Wohngebäude

Energieausweis: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – Was ist besser?

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welcher ist der richtige? Diese Frage stellen mir Eigentümer fast täglich. Manche schwören auf den Verbrauchsausweis: „Der zeigt doch, was wirklich verbraucht wird!” Andere bevorzugen den Bedarfsausweis: „Der ist objektiver.” In Wahrheit hängt die Antwort von Ihrem Gebäude und Ihrer Situation ab.

Der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis ist eine der am häufigsten gestellten Fragen in meiner Praxis als Experte für Energieausweise in Bremen. Dabei ist die Antwort gar nicht so kompliziert – wenn man die Systematik versteht. In diesem umfassenden Guide erkläre ich Ihnen nicht nur die technischen Details beider Ausweistypen, sondern gebe Ihnen konkrete Entscheidungshilfen für Ihre individuelle Situation. Egal, ob Sie verkaufen, vermieten oder sanieren möchten.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Was ist besser?

Die direkte Antwort: Keiner ist generell “besser”. Der Bedarfsausweis eignet sich ideal für Neubauten, sanierte Gebäude und Objekte mit untypischem Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis ist besser geeignet für unveränderte Altbauten mit typischer Nutzung und langjährigen Verbrauchsdaten.

Die Wahl hängt also maßgeblich von drei Faktoren ab:

  1. Dem Zustand und Alter Ihres Gebäudes
  2. Der geplanten Nutzung des Ausweises (Verkauf/Vermietung)
  3. Der Verfügbarkeit von Verbrauchsdaten

Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis (technisch korrekt: “Bedarfsorientierter Energieausweis”) basiert auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs Ihres Gebäudes. Ein zertifizierter Energieberater ermittelt die Werte nach dem sogenannten Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 oder bei Wohngebäuden alternativ nach dem Verfahren nach DIN 4108-6 und DIN EN 12831-1.

Wie funktioniert die Berechnung?

Der Energieberater erfasst alle relevanten Gebäudedaten:

  • Baukörper: Wandflächen, Dachflächen, Fensterflächen
  • Bauteilqualität: Wärmedämmung, U-Werte der Bauteile
  • Heizsystem: Art, Baujahr, Effizienz
  • Warmwasserbereitung: System, Speicher, Verbrauchsverhalten
  • Lüftung: Fensterlüftung oder mechanische Systeme

Diese Daten werden in einer komplexen Software berechnet, die das Referenzklima (für Bremen: Deutsche Mittelklimaregion) und ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde legt. Das Ergebnis ist der Endenergiebedarf in kWh/(m²·a). Was die einzelnen Werte im Energieausweis bedeuten, erkläre ich in einem separaten Artikel.

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Vorteile des Bedarfsausweises

Der große Vorteil: Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Zwei identische Gebäude erhalten denselben Bedarfsausweis – egal, ob die Bewohner im Winter bei 18°C oder 24°C heizen. Das macht ihn besonders aussagekräftig für:

  • Käufer, die das eigene Nutzerverhalten einschätzen möchten
  • Gebäude mit ungewöhnlicher Nutzung (z.B. Ferienwohnungen)
  • Objekte, die lange leer standen
  • Sanierte Gebäude, deren Verbrauchsdaten noch nicht repräsentativ sind

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten des Gebäudes. Hier werden die realen Heizkostenabrechnungen oder Energiekontrollmessungen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren herangezogen.

Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis

Damit ein Verbrauchsausweis aussagekräftig ist, müssen nach § 82 Abs. 1 GEG folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Mindestens drei vollständige Abrechnungsjahre mit typischer Nutzung
  2. Keine wesentlichen baulichen Veränderungen in diesem Zeitraum
  3. Typische Nutzung des Gebäudes (keine Leerstände, keine gewerbliche Sondernutzung)
  4. Mehr als 30% der Wohnfläche müssen beheizt sein

Berechnungsmethode

Der Energieberater addiert die verbrauchten Energieträger (Öl, Gas, Strom, Holz etc.) der letzten drei Jahre, bildet den Durchschnitt und setzt diese Werte ins Verhältnis zur beheizten Fläche. Anschließend erfolgt eine Klimabereinigung, um ungewöhnlich milde oder strenge Winter auszugleichen.

Wann ist der Verbrauchsausweis sinnvoll?

