Energieausweis Kosten liegen 2026 in Bremen je nach Ausweisart und Gebäude weit auseinander. Bei energiepass® BREMEN kostet der Bedarfsausweis 299 Euro für ein Einfamilienhaus, 399 Euro für ein Mehrfamilienhaus und 899 Euro für ein Nichtwohn- oder Mischgebäude. Entscheidend ist, welche Prüfung und Unterstützung im Preis enthalten sind.
Warum kostet ein Dokument einmal 49 Euro und einmal 500 Euro?
Weil Sie nicht dasselbe kaufen.
Der günstige Verbrauchsausweis übernimmt vor allem Verbrauchsdaten. Der Bedarfsausweis bildet das Gebäude ab: Außenwände, Fenster, Dach, Heizung und nachweisbare Modernisierungen.
Das ist mehr Arbeit.
Vor allem ist es eine andere Aussage.
Für die rechtlichen Fragen gilt heute das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Der neue Name gilt bereits. Das neue Energieausweisrecht gilt erst ab dem 1. Januar 2027.
Ich erstelle seit 2018 Energieausweise für Häuser in Schwachhausen, Huchting, Bremen-Nord und den übrigen Bremer Stadtteilen. Oft fehlt nicht der Wille zur richtigen Bestellung, sondern eine klare Antwort auf eine einfache Frage:
Was bekomme ich für mein Geld?
Dieser Ratgeber beantwortet genau diese Frage.
Welche Fragen beantwortet dieser Kosten-Ratgeber?
Sie erfahren, welche Energieausweis-Kosten für unterschiedliche Gebäude entstehen, warum Angebote kaum direkt vergleichbar sind und was sich zum 1. Januar 2027 ändert. Außerdem zeige ich, welche Unterlagen Geld und Zeit sparen, welche Leistungen nicht zum Energieausweis gehören und welche Fehler Eigentümer zweimal bezahlen lassen.
Inhaltsverzeichnis:
- Was kostet ein Energieausweis 2026?
- Warum unterscheiden sich die Angebote?
- Was ändert das GModG 2027?
- Welche Beratungs- und Förderkosten gehören nicht zum Ausweis?
- Wie vermeiden Sie unnötige Kosten und falsche Bestellungen?
- Welche Fragen stellen Eigentümer besonders häufig?
Der Preis ist wichtig.
Wichtiger ist, dass der Ausweis zu Ihrem Gebäude passt und Sie ihn bei Verkauf oder Vermietung tatsächlich verwenden können.
Ein billiger, aber unzulässiger Ausweis löst Ihr Problem nicht.
Er schafft ein zweites.
Was kostet ein Energieausweis 2026?
Einfache Online-Verbrauchsausweise werden beispielsweise für 25 bis 150 Euro angeboten. Bedarfsausweise liegen bei Einfamilienhäusern häufig zwischen 150 und 500 Euro, bei größeren Mehrfamilienhäusern teils über 1.500 Euro. Diese Spannen sind Preisbeispiele aus einer nicht repräsentativen Anbieterbeobachtung, keine amtliche Marktstatistik und kein Vergleich identischer Leistungen.
Meine Marktbeobachtung vom Juli 2026 stützt sich auf öffentlich genannte Angebotspreise sowie Verbraucherinformationen von ADAC, Verbraucherzentrale, reduco und ecoflow.
Sie ist keine vollständige Markterhebung.
Die betrachteten Anbieter arbeiten mit unterschiedlichen Leistungsbildern. Manche Preise gelten nur für eine vollständige Selbsteingabe. Andere umfassen Rückfragen, eine Plausibilitätsprüfung oder eine umfangreichere Unterstützung bei der Aufnahme der Gebäudedaten.
Auch Angaben zur Umsatzsteuer, zu Aufschlägen und zum Umgang mit fehlenden Unterlagen sind nicht überall gleich transparent.
