Nichtwohngebäude

Energieausweis: Welche Daten werden beim Nichtwohngebäude benötigt?

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Energieausweis: Welche Daten werden beim Nichtwohngebäude benötigt? | energiepass® BREMEN, Telefon 0421 6689 4123
Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Energieausweis?

Für einen Energieausweis Nichtwohngebäude in Bremen brauchen Sie verlässliche Angaben zur Geometrie, Gebäudehülle, Nutzung, Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung und Kühlung. Ab 1. Januar 2027 wird bei neu ausgestellten Ausweisen die energetische Bilanzierung Pflicht. Pläne helfen, fehlende Details lassen sich aber mit Fotos, Maßen und dokumentierten Annahmen klären.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) macht aus der Unterlagensammlung keine Papierprüfung.

Entscheidend ist der aktuelle Zustand des Gebäudes.

Ein Grundriss von 1982 kann hilfreich sein. Wenn inzwischen ein Lager zum Büro wurde, neue Fenster eingebaut oder die Lüftungsanlage ersetzt wurde, reicht dieser Plan allein nicht.

Ich prüfe deshalb nicht nur, ob ein Dokument vorhanden ist.

Ich prüfe, ob es noch stimmt.

In diesem Ratgeber erfahren Sie:

  1. welche Regeln bis Ende 2026 und ab 2027 gelten,
  2. welche Daten für die Bilanzierung benötigt werden,
  3. wie fehlende Pläne ersetzt werden können,
  4. welche Fehler Zeit kosten,
  5. wie die Unterlagen in Bremen schnell vollständig werden.

Die wichtigste Übersicht beginnt mit einer einfachen Unterscheidung:

Unterlage oder AngabeFür die Bilanzierung benötigt?Möglicher Nachweis
Grundrisse und GebäudemaßeJaPlan, bemaßte Skizze, Fotos und telefonische Klärung
Aufbau von Wänden, Dach und BodenJaBauakte, Rechnung, Baubeschreibung, dokumentierte Annahme
Fenster und AußentürenJaRechnung, Typangabe, Baujahr, Fotos
Heizung und WärmeverteilungJaTypenschild, Wartungsunterlagen, Fotos
WarmwasserbereitungJe nach NutzungAnlagenunterlagen, Speicherangaben
BeleuchtungJaLeuchtmittel, Leistung, Steuerung, Nutzungszeiten
Lüftung und KlimatisierungWenn vorhandenAnlagendaten, Volumenströme, Wärmerückgewinnung
NutzungszonenJaFlächen, Nutzung, Betriebszeiten, Belegung
VerbrauchsabrechnungenErgänzend hilfreichRechnungen von Energieversorgern oder Verwaltung
Umbauten und SanierungenJa, wenn relevantRechnungen, Fotos, Planänderungen

Für den von mir angebotenen Bedarfsausweis gilt ein klarer Festpreis:

GebäudeProduktPreisLieferung
Nichtwohngebäude oder gewerblich geprägtes MischgebäudeBedarfsausweis899 EUR Festpreisinnerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben

Darin enthalten sind die persönliche Prüfung, die telefonische Datenaufnahme, die Auswertung Ihrer Fotos, die Best-Case-Optimierung und die Registrierung des ausgestellten Ausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik.

Die DIBt-Registriernummer gehört zu jedem ausgestellten Ausweis. Sie ersetzt nicht den gesonderten Nachweis der persönlichen Ausstellungsberechtigung.

Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren.

Eine ausführliche Einordnung des Produkts finden Sie bei den Bedarfsausweisen für Nichtwohngebäude.

Was gilt bis Ende 2026 und was ändert sich 2027?

Bis zum 31. Dezember 2026 kann für ein bestehendes Nichtwohngebäude je nach Anlass noch ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen neu ausgestellte Energieausweise für Nichtwohngebäude grundsätzlich auf einer energetischen Bilanzierung beruhen. Gültige ältere Ausweise dürfen weiterverwendet werden.

Der Stichtag ist wichtiger als die Frage, welche Unterlagen gerade bequem verfügbar sind.

Bis Ende 2026 beruht ein Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude nach § 82 GModG in der 2026 geltenden Fassung auf zusammenhängenden Verbrauchsdaten von 36 Monaten. Das Ende der zugrunde liegenden Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen.

Das ist keine dauerhafte Alternative.

