Die Kurzantwort: Was bei Nichtwohngebäuden anders ist
Nichtwohngebäude haben beim Energieausweis besondere Regeln, die sich deutlich von Wohngebäuden unterscheiden. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
- Aushangpflicht: Bei NWG über 250 m² mit Publikumsverkehr muss der EA öffentlich sichtbar angebracht werden (§ 80 GEG)
- Andere Berechnung: DIN V 18599 statt DIN V 4108-6 für Wohngebäude
- Nutzungsprofile: Unterschiedliche Profile für Büros, Läden, Hallen
- Pflicht bei Verkauf/Vermietung: Wie bei Wohngebäuden gilt die EA-Pflicht nach § 80 GEG
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Was sind Nichtwohngebäude? Definition und Beispiele
Nichtwohngebäude sind alle Gebäude, die nicht primär zu Wohnzwecken genutzt werden. Im Gegensatz zu Wohngebäuden dient hier die Energiebilanzierung anderen Zwecken.
Offizielle Definition nach GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert Nichtwohngebäude als:
“Gebäude, die zu mehr als 25 % der Nutzfläche für andere Zwecke als Wohnen genutzt werden.”
Diese Definition ist entscheidend für die Pflichtenprüfung. Ein gemischt genutztes Gebäude fällt unter die Nichtwohngebäude-Regelungen, sobald der gewerbliche Anteil 25 % übersteigt.
Typische Beispiele für Nichtwohngebäude
| Gebäudetyp | Besondere Merkmale | Häufige Nutzung |
|---|---|---|
| Bürogebäude | Arbeitsplatzbeleuchtung, Serverräume, Klimatisierung | Verwaltung, Callcenter, Agenturen |
| Einzelhandel | Hohe Beleuchtungsdichte, Kundenverkehr, Kassenbereiche | Supermärkte, Boutiquen, Fachgeschäfte |
| Produktionshallen | Hohe Räume, Prozesswärme, spezielle Abluft | Fertigung, Lager, Logistik |
| Hotels/Pensionen | Warmwasser intensiv, Restaurantbereich, Wellness | Übernachtung, Verpflegung |
| Schulen/Kitas | Kurze Nutzungszeiten, viele Personen, Sporträume | Bildung, Betreuung |
| Praxen/Kliniken | 24h-Betrieb, medizinische Geräte, Hygieneanforderungen | Gesundheitswesen |
| Restaurants/Cafés | Gastronomieküche, hohe Feuchtigkeit, Dauerbetrieb | Gastronomie |
Praxistipp: Selbst kleine Gewerbeflächen (z.B. Arztpraxis im Erdgeschoss eines Wohnhauses) können das gesamte Gebäude als Nichtwohngebäude klassifizieren, wenn die 25%-Grenze überschritten wird.
Ist der Energieausweis für Nichtwohngebäude Pflicht?
Die aktuelle Pflichtsituation
Die Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude ist seit dem 1. November 2020 im GEG geregelt:
| Situation | Pflicht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verkauf eines NWG | Ja, EA muss vor Anzeigenschaltung vorliegen | § 80 GEG |
| Vermietung eines NWG | Ja, EA bei Besichtigung vorlegen | § 80 GEG |
| NWG >250 m² mit Publikumsverkehr | Zusätzlich Aushangpflicht | § 80 GEG |
Für welche Nichtwohngebäude gilt die Pflicht?
Die Pflicht besteht grundsätzlich für:
| Gebäudetyp | EA-Pflicht bei Verkauf/Vermietung | Mindestgröße |
|---|---|---|
| Bürogebäude | ✅ Ja | ab 50 m² Nutzfläche |
| Einzelhandel | ✅ Ja | ab 50 m² Nutzfläche |
| Produktionshallen (beheizt) | ✅ Ja | ab 50 m² Nutzfläche |
| Hotels/Pensionen | ✅ Ja | ab 50 m² Nutzfläche |
| Lagerhallen (beheizt) | ✅ Ja | ab 50 m² Nutzfläche |
| Lagerhallen (unbeheizt) | ❌ Nein (§ 79 Abs. 4 GEG) | – |
| Garagen (unbeheizt) | ❌ Nein | – |
Ausnahmen von der Pflicht
Auch bei Nichtwohngebäuden gibt es wichtige Ausnahmen:
| Ausnahme | Bedingung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kleine Gebäude | Unter 50 m² Nutzfläche | § 79 Abs. 4 GEG |
| Unbeheizte Gebäude | Keine Beheizung/Kühlung | § 79 Abs. 4 GEG |
| Baudenkmal | Eingetragenes Denkmal | § 79 Abs. 4 / § 105 GEG |
| Reine Eigennutzung | Kein Verkauf/Vermietung geplant | § 80 GEG (kein Pflichtfall) |
| Provisorische Gebäude | Geplante Nutzungsdauer unter 2 Jahre | § 79 Abs. 4 GEG |
Wichtig: Die Energieausweis-Pflicht gilt seit dem 1. November 2020 für alle Gebäude bei Verkauf oder Vermietung – unabhängig von Baujahr und Gebäudetyp (§ 80 GEG).
Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden
1. Andere Berechnung: DIN V 18599
Während Wohngebäude nach DIN V 4108-6 berechnet werden, gilt für Nichtwohngebäude die komplexere DIN V 18599. Diese Norm berücksichtigt:
| Berechnungsaspekt | Wohngebäude (DIN 4108-6) | Nichtwohngebäude (DIN 18599) |
|---|---|---|
| Nutzungsprofile | Standard-Profile (Wohnen) | 20+ verschiedene Profile |
| Beleuchtung | Vereinfachte Annahmen | Detaillierte Berechnung |
| Lüftung | Wohnraumlüftung | Klimatisierung, Abluft |
| Prozessenergie | Nicht relevant | Kann berücksichtigt werden |
| Interne Wärmegewinne | Vereinfacht | Detailliert (Personen, Geräte) |
2. Nutzungsprofile: Der Schlüssel zur korrekten Berechnung
Die Wahl des richtigen Nutzungsprofils ist entscheidend für das Ergebnis. Die DIN V 18599 definiert verschiedene Profile:
| Nutzungsprofil | Typische Anwendung | Besondere Merkmale |
|---|---|---|
| Büro | Verwaltungsgebäude, Open-Space | 8h-Nutzung, PC-Arbeitsplätze |
| Verkauf | Einzelhandel, Supermärkte | Lange Öffnungszeiten, hohe Beleuchtung |
| Gaststätte | Restaurants, Cafés | Prozesswärme, hohe Feuchtigkeit |
| Bildung | Schulen, Universitäten | Kurze Nutzungszeiten, viele Personen |
| Hotel | Hotels, Pensionen | 24h-Betrieb, hoher Warmwasserbedarf |
| Versammlung | Theater, Kinos | Hohe Personendichte, kurze Nutzung |
| Krankenhaus | Kliniken, Praxen | 24h-Betrieb, hohe Hygieneanforderungen |
Praxistipp: Ein falsch gewähltes Nutzungsprofil kann die Energieeffizienzklasse um 1-2 Stufen verschlechtern. Fachkundige Beratung lohnt sich hier besonders.
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3. Die Aushangpflicht: Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal
Die Aushangpflicht ist das auffälligste Merkmal, das Nichtwohngebäude von Wohngebäuden unterscheidet:
§ 80 GEG regelt die Aushangpflicht: Bei Nichtwohngebäuden über 250 m² Nutzfläche mit Publikumsverkehr muss der Energieausweis im Gebäude an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht werden.
Was bedeutet das konkret?
| Anforderung | Ausführung | Strafe bei Nichteinhaltung |
|---|---|---|
| Öffentlich sichtbar | Eingangsbereich, Foyer, Pinnwand | Ordnungsgeld bis 10.000 € |
| Gut lesbar | Mindestgröße A4, geschützt vor Witterung | – |
| Dauerhaft angebracht | Nicht nur bei Besichtigungen | – |
| Nicht älter als 10 Jahre | Aktueller Ausweis erforderlich | Ordnungsgeld |
Wo muss der Energieausweis angebracht werden?
Empfohlene Positionen:
- Bürogebäude: Im Eingangsbereich, neben der Hausordnung
- Einzelhandel: Nahe dem Eingang, sichtbar für Kunden
- Hotels: An der Rezeption oder im Eingangsbereich
- Praxen: Im Wartezimmer oder Empfangsbereich
- Produktionshallen: Im Besucherbereich oder Eingangsbereich
Kontrollen in Bremen: Das Gewerbeaufsichtsamt führt verstärkt Kontrollen durch. Besonders Einzelhandel und Bürogebäude werden überprüft.
Was kostet der Energieausweis für Nichtwohngebäude?
Die Kosten für einen Energieausweis bei Nichtwohngebäuden sind höher als bei Wohngebäuden – aufgrund der komplexeren Berechnung und der DIN V 18599.
Preisübersicht 2026
| Gebäudetyp | Nutzfläche | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|---|
| Alle Nichtwohngebäude | Verbrauchsausweis | 499 € | 499 € |
| Alle Nichtwohngebäude | Bedarfsausweis | ab 999 € | ab 999 € |
Was beeinflusst die Kosten?