Die folgenden Werte sind deshalb grobe Beispiele:
| Ausweisart | Gebäude | Online mit Selbsteingabe | Mit unterstützter Aufnahme |
|---|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | Einfamilienhaus | 25 bis 100 Euro | 100 bis 250 Euro |
| Verbrauchsausweis | Mehrfamilienhaus | 50 bis 150 Euro | 150 bis 450 Euro |
| Bedarfsausweis | Einfamilienhaus | 150 bis 300 Euro | 300 bis 500 Euro |
| Bedarfsausweis | Mehrfamilienhaus mit 3 bis 9 Wohneinheiten | ab 300 Euro | 500 bis 800 Euro |
| Bedarfsausweis | Mehrfamilienhaus mit 10 bis 20 Wohneinheiten | ab 500 Euro | 900 bis 1.500 Euro |
Ein Preis ohne Leistungsbeschreibung sagt wenig.
Wird nur ein Formular freigeschaltet?
Prüft ein qualifizierter Aussteller die Angaben?
Werden erkennbare Widersprüche geklärt?
Was passiert, wenn Bauunterlagen fehlen?
Erst diese Fragen machen Preise vergleichbar.
Bei energiepass® BREMEN gelten klare Festpreise:
| Gebäude | Produkt | Festpreis |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Bedarfsausweis | 299 Euro |
| Mehrfamilienhaus | Bedarfsausweis | 399 Euro |
| Nichtwohngebäude oder Mischgebäude | Bedarfsausweis | 899 Euro |
Was kostet der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus?
Der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus kostet bei energiepass® BREMEN 299 Euro als Festpreis. Er berücksichtigt die energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Nach vollständiger Übermittlung der Angaben erstelle ich den Ausweis innerhalb von 24 Stunden.
Ein typisches Haus ist selten so einheitlich, wie es von außen wirkt.
Das Dach wurde vielleicht gedämmt. Ein Teil der Fenster ist erneuert. Im Keller arbeitet eine jüngere Heizung, während der Anbau noch aus einer früheren Bauphase stammt.
Jede nachweisbare Verbesserung gehört in die Berechnung.
Bis zum 31. Dezember 2026 schreibt § 80 GModG für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 einen Bedarfsausweis vor, sofern das Gebäude nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht.
Der günstige Verbrauchsausweis ist dann keine zulässige Alternative.
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese sogenannte Altbau-Regel. Für ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Bestandsgebäude wird grundsätzlich auch ein Verbrauchsausweis möglich.
Dafür müssen die Verbrauchswerte jährlich, nach Energieträgern getrennt und über zwei Jahre vorliegen. Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen.
Ich biete für Wohngebäude weiterhin Bedarfsausweise an.
Sie bilden das Gebäude nutzerunabhängig ab. Der Verbrauchsausweis zeigt dagegen auch, wie sparsam oder großzügig die bisherigen Bewohner geheizt haben.
Die Unterschiede erläutere ich ausführlich im Ratgeber Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, was ist besser.
Was kostet der Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus?
Der Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus kostet bei energiepass® BREMEN 399 Euro als Festpreis. Er wird normalerweise für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für jede Wohnung einzeln. Unterschiedliche Fenster, Anbauten, Dachausbauten und Wärmeerzeuger werden in einer gemeinsamen Gebäudebilanz berücksichtigt.
Das spart gegenüber einzelnen Dokumenten Geld.
Es macht die Berechnung aber nicht automatisch einfach.
Ein Mehrfamilienhaus kann mehrere Bauabschnitte, unterschiedlich modernisierte Fassaden und mehr als einen Wärmeerzeuger haben. Die Zahl der Wohnungen allein sagt daher wenig über den Aufwand.
Viele Anbieter berechnen eine Grundpauschale und zusätzliche Beträge je Wohneinheit.
Bei mir bleibt es beim Festpreis von 399 Euro.
Weitere Preisbeispiele und Besonderheiten finden Sie im Ratgeber Was kostet ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus.
Was kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohn- oder Mischgebäude?
Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohn- oder Mischgebäude kostet bei energiepass® BREMEN 899 Euro als Festpreis. Bei Büros, Praxen, Hallen und gemischt genutzten Immobilien erhöhen Nutzungszonen, Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und unterschiedliche Betriebszeiten den Rechenaufwand.
Ab dem 1. Januar 2027 sind Verbrauchsausweise nur noch für Gebäude vorgesehen, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Für Nichtwohngebäude ist bei einem neuen Ausweis eine energetische Bilanzierung und damit ein Bedarfsausweis erforderlich.
