Checkliste: Energieausweis für Nichtwohngebäude
Sie möchten den Energieausweis ohne Rätselraten bestellen. Mit dieser Checkliste sammeln Sie Bauakte, Flächen, Nutzungszonen, Gebäudehülle und Anlagentechnik per Foto oder telefonisch. Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenlos vor und erstellen den Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer, Best-Case-Optimierung und 24-Stunden-Lieferung nach vollständigen Angaben für 899 € Festpreis.
Wie kommen Sie in drei Schritten zum Bedarfsausweis?
Die Checkliste Energieausweis Nichtwohngebäude zeigt Ihnen, welche Unterlagen für ein gewerblich genutztes Gebäude in Bremen nötig sind. Als Nichtwohngebäude gilt nach § 3 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) ein Gebäude, das nicht überwiegend Wohnzwecken dient. Für die Bilanzierung brauche ich belastbare Angaben zu Flächen, Nutzungszonen, Gebäudehülle und Anlagentechnik.
1. Vorhandene Unterlagen senden
Sie übermitteln Baupläne, Baubeschreibungen, technische Nachweise und gut lesbare Fotos über den Rechner. Daten zu Bauteilen und Anlagen können Sie zusätzlich telefonisch durchgeben. Fehlt etwas, müssen Sie nicht raten.
2. Kostenlose Vorprüfung erhalten
Ich prüfe, welche Angaben für die Bilanzierung belastbar sind, welche Unterlagen noch fehlen und welche zulässigen Annahmen nachvollziehbar dokumentiert werden können. Sie kennen den verbleibenden Aufwand, bevor Sie den Bedarfsausweis bestellen.
3. Bedarfsausweis morgen erhalten
Nach vollständigen Angaben bilanzieren wir das Gebäude, optimieren zulässige Eingaben im Best-Case und beantragen die Registriernummer beim DIBt. Innerhalb von 24 Stunden liegt der fertige Bedarfsausweis in Ihrer Inbox.
Drei häufige Stolpersteine sind eine nicht nach Zonen aufgeteilte Fläche, unlesbare Typenschilder und vermischte Nutzungsarten. Hypothetisches Praxisbeispiel: Bei einem Bremer Gebäude mit Büro, Lager und Werkstatt reicht eine einzige Flächensumme nicht. Eine farbige Zonenskizze mit Betriebszeiten verhindert Rückfragen. Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet 899 € Festpreis. Wenn Ihre Unterlagen bereitliegen, können Sie jetzt Ihr Angebot berechnen.
Ausschließlich für Nichtwohngebäude arbeitet auch unsere Schwestermarke: Energieausweis für Nichtwohngebäude in Bremen bei gewerbepass.
Welche Angaben zur Gebäudehülle verbessern die Berechnung?
Außenwände
Dokumentieren Sie Wandaufbau, Baustoffe, Dämmmaterial, Dämmstärke, Baujahr der Dämmung und bekannte U-Werte. Bei älteren Gewerbebauten in Hemelingen, den Häfen oder der Überseestadt helfen Baubeschreibungen und Rechnungen dabei, Massivbau, Stahlbeton, Mauerwerk oder nachträglich gedämmte Fassaden sicher einzuordnen.
Dach und oberer Abschluss
Benötigt werden Dachform, Schichten, Dämmung, Dämmstärke, Eindeckung sowie die Abgrenzung beheizter und unbeheizter Bereiche. Bei Flachdächern sind Sanierungsjahr und Aufbau besonders wichtig. Ein Foto der Dachfläche ersetzt den Schichtnachweis nicht, kann aber bei der Zuordnung helfen.
Fenster, Tore und Außentüren
Notieren Sie Rahmenmaterial, Verglasung, Baujahr, bekannte U-Werte, ungefähre Abmessungen und Himmelsrichtung. Bei Hallen gehören auch Sektionaltore, Lichtbänder und Oberlichter dazu. Rechnungen und Herstellerunterlagen sind belastbarer als Schätzungen und können ungünstige pauschale Ansätze vermeiden.
Boden, Kellerdecke und erdberührte Flächen
Beschreiben Sie Bodenaufbau, Gründung und Dämmung gegen Erdreich oder unbeheizte Räume. Kennzeichnen Sie beheizte Keller, Technikflächen, Tiefgaragen und unbeheizte Nebenbereiche getrennt. Entscheidend ist nicht nur die Fläche, sondern auch, woran das jeweilige Bauteil grenzt.
Welche Anlagentechnik muss für den Ausweis dokumentiert werden?