Artikel 2 des am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündeten Änderungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 226, tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Der neue § 80 GModG verlangt bei einem neu benötigten Ausweis für Nichtwohngebäude die energetische Bilanzierung nach § 81 GModG.

Damit werden Gebäudehülle, Anlagen und Nutzungszonen unverzichtbar.

Zeitpunkt der NeuausstellungNichtwohngebäudeBenötigte Datengrundlage
Bis 31. Dezember 2026Bedarfsausweis oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen VerbrauchsausweisBautechnik oder 36 Monate Verbrauchsdaten
Ab 1. Januar 2027Bedarfsausweis auf Grundlage einer BilanzierungGeometrie, Hülle, Technik, Beleuchtung und Nutzungszonen
Bereits gültiger AusweisBleibt bis zum Ablauf gültigKein Austausch allein wegen des Jahreswechsels

§ 79 Absatz 3 GModG bestimmt eine Gültigkeit von zehn Jahren. Ein 2026 korrekt ausgestellter Ausweis wird deshalb nicht allein durch das neue Recht am 1. Januar 2027 ungültig.

Neu ausgestellte Ausweise werden ab 2027 grundsätzlich digital und maschinenlesbar bereitgestellt. Papier ist auf Verlangen des Eigentümers zusätzlich möglich.

Nichtwohngebäude erhalten außerdem erstmals eine Effizienzklasse von A bis G. Grundlage ist nach § 86 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung das Verhältnis des berechneten Primärenergiebedarfs zum Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes.

Wohngebäude behalten dagegen ihre Skala von A+ bis H.

Auch der Anlass erweitert sich. Nach § 80 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung kann neben Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing auch die Verlängerung eines solchen Vertrags eine Vorlagepflicht auslösen, wenn kein gültiger Ausweis vorhanden ist.

Das ändert nichts an der Aufgabe dieser Seite.

Sie brauchen belastbare Gebäudedaten.

Verbrauchsabrechnungen allein lösen das Problem ab 2027 nicht mehr.

Sie möchten wissen, welche Unterlagen für Ihr Gebäude noch fehlen? Jetzt Angebot für den Energieausweis berechnen. Der Bedarfsausweis kostet 899 EUR Festpreis und kommt innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Alternativ erreichen Sie mich unter 0421 6689 4123.

Welche Daten braucht die energetische Bilanzierung?

Die Bilanzierung betrachtet nicht nur die Heizung. Sie bildet das Gebäude als System ab: Geometrie, thermische Hülle, Anlagentechnik, Beleuchtung und tatsächliche Nutzungszonen. Bei einer Werkhalle mit Bürotrakt entstehen deshalb andere Datenfragen als bei einem Laden, Hotel oder Verwaltungsgebäude.

Bis Ende 2026 verweist das GModG für die öffentlich-rechtliche Berechnung auf die DIN V 18599:2018-09.

Ab dem 1. Januar 2027 werden die gesetzlichen Verweise durch Artikel 2 der Novelle auf die DIN/TS 18599:2025-10 umgestellt.

Die Norm ist umfangreich.

Ihre Aufgabe ist trotzdem überschaubar: Sie liefern das, was den Ist-Zustand beschreibt. Ich ordne die Angaben fachlich ein.

Welche Gebäudedaten bilden das Rechenmodell?

Zuerst brauche ich die Geometrie.

Dazu gehören beheizte und gekühlte Bereiche, Außenmaße, Geschosshöhen, Fensterflächen, Dachform und angrenzende unbeheizte Räume.

Hilfreich sind:

  • Grundrisse aller Ebenen,
  • mindestens ein Gebäudeschnitt,
  • Ansichten oder gut erkennbare Außenfotos,
  • bemaßte Skizzen bei fehlenden Plänen,
  • Angaben zu Anbauten und unterschiedlichen Bauabschnitten,
  • die Nettogrundfläche nach DIN 277, sofern vorhanden.

Pläne sind kein Selbstzweck.

Ein alter Plan, der einen späteren Anbau nicht zeigt, ist schlechter als eine aktuelle Skizze mit nachvollziehbaren Maßen.

Welche Angaben braucht die Gebäudehülle?

Jedes Bauteil trennt eine beheizte oder gekühlte Zone von außen, Erdreich oder einem unbeheizten Bereich.