Bei gemischt genutzten Gebäuden gibt es ab 2027 nur noch einen Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude. Der Verbrauchsausweis steht für ein Mischgebäude nicht zur Verfügung. Je nach Aufteilung können getrennte Bewertungen oder Ausweise erforderlich sein.
Weitere Einzelheiten und Marktbeispiele finden Sie unter Kosten eines Energieausweises für Nichtwohngebäude.
Sie möchten wissen, welcher Festpreis für Ihr Gebäude gilt? Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Jetzt Angebot für Ihren Energieausweis berechnen. Fehlende Angaben kläre ich telefonisch oder per Foto. Möglich ist außerdem eine kostenlose Sichtprüfung von außen, ohne Termin.
Warum unterscheiden sich die Preise für Energieausweise so stark?
Der Preis hängt von der Ausweisart, der Gebäudekomplexität, der Qualität der Daten und der enthaltenen Prüfung ab. Ein Verbrauchsausweis verarbeitet vor allem Verbrauchswerte. Ein Bedarfsausweis bewertet die Gebäudehülle und Anlagentechnik. Wer nur den Endpreis vergleicht, vergleicht deshalb oft verschiedene Leistungen.
Ein billiges Portal überlässt Ihnen häufig die vollständige Dateneingabe.
Das klingt bequem.
Dann fragt das Formular nach Dämmstärken, Bauteilflächen, Heizungsdaten oder dem beheizten Gebäudevolumen.
Und plötzlich wird aus einem günstigen Angebot ein Ratespiel.
Eine fachlich begleitete Erfassung setzt an einer anderen Stelle an.
Fehlende Bauunterlagen sind kein Grund, Werte zu erfinden. Viele Angaben lassen sich über Fotos, Rechnungen, Typenschilder, bekannte Bauteilaufbauten und gezielte Rückfragen einordnen.
Genau hier wirkt meine Best-Case-Optimierung.
Sie ist keine eigene gesetzliche Ausweisart. Sie ist auch kein Versprechen für eine bestimmte Effizienzklasse.
Ich berücksichtige jede belegbare Verbesserung, die bereits am Gebäude vorhanden ist. Dazu gehören erneuerte Fenster, Dämmarbeiten, eine modernisierte Heizung oder ein energetisch verbesserter Anbau.
Das Ergebnis kann besser ausfallen.
Es kann unverändert bleiben.
Entscheidend ist nicht ein möglichst hübscher Buchstabe, sondern eine korrekte Berechnung mit den besten belegbaren Gebäudedaten.
Auch die Lieferzeit gehört zum Vergleich.
Wenn eine Immobilienanzeige vorbereitet wird oder ein Verkauf bereits läuft, kann eine ungeklärte Unterlage den gesamten Ablauf bremsen. Nach vollständiger Übermittlung der erforderlichen Angaben liefere ich den Energieausweis innerhalb von 24 Stunden.
Morgen kann er in Ihrer Inbox liegen.
Aber nur, wenn heute keine Daten geraten werden müssen.
Was ändert sich bei den Kosten und Ausweisarten ab 2027?
Die Umbenennung in GModG hat die Energieausweisregeln im Juli 2026 noch nicht verändert. Das neue Ausweisrecht aus Artikel 2 der Novelle gilt ab dem 1. Januar 2027. Ausweise werden digital und maschinenlesbar, Nichtwohngebäude erhalten die Klassen A bis G und gültige Altdokumente bleiben weiterhin zehn Jahre nutzbar.
Diese Zeitachse schützt vor einer teuren Fehlentscheidung.
2026 werden Energieausweise weiterhin nach den derzeit geltenden Regeln und Mustern ausgestellt. Die Umbenennung des Gesetzes am 29. Juli 2026 hat die Ausweisarten nicht vorzeitig geändert.
Der amtliche Verkündungstext im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 setzt das neue Energieausweisrecht ausdrücklich zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Ab diesem Datum wird der Energieausweis digital und maschinenlesbar ausgestellt. Eine Papierfassung gibt es auf Verlangen.
Die neuen Ausweise enthalten ausführlichere Angaben zu Primärenergie, Endenergie, Treibhausgasemissionen, erneuerbaren Energien und den wesentlichen Energieträgern.
