Aushangpflicht für Energieausweise bei Nichtwohngebäuden
Sie möchten rechtssicher wissen, ob Ihr Gebäude betroffen ist? Ich prüfe Nutzung, Publikumsverkehr und Nutzfläche, erkläre Ihnen die Pflicht und erstelle den Bedarfsausweis für 899 EUR Festpreis. Nach vollständigen Angaben liegt er innerhalb von 24 Stunden in Ihrer Inbox.
Wann müssen Sie den Energieausweis aushängen?
Aushangpflicht Energieausweis Nichtwohngebäude betrifft Gebäude, die nach § 3 GModG nicht überwiegend Wohnzwecken dienen. Nach § 80 Abs. 6 und 7 GModG ist der Aushang bei starkem Publikumsverkehr und mehr als 250 m² Behördennutzung oder mehr als 500 m² sonstiger Nutzung vorgeschrieben; bei sonstiger Nutzung nur, wenn ein gültiger Ausweis vorliegt.
Behördennutzung mit mehr als 250 m²
Wird ein Nichtwohngebäude von einer Behörde genutzt, hat es starken Publikumsverkehr und umfasst es mehr als 250 m² Nutzfläche, muss ein Energieausweis oder der gesetzlich vorgesehene Auszug gut sichtbar aushängen. Bei genau 250 m² ist die Flächenschwelle noch nicht überschritten.
Sonstige Gebäude mit mehr als 500 m²
Bei sonstigen Nichtwohngebäuden greift die Aushangpflicht nur bei starkem Publikumsverkehr, mehr als 500 m² Nutzfläche und einem bereits vorhandenen gültigen Energieausweis. Der Aushang allein zwingt einen privaten Eigentümer deshalb nicht zur Ausstellung. Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing können die Ausstellung jedoch unabhängig davon auslösen.
Starker Publikumsverkehr ist unverzichtbar
Eine große Fläche allein genügt nicht. Typische Fälle sind Einkaufszentren, Hotels, Banken, Restaurants, Theater und Kinos mit regelmäßigem Besucherverkehr. Ein reines Büro in der Bremer Überseestadt, das nur Beschäftigte und einzelne angemeldete Gäste betreten, erfüllt dieses Merkmal normalerweise nicht.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) trägt seinen Namen seit dem 29. Juli 2026. Die Umbenennung gilt bereits. Die wesentlich geänderten Regeln für neue Energieausweise treten dagegen am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Flächenschwellen der Aushangpflicht bleiben bestehen. Eine behördliche Aufforderung ist für die Entstehung der Pflicht nicht erforderlich.
Ausschließlich für Nichtwohngebäude arbeitet auch unsere Schwestermarke: Energieausweis für Nichtwohngebäude in Bremen bei gewerbepass.
Was müssen Sie sichtbar aushängen?
Den Ausweis, eine lesbare Kopie oder den gesetzlichen Auszug
Zulässig sind der Energieausweis, eine gut lesbare Kopie oder der gesetzlich vorgesehene Auszug. Bis zum 31. Dezember 2026 richten sich Form und Inhalt nach § 80 Abs. 8 GModG und der Muster-Bekanntmachung 2024. Die Modernisierungsempfehlungen dürfen entfallen. Eine selbst zusammengestellte Farbskala ersetzt den vorgeschriebenen Auszug nicht.
Einen Platz, den Besucher ohne Nachfrage finden
Der Aushang gehört in den Eingangsbereich, das Foyer oder an den Empfang. Besucher müssen ihn ohne Hilfe wahrnehmen und lesen können. Ein Keller, Technikraum, Personalbereich oder abgeschlossenes Büro reicht nicht. Mein Praxistipp für Bremer Gewerbeobjekte: Prüfen Sie den Aushang einmal aus der Sicht eines Kunden, der das Gebäude zum ersten Mal betritt.
Eine gut lesbare Papierfassung
Das Gesetz schreibt kein DIN-A3-Format vor, verlangt aber einen gut sichtbaren Aushang. Ein Bildschirm ist weder nach der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung noch nach der ab dem 1. Januar 2027 geltenden Fassung ausdrücklich als gleichwertiger Ersatz geregelt. Nutzen Sie deshalb einen Papierauszug und eine digitale Darstellung höchstens zusätzlich.
