Wohngebäude

Gebäudenutzfläche vs. Wohnfläche im Energieausweis: Was ist der Unterschied?

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Im Energieausweis steht eine Flächenangabe, die größer ist als Ihre Wohnfläche – das ist kein Fehler, sondern die Gebäudenutzfläche (AN). Diese rechnerische Größe umfasst alle beheizten Bereiche Ihres Gebäudes und ist im Durchschnitt 20-35 % größer als die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung.

In diesem Artikel erkläre ich den Unterschied zwischen Gebäudenutzfläche und Wohnfläche, zeige die genauen Formeln und Rechenbeispiele, und warum die richtige Fläche bares Geld wert ist.

Was ist die Gebäudenutzfläche (AN) im Energieausweis?

Die Gebäudenutzfläche AN ist eine rechnerische Fläche, die alle beheizten und indirekt beheizten Bereiche eines Gebäudes umfasst. Sie wird im Energieausweis als Bezugsfläche für den Energiekennwert (kWh/m²a) verwendet – sowohl beim Verbrauchsausweis als auch beim Bedarfsausweis.

Anders als die Wohnfläche, die nur bewohnbare Räume erfasst, schließt die AN auch Treppenhäuser, Flure und Nebenräume ein, die durch angrenzende beheizte Räume „mitbeheizt” werden. Die Unterscheidung zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wirkt sich direkt auf die Flächenberechnung aus.

Warum gibt es diese Unterscheidung?

Der Energieverbrauch eines Gebäudes bezieht sich auf das gesamte beheizte Volumen – nicht nur auf die Zimmer, die Sie tatsächlich bewohnen. Ein Treppenhaus im Mehrfamilienhaus verbraucht ebenfalls Heizenergie, auch wenn es keine „Wohnfläche” ist. Deshalb nutzt der Energieausweis eine größere Bezugsfläche, die das realistischer abbildet.

Welche Fläche wird im Energieausweis verwendet?

Beide Ausweisarten verwenden die Gebäudenutzfläche AN als Bezugsfläche – aber sie kommen auf unterschiedlichen Wegen dahin.

AusweisartBezugsflächeBerechnungswegRechtsgrundlage
VerbrauchsausweisAN (abgeleitet aus Wohnfläche)Wohnfläche × Pauschalfaktor (1,2 oder 1,35)§ 82 Abs. 2 GEG
BedarfsausweisAN (berechnet aus Gebäudevolumen)AN = 0,32 × Ve§ 81 GEG / DIN V 18599
NichtwohngebäudeNettogrundfläche nach DIN 277Zonenweise Ermittlung§ 82 Abs. 3 GEG

Wie wird die Gebäudenutzfläche berechnet?

Verbrauchsausweis: AN aus Wohnfläche

Beim Verbrauchsausweis wird die AN aus der Wohnfläche mit einem pauschalen Faktor berechnet (§ 82 Abs. 2 Satz 4 GEG):

GebäudetypFaktorBeispiel (120 m² Wohnfläche)
EFH/ZFH mit beheiztem Keller1,35AN = 162 m²
EFH/ZFH ohne beheizten Keller1,20AN = 144 m²
MFH (ab 3 Wohneinheiten)1,20AN = 144 m²

Praxis-Tipp: Ob der Keller als „beheizt” gilt, hat erheblichen Einfluss. Ein Hobbykeller mit Heizkörper kann den Faktor von 1,20 auf 1,35 erhöhen – das bedeutet eine um 12,5 % größere AN und damit einen entsprechend besseren Energiekennwert.

Bedarfsausweis: AN aus dem beheizten Gebäudevolumen

Beim Bedarfsausweis wird die AN direkt aus dem beheizten Gebäudevolumen (Ve) berechnet:

Standardformel (für Geschosshöhen 2,50 bis 3,00 m):

AN = 0,32 [1/m] × Ve [m³]

Sonderformel (für atypische Geschosshöhen):

AN = (1/hG − 0,04 [1/m]) × Ve [m³]

Dabei ist hG die mittlere Geschosshöhe (lichte Raumhöhe + 0,25 m Deckenzuschlag).

Was ist Ve? Das beheizte Gebäudevolumen umfasst das Volumen innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche – gemessen nach Außenabmessungen (DIN EN ISO 13789). Es schließt alle Räume ein, die direkt oder indirekt beheizt werden.