Ich brauche deshalb Angaben zu:

BauteilWichtige AngabenGeeignete Unterlage
AußenwandAufbau, Material, Dämmung, Dicke, BaujahrBaubeschreibung, Rechnung, Foto
Dach oder oberste DeckeKonstruktion, Dämmstoff, DämmdickeDachdeckerrechnung, Sanierungsnachweis
Bodenplatte oder KellerdeckeAufbau, Dämmung, angrenzender BereichPlan, Rechnung, Foto
FensterRahmen, Verglasung, Baujahr, U-WertFensterrechnung, Typenblatt
Außentüren und ToreMaterial, Verglasung, BaujahrRechnung, Herstellerangabe

Wurde eine Fassade nur neu gestrichen, ändert das die energetische Qualität nicht.

Wurde ein Wärmedämmverbundsystem montiert, brauche ich mindestens Material und Dicke.

Genau diese Unterschiede entscheiden über das Ergebnis.

Welche Anlagendaten werden benötigt?

Bei der Heizung genügt die Aussage „Gasheizung“ nicht.

Ein Foto des Typenschilds beantwortet oft mehr Fragen als eine lange Beschreibung.

Benötigt werden je nach Anlage:

  • Wärmeerzeuger, Energieträger, Baujahr und Nennleistung,
  • beheizte Bereiche und Art der Wärmeübergabe,
  • Vorlauf- und Rücklauftemperaturen, soweit bekannt,
  • Speicher, Pumpen und Regelung,
  • Leitungsdämmung und Verteilung,
  • Warmwasserbereitung und Zirkulation,
  • erneuerbare Energien wie Photovoltaik oder Solarthermie.

Bei mehreren Erzeugern muss klar sein, welche Bereiche sie versorgen.

Ein Bürotrakt kann an einer Wärmepumpe hängen, während die Halle über Deckenstrahler beheizt wird. Ein gemeinsames Foto vom Heizraum erzählt diese Geschichte nicht vollständig.

Warum sind Beleuchtung, Lüftung und Kühlung so wichtig?

Bei einem Wohnhaus spielt die Beleuchtung im Energieausweis keine vergleichbare Rolle.

Beim Nichtwohngebäude schon.

Für die Beleuchtung brauche ich Angaben zu Leuchtmitteln, installierter Leistung, Steuerung, Tageslichtnutzung und Betriebszeiten.

Für Lüftungsanlagen zählen Volumenströme, Ventilatorleistung, Betriebszeiten und Wärmerückgewinnung.

Bei einer Klimaanlage kommen Kühlleistung, Effizienz, versorgte Flächen und Regelung hinzu.

Auch Serverräume, Küchen oder produktionsbedingte Wärme können relevant sein.

Der Energieausweis bewertet jedoch nicht einfach jede Stromrechnung. Er trennt gebäudebezogene Energie von nutzungs- oder produktionsbedingtem Verbrauch.

Wie werden unterschiedliche Nutzungszonen erfasst?

Ein Nichtwohngebäude ist selten nur „Gewerbe“.

Ein Autohaus kann Ausstellung, Büro, Werkstatt, Lager und Sozialräume enthalten.

Jede Zone hat andere Nutzungszeiten, Raumtemperaturen, Beleuchtungsanforderungen und innere Wärmequellen.

Für jede wesentliche Zone brauche ich deshalb:

FrageBeispiel
Welche Nutzung findet dort statt?Büro, Verkauf, Lager, Werkstatt
Wie groß ist die Fläche?Grundfläche und Raumhöhe
Wann wird sie genutzt?Tage, tägliche Betriebszeiten
Wie viele Personen halten sich dort auf?typische Belegung
Welche Technik versorgt die Zone?Heizung, Lüftung, Kühlung
Welche Besonderheiten bestehen?hohe Hallen, Server, Großküche

Eine Fläche als Büro zu berechnen, obwohl sie inzwischen als unbeheiztes Lager genutzt wird, verfälscht das Modell.

Darum frage ich nach der echten Nutzung.

Nicht nach dem Namen im alten Mietvertrag.

Was können Sie tun, wenn Baupläne oder technische Unterlagen fehlen?

Fehlende Originalpläne verhindern einen Energieausweis nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Maße, Bauteile, Anlagen und Nutzungen auf anderem Weg plausibel erfasst werden können. Fotos, bemaßte Skizzen, Typenschilder, Rechnungen und Bauakten helfen. Annahmen müssen begründet, nachvollziehbar und vom Aussteller auf Plausibilität geprüft werden.

