Wohngebäude

Energieausweis beim Hausverkauf: Was Verkäufer 2026 wirklich riskieren

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Ihr Haus hat ein Preisschild. Sie sehen es nicht. Ihr Käufer schon.

Es steht im Energieausweis. Und 2026 bestimmt dieses Dokument nicht mehr nur, ob Sie ein Bußgeld riskieren. Es bestimmt, ob Ihnen jemand 320.000 oder 270.000 Euro bietet.

Ich sehe es jede Woche in meiner Arbeit als Experte für Energieausweise: Verkäufer, die ihr Einfamilienhaus inserieren, ohne zu verstehen, was der Energieausweis mit ihrem Verkaufspreis macht. Die meisten unterschätzen das Dokument. Manche ignorieren es. Beide zahlen drauf.

In diesem Artikel zeige ich Ihnen, welche Pflichten Sie beim Hausverkauf haben, was die neue Effizienzskala für Ihren Preis bedeutet und wie Sie den Energieausweis vom Problem zum Verkaufsargument machen.

Warum ist der Energieausweis beim Hausverkauf 2026 so wichtig?

Der Energieausweis beim Hausverkauf ist 2026 nicht mehr Bürokratie, sondern Preisschild. Er teilt den Immobilienmarkt in zwei Lager: zukunftsfähig und sanierungsbedürftig. Käufer, Banken und Makler nutzen ihn als erstes Bewertungsinstrument. Ein schlechter Wert kostet nicht 10.000 Euro Bußgeld. Er kostet 50.000 Euro Verkaufspreis.

Der Grund: Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD IV) und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) haben die Spielregeln verändert. Die alte Skala von A+ bis H ist Geschichte. Die neue reicht von A bis G. Das klingt harmlos.

Ist es nicht.

Klasse A ist jetzt nur noch für Nullemissionsgebäude reserviert. Ihr top-gedämmtes Haus mit Gas-Brennwerttherme? Kann diese Klasse technisch nicht erreichen.

Klasse G umfasst per Gesetz die schlechtesten 15 Prozent aller Gebäude. Diese Häuser heißen jetzt offiziell “Worst Performing Buildings”.

Und dazwischen verschiebt sich alles. Ein Haus, das nach alter Skala eine solide D hatte, kann jetzt in den Bereich F rutschen. Ihr Energieausweis von 2019, auf dem noch ein freundliches “D” steht? Der erzählt eine andere Geschichte als die Realität von 2026.

Alte Klasse (bis 2025)Neue Klasse (ab 2026)Was das bedeutet
A+A (teilweise)Nur Nullemissionsgebäude
A / BB / CHocheffizient, Neubau-Standard
C / D / ED / E / FBreiter Bestandsdurchschnitt
F / G / HGWorst Performing Building

Mehr Details zur Einordnung finden Sie auf unserer Seite Energieausweise für Wohngebäude.

Welche Pflichten haben Verkäufer beim Energieausweis?

Verkäufer müssen den Energieausweis beschaffen, in der Anzeige angeben, bei jeder Besichtigung vorlegen und beim Notar übergeben. Jeder Verstoß kostet bis zu 10.000 Euro Bußgeld (GEG). Das sind vier Pflichten. Keine davon ist optional.

Pflicht 1: Beschaffung vor der ersten Besichtigung

Nicht beim Notartermin. Nicht bei der zweiten Besichtigung. Bei der ersten. Wer ein Haus zum Verkauf anbietet, braucht zu diesem Zeitpunkt einen gültigen Energieausweis.

Für Einfamilienhäuser ist der Bedarfsausweis der Standard. Er wird nach DIN V 18599 berechnet — der einzigen noch zulässigen Berechnungsnorm. Vereinfachte Verfahren sind seit 2026 nicht mehr anerkannt.

Pflicht 2: Fünf Angaben in jeder Anzeige

Ob ImmoScout, eBay Kleinanzeigen oder Aushang beim Bäcker. Fünf Angaben müssen in jeder Anzeige stehen (Paragraph 87 GEG):

  1. Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  2. Endenergiekennwert in kWh/m2a
  3. Wesentlicher Energieträger (Gas, Öl, Wärmepumpe)
  4. Baujahr des Gebäudes
  5. Energieeffizienzklasse

Wichtig: Sie geben die Klasse an, die auf Ihrem Ausweis steht. Eigenmächtig in die neue Skala umrechnen ist unzulässig. Welcher Ausweistyp für Sie der richtige ist, hängt von Ihrem Gebäude ab.

Pflicht 3: Vorlage bei jeder Besichtigung

Unaufgefordert. Gut sichtbar. Nicht erst auf Nachfrage. Der Energieausweis muss ausliegen oder dem Exposé beigefügt sein. Alles zur Vorlagepflicht beim Notar erkläre ich in einem eigenen Artikel.