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Rechenbeispiel: So wirkt sich die Fläche auf den Energiekennwert aus

Nehmen wir ein Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh:

Weg 1: Verbrauchsausweis (ohne beheizten Keller)

  • AN = 120 m² × 1,20 = 144 m²
  • Energiekennwert = 20.000 ÷ 144 = 138,9 kWh/(m²·a) → Klasse E

Weg 2: Verbrauchsausweis (mit beheiztem Keller)

  • AN = 120 m² × 1,35 = 162 m²
  • Energiekennwert = 20.000 ÷ 162 = 123,5 kWh/(m²·a) → Klasse D

Was wäre bei falscher Berechnung (nur Wohnfläche)?

  • Energiekennwert = 20.000 ÷ 120 = 166,7 kWh/(m²·a) → Klasse F

Das Ergebnis: Allein der Unterschied zwischen falsch (nur Wohnfläche) und korrekt (AN mit Faktor 1,35) bedeutet den Sprung von Klasse F nach Klasse D – zwei ganze Effizienzklassen. Bei einem Immobilienverkauf kann das den Preis erheblich beeinflussen.

Energieeffizienzklassen im Überblick (GEG Anlage 10)

KlasseEndenergie kWh/(m²·a)Beschreibung
A+bis 30Passivhaus-Niveau
Abis 50KfW-Effizienzhaus
Bbis 75Sehr gut saniert / Neubau
Cbis 100Gut saniert
Dbis 130Durchschnittlich saniert
Ebis 160Älterer Altbau, teilsaniert
Fbis 200Unsanierter Altbau
Gbis 250Stark sanierungsbedürftig
Hüber 250Energetisch sehr schlecht

Wohnfläche, Nutzfläche, Gebäudenutzfläche: Was ist was?

Die drei Begriffe werden häufig verwechselt. Hier die wesentlichen Unterschiede:

MerkmalWohnfläche (WoFlV)Gebäudenutzfläche ANGrundfläche (DIN 277)
RechtsgrundlageWohnflächenverordnungGEG §§ 81/82DIN 277:2021
UmfasstNur bewohnbare RäumeAlle beheizten/indirekt beheizten BereicheAlle Räume inkl. Keller, Garage
DachschrägenGestaffelt (0/50/100 %)Teil des Volumens Ve100 % ab 1,50 m
Balkon25-50 %Nicht enthalten100 %
Keller (unbeheizt)NeinNeinJa
Keller (beheizt)NeinJa (Teil von Ve)Ja
Treppenhaus (MFH)NeinJaJa
Typische GrößeBasisca. 20-35 % größerca. 20 m² größer als WoFlV
VerwendungMietrecht, KaufvertragEnergieausweisBaukostenschätzung, Planung

Merke: Für den Energieausweis ist weder die Wohnfläche im Kaufvertrag noch die Grundfläche nach DIN 277 direkt relevant – es zählt die Gebäudenutzfläche AN.

Häufige Fehler bei der Flächenangabe

Aus meiner täglichen Arbeit als Experte für Energieausweise kenne ich diese typischen Fehler:

1. Wohnfläche statt AN verwendet

Der häufigste Fehler: Eigentümer geben die Wohnfläche an und wundern sich, dass im Energieausweis eine größere Zahl steht. Das ist korrekt – die AN ist immer größer als die Wohnfläche.

2. Beheizter Keller nicht angegeben

Ein Hobbyraum mit Heizkörper im Keller wird oft verschwiegen. Folge: Faktor 1,20 statt 1,35 beim EFH – der Energiekennwert ist unnötig schlecht.

3. Heizkostenabrechnung zeigt andere Fläche als Kaufvertrag

Das kommt vor, weil Hausverwaltungen nach unterschiedlichen Methoden abrechnen (Wohnfläche, Nutzfläche oder Personenzahl). Für den Verbrauchsausweis ist die Fläche aus der Heizkostenabrechnung die bevorzugte Quelle, weil sie zu den Verbrauchsdaten passt.