Der falsche Satz lautet: „Das kann man alles schätzen.“

Der bessere Satz lautet: „Unbekannte Angaben brauchen eine belastbare Ersatzgrundlage.“

Ein unbekannter Fenster-U-Wert lässt sich beispielsweise über Baujahr, Rahmenart, Verglasung und vorhandene Herstellerangaben eingrenzen.

Eine unbekannte Gebäudelänge lässt sich nicht sinnvoll aus dem Bauch heraus festlegen.

Dafür brauche ich ein Maß, einen brauchbaren Plan oder eine bemaßte Skizze.

Mein Ablauf hat drei Schritte:

  1. Unterlagen senden: Sie schicken vorhandene Pläne, Rechnungen, Fotos und Flächenangaben.
  2. Lücken klären: Ich prüfe die Unterlagen und frage fehlende Maße oder technische Details telefonisch ab.
  3. Ausweis erhalten: Nach vollständigen Angaben erstelle und registriere ich den Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden.

Eine Datenaufnahme bei Ihnen vor Ort gehört nicht zum Produkt.

Wenn es für die Einordnung des Gebäudes sinnvoll ist, kann ich in Bremen eine kostenlose Sichtprüfung von außen vornehmen. Dafür ist kein Termin erforderlich. Technische Daten kommen weiterhin telefonisch oder per Foto.

Bei älteren Gewerbegebäuden in Gröpelingen, Hemelingen, der Überseestadt oder im Bremer Norden lohnt sich außerdem ein Blick in die Bauakte.

Dort finden sich häufig genehmigte Grundrisse, Schnitte oder Angaben zu späteren Anbauten.

Die Akte beweist jedoch nicht automatisch den heutigen Zustand.

Ein Umbau kann erfolgt sein, ohne dass der alte Plansatz entsprechend fortgeschrieben wurde.

Fehlende InformationSinnvolle ErsatzgrundlageNicht ausreichend
Grundrissbemaßte Skizze, Bauakte, aktuelle Flächenberechnungunbemaßtes Foto
FensterqualitätRechnung, Typenblatt, Baujahr und Detailfoto„relativ neu“
HeizungsdatenTypenschild, Wartungsbericht, HerstellerunterlageEnergieträger allein
DachdämmungRechnung, Baubeschreibung, erkennbarer AufbauVermutung ohne Baujahr
LüftungsleistungAnlagenblatt, Typenschild, Wartungsunterlagebloße Aussage „mit Lüftung“
Nutzungszeitenbetriebliche Angaben des Eigentümers oder Mieterspauschale Öffnungszeit bei Schichtbetrieb

Die Checkliste für den Energieausweis eines Nichtwohngebäudes hilft beim ersten Sortieren.

Für bundesweite Gewerbeobjekte finden Eigentümer außerdem Informationen zum Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bei gewerbepass.

Welche Praxistipps verhindern Rückfragen und falsche Ergebnisse?

Gute Unterlagen sind nicht möglichst viele Dateien. Gut sind Unterlagen, die den aktuellen Zustand eindeutig erklären. Aus meiner Arbeit seit 2018 haben sich zwei Dinge besonders bewährt: Fotos immer mit Zusammenhang aufnehmen und Umbauten auf einem Grundriss sichtbar markieren. Das spart Rückfragen und schützt vor falschen Annahmen.

Wie fotografieren Sie technische Anlagen richtig?

Mein erster Praxistipp: Machen Sie nicht nur ein Foto vom Heizraum.

Fotografieren Sie zuerst die gesamte Anlage.

Danach folgen lesbare Nahaufnahmen von Typenschildern, Regelung, Speicher und Pumpen.

Dasselbe gilt für Lüftungs- und Klimaanlagen.

Ein scharfes Typenschild ohne Hinweis auf den versorgten Gebäudeteil kann wertlos sein. Schreiben Sie deshalb kurz dazu: „Lüftungsgerät für Verkauf im Erdgeschoss“ oder „Wärmepumpe für Büroanbau“.

Diese fünf Wörter können eine lange Rückfrage ersetzen.

Wie dokumentieren Sie Umbauten verständlich?

Mein zweiter Praxistipp: Drucken Sie den vorhandenen Grundriss aus oder markieren Sie ihn digital.

