Wohngebäude

Energieausweis Haus beantragen: Mein Leitfaden für Sie

Wir erstellen Energieausweise in Bremen und 50 km Umkreis. Ihre Immobilie liegt weiter weg? enerprio® liefert bundesweit.

Energieausweis Haus beantragen: Mein Leitfaden für Sie | energiepass® BREMEN, Telefon 0421 6689 4123
Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Energieausweis Haus beantragen bedeutet: Sie übermitteln die Gebäudedaten, ich prüfe und berechne daraus einen registrierten Bedarfsausweis. Für ein Einfamilienhaus kostet er 299 EUR Festpreis. Liegen alle Angaben vollständig und plausibel vor, erhalten Sie den Ausweis innerhalb von 24 Stunden, also morgen in Ihrer Inbox.

Der Antrag ist nicht das Schwierige.

Schwierig wird es, wenn der Ausweis erst vor der ersten Besichtigung bestellt wird, Modernisierungen fehlen oder Wohnfläche und Gebäudenutzfläche verwechselt werden.

Das darf nicht so kompliziert sein.

Ich zeige Ihnen deshalb, welche Angaben wirklich zählen, welche Fehler Zeit kosten und wie Sie einen verwendbaren Energieausweis erhalten.

In diesem Leitfaden erfahren Sie:

  • wann der Energieausweis Pflicht ist
  • warum ich für Wohnhäuser einen Bedarfsausweis erstelle
  • welche Unterlagen tatsächlich helfen
  • wie die Beantragung in drei Schritten funktioniert
  • welche Festpreise gelten
  • was sich am 1. Januar 2027 ändert

Wann müssen Sie für Ihr Haus einen Energieausweis beantragen?

Sie benötigen einen gültigen Energieausweis, wenn Sie ein Haus verkaufen, neu vermieten, verpachten oder verleasen. Spätestens bei der Besichtigung ist er vorzulegen, nach Vertragsschluss zu übergeben. Ein fehlender oder fehlerhafter Ausweis kann nach § 108 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) ein Bußgeld bis 10.000 EUR auslösen.

Der neue Gesetzesname gilt seit dem 29. Juli 2026.

Das neue Energieausweisrecht gilt dagegen erst ab dem 1. Januar 2027. Grundlage ist Artikel 2 der im Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 226 veröffentlichten Novelle vom 23. Juli 2026.

„Der Verkäufer oder Vermieter hat dem potenziellen Käufer oder Mieter spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen.“

§ 80 Abs. 4 GModG, bis 31. Dezember 2026 geltende Fassung

Warten Sie deshalb nicht auf den Notartermin.

Der Notar ersetzt die Vorlage bei der Besichtigung nicht.

Liegt der Ausweis bereits vor, müssen kommerzielle Immobilienanzeigen bestimmte Werte nennen. Bei Wohngebäuden gehören nach § 87 GModG unter anderem Ausweisart, Endenergiewert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse dazu.

Ein Energieausweis ist nach § 79 Abs. 3 GModG grundsätzlich zehn Jahre gültig.

Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt nach dem Jahreswechsel gültig. Die Reform allein löst keine Austauschpflicht aus.

Ab dem 1. Januar 2027 kommt ein weiterer Anlass hinzu: Auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ist der vorhandene gültige Ausweis vorzulegen und anschließend zu übergeben. Das bestimmt § 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung.

Für Baudenkmäler läuft die bisherige Ausnahme am 31. Dezember 2026 aus. Bei einem Verkauf, einer Vermietung oder einer Vertragsverlängerung benötigen deshalb auch Denkmäler ab 2027 einen Energieausweis, sofern nicht bereits ein gültiger Ausweis vorliegt.

Die ausführliche Zeitachse finden Sie im Ratgeber zur Energieausweis-Pflicht 2026.

Welchen Energieausweis sollten Sie für Ihr Haus wählen?

