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Qualifikation und Berechtigung

Wer darf Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen?

Sie bekommen einen fachgerecht berechneten Bedarfsausweis mit eigener DIBt-Registriernummer zum Festpreis von 899 EUR. Bei vollständigen Angaben liegt das digitale Dokument innerhalb von 24 Stunden in Ihrer Inbox.

Wer darf Ihren Energieausweis für das Nichtwohngebäude ausstellen?

Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen darf nur, wer für diesen Gebäudetyp nach § 88 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) qualifiziert ist. Ein Nichtwohngebäude ist nach § 3 GModG ein Gebäude, das nicht überwiegend Wohnzwecken dient. Die DIBt-Registriernummer gehört zum einzelnen Ausweis und beweist nicht die Qualifikation.

Sie erhalten Klarheit über die geltende Rechtslage

Seit dem 29. Juli 2026 trägt das Stammgesetz den Namen GModG. Die neuen Regeln für Energieausweise aus Artikel 2 der Novelle vom 23. Juli 2026 gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2027. Für einen im Jahr 2026 ausgestellten Energieausweis sind deshalb die bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Ausstellungsregeln maßgeblich.

Sie verlassen sich auf eine passende Qualifikation

Eine Berufsbezeichnung, Kammermitgliedschaft oder Registriernummer genügt allein nicht. Entscheidend ist die gesetzliche Berechtigungsgrundlage für das konkrete Nichtwohngebäude. Ich prüfe deshalb, ob Abschluss, Fachkunde und Gebäudetyp zusammenpassen, bevor die Berechnung beginnt.

Ihr Gebäude wird nach seiner echten Nutzung berechnet

Ein Büro am Bahnhofsplatz braucht andere Nutzungszonen als eine Halle im Güterverkehrszentrum, ein Laden in der Bremer Innenstadt oder eine Werkstatt in Hemelingen. Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Heizung und Nutzungszeiten fließen getrennt in die Bilanz ein. Diese Komplexität verlangt nachweisbare Fachkunde.

Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Die DIBt-Registrierung bezieht sich auf den einzelnen Ausweis und ist von der persönlichen Ausstellungsberechtigung zu trennen. Für komplexe Objekte bindet energiepass® BREMEN einen für das Nichtwohngebäude passend qualifizierten Partner-Aussteller ein. Vorhandene Unterlagen prüfe ich kostenlos. Fehlende Daten klären wir telefonisch oder per Foto. Mein Geschäftssitz ist Bahnhofsplatz 42, 28195 Bremen. Für bundesweite Objekte steht zusätzlich die Schwester-Marke gewerbepass.de zur Verfügung.

Ausschließlich für Nichtwohngebäude arbeitet auch unsere Schwestermarke: Energieausweis für Nichtwohngebäude in Bremen bei gewerbepass.

Welche Qualifikation verlangt § 88 GModG?

§ 88 GModG verlangt eine gesetzlich anerkannte Grundqualifikation und die passende Fachkunde für den jeweiligen Gebäudetyp. Für Sie zählt nicht, wie überzeugend ein Titel klingt. Sie brauchen einen Aussteller, der die Berechtigung für Nichtwohngebäude tatsächlich nachweisen kann und die anspruchsvolle Zonierung sowie Anlagentechnik beherrscht.

Welche Hochschulabschlüsse können zur Berechtigung führen?

§ 88 GModG nennt unter anderem Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik und weitere technische oder naturwissenschaftliche Fachrichtungen mit einem Ausbildungsschwerpunkt in diesen Gebieten. Zusätzlich ist je nach Qualifikationsweg ein einschlägiger Studienschwerpunkt, mindestens zweijährige wesentliche Berufserfahrung, eine Fortbildung nach Anlage 11 oder eine öffentliche Bestellung erforderlich. Abschluss und Zusatzqualifikation müssen gemeinsam geprüft werden.

Welche Rolle spielen Bauvorlageberechtigung und Landesrecht?

Bauvorlageberechtigte können zu den ausstellungsberechtigten Personengruppen gehören. Ab dem 1. Januar 2027 berücksichtigt § 88 GModG außerdem Personen, die nach Landesrecht zur Ausstellung oder Unterzeichnung von Erfüllungserklärungen berechtigt sind. Das ist keine pauschale Freigabe: Maßgeblich bleiben der konkrete Auftrag, der Gebäudetyp und die jeweils einschlägige gesetzliche Grundlage.

