen Sie jetzt, 899 € Festpreis.

Fachseite

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude?

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis beim Nichtwohngebäude: Unterschiede und Zulässigkeit. Finden Sie jetzt den richtigen Ausweis für Ihre Gewerbeimmobilie.

Fachseite

Aushangpflicht für Energieausweise bei Nichtwohngebäuden

Wann muss der Energieausweis im Nichtwohngebäude aushängen? § 80 GEG, öffentliche Gebäude, Bußgelder. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Gebäude betroffen ist.

Fachseite

Checkliste: Energieausweis für Nichtwohngebäude

Alle Unterlagen für den Energieausweis beim Nichtwohngebäude auf einen Blick. Laden Sie die Checkliste und fordern Sie Ihr Angebot an: 899 € Festpreis.

Fachseite

Wer darf Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen?

Strengere Anforderungen als beim Wohngebäude (§ 88 GEG): Qualifikationen und Voraussetzungen. Prüfen Sie jetzt Ihren Aussteller, bevor Sie beauftragen.

Fachseite

Energieausweis für Gewerbe

Energieausweis für Gewerbeimmobilien: Büro, Einzelhandel, Halle, Werkstatt, Praxis. 899 € Festpreis, in 24h. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an.

Fachseite

Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellen lassen

Energieausweis fürs Nichtwohngebäude erstellen lassen: Unterlagen, Ablauf, Dauer. 899 € Festpreis, in 24h. Starten Sie jetzt mit der kostenlosen Analyse.

Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude erstellen lassen

Wir erstellen rechtssichere Energieausweise für alle Gewerbeimmobilien. DIBt-registriert, GEG-konform, 24h Lieferung.

Kundenstimmen

Echte Kundenstimmen, direkt aus unseren Postfächern

5,0 von 5 aus 95 echten Kunden-E-Mails

„ich wollte mich einmal persönlich bei Ihnen zurückmelden und mich für die Erstellung des Energieausweises bedanken. Bis zum nächsten Auftrag!“

Lea Schmeyer FINGAS Immobilien

„Vielen Dank für die schnelle Zusendung des Energieausweises sowie den Hinweis bezüglich technischer Rückfragen.“

Angela Eisele

„Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung!“

Denise Freitag Rudi Gruppe
Energieausweis: morgen geliefert Jetzt bestellen