Heizung und Warmwasser
Benötigt werden Energieträger, Hersteller, Typ, Baujahr, Nennleistung, Wärmeverteilung, Speicher und Art der Warmwasserbereitung. Mein Praxis-Tipp: Fotografieren Sie jedes Typenschild einmal vollständig und einmal aus der Nähe. Fotografieren Sie anschließend auch die Anschlüsse und die gesamte Anlage, damit das Gerät eindeutig zugeordnet werden kann.
Lüftung und Klimatisierung
Dokumentieren Sie mechanische Lüftung, Wärmerückgewinnung, klimatisierte Zonen, Luftmengen, Kälteleistung, Kühlsystem und Betriebszeiten. Ordnen Sie jedes Gerät einer Nutzungszone zu. Bei mehreren Anlagen hilft ein einfacher Anlagenplan mit denselben Farbcodes wie in der Zonenskizze.
Beleuchtung und Steuerung
Benötigt werden Leuchtmittelart, installierte Leistung sowie Angaben zu Tageslichtregelung, Präsenzmeldern und automatischer Steuerung. Fotos typischer Räume helfen bei der Zuordnung. Unterschiedliche Beleuchtung in Büro, Verkaufsraum, Lager und Werkstatt muss getrennt erfasst werden.
Erneuerbare Energien und Fernwärme
Erfassen Sie Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe und Biomasseanlage jeweils mit Leistung, Baujahr und versorgtem Gebäudebereich. Bei Fernwärme sind Versorgungsvertrag, Übergabestation und verfügbare Angaben zum Energieträger relevant. Der erzeugte Photovoltaikstrom muss dem Gebäude nachvollziehbar zugeordnet werden können.
Was gilt 2026 und was ändert sich am 1. Januar 2027?
Das GModG gilt seit dem 29. Juli 2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist nach Artikel 9 Absatz 1 der im Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 226 verkündeten Novelle am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Das Energieausweisrecht ändert sich jedoch gestaffelt: Artikel 2 und damit die neuen Ausweisregeln gelten nach Artikel 9 Absatz 2 erst ab 1. Januar 2027.
Bis 31. Dezember 2026 besteht rechtlich noch eine Auswahl
Für bestehende Nichtwohngebäude lässt § 80 GModG in der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung grundsätzlich Bedarfs- oder Verbrauchsausweise zu. Ich erstelle für Nichtwohngebäude ausschließlich Bedarfsausweise. Ein anderweitig ausgestellter Verbrauchsausweis benötigt nach § 82 GModG in dieser Fassung zusammenhängende Verbrauchsdaten über 36 Monate und getrennte Kennwerte für Wärme und Strom.
Ab 1. Januar 2027 zählt für Nichtwohngebäude der Bedarf
Nach § 80 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Verlängerung eines solchen Vertrags grundsätzlich die energetische Bilanzierung maßgeblich, sofern kein gültiger Ausweis vorliegt. Neue Verbrauchsausweise sind nach § 82 GModG dann ausschließlich Gebäuden vorbehalten, die nur Wohnzwecken dienen.
Ab 2027 kommen digitale Ausweise und Klassen A bis G
Nach § 79 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung wird der Energieausweis digital und maschinenlesbar ausgestellt; Papier gibt es auf Verlangen zusätzlich. § 85 GModG erweitert die Angaben unter anderem zu Endenergie, Primärenergie, Treibhausgasemissionen und erneuerbaren Energien. Nichtwohngebäude erhalten nach § 86 und Anlage 10a erstmals Klassen von A bis G.
Für neue Berechnungen ändert sich die technische Grundlage
Bis Ende 2026 verweist das GModG für die Bilanzierung auf DIN V 18599:2018-09. Ab 1. Januar 2027 wird nach Artikel 2 der Novelle die DIN/TS 18599:2025-10 maßgeblich. Auch Referenzgebäude und Primärenergiefaktoren ändern sich. Deshalb müssen Flächen, Zonen, Anlagen und Energieträger sauber dokumentiert sein.
Gültige ältere Ausweise müssen nicht ersetzt werden
Nach § 79 Absatz 3 GModG bleiben bereits ausgestellte Energieausweise grundsätzlich zehn Jahre gültig. Ein 2026 ausgestellter Ausweis wird durch die Reform nicht automatisch unwirksam. Bei Immobilienanzeigen mit einem vorhandenen älteren Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude sind nach § 87 und § 112 GModG die für diesen Ausweis geltenden Angaben zu verwenden, darunter getrennte Wärme- und Stromkennwerte.
Welche grundlegenden Gebäudedaten brauchen Sie?