4. Online-Energieausweise mit ungeprüften Flächen

Billig-Anbieter ohne Vor-Ort-Prüfung übernehmen Eigentümer-Angaben ungeprüft. Falsche Fläche = falscher Kennwert = bei Prüfung durch die dena beanstandbar. Der Aussteller haftet.

5. DIN 277 und WoFlV verwechselt

DIN 277 rechnet Dachschrägen zu 100 % an, die WoFlV staffelt nach Raumhöhe. DIN 277 zählt Balkone zu 100 %, die WoFlV nur 25-50 %. Ergebnis: DIN 277 ergibt bei gleichem Gebäude oft 20 m² mehr als die WoFlV.

Welche Unterlagen braucht der Aussteller?

Je nach Ausweisart benötige ich unterschiedliche Daten:

Für den Verbrauchsausweis:

  • Wohnfläche (idealerweise aus Heizkostenabrechnung oder Bauplan)
  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Angabe, ob beheizter Keller vorhanden ist

Für den Bedarfsausweis:

  • Baupläne mit Maßen (Grundrisse, Schnitte)
  • Gebäudedimensionen: Länge, Breite, Raumhöhe, Fensterflächen
  • Technische Daten der Heizungsanlage (Baujahr, Typ, Leistung)
DokumentEnthaltene FlächeBrauchbar für Energieausweis?
Baupläne / GrundrisseGrundfläche (Rohbaumaße)Ja – Aussteller rechnet um
Wohnflächenberechnung (Architekt)Wohnfläche nach WoFlVIdeal für Verbrauchsausweis
KaufvertragWohnfläche (oft gerundet)Ja, als Näherung
HeizkostenabrechnungAbrechnungsflächeBevorzugt für Verbrauchsausweis
TeilungserklärungSondereigentum (m²)Vorsicht: oft nicht WoFlV-konform
GrundbuchGrundstücksflächeNicht für Energieausweis nutzbar

Häufige Fragen zur Gebäudenutzfläche

Warum ist die Fläche im Energieausweis größer als meine Wohnfläche?

Weil der Energieausweis die Gebäudenutzfläche (AN) verwendet, nicht die Wohnfläche. Die AN umfasst alle beheizten Bereiche einschließlich Treppenhäuser und Nebenräume. Sie ist je nach Gebäudetyp 20-35 % größer als die Wohnfläche. Das ist gesetzlich so vorgesehen und kein Berechnungsfehler.

Macht eine größere AN den Energiekennwert besser oder schlechter?

Besser. Die Formel lautet: Energieverbrauch ÷ AN = Energiekennwert. Je größer die AN (der Nenner), desto kleiner der Kennwert. Deshalb verbessert eine korrekt berechnete AN den Energiekennwert – und damit die Effizienzklasse Ihrer Immobilie.

Welchen Faktor muss ich nehmen – 1,2 oder 1,35?

1,35 gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller. Alle anderen Wohngebäude (MFH, EFH ohne beheizten Keller) verwenden den Faktor 1,20. Die rechtliche Grundlage ist § 82 Abs. 2 Satz 4 GEG.

Brauche ich die Wohnfläche für den Bedarfsausweis?

Nein. Beim Bedarfsausweis wird die AN direkt aus dem beheizten Gebäudevolumen (Ve) berechnet. Die Wohnfläche spielt dabei keine Rolle. Stattdessen benötigt der Aussteller Baupläne und Gebäudemaße.

Alle Informationen zu Energieausweisen für Wohngebäude finden Sie auf meiner Übersichtsseite.

Fazit: Die richtige Fläche kann den Unterschied machen

Die Gebäudenutzfläche AN ist keine komplizierte Theorie – sie ist der Schlüssel zu einem korrekten Energiekennwert. Ob der Keller als beheizt gilt, ob die Wohnfläche vollständig erfasst ist, ob der richtige Faktor angewendet wird – das entscheidet über Effizienzklassen und damit über den Wert Ihrer Immobilie.

Im Rahmen meiner Best-Case-Optimierung prüfe ich genau diese Stellschrauben und sorge dafür, dass Ihr Energieausweis das volle Potenzial Ihrer Immobilie zeigt. Die Kosten dafür: 299 EUR Festpreis für ein Einfamilienhaus, 399 EUR für ein Mehrfamilienhaus. Jetzt Energieausweis zum Festpreis bestellen.

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
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