Die Kurzantwort: Das brauchen Sie für Ihr Gewerbegebäude
Für einen Energieausweis bei Nichtwohngebäuden benötigen Sie Baupläne, Heizungsunterlagen, Nutzungsdaten und je nach Ausweistyp Verbrauchsdaten oder bautechnische Angaben. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis erheblich.
Die wichtigsten Unterlagen auf einen Blick:
| Ausweistyp | Primäre Unterlagen | Optionale Unterlagen |
|---|---|---|
| Bedarfsausweis | Baupläne, Bautechnische Daten, Heizungsunterlagen | Beleuchtungspläne, Lüftungskonzept |
| Verbrauchsausweis | Verbrauchsdaten (3 Jahre), Heizkostenabrechnungen | Nutzungszeiten, Belegungsdaten |
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Übersicht: Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Dokumentation für Nichtwohngebäude ist umfangreicher als bei Wohngebäuden. Der Grund: Die Berechnung nach DIN V 18599 berücksichtigt neben der Gebäudehülle auch Beleuchtung, Lüftung, Klimatisierung und innere Wärmequellen.
Unterlagen nach Kategorien
| Kategorie | Dokumente | Wichtigkeit |
|---|---|---|
| Gebäudedaten | Baupläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte | Sehr hoch |
| Gebäudehülle | Dämmdicken, Fensterdaten (U-Werte), Baujahr | Sehr hoch |
| Heizung | Heizungsarten, Baujahr, Leistung, Brennstoff | Sehr hoch |
| Haustechnik | Lüftung, Klima, Beleuchtung, WW-Bereitung | Hoch |
| Nutzung | Öffnungszeiten, Belegung, Nutzungsprofil | Hoch |
| Verbrauch | Heizkostenabrechnungen (3 Jahre), Stromrechnungen | Für Verbrauchsausweis |
Für den Bedarfsausweis: Diese Unterlagen sind Pflicht
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf Ihres Gebäudes. Er erfordert detaillierte bautechnische Angaben.
1. Baupläne und Gebäudedokumentation
Erforderliche Pläne:
| Planart | Inhalt | Verfügbarkeit |
|---|---|---|
| Grundrisse | Maßstäbliche Darstellung aller Ebenen | Bauamt, Architekt, Bauakte |
| Ansichten | Außenansichten mit Fensteranordnung | Bauamt, Architekt |
| Schnitte | Durchschnitte durch das Gebäude | Bauamt, Architekt |
| Dachplan | Dachform, Gauben, Dachfenster | Architekt, Dachdecker |
Alternativen bei fehlenden Plänen:
- Bestandspläne vom Bauamt (gegen Gebühr)
- Vermessung durch Ingenieurbüro
- Vor-Ort-Erfassung durch den Aussteller
2. Bautechnische Daten der Gebäudehülle
Daten für Wände, Dach, Boden:
| Bauteil | Benötigte Angaben | Wo zu finden |
|---|---|---|
| Außenwände | Dämmstoff, Dicke, U-Wert | Bauantragsunterlagen, Energieberatung |
| Dach/Geschossdecke | Dämmung, Dachkonstruktion | Bauakte, Dachdecker-Rechnung |
| Kellerdecke/Bodenplatte | Dämmung, Perimeterdämmung | Baupläne, Kellerabdichtung |
| Fenster | Typ, Glasart, Rahmen, U-Wert | Fensterrechnung, Herstellerangaben |
| Türen | Außentüren, Material, Dichtung | Bauantragsunterlagen |
GEG-Hinweis: Der Energieausweis muss die tatsächliche energetische Qualität des Gebäudes widerspiegeln. Schätzungen bei unbekannten Bauteilwerten sind zulässig, sollten aber konservativ erfolgen.
3. Heizungsanlage und Haustechnik
Technische Dokumentation:
| Anlage | Erforderliche Daten | Dokument |
|---|---|---|
| Heizung | Typ, Baujahr, Nennleistung, Brennstoff | Typenschild, Bedienungsanleitung |
| Heizkörper | Art, Anzahl, Thermostatventile | Heizungsplan, Installateur |
| Warmwasser | Bereitungsart, Speichergröße | Installateur-Dokumentation |
| Lüftung | Konzept (Fensterlüftung/Anlage), Leistung | Lüftungsplan, Anlagendokument |
| Klimaanlage | Kühlleistung, Effizienz | Herstellerdokumentation |
Besonderheit Nichtwohngebäude: Bei gemischter Nutzung (z.B. Büro + Lager) müssen die verschiedenen Zonen separat erfasst werden.