Für Wohnhäuser erstelle ich ausschließlich Bedarfsausweise. Sie bewerten Gebäudehülle und Anlagentechnik unter festgelegten Bedingungen. Ein Verbrauchsausweis hängt dagegen davon ab, wie frühere Bewohner geheizt haben, ob Räume leer standen und wie viele Menschen im Haus lebten. Das macht ihn für den Gebäudevergleich weniger aussagekräftig.

Zwei baugleiche Bremer Reihenhäuser können beim Verbrauchsausweis verschieden aussehen.

Im ersten Haus heizt eine Familie sämtliche Räume.

Im zweiten nutzt eine Person nur zwei Zimmer.

Der Verbrauch unterscheidet sich.

Das Gebäude nicht unbedingt.

MerkmalBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageBerechnete Gebäudehülle und TechnikGemessener Verbrauch
Einfluss der BewohnerGeringHoch
NeubauVorgeschriebenNicht zulässig
LeerstandVerfälscht die Berechnung nichtKann das Ergebnis beeinflussen
Gültigkeit nach § 79 Abs. 3 GModG10 Jahre10 Jahre
Mein Angebot für WohngebäudeJaNein

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt zusätzlich die sogenannte 1977er-Regel.

Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen benötigen grundsätzlich einen Bedarfsausweis, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht mindestens das Wärmeschutzniveau von 1977 erreicht.

Das Baujahr allein entscheidet also nicht.

Ein Haus von 1975 kann durch eine spätere energetische Modernisierung das geforderte Niveau erreichen. Ein unsanierter Altbau kann dagegen klar unter diesem Niveau liegen.

Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Regel. Für bestehende reine Wohngebäude besteht dann grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Die entscheidende Einschränkung wird oft übersehen.

Ein Verbrauchsausweis ist nach § 82 Abs. 1 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung nur für ein Gebäude zulässig, das ausschließlich Wohnzwecken dient.

Ein Wohnhaus mit Laden, Praxis oder Werkstatt ist nicht ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt. Selbst wenn die Wohnnutzung flächenmäßig überwiegt, eröffnet das nicht automatisch den Weg zum Verbrauchsausweis.

Bis Ende 2026 ist bei einem erheblichen Nichtwohnanteil zu prüfen, ob Wohn- und Nichtwohnteil wegen ihrer Nutzung und Anlagentechnik getrennt zu behandeln sind. Nach der geltenden Regelung gilt ein Anteil von mehr als 10 Prozent der Gesamtnutzfläche als nicht mehr unerheblich.

Ab 2027 gibt es für Mischgebäude nur noch einen Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude. Der gemischt genutzte Einzelfall bleibt trotzdem prüfungsbedürftig, weil der Verbrauchsausweis ausdrücklich reinen Wohngebäuden vorbehalten ist.

Für Nichtwohngebäude gibt es ab 2027 nur noch den Bedarfsausweis. Diese Gebäude erhalten dann erstmals Effizienzklassen von A bis G. Wohngebäude behalten dagegen ihre bekannte Skala von A+ bis H.

Die Entscheidungshilfe finden Sie im Vergleich Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis. Grundlagen zum Produkt erklärt die Silo-Seite Energieausweise für Wohngebäude.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bedarfsausweis?

Benötigt werden Angaben zur Größe, Außenhülle, Heizung und Warmwasserbereitung. Grundrisse, Bauzeichnungen, Rechnungen und Fotos helfen, doch Sie brauchen keinen perfekten Aktenordner. Entscheidend ist, dass die verwendeten Gebäudedaten nachvollziehbar und plausibel sind und Modernisierungen mit Jahr, Bauteil und möglichst einem Beleg erfasst werden.

BereichHilfreiche Angaben
GebäudeAdresse, Baujahr, Zahl der Wohnungen und Geschosse
FlächenWohnfläche, Grundrisse und Außenmaße
AußenhülleAufbau von Wänden, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
FensterEinbaujahr, Verglasung und Rahmenart
HeizungEnergieträger, Typ, Baujahr und Foto des Typenschilds
WarmwasserZentral, dezentral, über Heizung oder Strom
ModernisierungJahr, betroffenes Bauteil, Rechnung oder Baubeschreibung

In Bremer Altbauten fehlen häufig vollständige Baupläne.