Kostenfaktoren (keine Aufpreise bei mir):
- Normale Gebäudegeometrie
- Standard-Heizsysteme
- Gute Unterlagenlage
- Lage im Großraum Bremen (50 km)
Mögliche Zuschläge:
- Sehr große Gebäude (über 1.000 m²)
- Mehrere Nutzungszonen
- Komplexe Haustechnik
- Fehlende Unterlagen
- Denkmalschutz
Kostenersparnis durch Best-Case-Optimierung
Bei energiepass® BREMEN ist die Best-Case-Optimierung inklusive. Durch geschickte Wahl der Berechnungsparameter lässt sich oft die Energieeffizienzklasse verbessern – was sich beim Verkauf oder bei Förderanträgen auszahlt.
Ablauf der Erstellung: Schritt für Schritt
Schritt 1: Erstberatung und Datenerhebung
Zunächst kläre ich das Nutzungsprofil und sammle Unterlagen:
| Benötigte Unterlagen | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Baupläne/Grundrisse | ✅ Erforderlich | ⚠️ Hilfreich |
| Heizkostenabrechnungen (3 Jahre) | ⚠️ Hilfreich | ✅ Erforderlich |
| Angaben zur Gebäudehülle | ✅ Erforderlich | ❌ Nicht nötig |
| Nutzungszeiten/Belegung | ✅ Erforderlich | ⚠️ Hilfreich |
| Beleuchtungsdaten | ✅ Erforderlich | ❌ Nicht nötig |
| Heizungsdaten | ✅ Erforderlich | ⚠️ Hilfreich |
Schritt 2: Vor-Ort-Überprüfung (bei Bedarf)
Bei komplexen Gebäuden oder fehlenden Unterlagen ist eine Überprüfung sinnvoll. Der Aussteller erfasst:
- Gebäudegeometrie und -hülle
- Fenster und Türen
- Heizungsanlage und Haustechnik
- Beleuchtungssysteme
- Lüftung/Klimatisierung
Schritt 3: Berechnung nach DIN V 18599
Die Berechnung erfolgt mit zertifizierter Software:
- Modellierung des Gebäudes
- Wahl des korrekten Nutzungsprofils
- Eingabe aller relevanten Parameter
- Berechnung des Endenergiebedarfs
- Ermittlung der Energieeffizienzklasse
Schritt 4: Optimierung und Qualitätskontrolle
Meine Best-Case-Optimierung prüft:
- Sind alle förderfähigen Maßnahmen berücksichtigt?
- Ist das Nutzungsprofil optimal gewählt?
- Gibt es Interpretationsspielräume zugunsten des Kunden?
Schritt 5: DIBt-Registrierung und Auslieferung
- Registrierung im DIBt-Register
- Ausstellung der offiziellen Ausweisnummer
- Übergabe des Energieausweises (PDF + gedruckt)
- Beratung zur Aushangpflicht
Lieferzeiten:
- Standard: 24 Stunden
- Express: 6-12 Stunden (+50 €)
Tipps für Gewerbetreibende
Tipp 1: Frühzeitig planen
Die EA-Pflicht gilt bereits seit dem 1. November 2020 für alle Gebäude bei Verkauf und Vermietung. Planen Sie frühzeitig, um Engpässe zu vermeiden.
Tipp 2: Aushangpflicht ernst nehmen
Die Aushangpflicht wird kontrolliert. Ein fehlender oder veralteter Energieausweis kann teuer werden:
- Ordnungsgeld: bis zu 10.000 €
- Bußgeld bei wiederholtem Verstoß
- Schlechte Publicity
Tipp 3: Unterlagen vollständig sammeln
Je besser die Unterlagen, desto präziser das Ergebnis. Besonders wichtig für Nichtwohngebäude:
- Nutzungskonzept (Öffnungszeiten, Belegung)
- Technische Dokumentation der Haustechnik
- Beleuchtungspläne
- Frühere Energieausweise
Tipp 4: Sanierungspotenziale identifizieren
Der Energieausweis zeigt nicht nur den Ist-Zustand, sondern auch Optimierungspotenziale. Nutzen Sie diese Informationen für:
- Investitionsplanung
- Förderanträge (BAFA, KfW)
- Mieterattraktivität
Tipp 5: Fachberatung nutzen
Die Berechnung nach DIN V 18599 ist komplex. Eine fachkundige Beratung sichert:
- Korrekte Nutzungsprofile
- Optimale Energieeffizienzklasse
- Einhaltung aller Pflichten
Typische Szenarien aus der Praxis
Szenario 1: Bürogebäude mit Aushangpflicht
Bei Bürogebäuden über 250 m² mit Publikumsverkehr greift die Aushangpflicht nach § 80 GEG. Der Energieausweis muss dauerhaft und gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht werden. Bei Routinekontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt kann ein fehlender Aushang Bußgelder nach sich ziehen.