Für den Verbrauchsausweis: Verbrauchsdaten sind entscheidend
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten Jahre. Er ist oft schneller erstellt, wenn die Verbrauchsdaten vorliegen.
1. Verbrauchsdaten (mindestens 3 Jahre)
Erforderliche Rechnungen:
| Energieträger | Dokument | Zeitraum |
|---|---|---|
| Heizung | Heizöl-/Gaslieferungen, Fernwärmerechnungen | Letzte 3 vollständige Abrechnungsjahre |
| Strom (Heizung) | Stromrechnungen (bei Nachtspeicher, Wärmepumpe) | Letzte 3 Jahre |
| Strom (Betrieb) | Gewerbestrom für Beleuchtung, Klima | Letzte 3 Jahre |
Wichtig: Der Verbrauchsausweis erfordert drei aufeinanderfolgende, vollständige Abrechnungsjahre. Unvollständige Jahre oder große Nutzungsänderungen machen die Daten unbrauchbar.
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2. Heizkostenabrechnungen
Was die Abrechnungen enthalten müssen:
- Gesamtenergiemenge des Gebäudes
- Aufteilung nach Nutzungseinheiten (bei gemieteten Flächen)
- Heizzeitraum (abhängig von Klimaregion)
- Angaben zum Energieträger
Woher bekommen Sie die Daten?
- Vermieter/Hausverwaltung (bei Miete)
- Eigene Unterlagen (bei Eigennutzung)
- Energielieferant (historische Rechnungen)
Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden
Nichtwohngebäude haben spezielle Anforderungen, die über Wohngebäude hinausgehen.
1. Nutzungsprofile definieren
Die Wahl des richtigen Nutzungsprofils ist entscheidend für die Berechnung nach DIN V 18599:
| Gebäudetyp | Nutzungsprofil | Besondere Parameter |
|---|---|---|
| Büro | Bürogebäude | Arbeitsplatzdichte, PC-Nutzung, Öffnungszeiten |
| Einzelhandel | Verkauf | Öffnungszeiten, Beleuchtungsdichte, Kundenfrequenz |
| Gastronomie | Gaststätte | Kühlung, Prozesswärme, Feuchtelast |
| Produktion | Produktion/Bearbeitung | Maschinenwärme, Abluft, Hallenhöhe |
| Hotel | Hotel/Pension | 24h-Betrieb, Warmwasserbedarf, Belegung |
GEG-Hinweis: Das tatsächliche Nutzungsprofil muss dokumentiert werden. Abweichungen von den Standardprofilen nach DIN V 18599 sind möglich, müssen aber begründet werden.
2. Innere Wärmequellen berücksichtigen
Nichtwohngebäude haben oft erhebliche interne Wärmegewinne:
| Wärmequelle | Berechnung | Auswirkung |
|---|---|---|
| Personen | Anzahl × Aufenthaltsdichte × Wärmeabgabe | Reduzierung Heizbedarf |
| Beleuchtung | Installierte Leistung × Nutzungsdauer | Erheblicher Faktor bei Büros |
| Geräte/Server | Leistungsaufnahme × Betriebsstunden | Besonders wichtig für IT-intensive Nutzung |
| Prozesswärme | Maschinenleistung, Produktionszeiten | Wichtig bei Produktionshallen |
3. Lüftung und Klimatisierung
| System | Erforderliche Angaben | Relevanz |
|---|---|---|
| Fensterlüftung | Nutzerverhalten, Öffnungszeiten | Standardannahme möglich |
| Mechanische Lüftung | Anlagendaten, Volumenströme, Wärmerückgewinnung | Wichtig für Energiebilanz |
| Klimatisierung | Kühllast, Effizienz, Betriebszeiten | Erheblicher Energieverbrauch |
Was tun bei fehlenden Unterlagen?
In der Praxis fehlen häufig Unterlagen – besonders bei älteren Gebäuden. Das ist kein Grund zur Sorge, erfordert aber besondere Maßnahmen.