Welche Gebäude sind in Bremen typischerweise betroffen?
Behörden, Ämter und öffentlich genutzte Mietflächen
Rathäuser, Finanzämter, Arbeitsagenturen, Bürgerämter, Gerichte und Polizeidienststellen kommen bei mehr als 250 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr infrage. Hypothetisches Beispiel: Ein Bremer Bürgeramt mit 320 m² und regelmäßigem Besucherverkehr muss den zulässigen Auszug gut sichtbar platzieren.
Einzelhandel, Gastronomie, Banken und Hotels
Kaufhäuser, Einkaufszentren, Supermärkte, Restaurants, Hotels und öffentlich zugängliche Bankfilialen können bei mehr als 500 m² betroffen sein. Zusätzlich müssen starker Publikumsverkehr und ein gültiger Energieausweis vorliegen. Ein großes Lager ohne Kundenverkehr fällt nicht allein wegen seiner Fläche unter diese Aushangpflicht.
Gesundheit, Pflege und soziale Einrichtungen
Krankenhäuser, größere Arztpraxen, Pflegeheime und öffentlich zugängliche soziale Einrichtungen können unter die Pflicht fallen. Bei nichtbehördlicher Nutzung sind mehr als 500 m² Nutzfläche, starker Publikumsverkehr und ein bereits vorhandener gültiger Ausweis gemeinsam erforderlich. Fehlt eine Voraussetzung, entsteht keine Aushangpflicht nach dieser Regel.
Bildung, Kultur und Verkehr
Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos, Bahnhöfe und Flughäfen gehören zu den typischen Prüffällen. Die Bremer Verwaltung beschreibt daneben einen eigenen Bremer Energieausweis für öffentliche Gebäude mit gemittelten Verbrauchsdaten aus drei Jahren. Dieses kommunale Verfahren ersetzt die bundesrechtliche Prüfung nach § 80 GModG nicht.
Ausnahmen mit festem Stichtag
Kleine Gebäude (bis Ende 2026 nicht mehr als 50 m² Nutzfläche, ab 2027 weniger als 50 m²) und bestimmte Sondergebäude nach § 2 Abs. 2 GModG sind ausgenommen. Für Baudenkmäler gilt die Ausnahme nur bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt sie, wenn Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder eine Vertragsverlängerung einen Ausweis erforderlich machen.
Wie kommen Sie in drei Schritten zum richtigen Aushang?
1. Pflicht kostenlos vorprüfen lassen
Sie nennen mir Gebäudenutzung, behördliche oder sonstige Nutzung, Publikumsverkehr, Nutzfläche und den vorhandenen Ausweis. Ich prüfe, ob alle Voraussetzungen für die Grenze von mehr als 250 m² oder mehr als 500 m² zusammenkommen. So bestellen Sie keinen Ausweis allein aufgrund einer falsch verstandenen Flächenangabe.
2. Unterlagen telefonisch oder per Foto übermitteln
Sie übermitteln Bauakte, Pläne, Nettogrundfläche, Anlagendaten, Zonierung und Fotos oder besprechen fehlende Angaben telefonisch mit mir. Eine Datenaufnahme im Gebäude ist nicht erforderlich. Falls Gebäudemerkmale von den Unterlagen abweichen könnten, kann eine kostenlose Sichtprüfung von außen ohne Termin Klarheit schaffen.
3. Bedarfsausweis erhalten und richtig platzieren
Für 899 EUR Festpreis erstellen wir nach vollständigen Angaben den Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer und Best-Case-Optimierung innerhalb der gesetzlichen Berechnungsmöglichkeiten. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie die digitale Fassung. Für den Aushang verwenden Sie den zulässigen, gut lesbaren Auszug im Eingangsbereich, Foyer oder Empfang.
Welche Unterlagen sparen Ihnen Zeit?
