Wohnen + Gewerbe

Energieausweis für Mischgebäude in Bremen

Ihr Gebäude enthält sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen? Mischgebäude stellen besondere Anforderungen an den Energieausweis. Als erfahrener Immobilienexperte finden wir die richtige Lösung für Ihre Immobilie.

Stephan Grosser - Ihr Experte für Energieausweise bei Mischgebäuden
Stephan Grosser Gründer energiepass® BREMEN & Ihr Ansprechpartner

Echte Kundenstimmen — direkt aus unseren Postfächern

200+ Energieausweise jeden Monat

"Wir schätzen Ihre zuverlässige und professionelle Arbeitsweise sehr und bedanken uns herzlich für die angenehme Zusammenarbeit."

Elyes L. Longhi Immo/Consult Hannover

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Was ist ein Mischgebäude?

Ein Mischgebäude kombiniert verschiedene Nutzungsarten unter einem Dach. Typische Beispiele aus Bremen:

Wohn- und Geschäftshaus

Laden oder Büro im Erdgeschoss, Wohnungen in den oberen Etagen

Praxishaus

Arzt- oder Anwaltspraxis kombiniert mit Wohneinheiten

Gastronomie-Gebäude

Restaurant oder Café im Erdgeschoss, Wohnungen darüber

Handwerksbetrieb

Werkstatt oder Lager mit integrierter Betriebsleiterwohnung

Besondere Anforderungen bei Mischgebäuden

Die Kombination von Wohn- und Gewerbenutzung macht die Energieausweis-Erstellung komplexer als bei reinen Wohn- oder Gewerbeimmobilien.

Getrennte Zonierung

Wohn- und Gewerbebereiche müssen separat erfasst werden, da unterschiedliche Berechnungsverfahren gelten.

Flächenanteil entscheidend

Das Verhältnis von Wohn- zu Gewerbefläche bestimmt, welches Berechnungsverfahren angewendet wird.

Unterschiedliche Nutzungsprofile

Heizung, Lüftung und Warmwasserbedarf unterscheiden sich stark zwischen Wohn- und Gewerbebereich.

Oft Bedarfsausweis nötig

Bei komplexen Mischgebäuden ist meist ein aufwendigerer Bedarfsausweis erforderlich.

Welcher Energieausweis für Ihr Mischgebäude?

Die Wahl des richtigen Ausweistyps hängt von mehreren Faktoren ab. Hier eine erste Orientierung:

Ein gemeinsamer Ausweis

Möglich wenn:

  • Gewerbefläche unter 10% der Gesamtfläche
  • Ähnliches Nutzungsprofil (z.B. Büro)
  • Gemeinsame Versorgung (Heizung, etc.)

Das Gebäude kann als Wohngebäude behandelt werden.

Nichtwohngebäude-Ausweis

Möglich wenn:

  • Wohnfläche unter 10% der Gesamtfläche
  • Überwiegend gewerbliche Nutzung

Das Gebäude kann als Nichtwohngebäude behandelt werden.

Nicht sicher, was für Ihr Gebäude gilt?

Jedes Mischgebäude ist anders. In einem kostenlosen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Situation und empfehlen die richtige Lösung.

Jetzt beraten lassen

Preise für Mischgebäude

Die Kosten hängen stark von der Komplexität Ihres Gebäudes ab. Hier eine Orientierung:

SituationAusweistypPreis
Gewerbeanteil unter 10% Behandlung als WohngebäudeBedarfsausweis EFH299 € Festpreis
Gewerbeanteil unter 10% Behandlung als Wohngebäude (MFH)Bedarfsausweis MFH399 € Festpreis
NWG Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude-AnteilVerbrauchsausweis NWG499 € Festpreis
NWG Bedarfsausweis Nichtwohngebäude-AnteilBedarfsausweis NWGAuf Anfrage →

Hinweis: Bei Mischgebäuden erstellen wir immer ein individuelles Angebot nach Sichtung der Unterlagen. So haben Sie volle Kostentransparenz. Benötigen Sie getrennte Ausweise (Wohn + Nichtwohn), addieren sich die Einzelpreise.

Ihr Mischgebäude braucht einen Energieausweis? Wir machen das – deutschlandweit.

Mischgebäude sind die Königsdisziplin bei Energieausweisen: Wohn- und Gewerbeanteile müssen getrennt bewertet werden, die Zonierung ist aufwendig, und viele Aussteller lehnen solche Aufträge ab – oder verlangen Preise jenseits der 1.000 €.

Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder bis 10.000 € – und bei Mischgebäuden brauchen Sie unter Umständen sogar zwei separate Ausweise.

Wir übernehmen die gesamte Komplexität für Sie: Festpreise, keine versteckten Kosten, keine Fahrtkosten. Digital, bundesweit, DIBt-registriert und rechtssicher. Sie schicken uns die Unterlagen – wir kümmern uns um den Rest.