Das ist kein Grund, bis zur Verkaufsanzeige zu warten.

Fotos und eindeutige Einzelangaben schließen viele Lücken. Daten können telefonisch geklärt oder per Foto übermittelt werden. Einen Termin zur Datenaufnahme im Haus biete ich nicht an.

Kann die Außenansicht eine offene Frage beantworten, ist eine kostenlose Sichtprüfung von außen ohne Termin möglich.

Bei älteren Häusern kann außerdem das Bauaktenarchiv der Stadt Bremen genehmigte Pläne enthalten. Die Einsicht muss beantragt werden. Ob Unterlagen vorhanden sind, hängt vom einzelnen Grundstück und vom erhaltenen Aktenbestand ab.

Praxis-Tipp 1: Fotografieren Sie das Typenschild der Heizung gerade und bei gutem Licht. Hersteller, Modell und Baujahr müssen lesbar sein. Ein einziges scharfes Foto verhindert häufig mehrere Rückfragen.

Praxis-Tipp 2: Schreiben Sie bei jeder Modernisierung Bauteil und Jahr auf. „Dach 2014 gedämmt“ ist verwertbarer als „Dach wurde gemacht“. Eine Rechnung oder Baubeschreibung macht die Angabe belastbar.

Praxis-Tipp 3: Übernehmen Sie die Wohnfläche nicht ungeprüft aus einer alten Immobilienanzeige. Anzeigen, Teilungserklärungen und Bauzeichnungen können unterschiedliche Flächenbegriffe verwenden. Für den Energieausweis zählt die Gebäudenutzfläche, nicht einfach jede irgendwo genannte Quadratmeterzahl.

Wie die Flächen auseinandergehalten werden, erklärt mein Beitrag über Wohnfläche und Gebäudenutzfläche im Energieausweis.

Sie möchten verkaufen oder vermieten? Jetzt den Festpreis für Ihren Bedarfsausweis berechnen. Einfamilienhaus 299 EUR, Mehrfamilienhaus 399 EUR. Offene Fragen kläre ich unter 0421 6689 4123.

Wie läuft die Beantragung in drei Schritten ab?

Sie übermitteln Ihre Gebäudedaten, ich prüfe und berechne den Bedarfsausweis, danach erhalten Sie das registrierte PDF. Liegen alle Angaben vollständig und plausibel vor, dauert der gesamte Ablauf 24 Stunden. Fehlende Details lassen sich häufig telefonisch oder anhand aussagekräftiger Fotos klären, ohne dass ein Termin im Haus nötig ist.

  1. Gebäudedaten angeben: Sie tragen die bekannten Angaben ein und ergänzen hilfreiche Pläne, Rechnungen oder Fotos.
  2. Prüfung und Berechnung erhalten: Ich prüfe Widersprüche, kläre offene Punkte und berücksichtige belegte Modernisierungen vollständig.
  3. Registrierten Ausweis bekommen: Der fertige Ausweis erhält seine gesetzliche DIBt-Registriernummer und kommt als PDF in Ihre Inbox.

Die DIBt-Registriernummer gehört zum konkreten Energieausweis.

Sie ermöglicht die gesetzliche Stichprobenkontrolle. Sie ist kein Qualitätssiegel, das ein Anbieter frei für seine Werbung vergeben kann.

Davon zu unterscheiden ist die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG.

Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Sie erhalten damit keinen beliebig erzeugten Ausdruck, sondern einen registrierten Bedarfsausweis auf Grundlage Ihrer geprüften Gebäudedaten.

Best-Case-Optimierung bedeutet nicht, eine bessere Klasse zu erfinden.