Kennzeichnen Sie:

  • beheizte und unbeheizte Flächen,
  • unterschiedliche Nutzungen,
  • Anbauten,
  • stillgelegte Gebäudeteile,
  • neue Fenster,
  • nachträglich gedämmte Flächen,
  • Bereiche mit eigener Heizung, Lüftung oder Kühlung.

Ein Eigentümer aus Bremen sagt vielleicht: „Hinten ist noch eine kleine Halle.“

Für die Berechnung stellen sich sofort weitere Fragen.

Ist sie beheizt?

Wie hoch ist sie?

Gehört sie zum gleichen Baukörper?

Welche Wand trennt sie vom Büro?

Eine Markierung im Plan beantwortet das schneller als zehn einzelne Nachrichten.

Welche häufigen Fehler kosten Zeit?

Der häufigste Fehler ist nicht das fehlende Dokument.

Es ist das widersprüchliche Dokument.

Im Grundriss steht Lager. In der Flächenliste steht Büro. Auf dem Foto sieht man Verkaufsregale.

Dann muss ich klären, welcher Zustand gilt.

Weitere typische Fehler sind:

  1. Verbrauchsabrechnungen werden geschickt, aber Gebäudehülle und Technik fehlen.
  2. Flächen stammen aus Mietverträgen, obwohl für die Bilanzierung andere Bezugsflächen benötigt werden.
  3. Ein altes Typenschild wird fotografiert, obwohl die Anlage inzwischen außer Betrieb ist.
  4. Sanierungen werden genannt, aber Material und Dämmdicke fehlen.
  5. Ein Anbau erscheint in Fotos, jedoch nicht im Grundriss.
  6. Betriebszeiten beschreiben die Öffnung für Kunden, nicht die tatsächliche technische Laufzeit.

Noch ein Punkt wird ab 2027 wichtiger.

Der neue Ausweis für ein Nichtwohngebäude zeigt eine Klasse von A bis G. Diese Klasse entsteht aus der gesetzlichen Berechnung und dem Referenzgebäude. Sie ist keine frei wählbare Bewertung und löst allein keine Sanierungspflicht aus.

Für Wohngebäude gibt es keine individuelle gesetzliche Pflicht, ein Gebäude allein wegen einer Klasse F oder G zu sanieren.

Bei bestehenden Nichtwohngebäuden gelten nach § 40 GModG in der ab 1. Januar 2030 geltenden Fassung eigenständige Renovierungsanforderungen mit Grenzwerten, Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen. Der Energieausweis selbst löst diese Pflicht nicht aus.

Was müssen Eigentümer in Bremen zusätzlich prüfen?

Der Energieausweis ersetzt keine Prüfung anderer Baupflichten.

Nach der 2026 veröffentlichten Übersicht der Bremer Umweltbehörde gilt die Solarpflicht nach dem Bremischen Solargesetz bei grundlegenden Dachsanierungen bereits seit dem 1. Juli 2024. Bei Neubauten ist seit dem 1. Juli 2025 grundsätzlich eine Solaranlage auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche vorzusehen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Das betrifft auch Nichtwohngebäude.

Die Solarpflicht verändert nicht automatisch die Unterlagen für einen bereits bestehenden Energieausweis. Sie wird aber wichtig, wenn Dacharbeiten oder ein Neubau geplant sind.

Wer den Energieausweis mit einer Sanierung verknüpfen möchte, braucht zusätzliche Planungs- und Förderunterlagen. Ein Energieausweis ersetzt weder eine Förderberatung noch die technischen Nachweise eines Förderantrags.

Die zentrale Übersicht zu Ausweisen, Anlässen und Pflichten finden Sie bei den Energieausweisen für Nichtwohngebäude.

Welche Fragen werden zu den Unterlagen besonders häufig gestellt?

Die meisten Fragen drehen sich um den Jahreswechsel 2027, fehlende Pläne und gemischt genutzte Gebäude. Die Antworten folgen demselben Prinzip: Ein gültiger alter Ausweis bleibt gültig, ein neuer Nichtwohngebäude-Ausweis benötigt ab 2027 die Bilanzierung, und jede verwendete Angabe muss den tatsächlichen Zustand nachvollziehbar beschreiben.

Kann ich meinen bestehenden Verbrauchsausweis für ein Nichtwohngebäude nach dem 1. Januar 2027 weiterverwenden?