Möglichkeiten bei fehlenden Dokumenten
| Fehlende Unterlage | Alternative Lösung | Kosten/Aufwand |
|---|---|---|
| Baupläne | Bauakten beim Bauamt anfordern | 20-50 € Gebühr |
| Baupläne nicht vorhanden | Vor-Ort-Vermessung durch Experten | Im Premium-Service inklusive |
| U-Werte unbekannt | Schätzung nach Baujahr und Typ | Möglich, aber konservativ |
| Heizungsdaten | Typenschild-Fotos, Installateur befragen | Gering |
| Verbrauchsdaten | Energielieferant, Vorbesitzer anfragen | Zeitaufwendig |
Praxistipp: In vielen Fällen kann ich Ihren Energieausweis auch ohne vollständige Unterlagen erstellen. Mein Service beinhaltet bei Bedarf die komplette Datenaufnahme vor Ort – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Praktische Checkliste: Unterlagen sammeln
Nutzen Sie diese Checkliste, um systematisch alle erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen:
Checkliste Bedarfsausweis
- Grundrisse (alle Geschosse)
- Ansichten (alle Seiten)
- Schnitte (mindestens ein Gebäudeschnitt)
- Angaben zu Dämmung (Wände, Dach, Keller)
- Fenster-Dokumentation (Typ, Baujahr, U-Wert)
- Heizungsanlagen-Daten (Typ, Baujahr, Leistung)
- Warmwasserbereitung (Art, Speicher)
- Lüftungskonzept (Fenster/Anlage)
- Beleuchtungsdaten (bei Bedarfsausweis relevant)
- Nutzungsprofil (Öffnungszeiten, Belegung)
Checkliste Verbrauchsausweis
- Heizkostenabrechnungen Jahr 1 (vollständiges Jahr)
- Heizkostenabrechnungen Jahr 2 (vollständiges Jahr)
- Heizkostenabrechnungen Jahr 3 (vollständiges Jahr)
- Stromrechnungen (bei elektrischer Heizung)
- Nutzflächenangaben (berechnet nach DIN 277)
- Nutzungszeiten (Öffnungszeiten, Belegung)
Tipps für Gewerbetreibende
1. Frühzeitig mit der Sammlung beginnen
Je früher Sie mit der Unterlagensammlung beginnen, desto reibungsloser verläuft die Erstellung. Besonders Verbrauchsdaten von Vorbesitzern oder Energielieferanten können Wochen dauern.
2. Digitalisieren Sie Ihre Unterlagen
Scannen Sie alle Dokumente ein und speichern Sie sie zentral. Das erleichtert:
- Schnelle Weitergabe an den Aussteller
- Wiederauffindbarkeit bei späteren Anfragen
- Aktualisierung nach Sanierungsmaßnahmen
3. Unterlagen für Sanierungsfahrplan nutzen
Die gesammelten Unterlagen eignen sich hervorragend für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Damit können Sie:
- Fördergelder vom BAFA beantragen
- KfW-Kredite zu günstigen Konditionen sichern
- Ihre Sanierung strategisch planen
Tipp: Ein iSFP wird vom BAFA mit bis zu 50 % der Kosten gefördert (max. 650 € bei EFH/ZFH). Zudem erhalten Sie bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen einen zusätzlichen 5 %-Bonus auf die Einzelmaßnahmen-Förderung. Die Unterlagen vom Energieausweis können dafür direkt weiterverwendet werden.
Fallbeispiele aus Bremen
Fall 1: Bürogebäude – fehlende Heizungsunterlagen
Bei einem älteren Bürogebäude waren zwar Baupläne vorhanden, aber keine Dokumentation zur Heizungsanlage. Die Lösung: Vor-Ort-Termin mit Erfassung des Typenschilds und Recherche in der Herstellerdatenbank. So konnte der Bedarfsausweis trotz fehlender Heizungsunterlagen erstellt werden.
Fall 2: Einzelhandel – keine Baupläne vorhanden
Für ein Einzelhandelsgebäude existierten weder Baupläne noch Bauakten. Da jedoch vollständige Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorlagen, war ein Verbrauchsausweis die richtige Wahl – denn dafür werden keine detaillierten Baupläne benötigt.
Fall 3: Produktionshalle – verschiedene Nutzungszonen
Bei einer Produktionshalle mit angeschlossenem Büroteil mussten die verschiedenen Nutzungszonen separat erfasst werden. Durch konservative Schätzung bei unbekannten Bauteilwerten und sorgfältige Vor-Ort-Erfassung konnte ein rechtssicherer Bedarfsausweis erstellt werden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Unterlagen
Was brauche ich unbedingt für den Energieausweis?
Mindestanforderungen:
- Bedarfsausweis: Baupläne (oder Grundriss-Skizze mit Maßen), Angaben zur Heizung, Gebäudehülle
- Verbrauchsausweis: 3 vollständige Jahre Verbrauchsdaten, Nutzfläche
Alles andere kann durch Schätzungen oder Vor-Ort-Erfassung ergänzt werden.