Wohngebäude behalten die Effizienzskala A+ bis H.
Nichtwohngebäude erhalten erstmals eigene Klassen von A bis G. Die Klasse richtet sich nach dem Verhältnis des errechneten Primärenergiebedarfs zum Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes.
Für Nichtwohngebäude ist ab 2027 nur noch der Bedarfsausweis vorgesehen.
Das bedeutet nicht, dass jeder bestehende Ausweis am Silvesterabend wertlos wird.
„Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.“
So bestimmt es § 79 Absatz 3 GModG. Ein 2026 ordnungsgemäß ausgestellter Ausweis bleibt daher grundsätzlich bis zum Ende seiner zehnjährigen Gültigkeit verwendbar.
Ein früherer Verlust der Gültigkeit kommt nur infrage, wenn Änderungen am Gebäude nach § 80 Absatz 2 GModG einen neuen Ausweis erforderlich machen.
Ab 2027 wird außerdem die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags zu einem möglichen Vorlageanlass. Besteht bereits ein gültiger Ausweis, ist allein wegen der Vertragsverlängerung keine neue Ausstellung nötig.
Die neuen Muster nach § 85 Absatz 3 GModG sind noch zu veröffentlichen. Solange diese amtlichen Vorgaben fehlen, wäre eine pauschale Behauptung über konkrete Preissteigerungen ab 2027 Spekulation.
Digital bedeutet nicht automatisch billiger.
Mehr Pflichtangaben und eine sorgfältigere Datenstruktur können den Aufwand sogar erhöhen.
Welche Kosten gehören nicht zum Energieausweis?
Der Energieausweis, ein individueller Sanierungsfahrplan und eine geförderte Sanierung sind verschiedene Leistungen. Der Ausweis dokumentiert die energetische Qualität des Gebäudes. Der iSFP entwickelt eine Sanierungsstrategie. BAFA, KfW und BAB fördern bestimmte Beratungen, Kredite oder Maßnahmen, aber nicht automatisch die Ausstellung des Energieausweises.
Die Grenze ist wichtig.
Wer einen Energieausweis bestellt, bekommt keine vollständige Fördermittelplanung.
Wer einen iSFP beauftragt, bestellt mehr als einen Ausweis.
Die BAFA-Förderung für die Energieberatung von Wohngebäuden beträgt im September 2026 insgesamt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.
Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 850 Euro für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften können für die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung zusätzlich bis zu 250 Euro erhalten.
Diese Förderung betrifft die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan.
Sie betrifft nicht den Energieausweis.
Beim iSFP gehört die Gebäudebegehung zum Produkt. Das unterscheidet diese Leistung auch praktisch von meiner Datenerfassung für Energieausweise per Telefon und Foto.
Für einen förderfähigen Heizungstausch nennt die KfW-Förderung 458 nach den im Juli 2026 angepassten Bedingungen je nach Voraussetzungen Zuschüsse von 30 bis 80 Prozent. Ergänzungskredite haben eigene Bedingungen.
Die frühere KfW-55-Förderung wurde bereits 2022 eingestellt.
Auch in Bremen lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Programmlage. Ältere Internetartikel nennen noch die früheren Bremer Zuschussprogramme „Heizungstausch“ und „Wärmeschutz im Gebäudebestand“, die zum 31. August 2025 beendet wurden.
Aktuelle Finanzierungsangebote veröffentlicht die Bremer Aufbau-Bank unter „Rund ums Haus“. Förderbedingungen können sich ändern. Prüfen Sie deshalb immer das konkrete Programm, bevor Sie einen Auftrag auslösen.
Der Bremer Wärmeplan ist ebenfalls kein Energieausweis.
Die Bremische Bürgerschaft beschloss die kommunale Wärmeplanung am 21. April 2026. Grundlage war die „Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft zur kommunalen Wärmeplanung“, Drucksache 21/773 S vom 7. April 2026.
Der Plan ordnet Gebiete und mögliche Versorgungsperspektiven ein.
Er ändert weder den Preis noch die Gültigkeit eines Energieausweises. Für Wohngebäude löst er auch keine individuelle Sanierungspflicht aufgrund einer schlechten Effizienzklasse aus.