Ich prüfe, ob belegbare Verbesserungen wie neue Fenster, Dachdämmung oder eine modernisierte Heizung vollständig erfasst wurden. Das beste zulässige Ergebnis ist das Ergebnis, das Ihre nachweisbaren Gebäudedaten tragen.

Was ist also riskanter?

Eine ehrliche schlechte Klasse oder eine gute Klasse, die nicht zum Haus passt?

Die ehrliche Klasse ist verwendbar. Die erfundene Klasse kann beim Verkauf zum Problem werden.

Ab dem 1. Januar 2027 werden neu ausgestellte Energieausweise nach § 79 Abs. 2 GModG digital und maschinenlesbar ausgegeben. Papier ist auf Verlangen bereitzustellen. Bereits vorhandene gültige Ausweise bleiben verwendbar.

Was kostet der Energieausweis und welche Fehler sollten Sie vermeiden?

Der Bedarfsausweis kostet für ein Einfamilienhaus 299 EUR Festpreis und für ein Mehrfamilienhaus 399 EUR Festpreis. Enthalten sind Prüfung, Berechnung, DIBt-Registriernummer, Modernisierungsempfehlungen und digitale Auslieferung. Nach vollständigen und plausiblen Angaben erhalten Sie das Dokument innerhalb von 24 Stunden, ohne versteckte Aufschläge für eine schlechte Effizienzklasse.

GebäudetypFestpreis
Einfamilienhaus299 EUR
Reihenhaus als eigenes Gebäude299 EUR
Doppelhaushälfte als eigenes Gebäude299 EUR
Mehrfamilienhaus399 EUR

Eine schlechte Effizienzklasse ist kein Fehler, wenn sie das Gebäude richtig beschreibt.

Auch eine gute Klasse darf nur aus den tatsächlichen oder nachweisbar anzusetzenden Daten entstehen.

Der häufigste vermeidbare Fehler ist Zeitdruck.

Wer den Ausweis erst bestellt, nachdem die Anzeige veröffentlicht wurde, braucht die Pflichtangaben sofort. Fehlen dann Heizungsdaten oder Unterlagen zu einer Dämmung, wird aus einer lösbaren Frage ein Verkaufsproblem.

Der zweite Fehler ist falsche Genauigkeit.

„Fenster ungefähr 2005“ klingt präzise, ist aber keine belastbare Angabe. Ein Foto des Abstandhalters zwischen den Scheiben, eine Rechnung oder eine nachvollziehbare Baubeschreibung hilft mehr.

Der dritte Fehler ist das Verwechseln von Ausweis und Förderung.

Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität des Hauses. Er bewilligt keine Förderung und ersetzt keine technische Förderplanung.

Die KfW nennt für ihre Heizungsförderung 2026 eine Grundförderung von 30 Prozent und mit möglichen Boni insgesamt bis zu 80 Prozent. Nach den KfW-Anpassungen 2026 sind bei der ersten Wohneinheit höchstens 28.000 EUR als Kosten förderfähig. Bedingungen und Förderhöhe müssen vor Beauftragung der Maßnahme direkt im jeweiligen KfW-Programm geprüft werden.

Für Bremer Vorhaben sind außerdem die Bremer Aufbau-Bank mit dem Angebot „Rund ums Haus“ und der Bremer Förderlotse mögliche Anlaufstellen. Förderbedingungen können sich ändern. Der Antrag muss deshalb geprüft werden, bevor Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden.

Der am 21. April 2026 beschlossene Bremer Wärmeplan ist ebenfalls kein Fördernachweis. Der Wärmeplan Bremen 2026 beschreibt die strategische kommunale Planung. Er löst allein weder einen Anschlusszwang noch die Pflicht zu einer bestimmten Heizung aus.

Welche Fragen treten beim Beantragen besonders häufig auf?

Eigentümer fragen vor allem nach der Gültigkeit alter Ausweise, den Änderungen ab 2027, fehlenden Bauplänen und der Abgrenzung zur Förderung. Die Antworten sind meist einfacher als befürchtet. Entscheidend sind das Ausstellungsdatum, die tatsächliche Gebäudenutzung und nachvollziehbare Angaben zu Hülle und Technik.