Was passiert bei fehlenden Bauplänen?
Möglichkeiten:
- Bauakten beim zuständigen Bauamt anfordern (Kosten: ca. 20-50 €)
- Vor-Ort-Vermessung durch den Aussteller
- Bestandspläne vom Architekten oder Vorbesitzer erfragen
Gut zu wissen: Bei energiepass® BREMEN ist die Vor-Ort-Datenaufnahme im Premium-Service inklusive – auch ohne Pläne erstelle ich Ihren gültigen Energieausweis.
Wie alt dürfen die Unterlagen sein?
| Unterlagenart | Maximalalter | Hinweis |
|---|---|---|
| Baupläne | Keine Begrenzung | Auch historische Pläne nutzbar |
| Heizungsdaten | Aktuell | Nach Austausch aktualisieren |
| Verbrauchsdaten | Letzte 3 Jahre | Müssen vollständig und aufeinanderfolgend sein |
| Sanierungsnachweise | Aktuell | Verbessern das Ergebnis |
Wichtig: Der Energieausweis muss den IST-Zustand abbilden. Nach Sanierungsmaßnahmen sollten aktualisierte Unterlagen verwendet werden.
Muss ich alle Unterlagen selbst haben?
Nein. Sie müssen nicht alle Unterlagen selbst besitzen. Folgende Quellen können helfen:
- Bauamt: Bauakten, Genehmigungsunterlagen
- Hausverwaltung: Verbrauchsdaten, technische Dokumentation
- Installateur: Heizungsunterlagen, Wartungsprotokolle
- Vorbesitzer: Historische Unterlagen
- Energielieferant: Verbrauchshistorie
Mein Service umfasst bei Bedarf auch die Beschaffung fehlender Unterlagen.
Was kostet der Energieausweis ohne Unterlagen?
Preise bei energiepass® BREMEN (inkl. Unterlagenservice):
| Gebäudetyp | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Nichtwohngebäude (Verbrauch) | 499 € | – |
| Nichtwohngebäude (Bedarf) | – | ab 999 € |
Der Premium-Service beinhaltet:
- Vor-Ort-Termin zur Datenaufnahme
- Beschaffung fehlender Unterlagen
- Best-Case-Optimierung
- DIBt-Registrierung
- Aushang-Beratung
Tipp: Sprechen Sie mich an, wenn Sie für mehrere Gebäude Energieausweise benötigen – ich erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Alle Informationen zu Energieausweisen für Nichtwohngebäude finden Sie auf meiner Übersichtsseite.
Lesen Sie auch: Energieausweis für Nichtwohngebäude – was Sie wissen müssen
Fazit: Gut vorbereitet zum Energieausweis
Die Unterlagensammlung für einen Energieausweis bei Nichtwohngebäuden erfordert etwas Planung, ist aber mit der richtigen Vorgehensweise problemlos zu bewältigen.
Die wichtigsten Erfolgsfaktoren:
- Frühzeitig starten – Geben Sie sich 2-3 Wochen Zeit für die Sammlung
- Systematisch vorgehen – Nutzen Sie meine Checklisten
- Alternativen kennen – Fehlende Unterlagen sind kein Beinbruch
- Professionelle Hilfe nutzen – Ein erfahrener Aussteller beschafft fehlende Daten
Unterschiede zusammengefasst:
| Aspekt | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Primäre Basis | Baupläne, Bautechnik | Verbrauchsdaten (3 Jahre) |
| Aufwand | Höher (viele Details) | Geringer (bei vorhandenen Daten) |
| Genauigkeit | Theoretisch (Berechnung) | Empirisch (Ist-Verbrauch) |
| Geeignet für | Neue Gebäude, Sanierungsplanung | Bestand, schnelle Ausstellung |
Als Experte für Energieausweise mit langjähriger Erfahrung in Bremen und Umgebung unterstütze ich Sie gerne bei der Unterlagensammlung und Erstellung Ihres Energieausweises – auch wenn nicht alle Dokumente vorhanden sind.
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Egal ob alle Unterlagen vorhanden oder nicht – ich erstelle Ihren Energieausweis:
- Online berechnen – Festpreis in 30 Sekunden
- Unterlagen prüfen – Ich sage Ihnen, was fehlt
- Service wählen – Online oder mit Vor-Ort-Datenaufnahme
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Stephan Grosser – Ihr Experte für Energieausweise in Bremen und Umgebung, seit 2018