Bauakte, Gebäudepläne und Baubeschreibung
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Baubeschreibungen zeigen Geometrie, Bauteile und Baujahre. Mein Praxistipp aus der täglichen Bearbeitung: Fotografieren Sie ältere Pläne vollständig, gerade und bei gutem Licht. Maßstab, Planrand und handschriftliche Ergänzungen müssen lesbar sein. Fehlende Unterlagen lassen sich häufig über die zuständige Bremer Bauaktenstelle ergänzen.
Nettogrundfläche und genaue Nutzung
Benötigt werden die Nettogrundfläche und die Nutzung jedes Bereichs. Die gesetzliche Schwelle wird nicht nach Verkaufsfläche, Wohnfläche oder vermieteter Fläche beurteilt. Notieren Sie außerdem, welche Flächen eine Behörde nutzt und welche Bereiche regelmäßig für Besucher geöffnet sind.
Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
Fotos von Typenschildern, Baujahre und technische Unterlagen helfen bei der Bilanzierung nach DIN V 18599. Für Ausstellungen ab dem 1. Januar 2027 verweist das GModG auf DIN/TS 18599:2025-10. Verbrauchsabrechnungen gehören nicht zu den benötigten Unterlagen für den von mir angebotenen Bedarfsausweis.
Zonen und unterschiedliche Gebäudebereiche
Büros, Verkaufsflächen, Lager, Küchen, Werkstätten und Verkehrsflächen werden nach ihrer Nutzung eingeordnet. Markieren Sie diese Zonen möglichst farbig im Grundriss. Das verhindert Rückfragen, macht die Berechnung nachvollziehbar und beschleunigt die Ausstellung.
Vorhandener Ausweis und sein Ausstellungsdatum
Senden Sie den vollständigen vorhandenen Energieausweis mit. Ein vor dem 1. Januar 2027 ausgestellter und noch gültiger Ausweis bleibt nach § 79 Abs. 3 GModG grundsätzlich zehn Jahre gültig. Er muss nicht allein wegen der neuen digitalen Form oder der künftigen Effizienzklassen ersetzt werden.
Welche Fragen stellen Eigentümer und Verwalter häufig?
Gilt die Pflicht bei genau 250 m² oder genau 500 m²?
Nein. § 80 Abs. 6 und 7 GModG nennt mehr als 250 m² bei Behördennutzung und mehr als 500 m² bei sonstiger Nutzung. Bei exakt 250 m² oder 500 m² ist die jeweilige Grenze nicht überschritten. Starker Publikumsverkehr muss zusätzlich vorliegen.
Muss ein privater Eigentümer nur für den Aushang einen Ausweis erstellen lassen?
Nein. Bei einem sonstigen Nichtwohngebäude mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 500 m² entsteht die Aushangpflicht erst, wenn ein gültiger Energieausweis vorhanden ist. Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing können jedoch eine eigenständige Ausstellungspflicht auslösen, ab dem 1. Januar 2027 auch eine Vertragsverlängerung.
Darf ein Bildschirm den Papierauszug ersetzen?
Das GModG verlangt einen gut sichtbaren Aushang. Auch die ab dem 1. Januar 2027 vorgeschriebene digitale und maschinenlesbare Ausstellung erklärt einen Bildschirm nicht ausdrücklich zum gleichwertigen Ersatz. Verwenden Sie deshalb einen gut lesbaren Papierauszug. Eine Bildschirmdarstellung kann ihn ergänzen, sollte ihn aber nicht ersetzen.
Was ändert sich für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2027?
Neu ausgestellte Ausweise werden digital und maschinenlesbar. Bei den gesetzlichen Anlässen ist für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis vorgesehen. Hinzu kommen Effizienzklassen A bis G sowie erweiterte Angaben zu Primärenergie, Endenergie, Nutzenergie und Treibhausgasemissionen. Klasse A ist Nullemissionsgebäuden vorbehalten.
Bleibt ein vor 2027 ausgestellter Verbrauchsausweis gültig?
Ja. Ein noch gültiger Ausweis wird am 1. Januar 2027 nicht automatisch unwirksam. Nach § 79 Abs. 3 GModG beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Erst wenn ein neuer Ausweis erforderlich wird, gelten die dann maßgeblichen Regeln. Für neue Nichtwohngebäudeausweise ist ab 2027 der Bedarfsausweis vorgesehen.
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