So läuft die Erstellung ab

1

Kostenlose Erstberatung

Sie schildern uns Ihr Gebäude telefonisch oder per E-Mail. Wir stellen die richtigen Fragen, um die Situation einzuschätzen.

2

Unterlagen sichten

Sie schicken uns Grundrisse und ggf. Verbrauchsdaten. Wir prüfen, welcher Ausweistyp erforderlich ist.

3

Verbindliches Angebot

Sie erhalten ein transparentes Angebot mit allen Leistungen und Kosten. Keine versteckten Extras.

4

Vor-Ort-Überprüfung

Die Nutzungszonen werden anhand der Grundrisse definiert. Wie bei allen Aufträgen findet zeitnah eine kostenlose Vor-Ort-Überprüfung der Datenlage statt.

5

Ausweis-Erstellung

Nach der Datenaufnahme erstellen wir den Energieausweis. Die Dauer hängt von der Komplexität ab.

6

Lieferung & Registrierung

Sie erhalten den fertigen Ausweis als PDF und im Original. Er ist 10 Jahre gültig.

Häufige Fragen zu Mischgebäuden

Alles was Sie als Eigentümer eines Mischgebäudes wissen müssen – von Zonierung über Kosten bis zur Bestellung.

Grundlagen & Anforderungen

  • Was ist ein Mischgebäude im Sinne des GEG?

    Ein Mischgebäude vereint Wohn- und Nichtwohnnutzung unter einem Dach. Typische Beispiele: Wohn-Geschäftshäuser mit Laden im EG, Praxishäuser mit Wohneinheiten, oder Gastronomie-Gebäude mit Wohnungen darüber. Gemäß §106 GEG gelten besondere Regeln: Gebäudeteile, die sich hinsichtlich Nutzung und Anlagentechnik wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und einen erheblichen Flächenanteil ausmachen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.

  • Braucht mein Mischgebäude einen oder zwei Energieausweise?

    In den meisten Fällen benötigen Mischgebäude zwei separate Energieausweise – einen für den Wohnteil und einen für den Nichtwohnteil. Zwei Ausweise sind erforderlich, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: 1) Der Nichtwohnanteil überschreitet 10% der Gesamtnutzfläche. 2) Die Nutzung unterscheidet sich wesentlich (Laden, Restaurant, Werkstatt). 3) Die gebäudetechnische Ausstattung unterscheidet sich wesentlich (eigene Klimaanlage, separate Lüftung). Ist auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, genügt ein einziger Ausweis. Wir prüfen das anhand Ihrer Grundrisse kostenlos.

  • Was besagt die 10-Prozent-Regel bei Mischgebäuden?

    Die 10-Prozent-Regel aus §106 GEG besagt: Ein Nichtwohnanteil von weniger als 10% der Gesamtnutzfläche gilt als nicht erheblich. In diesem Fall reicht ein einziger Energieausweis für das gesamte Gebäude. Beispiel: Ein MFH mit 900 m² Wohnfläche und 80 m² Laden im EG hat einen Gewerbeanteil von ca. 8,2% – ein Wohngebäude-Ausweis genügt. Selbst über 10% müssen zusätzlich die Kriterien der wesentlich unterschiedlichen Nutzung UND Anlagentechnik erfüllt sein.

  • Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist besser bei Mischgebäuden?

    Wir empfehlen bei Mischgebäuden grundsätzlich den Bedarfsausweis. Gründe: 1) Unabhängig vom Nutzerverhalten – bei gemischter Nutzung mit verschiedenen Nutzergruppen ein entscheidender Vorteil. 2) Aufteilung der Verbrauchsdaten auf Wohn- und Gewerbeanteil ist ohne Unterzähler kaum möglich. 3) Durch unsere Best-Case-Optimierung erreichen Mischgebäude oft deutlich bessere Werte. 4) Der Bedarfsausweis ist in jedem Fall zulässig, während es beim Verbrauchsausweis Einschränkungen gibt. Wir erstellen zu 99% Bedarfsausweise – auch und gerade bei Mischgebäuden.

  • Was kostet ein Energieausweis für ein Mischgebäude?

    Das hängt davon ab, ob ein oder zwei Ausweise benötigt werden. Wenn nur ein Ausweis genügt (Gewerbeanteil unter 10%): EFH 299 € Festpreis, MFH 399 € Festpreis. Wenn zwei separate Ausweise nötig sind: Wohnteil (299 € bzw. 399 €) plus Nichtwohnteil (ab 499 €). Alle Preise inklusive MwSt., DIBt-Registrierung, Best-Case-Optimierung und kostenfreier Vor-Ort-Überprüfung. Ob Sie einen oder zwei Ausweise benötigen, klären wir vorab kostenfrei unter 0421 6689 4123.

  • Welche Unterlagen brauche ich für den Energieausweis meines Mischgebäudes?

