Nichtwohngebäude

Energieausweis: Was man bei Nichtwohngebäuden wissen muss

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Die Kurzantwort: Was bei Nichtwohngebäuden anders ist

Nichtwohngebäude haben beim Energieausweis besondere Regeln, die sich deutlich von Wohngebäuden unterscheiden. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

  • Aushangpflicht: Bei NWG über 250 m² mit Publikumsverkehr muss der EA öffentlich sichtbar angebracht werden (§ 80 GEG)
  • Andere Berechnung: DIN V 18599 statt DIN V 4108-6 für Wohngebäude
  • Nutzungsprofile: Unterschiedliche Profile für Büros, Läden, Hallen
  • Pflicht bei Verkauf/Vermietung: Wie bei Wohngebäuden gilt die EA-Pflicht nach § 80 GEG

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Was sind Nichtwohngebäude? Definition und Beispiele

Nichtwohngebäude sind alle Gebäude, die nicht primär zu Wohnzwecken genutzt werden. Im Gegensatz zu Wohngebäuden dient hier die Energiebilanzierung anderen Zwecken.

Offizielle Definition nach GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert Nichtwohngebäude als:

“Gebäude, die zu mehr als 25 % der Nutzfläche für andere Zwecke als Wohnen genutzt werden.”

Diese Definition ist entscheidend für die Pflichtenprüfung. Ein gemischt genutztes Gebäude fällt unter die Nichtwohngebäude-Regelungen, sobald der gewerbliche Anteil 25 % übersteigt.

Typische Beispiele für Nichtwohngebäude

GebäudetypBesondere MerkmaleHäufige Nutzung
BürogebäudeArbeitsplatzbeleuchtung, Serverräume, KlimatisierungVerwaltung, Callcenter, Agenturen
EinzelhandelHohe Beleuchtungsdichte, Kundenverkehr, KassenbereicheSupermärkte, Boutiquen, Fachgeschäfte
ProduktionshallenHohe Räume, Prozesswärme, spezielle AbluftFertigung, Lager, Logistik
Hotels/PensionenWarmwasser intensiv, Restaurantbereich, WellnessÜbernachtung, Verpflegung
Schulen/KitasKurze Nutzungszeiten, viele Personen, SporträumeBildung, Betreuung
Praxen/Kliniken24h-Betrieb, medizinische Geräte, HygieneanforderungenGesundheitswesen
Restaurants/CafésGastronomieküche, hohe Feuchtigkeit, DauerbetriebGastronomie

Praxistipp: Selbst kleine Gewerbeflächen (z.B. Arztpraxis im Erdgeschoss eines Wohnhauses) können das gesamte Gebäude als Nichtwohngebäude klassifizieren, wenn die 25%-Grenze überschritten wird.


Ist der Energieausweis für Nichtwohngebäude Pflicht?

Die aktuelle Pflichtsituation

Die Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude ist seit dem 1. November 2020 im GEG geregelt:

SituationPflichtRechtsgrundlage
Verkauf eines NWGJa, EA muss vor Anzeigenschaltung vorliegen§ 80 GEG
Vermietung eines NWGJa, EA bei Besichtigung vorlegen§ 80 GEG
NWG >250 m² mit PublikumsverkehrZusätzlich Aushangpflicht§ 80 GEG

Für welche Nichtwohngebäude gilt die Pflicht?

Die Pflicht besteht grundsätzlich für:

GebäudetypEA-Pflicht bei Verkauf/VermietungMindestgröße
Bürogebäude✅ Jaab 50 m² Nutzfläche
Einzelhandel✅ Jaab 50 m² Nutzfläche
Produktionshallen (beheizt)✅ Jaab 50 m² Nutzfläche
Hotels/Pensionen✅ Jaab 50 m² Nutzfläche
Lagerhallen (beheizt)✅ Jaab 50 m² Nutzfläche
Lagerhallen (unbeheizt)❌ Nein (§ 79 Abs. 4 GEG)
Garagen (unbeheizt)❌ Nein

Ausnahmen von der Pflicht

Auch bei Nichtwohngebäuden gibt es wichtige Ausnahmen:

AusnahmeBedingungRechtsgrundlage
Kleine GebäudeUnter 50 m² Nutzfläche§ 79 Abs. 4 GEG
Unbeheizte GebäudeKeine Beheizung/Kühlung§ 79 Abs. 4 GEG
BaudenkmalEingetragenes Denkmal§ 79 Abs. 4 / § 105 GEG
Reine EigennutzungKein Verkauf/Vermietung geplant§ 80 GEG (kein Pflichtfall)
Provisorische GebäudeGeplante Nutzungsdauer unter 2 Jahre§ 79 Abs. 4 GEG

Wichtig: Die Energieausweis-Pflicht gilt seit dem 1. November 2020 für alle Gebäude bei Verkauf oder Vermietung – unabhängig von Baujahr und Gebäudetyp (§ 80 GEG).


Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden

1. Andere Berechnung: DIN V 18599

Während Wohngebäude nach DIN V 4108-6 berechnet werden, gilt für Nichtwohngebäude die komplexere DIN V 18599. Diese Norm berücksichtigt:

BerechnungsaspektWohngebäude (DIN 4108-6)Nichtwohngebäude (DIN 18599)
NutzungsprofileStandard-Profile (Wohnen)20+ verschiedene Profile
BeleuchtungVereinfachte AnnahmenDetaillierte Berechnung
LüftungWohnraumlüftungKlimatisierung, Abluft
ProzessenergieNicht relevantKann berücksichtigt werden
Interne WärmegewinneVereinfachtDetailliert (Personen, Geräte)

2. Nutzungsprofile: Der Schlüssel zur korrekten Berechnung

Die Wahl des richtigen Nutzungsprofils ist entscheidend für das Ergebnis. Die DIN V 18599 definiert verschiedene Profile:

NutzungsprofilTypische AnwendungBesondere Merkmale
BüroVerwaltungsgebäude, Open-Space8h-Nutzung, PC-Arbeitsplätze
VerkaufEinzelhandel, SupermärkteLange Öffnungszeiten, hohe Beleuchtung
GaststätteRestaurants, CafésProzesswärme, hohe Feuchtigkeit
BildungSchulen, UniversitätenKurze Nutzungszeiten, viele Personen
HotelHotels, Pensionen24h-Betrieb, hoher Warmwasserbedarf
VersammlungTheater, KinosHohe Personendichte, kurze Nutzung
KrankenhausKliniken, Praxen24h-Betrieb, hohe Hygieneanforderungen

Praxistipp: Ein falsch gewähltes Nutzungsprofil kann die Energieeffizienzklasse um 1-2 Stufen verschlechtern. Fachkundige Beratung lohnt sich hier besonders.

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3. Die Aushangpflicht: Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal

Die Aushangpflicht ist das auffälligste Merkmal, das Nichtwohngebäude von Wohngebäuden unterscheidet:

§ 80 GEG regelt die Aushangpflicht: Bei Nichtwohngebäuden über 250 m² Nutzfläche mit Publikumsverkehr muss der Energieausweis im Gebäude an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht werden.

Was bedeutet das konkret?

AnforderungAusführungStrafe bei Nichteinhaltung
Öffentlich sichtbarEingangsbereich, Foyer, PinnwandOrdnungsgeld bis 10.000 €
Gut lesbarMindestgröße A4, geschützt vor Witterung
Dauerhaft angebrachtNicht nur bei Besichtigungen
Nicht älter als 10 JahreAktueller Ausweis erforderlichOrdnungsgeld

Wo muss der Energieausweis angebracht werden?

Empfohlene Positionen:

  • Bürogebäude: Im Eingangsbereich, neben der Hausordnung
  • Einzelhandel: Nahe dem Eingang, sichtbar für Kunden
  • Hotels: An der Rezeption oder im Eingangsbereich
  • Praxen: Im Wartezimmer oder Empfangsbereich
  • Produktionshallen: Im Besucherbereich oder Eingangsbereich

Kontrollen in Bremen: Das Gewerbeaufsichtsamt führt verstärkt Kontrollen durch. Besonders Einzelhandel und Bürogebäude werden überprüft.


Was kostet der Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Die Kosten für einen Energieausweis bei Nichtwohngebäuden sind höher als bei Wohngebäuden – aufgrund der komplexeren Berechnung und der DIN V 18599.

Preisübersicht 2026

GebäudetypNutzflächeBedarfsausweisVerbrauchsausweis
Alle NichtwohngebäudeVerbrauchsausweis499 €499 €
Alle NichtwohngebäudeBedarfsausweisab 999 €ab 999 €

Was beeinflusst die Kosten?

Kostenfaktoren (keine Aufpreise bei mir):

  • Normale Gebäudegeometrie
  • Standard-Heizsysteme
  • Gute Unterlagenlage
  • Lage im Großraum Bremen (50 km)

Mögliche Zuschläge:

  • Sehr große Gebäude (über 1.000 m²)
  • Mehrere Nutzungszonen
  • Komplexe Haustechnik
  • Fehlende Unterlagen
  • Denkmalschutz

Kostenersparnis durch Best-Case-Optimierung

Bei energiepass® BREMEN ist die Best-Case-Optimierung inklusive. Durch geschickte Wahl der Berechnungsparameter lässt sich oft die Energieeffizienzklasse verbessern – was sich beim Verkauf oder bei Förderanträgen auszahlt.