Szenario 2: Gewerbeimmobilie bei Verkauf
Auch bei älteren Gewerbeimmobilien besteht die EA-Pflicht bei Verkauf – unabhängig vom Baujahr. Wenn 3 Jahre Verbrauchsdaten vorliegen, kann ein kostengünstiger Verbrauchsausweis erstellt werden. Fehlen die Daten, ist ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 erforderlich.
Szenario 3: Gemischt genutzte Gebäude
Bei Gebäuden mit Produktionshalle und Bürotrakt wird die Berechnung nach DIN V 18599 mit unterschiedlichen Nutzungsprofilen für die verschiedenen Zonen durchgeführt. Die korrekte Zuordnung der Nutzungsprofile ist entscheidend für ein optimales Ergebnis.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Ist der Energieausweis für alle Nichtwohngebäude Pflicht?
Nein, nicht für alle. Befreit sind:
- Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
- Unbeheizte Gebäude
- Reine Eigennutzung ohne Verkauf/Vermietung
- Eingetragene Baudenkmäler
Wichtig: Die EA-Pflicht gilt seit dem 1. November 2020 für alle Gebäude bei Verkauf oder Vermietung – unabhängig vom Baujahr (§ 80 GEG).
Was kostet der Energieausweis für Nichtwohngebäude?
Die Kosten liegen höher als bei Wohngebäuden aufgrund der komplexeren Berechnung:
- Verbrauchsausweis: 499 €
- Bedarfsausweis: ab 999 €
Bei energiepass® BREMEN sind Best-Case-Optimierung und DIBt-Registrierung immer inklusive.
Was ist die Aushangpflicht bei Nichtwohngebäuden?
Die Aushangpflicht bedeutet: Der Energieausweis muss dauerhaft und öffentlich sichtbar im Gebäude angebracht werden – typischerweise im Eingangsbereich, Foyer oder an der Rezeption.
Strafe bei Nichteinhaltung: Ordnungsgeld bis zu 10.000 €
Kontrollen: In Bremen und Bremerhaven werden diese Pflichten verstärkt überprüft.
Wie läuft die Erstellung eines Energieausweises ab?
Schritt-für-Schritt:
- Erstberatung – Klärung von Gebäudedaten und Nutzung
- Unterlagensammlung – Baupläne, Verbrauchsdaten, Technikdokumentation
- Vor-Ort-Überprüfung (bei Bedarf) – Erfassung der Ist-Situation
- Berechnung – Nach DIN V 18599 mit zertifizierter Software
- Optimierung – Best-Case-Betrachtung aller Parameter
- Registrierung – Eintragung im DIBt-Register
- Übergabe – PDF + gedruckter Ausweis + Aushang-Beratung
Dauer: 24 Stunden (Standard), Express 6-12 Stunden möglich.
Was brauche ich für die Erstellung eines Energieausweises?
Für den Bedarfsausweis:
- Baupläne/Grundrisse
- Angaben zur Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
- Heizungsdaten (Typ, Baujahr, Leistung)
- Beleuchtungsdaten
- Nutzungskonzept (Öffnungszeiten, Belegung)
Für den Verbrauchsausweis:
- Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
- Stromrechnungen (bei elektrischer Beheizung)
- Angaben zur Nutzfläche
- Nutzungszeiten
Alle Informationen zu Energieausweisen für Nichtwohngebäude finden Sie auf meiner Übersichtsseite.
Lesen Sie auch: Erstellung NWG-Energieausweis: Dauer
Fazit: Was Sie über den Energieausweis bei Nichtwohngebäuden wissen müssen
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Wohngebäude-Ausweis:
Die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
|---|---|---|
| Berechnung | DIN V 4108-6 | DIN V 18599 |
| Aushangpflicht | ❌ Nein | ✅ Ja (>250 m² mit Publikumsverkehr, § 80 GEG) |
| Nutzungsprofile | Standard (Wohnen) | 20+ verschiedene |
| Pflicht bei Verkauf/Vermietung | ✅ Ja (§ 80 GEG) | ✅ Ja (§ 80 GEG) |
Die wichtigsten To-Dos für Gewerbetreibende:
- Prüfen: Benötige ich einen Energieausweis? (Bei Verkauf/Vermietung: Ja)
- Aushängen: Energieausweis öffentlich sichtbar anbringen
- Aktualisieren: Gültigkeit beachten (max. 10 Jahre)
- Optimieren: Best-Case-Betrachtung nutzen
Als Experte für Energieausweise mit langjähriger Erfahrung in Bremen und Umgebung berate ich Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um den Energieausweis für Ihr Gewerbegebäude.
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Stephan Grosser – Ihr Experte für Energieausweise in Bremen und Umgebung, seit 2018