Ja. Ein vor dem 1. Januar 2027 korrekt ausgestellter und noch gültiger Verbrauchsausweis bleibt grundsätzlich bis zum Ende seiner zehnjährigen Gültigkeit verwendbar. Eine automatische Austauschpflicht gibt es nicht. Erst wenn ein neuer Ausweis benötigt wird, ist für ein Nichtwohngebäude ab 2027 die energetische Bilanzierung maßgeblich.

Welche Daten braucht der bilanzierte Energieausweis für ein Nichtwohngebäude ab 2027?

Benötigt werden Geometrie und Flächen, Aufbau der Gebäudehülle, Fenster, Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und erneuerbare Energien. Hinzu kommen die tatsächlichen Nutzungen der einzelnen Zonen, ihre Betriebszeiten und technische Besonderheiten. Fotos, Typenschilder und nachvollziehbare Maßangaben können fehlende Originalunterlagen ergänzen.

Was gilt bei einem gemischt genutzten Gebäude mit Wohnungen, Büro, Laden oder Lager?

Entscheidend sind Flächenanteile, Nutzung und Anlagentechnik. Bis Ende 2026 kann eine getrennte Betrachtung von Wohnteil und Nichtwohnteil erforderlich sein. Ab 2027 gibt es für Mischgebäude nur noch einen Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude. Ein Verbrauchsausweis ist dann für gemischt genutzte Gebäude nicht mehr vorgesehen.

Weitere Beispiele zur Abgrenzung erklärt der Ratgeber über Energieausweise für Mischgebäude.

Kann ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude ohne Baupläne erstellt werden?

Ja, wenn Geometrie, Bauteile und technische Anlagen auf anderem Weg ausreichend nachvollziehbar erfasst werden können. Hilfreich sind bemaßte Skizzen, Fotos, Rechnungen, Typenschilder und Angaben aus der Bauakte. Jede Annahme muss plausibel sein und dokumentiert werden. Eine pauschale Schätzung ohne belastbare Grundlage reicht nicht.

Wie lange dauert die Erstellung und was kostet der Energieausweis?

Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet bei energiepass® BREMEN 899 EUR Festpreis. Sobald alle erforderlichen Angaben, Fotos und Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie den Ausweis innerhalb von 24 Stunden. Offene Punkte kläre ich persönlich am Telefon, ohne Termin für eine Datenaufnahme am Gebäude.

Wie kommen Sie jetzt zum vollständigen Energieausweis?

Sie müssen keinen perfekten Aktenordner besitzen. Sie brauchen einen klaren Startpunkt: vorhandene Pläne, aktuelle Fotos und einen Ansprechpartner, der Nutzung und Technik kennt. Ich prüfe die Angaben, benenne konkrete Lücken und erstelle nach vollständiger Klärung den registrierten Bedarfsausweis zum Festpreis.

Das Problem ist selten, dass gar keine Informationen existieren.

Das Problem ist, dass sie an fünf Stellen liegen.

Ein Grundriss beim Eigentümer.

Die Heizungsdaten beim Hausmeister.

Die Lüftungsunterlagen beim Wartungsbetrieb.

Die Flächenliste bei der Verwaltung.

Und die letzte Fassadensanierung nur noch auf einer Rechnung.

Bringen Sie diese Teile zusammen.

Nicht perfekt.

Aber nachvollziehbar.

Dann wird aus einem unübersichtlichen Gewerbegebäude ein prüfbares Rechenmodell. Nach vollständigen Angaben liegt der Ausweis innerhalb von 24 Stunden in Ihrer Inbox.

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Kundenstimmen

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5,0 von 5 aus 105 echten Kunden-E-Mails

„Haben Sie vielen Dank für die sehr schnelle Erstellung und Zusendung des Energieausweises. Ich bin mit Ihrem Service und der zügigen Abwicklung sehr zufrieden. Gerne werde ich Sie weiterhin in meinem Kollegen- und Bekanntenkreis weiterempfehlen.“

Kamil Kaznowski JUNG & WEISE Immobilienmakler

„Vielen vielen Dank für die schnelle und zuverlässige Zustellung des Energieausweises. Ich bin begeistert :)“

Bianca Müller Seeluft Immobilien

„Super vielen Dank!“

Niklas Berkau Berkau Immobilien
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