Baujahr, Bauantrag und Umbauten
Notieren Sie das ursprüngliche Baujahr sowie die Jahre wesentlicher Erweiterungen, Umnutzungen und energetischer Modernisierungen. Besonders hilfreich sind Bauantrag, Baugenehmigung, Baubeschreibung und frühere Wärmeschutznachweise. Jede belegte Verbesserung kann das Ergebnis genauer und günstiger darstellen.
Nettogrundfläche und Flächenbezug
Benötigt werden belastbare Flächenangaben, möglichst nach Geschossen und Nutzungszonen aufgeteilt. Die Nettogrundfläche nach DIN 277-1:2021-08 ist nicht mit Wohnfläche, Nutzungsfläche oder der energetischen Bezugsfläche gleichzusetzen. Ich prüfe deshalb, welche Flächendefinition für den Ausweis und das geltende Bilanzierungsverfahren maßgeblich ist.
Nutzung, Zonen und Betriebszeiten
Geben Sie Büro, Einzelhandel, Lager, Produktion, Hotel, Restaurant oder andere Nutzungen getrennt an. Ergänzen Sie typische Betriebszeiten, Belegungsdichte sowie beheizte, gekühlte und mechanisch belüftete Bereiche. Mein Praxis-Tipp: Markieren Sie jede Nutzung im Grundriss mit einer eigenen Farbe und verwenden Sie dieselben Farben für die zugehörige Technik.
Geschosse und Gebäudegeometrie
Benötigt werden Anzahl und Abmessungen der Geschosse, Raumhöhen, beheizte und unbeheizte Bereiche, Keller, Dachgeschoss, Grundrisse, Ansichten und Schnitte. PDF- oder CAD-Dateien erleichtern die Zuordnung. Fehlende Pläne können Eigentümer häufig über die zuständige Bauaktenstelle in Bremen beschaffen.
Preis und enthaltene Leistung
Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet 899 € Festpreis. Enthalten sind die kostenlose Vorprüfung vorhandener Unterlagen, die energetische Bilanzierung, die Best-Case-Optimierung belegbarer Eingaben, die DIBt-Registriernummer und die Bereitstellung innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Welche Fragen sollten Eigentümer und Verwalter vor der Bestellung klären?
Was passiert, wenn mir Unterlagen zum Gebäude fehlen?
Senden Sie zuerst alle vorhandenen Pläne, Nachweise und Fotos. Ich prüfe die Unterlagen kostenlos und nenne Ihnen konkret, was fehlt. Zulässige Annahmen müssen fachlich begründet und dokumentiert werden. Bei Bedarf ist eine kostenlose Sichtprüfung von außen möglich. Werte ohne nachvollziehbare Grundlage übernehme ich nicht.
Kann ich ab 1. Januar 2027 noch einen Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude bestellen?
Nein. § 82 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung erlaubt neue Verbrauchsausweise nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Für Büro, Geschäft, Lager, Hotel, Praxis und gemischt genutzte Gebäude erstelle ich deshalb einen Bedarfsausweis auf Grundlage der Gebäudehülle, Nutzung und Anlagentechnik.
Welche neuen Angaben enthält der Energieausweis ab 2027?
§ 85 GModG verlangt ab 1. Januar 2027 unter anderem Angaben zu Primärenergie, Endenergie, betriebsbedingten Treibhausgasemissionen, erneuerbaren Energien, Wärmeerzeugung, Lüftung und Kühlung. Nichtwohngebäude erhalten nach § 86 GModG außerdem eine Klasse von A bis G. Der digitale, maschinenlesbare Ausweis ist der Regelfall.
Was kostet der Bedarfsausweis und wann erhalte ich ihn?
Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet 899 € Festpreis. Sobald alle erforderlichen Angaben zu Flächen, Zonen, Gebäudehülle und Technik vollständig vorliegen, erhalten Sie das Dokument innerhalb von 24 Stunden. Vorher prüfe ich kostenlos, welche Daten noch fehlen. So wissen Sie vor der Bestellung, was zu tun ist.
Welche Aushangpflichten und Bußgelder gelten 2026?
Nach § 80 Absatz 6 und 7 GModG in der 2026 geltenden Fassung betrifft die Aushangpflicht Behördengebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr. Bei sonstigen Gebäuden gilt sie über 500 m² nur, wenn bereits ein Ausweis vorliegt. Verstöße können nach § 108 GModG mit bis zu 10.000 € geahndet werden.
Beweist die DIBt-Registriernummer die fachliche Berechtigung?
Nein. Das DIBt vergibt nach § 98 GModG für jeden Energieausweis eine Registriernummer und ermöglicht damit die Stichprobenkontrolle. Die fachliche Ausstellungsberechtigung richtet sich getrennt danach nach § 88 GModG. Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren, und wir trennen beide Nachweise klar.
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