Bei Verkauf und Vermietung trägt grundsätzlich der Eigentümer die Kosten des Energieausweises.
Sie zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung. Bei vermieteten Immobilien kann eine steuerliche Einordnung als Werbungskosten möglich sein. Das sollte im Einzelfall steuerlich geprüft werden.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft trägt regelmäßig die Gemeinschaft die Kosten, wenn der Ausweis für das gemeinschaftliche Gebäude erstellt wird.
Wie vermeiden Sie unnötige Kosten und falsche Energieausweise?
Die teuersten Fehler sind eine unzulässige Ausweisart, erfundene Gebäudedaten und eine Bestellung unter Zeitdruck. Ordnen Sie zuerst das Gebäude ein, sammeln Sie Pläne und Modernisierungsnachweise und lassen Sie offene Punkte klären. So vermeiden Sie eine zweite Bestellung und verbessern die Grundlage für die Berechnung.
Welche drei Schritte führen ohne Umweg zum passenden Ausweis?
Zuerst klären Sie, ob Ihr Objekt ein Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Mischgebäude ist. Danach sammeln Sie die vorhandenen Unterlagen und Fotos. Im dritten Schritt werden widersprüchliche oder fehlende Angaben telefonisch geprüft, bevor sie in die Berechnung einfließen.
- Gebäude einordnen: Entscheidend sind Nutzung, Baujahr, Zahl der Wohnungen und bei Mischobjekten die Verteilung der Flächen.
- Unterlagen sammeln: Hilfreich sind Grundrisse, Flächenangaben, Baujahr, Heizungsdaten sowie Nachweise zu Fenstern und Dämmung.
- Daten prüfen lassen: Unklare Werte werden telefonisch oder anhand geeigneter Fotos geklärt, nicht frei erfunden.
Eigentümer müssen die erforderlichen Informationen bereitstellen.
Der Aussteller muss diese Angaben fachgerecht verwenden, auf erkennbare Widersprüche achten und den Ausweis ordnungsgemäß erstellen.
Eine pauschale alleinige Haftung des Eigentümers wäre deshalb falsch.
Welche zwei Praxis-Tipps sparen bei Bremer Gebäuden Zeit?
Prüfen Sie zuerst die Bauakte und fotografieren Sie danach die nachweisbaren Modernisierungen. Ein Grundriss beantwortet Fragen zu Anbauten, beheizten Flächen und Dachausbauten oft schneller als eine lange Beschreibung. Fotos von Typenschildern, Fensterrahmen und Dämmarbeiten verhindern Rückfragen und ungenaue Annahmen.
Mein erster Praxis-Tipp betrifft die Bauakte.
Bei älteren Bremer Häusern zeigt ein vorhandener Grundriss, welche Flächen ursprünglich genehmigt und wie Anbauten oder Dachgeschosse eingeordnet wurden. Fehlt der Plan, können Sie bei der zuständigen Bremer Bauaktenstelle prüfen, ob Unterlagen vorhanden sind.
Mein zweiter Praxis-Tipp betrifft Modernisierungen.
Fotografieren Sie das Typenschild der Heizung, die Kennzeichnung im Fensterrahmen und sichtbare Dämmaufbauten. Rechnungen oder Handwerkerunterlagen sind noch besser.
„Das Dach wurde irgendwann gemacht“ ist keine belastbare Gebäudedatei.
Ein datierter Nachweis kann dagegen eine tatsächlich vorhandene Verbesserung belegen.
Welche Fehler machen einen günstigen Ausweis teuer?
Häufig bestellt ein Eigentümer die falsche Ausweisart, trägt ungesicherte Werte ein oder wartet bis kurz vor der Immobilienanzeige. Dann drohen Rückfragen, eine unbrauchbare Berechnung oder eine zweite Bestellung. Auch ein niedriger Preis schützt nicht vor rechtlichen Folgen, wenn der Ausweis fehlt oder falsche Angaben enthält.
Der erste Fehler ist der unzulässige Verbrauchsausweis.
Bis Ende 2026 kann er bei einem alten Einfamilienhaus mit bis zu vier Wohnungen ausgeschlossen sein. Dann bezahlen Sie möglicherweise zweimal.
