Energieausweis für Gewerbeimmobilien & Nichtwohngebäude in Bremen
Büros, Geschäfte, Praxen, Lagerhallen, öffentliche Gebäude – gewerbliche Immobilien erfordern spezielles Know-how. Als zertifizierter Immobilienexperte erstelle ich seit 2018 Energieausweise für Nichtwohngebäude in Bremen und bundesweit.

Echte Kundenstimmen — direkt aus unseren Postfächern
200+ Energieausweise jeden Monat
"Der aktuelle Entwurf sieht klasse aus – auch meine Kolleginnen und Kollegen sind begeistert."
"Wir schätzen Ihre zuverlässige und professionelle Arbeitsweise sehr und bedanken uns herzlich für die angenehme Zusammenarbeit."
"Besten Dank für die reibungslose Kooperation! Perfekte Arbeit."
Warum sind Nichtwohngebäude komplexer?
Im Gegensatz zu Wohngebäuden haben gewerbliche Immobilien spezielle Anforderungen, die nur von qualifizierten Energieberatern erfüllt werden können.
Vielfältige Nutzungszonen
Ein Gebäude kann Büros, Lager, Verkaufsflächen und Technikräume enthalten – jede Zone muss separat bewertet werden.
Unterschiedliche Klimatisierung
Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung müssen für jede Nutzungszone einzeln erfasst und berechnet werden.
Aufwendige Berechnungen
Die Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 sind deutlich umfangreicher als bei Wohngebäuden.
Spezielle Qualifikation
Nur Energieberater mit erweiterter Qualifikation für Nichtwohngebäude dürfen diese Ausweise ausstellen.
Für welche Gebäude?
Alle gewerblich genutzten Immobilien – von der kleinen Arztpraxis bis zum großen Einkaufszentrum.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten. Die richtige Wahl hängt von Ihrer Datenlage ab.
Verbrauchsausweis
499€Wann möglich?
- Vollständige Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
- Keine signifikanten Leerstände
- Eindeutige Zuordnung der Verbräuche
Vorteile
- Günstiger als Bedarfsausweis
- Schnellere Erstellung
- Spiegelt realen Verbrauch wider
Bedarfsausweis
ab 999€Wann Pflicht?
- Neubau
- Keine vollständigen Verbrauchsdaten
- Größere Sanierungen (mehr als 10% der Fassade)
- Signifikante Leerstände
Vorteile
- Unabhängig vom Nutzerverhalten
- Inkl. Sanierungsempfehlungen
Preise für Nichtwohngebäude
Die Kosten hängen von der Größe und Komplexität des Gebäudes ab. Hier finden Sie eine Orientierung – für ein verbindliches Angebot kontaktieren Sie mich.
Verbrauchsausweis
Für Gebäude mit vollständigen Verbrauchsdaten
- Vollständige Erfassung aller Verbrauchsdaten
- Vor-Ort-Überprüfung erforderlich
- DIBt-Registrierung inklusive
- 10 Jahre gültig
- Lieferung als PDF & Original
Bedarfsausweis
Für Neubauten & komplexe Objekte
- Berechnung nach DIN V 18599
- Vor-Ort-Überprüfung inklusive
- Sanierungsempfehlungen enthalten
- DIBt-Registrierung inklusive
- Bei komplexen Objekten höher
- 10 Jahre gültig
Hinweis: Bei Gebäuden mit mehr als 10 Räumen oder besonders komplexen Nutzungsstrukturen können zusätzliche Kosten anfallen. Ich erstelle Ihnen vorab ein transparentes Angebot.
Energieausweis für Ihre Gewerbeimmobilie – egal wo in Deutschland
Sie brauchen einen NWG-Energieausweis, aber vor Ort findet sich kein qualifizierter Aussteller? Oder die Angebote liegen bei 800 € aufwärts? Das ist leider typisch: Energieausweise für Nichtwohngebäude sind komplex, und viele Anbieter lassen sich das teuer bezahlen.
Gleichzeitig drohen ohne gültigen Ausweis Bußgelder bis 10.000 € – und die Uhr tickt, sobald Sie vermieten, verkaufen oder eine Anzeige schalten.
Unsere Lösung: Festpreise ab 499 €, keine versteckten Kosten, keine Fahrtkosten. Wir arbeiten digital und bundesweit – Sie schicken uns die Unterlagen, wir liefern Ihren DIBt-registrierten, rechtssicheren Energieausweis. Schnell, transparent und zum fairen Preis.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Energieausweis erforderlich
- Bei Verkauf der Immobilie
- Bei Neuvermietung oder Verpachtung
- Bei Neubau
- Behördengebäude ab 250 m² bzw. nicht-behördliche Gebäude ab 500 m² mit Publikumsverkehr
Ausnahmen von der Pflicht
- Nutzfläche unter 50 m²
- Nutzung weniger als 4 Monate im Jahr
- Denkmalgeschützte Gebäude
Achtung: Bei fehlendem Energieausweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 € (§ 108 GEG). Der Ausweis muss bereits bei der Immobilienanzeige angegeben werden.
Weitere Leistungen
Wohngebäude
Energieausweise für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Altbauten
Mischgebäude
Energieausweise für Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung
Kosten & Preise
Festpreise, Kostenübersicht und Preisvergleiche für Energieausweise
Altes Haus
Energieausweise für Altbauten, Bestandsimmobilien und Gebäude vor 1977
Haus verkaufen
Energieausweis beim Immobilienverkauf – Pflichten, Fristen und Tipps
iSFP Sanierungsfahrplan
Individueller Sanierungsfahrplan mit 50% BAFA-Förderung
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