Der Verbrauchsausweis ist besonders nützlich für:

  • Unveränderte Altbauten mit jahrelanger, typischer Nutzung
  • Schnelle Erstellung ohne aufwändige Gebäudeaufnahme
  • Oft geringerer Aufwand bei der Erstellung
  • Mehrfamilienhäuser, wo der tatsächliche Verbrauch oft die beste Planungsgrundlage ist

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Der detaillierte Vergleich

Die folgende Vergleichstabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

KriteriumBedarfsausweisVerbrauchsausweis
BerechnungsgrundlageTheoretische Berechnung nach DINTatsächlicher Energieverbrauch
DatenquelleGebäudedaten, Bauteile, HeizsystemHeizkostenabrechnungen (3 Jahre)
NutzerverhaltenStandardisiert (Referenznutzung)Tatsächliches Verhalten
AussagekraftGebäudequalität unabhängig vom NutzerRealer Verbrauch mit aktueller Nutzung
ErstellungsaufwandHoch (ca. 2-3 Stunden Vor-Ort)Geringer (ca. 30-60 Minuten)
Kosten (bei uns)299 € Festpreis (EFH)299 € Festpreis (EFH)
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre
Pflicht bei NeubauJa (keine Verbrauchsdaten vorhanden)Nein
Pflicht bei ≤4 WE + Bauantrag vor 1977Ja (§ 80 Abs. 4 GEG)Nein
Wahlfreiheit bei AltbauJaJa (wenn 3 Jahre Daten vorliegen)

Kosten-Vergleich im Detail

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Gebäudetyp und Ausweisart:

GebäudetypBedarfsausweisVerbrauchsausweis
Einfamilienhaus299 € (Festpreis)299 € (Festpreis)
Mehrfamilienhaus399 € (Festpreis)399 € (Festpreis)
Gewerbegebäude499 €499 €

Hinweis: Bei energiepass® BREMEN bieten wir beide Ausweistypen zum gleichen Festpreis an. Andere Anbieter berechnen für den Bedarfsausweis oft mehr, da der Erstellungsaufwand höher ist.

Wann ist welcher Ausweis Pflicht? Die GEG-Regelungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 81 und § 82, wann welcher Ausweistyp erforderlich ist. Als DIBt-registrierter Experte für Energieausweise kenne ich diese Regelungen auswendig – hier die wichtigsten Eckpunkte:

§ 81 GEG: Bedarfsausweis-Pflicht

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei:

  1. Neubauten – hier liegen noch keine Verbrauchsdaten vor, daher ist nur ein Bedarfsausweis möglich
  2. Wohngebäude mit höchstens 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden (§ 80 Abs. 4 GEG)

§ 82 GEG: Verbrauchsausweis möglich

Ein Verbrauchsausweis ist zulässig bei:

  1. Bestandsgebäuden ohne Sanierung – sofern 3 Jahre Verbrauchsdaten vorliegen
  2. Bei typischer Nutzung – keine Ferienwohnungen, keine gewerbliche Sondernutzung
  3. Wenn das Gebäude überwiegend beheizt ist – mindestens 30% der Wohnfläche

Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht

In bestimmten Fällen ist kein Energieausweis erforderlich:

  • Kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche (§ 79 Abs. 4 GEG)
  • Baudenkmäler können auf Antrag befreit werden (§ 105 GEG)
  • Gebäude für religiöse Zwecke
  • Gebäude, die zum Abriss bestimmt sind
  • Eigengenutzte Immobilien (kein Verkauf/Vermietung geplant)

Entscheidungshilfe: Für welches Gebäude welcher Ausweis?

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Experte für Energieausweise in Bremen habe ich folgende Entscheidungsmatrix entwickelt:

Wählen Sie den BEDARFSAUSWEIS, wenn:

Ihr Gebäude neu ist oder kernsaniert wurde
Sie verkaufen und das Nutzerverhalten der Vorbesitzer unrepräsentativ war
Ihr Gebäude längere Zeit leer stand
Sie planen eine Sanierung (Bedarfsausweis zeigt Potenziale)
Sie eine Ferienwohnung oder gewerbliche Einheit haben
Die Verbrauchsdaten unvollständig oder nicht repräsentativ sind

Wählen Sie den VERBRAUCHSAUSWEIS, wenn:

Ihr Gebäude unverändert ist und typisch genutzt wird
Sie mindestens 3 Jahre repräsentative Heizkostenabrechnungen haben
Sie eine schnelle Erstellung wünschen
Sie schnell einen Ausweis benötigen
Sie ein Mehrfamilienhaus mit gleichbleibender Nutzung haben
Das Gebäude gut gedämmt ist und der Verbrauch niedrig

Typisches Szenario aus der Praxis

Ein Mehrfamilienhaus aus den 1960er-Jahren mit Gasheizung: Der Verbrauchsausweis zeigt oft niedrigere Werte als der Bedarfsausweis – nämlich dann, wenn die Bewohner sparsam heizen und niedrige Raumtemperaturen akzeptieren. Für einen Käufer mit normalen Wohnkomfort-Ansprüchen wäre der Bedarfsausweis in diesem Fall aussagekräftiger, weil er das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet.