Bleibt mein vorhandener Energieausweis 2027 gültig?

Ja. Ein gültiger Energieausweis bleibt nach § 79 Abs. 3 GModG grundsätzlich zehn Jahre ab Ausstellung verwendbar. Das neue Energieausweisrecht löst keine allgemeine Austauschpflicht aus. Prüfen Sie dennoch das Ablaufdatum und ob eine spätere umfassende Änderung mit Berechnung des gesamten Gebäudes einen neuen Ausweis erforderlich macht.

Was ändert sich ab 2027 für Wohnhäuser?

Neue Ausweise werden digital und maschinenlesbar erstellt, Papier gibt es auf Verlangen. Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H. Vertragsverlängerungen werden zum Vorlageanlass, die Denkmal-Ausnahme entfällt und für bestehende reine Wohngebäude fällt die bisherige 1977er-Regel zur Wahl der Ausweisart weg.

Welche Verbrauchsdaten gelten 2026 und ab 2027?

Bis Ende 2026 benötigt ein Verbrauchsausweis nach § 82 GModG zusammenhängende Verbrauchsdaten über 36 Monate. Ab 2027 ist er nur für ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Gebäude zulässig. Dann wird der Verbrauch nach Energieträgern differenziert jährlich über zwei Jahre erfasst. Monatswerte verlangt die beschlossene Fassung nicht.

Brauche ich für einen Altbau vollständige Baupläne?

Nein. Fehlende Pläne verhindern den Bedarfsausweis nicht automatisch. Fotos, Maße, Baubeschreibungen und Rechnungen können offene Punkte klären. Schätzungen dürfen belastbare Gebäudedaten jedoch nicht verdrängen. Gerade Dämmung, Fenster und Heizung sollten Sie so genau wie möglich dokumentieren und bei Unklarheiten telefonisch abstimmen.

Ist der Energieausweis ein BAFA- oder KfW-Nachweis?

Nein. Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität des Hauses, bewilligt aber keine Förderung. BAFA, KfW und Bremer Förderprogramme haben eigene technische Bedingungen, Fristen und Nachweise. Auch ein individueller Sanierungsfahrplan verfolgt ein anderes Ziel und ersetzt den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung nicht.

Was sollten Sie jetzt für einen verwendbaren Ausweis tun?

Bestellen Sie den Bedarfsausweis, sobald Verkauf oder Vermietung konkret werden. Legen Sie Grundriss, Heizungsfoto und Modernisierungsnachweise bereit. Je eindeutiger Ihre Angaben sind, desto schneller erhalten Sie einen korrekten Ausweis, dessen Werte Käufer, Mieter und Makler für Besichtigung, Anzeige und Vertrag verwenden können.

Sie brauchen keinen perfekten Aktenordner.

Sie brauchen einen klaren ersten Schritt.

Jetzt Energieausweis für Ihr Haus zum Festpreis berechnen. Bei Fragen erreichen Sie mich unter 0421 6689 4123. Nach vollständigen und plausiblen Angaben liegt der Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden in Ihrer Inbox.

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie mich an - ich berate Sie persönlich und kostenlos.

Energieausweis bestellen

In 2 Minuten zum Angebot. Festpreis, keine versteckten Kosten.

Kundenstimmen

Echte Kundenstimmen, direkt aus unseren Postfächern

5,0 von 5 aus 105 echten Kunden-E-Mails

„Vielen Dank mal wieder für die schnelle Ausfertigung des EA.“

Burgberg Immobilien Burgberg Immobilien

„Vielen vielen Dank für die schnelle und zuverlässige Zustellung des Energieausweises. Ich bin begeistert :)“

Bianca Müller Seeluft Immobilien

„Vielen Dank für Ihre wertvolle, rasche Arbeit.“

Jutta Schildknecht / Claudia Wiemann
Energieausweis: morgen geliefert Jetzt bestellen