Ablauf der Erstellung: Schritt für Schritt

Schritt 1: Erstberatung und Datenerhebung

Zunächst kläre ich das Nutzungsprofil und sammle Unterlagen:

Benötigte UnterlagenBedarfsausweisVerbrauchsausweis
Baupläne/Grundrisse✅ Erforderlich⚠️ Hilfreich
Heizkostenabrechnungen (3 Jahre)⚠️ Hilfreich✅ Erforderlich
Angaben zur Gebäudehülle✅ Erforderlich❌ Nicht nötig
Nutzungszeiten/Belegung✅ Erforderlich⚠️ Hilfreich
Beleuchtungsdaten✅ Erforderlich❌ Nicht nötig
Heizungsdaten✅ Erforderlich⚠️ Hilfreich

Schritt 2: Vor-Ort-Überprüfung (bei Bedarf)

Bei komplexen Gebäuden oder fehlenden Unterlagen ist eine Überprüfung sinnvoll. Der Aussteller erfasst:

  • Gebäudegeometrie und -hülle
  • Fenster und Türen
  • Heizungsanlage und Haustechnik
  • Beleuchtungssysteme
  • Lüftung/Klimatisierung

Schritt 3: Berechnung nach DIN V 18599

Die Berechnung erfolgt mit zertifizierter Software:

  1. Modellierung des Gebäudes
  2. Wahl des korrekten Nutzungsprofils
  3. Eingabe aller relevanten Parameter
  4. Berechnung des Endenergiebedarfs
  5. Ermittlung der Energieeffizienzklasse

Schritt 4: Optimierung und Qualitätskontrolle

Meine Best-Case-Optimierung prüft:

  • Sind alle förderfähigen Maßnahmen berücksichtigt?
  • Ist das Nutzungsprofil optimal gewählt?
  • Gibt es Interpretationsspielräume zugunsten des Kunden?

Schritt 5: DIBt-Registrierung und Auslieferung

  • Registrierung im DIBt-Register
  • Ausstellung der offiziellen Ausweisnummer
  • Übergabe des Energieausweises (PDF + gedruckt)
  • Beratung zur Aushangpflicht

Lieferzeiten:

  • Standard: 24 Stunden
  • Express: 6-12 Stunden (+50 €)

Tipps für Gewerbetreibende

Tipp 1: Frühzeitig planen

Die EA-Pflicht gilt bereits seit dem 1. November 2020 für alle Gebäude bei Verkauf und Vermietung. Planen Sie frühzeitig, um Engpässe zu vermeiden.

Tipp 2: Aushangpflicht ernst nehmen

Die Aushangpflicht wird kontrolliert. Ein fehlender oder veralteter Energieausweis kann teuer werden:

  • Ordnungsgeld: bis zu 10.000 €
  • Bußgeld bei wiederholtem Verstoß
  • Schlechte Publicity

Tipp 3: Unterlagen vollständig sammeln

Je besser die Unterlagen, desto präziser das Ergebnis. Besonders wichtig für Nichtwohngebäude:

  • Nutzungskonzept (Öffnungszeiten, Belegung)
  • Technische Dokumentation der Haustechnik
  • Beleuchtungspläne
  • Frühere Energieausweise

Tipp 4: Sanierungspotenziale identifizieren

Der Energieausweis zeigt nicht nur den Ist-Zustand, sondern auch Optimierungspotenziale. Nutzen Sie diese Informationen für:

  • Investitionsplanung
  • Förderanträge (BAFA, KfW)
  • Mieterattraktivität

Tipp 5: Fachberatung nutzen

Die Berechnung nach DIN V 18599 ist komplex. Eine fachkundige Beratung sichert:

  • Korrekte Nutzungsprofile
  • Optimale Energieeffizienzklasse
  • Einhaltung aller Pflichten

Typische Szenarien aus der Praxis

Szenario 1: Bürogebäude mit Aushangpflicht

Bei Bürogebäuden über 250 m² mit Publikumsverkehr greift die Aushangpflicht nach § 80 GEG. Der Energieausweis muss dauerhaft und gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht werden. Bei Routinekontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt kann ein fehlender Aushang Bußgelder nach sich ziehen.