Pflicht 4: Übergabe beim Kaufvertrag

Spätestens beim Notartermin erhält der Käufer ein Original oder eine Kopie. Dokumentieren Sie die Übergabe im Kaufvertrag.

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Was kostet ein fehlender Energieausweis beim Hausverkauf?

Ein fehlender Energieausweis kostet nicht nur Bußgeld. Er kostet Vertrauen. Und Vertrauen ist beim Immobilienverkauf bares Geld. Das Bußgeld von bis zu 10.000 Euro ist der kleinere Schaden.

VerstoßBußgeld
Kein Ausweis bei Besichtigungbis 10.000 EUR
Fehlende Angaben in Anzeigebis 10.000 EUR
Keine Übergabe nach Kaufbis 10.000 EUR
Falsche Daten bereitgestelltbis 5.000 EUR

Aber es geht weiter. Makler haften mit. Die Bußgelder treffen nicht nur den Verkäufer. Auch der beauftragte Makler ist verantwortlich für fehlende Pflichtangaben in Inseraten. Diese Verantwortung lässt sich vertraglich nicht abwälzen.

Und dann das zivilrechtliche Risiko: Verschweigen Sie bewusst den energetischen Zustand, kann der Käufer wegen arglistiger Täuschung klagen. Die Folge? Rückabwicklung des Kaufvertrags. Oder Schadenersatz.

Warum drückt der Energieausweis den Verkaufspreis?

Der sogenannte “Brown Discount” bedeutet: Käufer ziehen die erwarteten Sanierungskosten vom Kaufpreis ab. Ein Haus der Klasse G kann 50.000 bis 90.000 Euro weniger erzielen als ein vergleichbares, saniertes Objekt. Und die Banken verstärken diesen Effekt.

Das funktioniert so:

Ein Kaufinteressent sieht Ihr Einfamilienhaus. Baujahr 1972, 130 Quadratmeter, Ölheizung von 1998. Der Energieausweis zeigt 245 kWh/m2a. Klasse G.

Der Käufer rechnet: Heizungstausch 15.000 Euro. Dachdämmung 20.000 Euro. Fassade 30.000 Euro. Fenster 12.000 Euro. Macht 77.000 Euro. Plus Risikopuffer. Das Angebot liegt bei 290.000 statt 380.000 Euro.

Aber das ist nur die halbe Geschichte.

Banken bepreisen den Energieausweis jetzt direkt. Für Klasse A und B gibt es Zinsrabatte von 0,1 bis 0,2 Prozentpunkten. Klingt wenig. Über 25 Jahre Laufzeit sind das 8.000 bis 15.000 Euro. Für Klasse G steigen die Sicherheitsabschläge bei der Beleihungswertermittlung. Der Käufer bekommt weniger Kredit. Also bietet er weniger.

Das Gegenteil ist der “Green Premium”. Häuser der Klassen A und B erzielen Aufschläge. Niedrige Betriebskosten. Keine Sanierungspflichten. Bessere Finanzierungskonditionen. Alles Argumente, die Käufer mehr zahlen lassen.

Wann brauche ich einen neuen Energieausweis?

Ein Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum (Paragraph 80 Abs. 1 GEG). Aber “formal gültig” und “ökonomisch sinnvoll” sind zwei verschiedene Dinge. Ein Ausweis von 2017 ist bis 2027 gültig. Doch es gibt zwei Fallstricke.

Fallstrick 1: Renovierung. Haben Sie seit der Ausstellung mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle erneuert, verliert der Ausweis seine Gültigkeit. Neue Fassade, neue Fenster, Dachsanierung — jede große Maßnahme kann den Ausweis ungültig machen.

Fallstrick 2: Das Marktproblem. Ein alter Ausweis nach A+-bis-H-Skala ist juristisch in Ordnung. Ökonomisch kann er Sie Geld kosten. Banken verlangen für “Grüne Hypotheken” Angaben wie CO2-Emissionen und den Anteil erneuerbarer Energien. Diese Daten fehlen in alten Ausweisen. Ein Käufer, der diese Finanzierungsvorteile nicht nutzen kann, bietet weniger.

Wie lange die Erstellung eines Energieausweises dauert, erkläre ich in einem eigenen Artikel.

Mein Tipp: Lassen Sie vor dem Verkauf einen neuen Ausweis erstellen. Die Kosten von 299 Euro für ein Einfamilienhaus sind eine Investition, die sich am Verhandlungstisch vervielfacht.

Wie mache ich den Energieausweis zum Verkaufsargument?