Der zweite Fehler ist falsches Sparen bei der Dateneingabe.
Ein Zahlendreher bei der Fläche, ein falsches Heizungsbaujahr oder eine übersehene Dämmung kann das Ergebnis verändern.
Der dritte Fehler ist Warten.
Pflichtangaben aus einem vorhandenen Energieausweis gehören bereits in kommerzielle Immobilienanzeigen. Interessenten müssen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung einsehen können. Nach Abschluss des Vertrags ist er zu übergeben.
Fehlende oder falsche Energieausweise können nach § 108 GModG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Nicht jeder Fehler führt automatisch zu diesem Höchstbetrag. Entscheidend sind der konkrete Tatbestand, die Verantwortlichkeit und die Umstände des Verstoßes.
Den Zusammenhang zwischen Ausweisart, Gebäudedaten und gesetzlicher Pflicht erläutert die Silo-Seite Energieausweise für Wohngebäude.
Welche Fragen zu Energieausweis-Kosten werden häufig gestellt?
Eigentümer fragen besonders nach der Altbau-Regel, den Verbrauchsdaten ab 2027, der Gültigkeit bestehender Ausweise und den Grenzen der Förderung. Wichtig ist die Trennung: Der Energieausweis dokumentiert das Gebäude, der iSFP plant eine Sanierung und der Bremer Wärmeplan ordnet mögliche Versorgungsperspektiven ein.
Brauche ich ab dem 1. Januar 2027 bei einem alten Einfamilienhaus noch zwingend einen Bedarfsausweis?
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt bei bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 unter den Voraussetzungen des § 80 GModG noch die Bedarfsausweis-Pflicht. Ab 2027 ist für reine Bestandswohngebäude ein Verbrauchsausweis möglich, wenn jährliche, nach Energieträgern getrennte Verbrauchsdaten für zwei Jahre vorliegen und die jüngste Abrechnungsperiode höchstens 18 Monate zurückliegt.
Kann ich 2026 noch einen Energieausweis nach dem bisherigen Recht ausstellen lassen und wie lange bleibt er gültig?
Ja. Ein im Jahr 2026 nach dem geltenden Recht ausgestellter Energieausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre gültig. Die Vorschriften, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten, machen ihn nicht automatisch unwirksam. Nur bestimmte Änderungen am Gebäude können nach § 80 Absatz 2 GModG einen neuen Ausweis erforderlich machen.
Was ändert sich 2027 beim digitalen Energieausweis und bei den Pflichtangaben?
Ab dem 1. Januar 2027 wird der Energieausweis digital und maschinenlesbar ausgestellt, Papier gibt es auf Verlangen. Hinzu kommen ausführlichere Angaben zu Primär- und Endenergie, Treibhausgasemissionen und erneuerbaren Energien. Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H, Nichtwohngebäude erhalten erstmals die Klassen A bis G.
Welche Förderung gibt es 2026 für Energieberatung, iSFP und Sanierung?
Die BAFA fördert eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 50 Prozent, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sind zusätzlich bis zu 250 Euro für die Erläuterung möglich. Der Energieausweis selbst wird dadurch nicht gefördert.
Welche Bedeutung hat der Bremer Wärmeplan für meinen Energieausweis?
Der am 21. April 2026 beschlossene Bremer Wärmeplan hilft dabei, mögliche Wärmenetzgebiete und dezentrale Lösungen einzuordnen. Er verändert weder den Preis noch die Gültigkeit Ihres Energieausweises und löst keine automatische Sanierungspflicht aus. Vor einem Heizungstausch sollten Sie die gebietsbezogenen Aussagen trotzdem in Ihre Entscheidung einbeziehen.
Fazit: Der billigste Energieausweis ist nur dann günstig, wenn er rechtlich zulässig und korrekt berechnet ist. Klären Sie deshalb zuerst die Ausweisart, sichern Sie die Gebäudedaten und vergleichen Sie nicht nur Preise, sondern Leistungen.
Jetzt Festpreis für Ihren Energieausweis berechnen oder energiepass® BREMEN unter 0421 6689 4123 anrufen. Nach vollständigen Angaben erhalten Sie Ihren Ausweis innerhalb von 24 Stunden.