Dürfen Techniker und Handwerksmeister jeden Gewerbeausweis erstellen?

Nein. Die in § 88 Absatz 2 GModG geregelten zusätzlichen Wege für staatlich anerkannte Techniker und bestimmte Handwerksmeister betreffen bestehende Wohngebäude. Daraus folgt nicht automatisch eine Berechtigung für Büro, Laden, Halle oder Werkstatt. Für ein Nichtwohngebäude muss eine eigenständige und passende Berechtigungsgrundlage nachgewiesen werden.

Wann sind 80 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben?

Die oft genannte Zahl ist weder bedeutungslos noch eine Voraussetzung für jeden Aussteller. Wer die Berechtigung über den einschlägigen Fortbildungsweg nach Anlage 11 GModG erlangt, muss den dort vorgesehenen Mindestumfang von 80 Unterrichtseinheiten erfüllen. Wer bereits eine andere gesetzliche Qualifikationsgrundlage besitzt, benötigt diese Fortbildung nicht automatisch zusätzlich.

Wie vermeiden Sie einen ungeeigneten oder beanstandeten Ausweis?

Stolperstein 1: Berechtigung und DIBt-Registrierung verwechseln

Die Ausstellungsberechtigung folgt aus § 88 GModG. Die Registriernummer wird nach § 98 GModG für jeden einzelnen Energieausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragt und ermöglicht die Stichprobenkontrolle nach § 99 GModG. Sie bestätigt weder einen Berufsabschluss noch die persönliche Qualifikation. Lassen Sie sich deshalb beides getrennt erklären.

Stolperstein 2: Die Rechtslage von 2026 und 2027 vermischen

Bis zum 31. Dezember 2026 kann bei einem bestehenden Nichtwohngebäude rechtlich grundsätzlich noch ein Verbrauchsausweis zulässig sein. energiepass® BREMEN bietet für Nichtwohngebäude ausschließlich den aussagekräftigeren Bedarfsausweis an. Wird ab dem 1. Januar 2027 bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung ein neuer Ausweis benötigt, verlangt § 80 GModG die Bilanzierung nach § 81 GModG. Bereits ordnungsgemäß ausgestellte Ausweise bleiben grundsätzlich zehn Jahre gültig.

Stolperstein 3: Nutzungszonen oder Aushangpflicht übersehen

Fehlende Nutzungszonen können die Berechnung verfälschen. Zusätzlich gilt bis zum 31. Dezember 2026 nach § 80 Absatz 6 und 7 GModG: Behörden müssen in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 250 m² Nutzfläche einen Energieausweis aushängen. Bei sonstigen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 500 m² besteht die Aushangpflicht nur, wenn bereits ein Ausweis vorliegt.

Was zeigt ein hypothetischer Bremer Praxisfall?

Ein Verwalter sendet den Grundriss einer vermeintlich einheitlichen Halle. Im Telefonat zeigt sich: Ein Teil dient als beheiztes Büro, ein weiterer als gekühlter Verkaufsraum und der Rest als Lager. Diese Bereiche benötigen unterschiedliche Nutzungszonen. Mein Praxis-Tipp: Markieren Sie auf dem Plan die Nutzung und Technik jedes Bereichs. So vermeiden Sie Rückfragen und eine falsche energetische Einordnung.

Wie erhalten Sie in drei Schritten den richtigen Bedarfsausweis?

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1. Sie lassen Ihre Unterlagen kostenlos vorprüfen

Für die Vorprüfung helfen Bauakte oder Pläne, Nettogrundfläche, Baujahr, Bauteilaufbauten, Fensterangaben, Anlagentechnik und bekannte Nutzungszonen. Verbrauchsabrechnungen werden für unseren Bedarfsausweis nicht benötigt. Mein Praxis-Tipp aus Bremer Bestandsobjekten: Alte Unterlagen aus der Bauakte erklären Anbauten, Flächen und frühere Nutzungsänderungen oft besser als eine grobe Schätzung.