Der Energieausweis muss kein Nachteil sein. Wer strategisch vorgeht, verwandelt ihn vom Problem in ein Verkaufsargument. Aus meiner Erfahrung seit 2018 mit tausenden Energieausweisen kenne ich sechs Schritte, die den Unterschied machen.

Schritt 1: Status prüfen. Ist der Ausweis noch gültig? Wurde seit der Ausstellung renoviert? Falls ja: neuen Ausweis erstellen lassen.

Schritt 2: Klasse realistisch einschätzen. Lassen Sie sich zeigen, wo Ihr Haus in der neuen A-G-Skala steht. Überraschungen am Verhandlungstisch sind teurer als eine ehrliche Bestandsaufnahme.

Schritt 3: Low-Hanging Fruits ernten. Geschossdeckendämmung und Rohrleitungsisolierung kosten zusammen 4.000 bis 11.000 Euro. Aber sie können den Unterschied zwischen Klasse G und F ausmachen. Zwischen “Worst Performing Building” und verkaufbarem Bestand.

Schritt 4: iSFP erstellen lassen. Ein individueller Sanierungsfahrplan kostet für ein EFH ca. 2.500 Euro (Eigenanteil nach BAFA-Förderung ca. 1.850 Euro). Er zeigt Käufern einen strukturierten Modernisierungsweg mit Fördermöglichkeiten. Und bringt bei jeder Einzelmaßnahme 5 Prozent Extra-Förderung. Das macht Ihr Haus attraktiver als vergleichbare Objekte ohne Plan.

Schritt 5: Best-Case-Optimierung nutzen. Bei der Erstellung Ihres Energieausweises prüfe ich, ob alle Flächen korrekt erfasst sind, ob Sanierungsmaßnahmen richtig berücksichtigt wurden und ob der bestmögliche Wert erreicht wird. Das kann eine halbe Effizienzklasse ausmachen.

Schritt 6: Dokumentation vorbereiten. Rechnungen über Sanierungen, Schornsteinfegerprotokolle, Wartungsnachweise. Transparenz senkt das wahrgenommene Risiko des Käufers. Und erhöht sein Gebot.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung vorliegen?

Ja. Die Vorlagepflicht gilt bereits bei der allerersten Besichtigung, nicht erst beim Notartermin. Der Energieausweis muss unaufgefordert vorgelegt werden — gut sichtbar ausliegend oder dem Exposé beigeheftet. Bei Verstoß drohen bis zu 10.000 EUR Bußgeld gemäß GEG.

Kann ich mit einem alten Energieausweis (A+ bis H) noch verkaufen?

Ja, solange er nicht älter als 10 Jahre ist und seitdem keine größere Renovierung stattfand. Allerdings fehlen in alten Ausweisen Angaben wie CO2-Emissionen und der Anteil erneuerbarer Energien. Das kann Käufer bei der Finanzierung benachteiligen — und Ihren Verkaufspreis drücken. Ein neuer Ausweis für ein Einfamilienhaus kostet 299 EUR Festpreis.

Was ist der “Brown Discount” beim Hausverkauf?

Der Brown Discount beschreibt den Preisabschlag, den energetisch schlechte Immobilien am Markt hinnehmen müssen. Käufer ziehen erwartete Sanierungskosten vom Kaufpreis ab. Bei Klasse G können das 50.000 bis 90.000 EUR sein. Banken verstärken den Effekt durch schlechtere Finanzierungskonditionen für ineffiziente Gebäude.

Darf ich die Effizienzklasse in der Anzeige selbst umrechnen?

Nein. Sie müssen die Klasse angeben, die auf Ihrem gültigen Energieausweis steht. Eine eigenmächtige Umrechnung von der alten Skala (A+ bis H) in die neue Skala (A bis G) ist unzulässig. Falsche Angaben in der Anzeige können mit bis zu 5.000 EUR Bußgeld geahndet werden.

Brauche ich einen Energieausweis für ein denkmalgeschütztes Haus?

Nein. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Vorlagepflicht befreit (Paragraph 79 Abs. 4 GEG). Kein Energieausweis nötig. Dennoch kann ein freiwillig erstellter Ausweis vertrauensbildend wirken und die Verkaufsverhandlung erleichtern — gerade weil Käufer oft unsicher sind, was sie bei einem Denkmal erwartet.

Fazit

Der Energieausweis ist das Preisschild Ihres Hauses. 2026 mehr denn je. Wer die Pflichten kennt und strategisch handelt, verkauft schneller und besser. Wer sie ignoriert, verschenkt Geld — am Verhandlungstisch, bei der Finanzierung und im schlimmsten Fall vor Gericht.

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Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
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