    Wir benötigen: Grundrisse aller Geschosse (PDF oder Scan) – damit definieren wir die Zonen. Dazu Baujahr, Gebäudeabmessungen und Angaben zu Außenwand, Fenstertyp, Dach- und Kellerdämmung. Für die Anlagentechnik: Heizungstyp und Baujahr, Warmwasserbereitung, bei Gewerbe eventuelle Kühlung oder Lüftung. Die Zonierung – also die Aufteilung in Wohn- und Nichtwohnzonen – erfolgt anhand der Grundrisse durch unser Team. Fehlende Informationen klären wir bei der kostenfreien Vor-Ort-Überprüfung.

  • Was ist Best-Case-Optimierung bei Mischgebäuden?

    Best-Case-Optimierung bedeutet, dass wir bei der Berechnung alle erlaubten Spielräume im Rahmen der DIN V 18599 nutzen, um das bestmögliche Ergebnis für Ihre Immobilie zu erzielen. Gerade bei Mischgebäuden ist das besonders wirksam: Die geschickte Aufteilung in Zonen und unterschiedliche Nutzungsprofile bieten Optimierungsspielraum. Ein besserer Energieausweis bedeutet höhere Attraktivität bei Vermietung und Verkauf. Die Best-Case-Optimierung ist bei uns im Festpreis inbegriffen.

Kosten, Ablauf & Pflichten

  • Wie läuft die Vor-Ort-Überprüfung bei einem Mischgebäude ab?

    Wir führen grundsätzlich eine kostenfreie Vor-Ort-Überprüfung durch. Dabei verifizieren wir die Gebäudedaten (Abmessungen, Bausubstanz, Fenster), prüfen Fassade, Dach und Keller, dokumentieren die Anlagentechnik und erfassen bei Mischgebäuden die gewerblichen Bereiche mit deren Ausstattung. Die eigentliche Zonierung – welche Flächen als Wohn- und welche als Nichtwohnzonen gelten – erfolgt primär anhand der Grundrisse. Die Vor-Ort-Überprüfung dient der Verifizierung dieser Daten. Kostenfrei und zeitlich flexibel – auch samstags.

  • Wie schnell bekomme ich den Energieausweis und wie lange ist er gültig?

    In den meisten Fällen liefern wir innerhalb von 24 Stunden nach Eingang aller Unterlagen und Vor-Ort-Termin. Bei Mischgebäuden mit zwei getrennten Ausweisen kann es bis zu 48 Stunden dauern, da beide Berechnungen separat durchgeführt werden. Jeder Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig (§80 Abs. 4 GEG). Bei wesentlicher Änderung am Gebäude erlischt die Gültigkeit vorzeitig.

  • Welche Bußgelder drohen ohne gültigen Energieausweis?

    Das GEG sieht empfindliche Bußgelder vor (§108 GEG): Energieausweis bei Verkauf/Vermietung nicht vorlegen – bis 10.000 €. Energiekennwerte in Immobilienanzeige fehlen – bis 10.000 €. Aushangpflicht nicht erfüllt – bis 5.000 €. Ausweis nicht beim DIBt registriert – bis 5.000 €. Besonders bei Mischgebäuden kritisch: Wenn Sie den Gewerbeteil separat vermieten, brauchen Sie den passenden Ausweis für diesen Gebäudeteil.

  • Gibt es eine Aushangpflicht bei Mischgebäuden?

    Die Aushangpflicht nach §80 GEG greift, wenn der Gebäudeteil mehr als 250 m² Nutzfläche hat und behördlich genutzt wird, oder mehr als 500 m² hat und starken Publikumsverkehr aufweist (z.B. Restaurants, Arztpraxen, Banken). Für reine Wohneinheiten besteht keine Aushangpflicht, aber die Vorlage bei Vermietung und Verkauf bleibt Pflicht. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis 5.000 €.

  • Was passiert bei einer Nutzungsänderung im Mischgebäude?

    Bei einer Umwidmung ändern sich die Anforderungen grundlegend. Wird Gewerbe zur Wohnung, muss ein neuer Wohngebäude-Ausweis erstellt werden – eventuell reicht dann ein einziger Ausweis. Wird Wohnung zum Gewerbe, steigt der Gewerbeanteil und ein zweiter Ausweis kann nötig werden. Unser Tipp: Sprechen Sie VOR der Umwidmung mit uns. Wir prüfen, welche Ausweise danach benötigt werden, und erstellen diese direkt.

  • Kann ich nur für den Gebäudeteil bestellen, den ich vermiete?

    Ja, das ist möglich. Vermieten Sie nur die Gewerbeeinheit, brauchen Sie zunächst nur den Nichtwohngebäude-Ausweis. Vermieten Sie eine Wohnung, nur den Wohngebäude-Ausweis. Beim Verkauf des gesamten Mischgebäudes benötigen Sie beide. Sie können bei uns erst den dringend benötigten Ausweis bestellen und den zweiten später nachbestellen. Allerdings ist es oft effizienter, beide gleichzeitig erstellen zu lassen, da wir die Gebäudedaten nur einmal erfassen müssen.

Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich.

0421 6689 4123

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Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welchen Energieausweis Sie brauchen. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

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