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2. Sie ergänzen fehlende Daten telefonisch oder per Foto

Ich gehe offene Punkte direkt mit Ihnen durch. Sie übermitteln fehlende Angaben telefonisch oder per Foto. Ein Termin im Gebäude ist dafür nicht nötig. Ist die äußere Gebäudeform unklar, kann eine kostenlose Sichtprüfung von außen ohne Termin helfen. Mein zweiter Praxis-Tipp: Fotografieren Sie Typenschilder von Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Kühlung vollständig und lesbar.

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3. Sie erhalten den registrierten Ausweis digital

Der passend qualifizierte Aussteller bilanziert Gebäudehülle, Nettogrundfläche, Zonen und Anlagentechnik nach dem geltenden Verfahren. Belegbare Eingaben werden im rechtlich zulässigen Rahmen für das bestmögliche Ergebnis geprüft. Der fertige Ausweis erhält seine eigene DIBt-Registriernummer. Bei vollständigen Angaben liegt er innerhalb von 24 Stunden digital in Ihrer Inbox. Der Festpreis für ein Nichtwohngebäude beträgt 899 EUR.

Welche Fragen stellen Eigentümer und Verwalter zur Berechtigung?

  • Welche Qualifikation muss ein Aussteller für ein Nichtwohngebäude nachweisen?

    Maßgeblich ist § 88 GModG in der für den Ausstellungszeitpunkt geltenden Fassung. Bei akademischen Berufsgruppen müssen Fachrichtung und zusätzliche Fachkunde zusammenpassen, etwa durch einen einschlägigen Studienschwerpunkt, mindestens zwei Jahre wesentliche Berufserfahrung, eine Fortbildung nach Anlage 11 oder eine öffentliche Bestellung. Die Berufsbezeichnung allein reicht nicht.

  • Brauche ich 2026 einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?

    Für bestehende Nichtwohngebäude lässt das bis zum 31. Dezember 2026 geltende Recht grundsätzlich noch beide Ausweisarten zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. energiepass® BREMEN erstellt dennoch ausschließlich Bedarfsausweise, weil sie Gebäudehülle, Nutzungszonen und Anlagentechnik unabhängig vom Verhalten einzelner Nutzer bilanzieren. Der Festpreis beträgt 899 EUR.

  • Was ändert sich für Büro, Laden und Halle am 1. Januar 2027?

    Wird ein neuer Ausweis benötigt, gibt es für Nichtwohngebäude nach §§ 80 und 81 GModG nur noch den Bedarfsausweis. Hinzu kommen die Klassen A bis G nach § 86 und Anlage 10a GModG. Der Ausweis wird grundsätzlich digital und maschinenlesbar erstellt, Papier gibt es auf Verlangen. Auch Vertragsverlängerungen können einen Vorlageanlass bilden.

  • Bleibt mein vor 2027 ausgestellter Verbrauchsausweis gültig?

    Ja. Ein ordnungsgemäß vor dem 1. Januar 2027 ausgestellter Energieausweis wird durch den Rechtswechsel nicht automatisch ungültig. Nach § 79 Absatz 3 GModG gilt er grundsätzlich zehn Jahre ab Ausstellung. Eine neue Klasse A bis G für Nichtwohngebäude wird nicht nachträglich ergänzt. Erst ein neu benötigter Ausweis folgt den neuen Regeln.

  • Beweist die DIBt-Registriernummer die Ausstellungsberechtigung?

    Nein. Das DIBt vergibt die Nummer für den einzelnen Energieausweis. Sie dient der Registrierung und Stichprobenkontrolle, ist aber kein Zertifikat über Berufsabschluss oder Fachkunde des Ausstellers. Prüfen Sie die Berechtigung nach § 88 GModG deshalb getrennt. Auch Kammermitgliedschaft und Berufshaftpflicht belegen die konkrete Berechtigung nicht automatisch.

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„Der aktuelle Entwurf sieht klasse aus, auch meine Kolleginnen und Kollegen sind begeistert.“

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„Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und Zusendung des Energieausweises.“

Horst Siemers Degen + Siemers

„Vielen Dank nochmals für die zügige Erstellung und die angenehme Zusammenarbeit.“

Elyes Ben Brahim Longhi Immo/Consult
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