Szenario 2: Gewerbeimmobilie bei Verkauf

Auch bei älteren Gewerbeimmobilien besteht die EA-Pflicht bei Verkauf – unabhängig vom Baujahr. Wenn 3 Jahre Verbrauchsdaten vorliegen, kann ein kostengünstiger Verbrauchsausweis erstellt werden. Fehlen die Daten, ist ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 erforderlich.

Szenario 3: Gemischt genutzte Gebäude

Bei Gebäuden mit Produktionshalle und Bürotrakt wird die Berechnung nach DIN V 18599 mit unterschiedlichen Nutzungsprofilen für die verschiedenen Zonen durchgeführt. Die korrekte Zuordnung der Nutzungsprofile ist entscheidend für ein optimales Ergebnis.


FAQ: Häufig gestellte Fragen

Ist der Energieausweis für alle Nichtwohngebäude Pflicht?

Nein, nicht für alle. Befreit sind:

  • Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
  • Unbeheizte Gebäude
  • Reine Eigennutzung ohne Verkauf/Vermietung
  • Eingetragene Baudenkmäler

Wichtig: Die EA-Pflicht gilt seit dem 1. November 2020 für alle Gebäude bei Verkauf oder Vermietung – unabhängig vom Baujahr (§ 80 GEG).

Was kostet der Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Die Kosten liegen höher als bei Wohngebäuden aufgrund der komplexeren Berechnung:

  • Verbrauchsausweis: 499 €
  • Bedarfsausweis: ab 999 €

Bei energiepass® BREMEN sind Best-Case-Optimierung und DIBt-Registrierung immer inklusive.

Was ist die Aushangpflicht bei Nichtwohngebäuden?

Die Aushangpflicht bedeutet: Der Energieausweis muss dauerhaft und öffentlich sichtbar im Gebäude angebracht werden – typischerweise im Eingangsbereich, Foyer oder an der Rezeption.

Strafe bei Nichteinhaltung: Ordnungsgeld bis zu 10.000 €

Kontrollen: In Bremen und Bremerhaven werden diese Pflichten verstärkt überprüft.

Wie läuft die Erstellung eines Energieausweises ab?

Schritt-für-Schritt:

  1. Erstberatung – Klärung von Gebäudedaten und Nutzung
  2. Unterlagensammlung – Baupläne, Verbrauchsdaten, Technikdokumentation
  3. Vor-Ort-Überprüfung (bei Bedarf) – Erfassung der Ist-Situation
  4. Berechnung – Nach DIN V 18599 mit zertifizierter Software
  5. Optimierung – Best-Case-Betrachtung aller Parameter
  6. Registrierung – Eintragung im DIBt-Register
  7. Übergabe – PDF + gedruckter Ausweis + Aushang-Beratung

Dauer: 24 Stunden (Standard), Express 6-12 Stunden möglich.

Was brauche ich für die Erstellung eines Energieausweises?

Für den Bedarfsausweis:

  • Baupläne/Grundrisse
  • Angaben zur Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
  • Heizungsdaten (Typ, Baujahr, Leistung)
  • Beleuchtungsdaten
  • Nutzungskonzept (Öffnungszeiten, Belegung)

Für den Verbrauchsausweis:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Stromrechnungen (bei elektrischer Beheizung)
  • Angaben zur Nutzfläche
  • Nutzungszeiten

Alle Informationen zu Energieausweisen für Nichtwohngebäude finden Sie auf meiner Übersichtsseite.

Lesen Sie auch: Erstellung NWG-Energieausweis: Dauer

Fazit: Was Sie über den Energieausweis bei Nichtwohngebäuden wissen müssen

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Wohngebäude-Ausweis:

Die wichtigsten Unterschiede:

MerkmalWohngebäudeNichtwohngebäude
BerechnungDIN V 4108-6DIN V 18599
Aushangpflicht❌ Nein✅ Ja (>250 m² mit Publikumsverkehr, § 80 GEG)
NutzungsprofileStandard (Wohnen)20+ verschiedene
Pflicht bei Verkauf/Vermietung✅ Ja (§ 80 GEG)✅ Ja (§ 80 GEG)

Die wichtigsten To-Dos für Gewerbetreibende:

  1. Prüfen: Benötige ich einen Energieausweis? (Bei Verkauf/Vermietung: Ja)
  2. Aushängen: Energieausweis öffentlich sichtbar anbringen
  3. Aktualisieren: Gültigkeit beachten (max. 10 Jahre)
  4. Optimieren: Best-Case-Betrachtung nutzen

Als Experte für Energieausweise mit langjähriger Erfahrung in Bremen und Umgebung berate ich Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um den Energieausweis für Ihr Gewerbegebäude.


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