Umgekehrt kann der Verbrauchsausweis höher ausfallen, wenn die Bewohner großzügig heizen. In beiden Fällen gilt: Die Werte können um eine oder sogar zwei Effizienzklassen auseinanderliegen.

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Kann man zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich – aber mit Einschränkungen:

Von Verbrauchsausweis zu Bedarfsausweis

Dieser Wechsel ist jederzeit möglich. Viele Eigentümer entscheiden sich dafür, wenn:

  • Sie vor dem Verkauf einen besseren Energiewert präsentieren möchten
  • Der Verbrauchsausweis ungünstig ausfiel (z.B. durch sparsame Vormieter)
  • Sie das Gebäude zwischenzeitlich saniert haben
  • Der Verbrauchsausweis bald abläuft und neu erstellt werden muss

Von Bedarfsausweis zu Verbrauchsausweis

Dieser Wechsel ist nur möglich, wenn:

  • Das Gebäude seit mindestens 3 Jahren typisch genutzt wird
  • Mindestens 3 Jahre Verbrauchsdaten vorliegen
  • Keine wesentlichen baulichen Veränderungen in diesem Zeitraum stattfanden

Wichtig: Nach einer Sanierung ist der Wechsel zurück zum Verbrauchsausweis nicht möglich!

Vor- und Nachteile im Überblick

Bedarfsausweis: Die Stärken und Schwächen

Vorteile:

  • Unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten
  • Zeigt das energetische Potenzial des Gebäudes
  • Vergleichbar zwischen verschiedenen Gebäuden
  • Notwendig für Sanierungsplanung und Förderanträge
  • Muss bei Neubauten und Sanierungen verwendet werden
  • Höhere Glaubwürdigkeit beim Verkauf

Nachteile:

  • Bei vielen Anbietern höhere Kosten als der Verbrauchsausweis
  • Längere Erstellungszeit (Vor-Ort-Termin erforderlich)
  • Theoretischer Wert kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen
  • Bei schlechter Gebäudequalität fallen die Werte oft schlechter aus

Verbrauchsausweis: Die Stärken und Schwächen

Vorteile:

  • Oft günstiger als der Bedarfsausweis (bei uns beide Typen zum Festpreis)
  • Schnellere Erstellung (keine aufwändige Gebäudeaufnahme)
  • Zeigt den realen Verbrauch
  • Gut für Mehrfamilienhäuser mit typischer Nutzung
  • Weniger Aufwand für Eigentümer

Nachteile:

  • Abhängig vom Nutzerverhalten (Heizgewohnheiten)
  • Nicht bei Neubauten oder Sanierungen zulässig
  • Bei ungewöhnlichem Nutzerverhalten nicht repräsentativ
  • Schwierig bei unvollständigen Verbrauchsdaten
  • Weniger aussagekräftig für Kaufentscheidungen

Ihr Energieausweis – professionell und unkompliziert

Sind Sie unsicher, welcher Ausweis für Ihr Gebäude der Richtige ist? Lassen Sie sich von einem Experten beraten. Ich analysiere Ihre Situation und empfehle Ihnen die optimale Lösung – ohne versteckte Kosten.

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FAQ: Häufige Fragen zu Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Welcher Ausweis ist besser für den Verkauf?

Für den Verkauf ist in der Regel der Bedarfsausweis besser, da er unabhängig vom Nutzerverhalten ist. Käufer können so einschätzen, welche Energiekosten bei ihrem eigenen Nutzerverhalten entstehen. Der Verbrauchsausweis kann bei sparsamen Vorbesitzern zu überoptimistischen Erwartungen führen, die der neue Eigentümer nicht einlösen kann.

Kann ich selbst wählen, welchen Ausweis ich bekomme?

Ja, bei Bestandsgebäuden ohne Sanierung können Sie wählen – sofern für den Verbrauchsausweis die Voraussetzungen (3 Jahre Daten, typische Nutzung) erfüllt sind. Bei Neubauten oder Sanierungen ist der Bedarfsausweis nach § 81 GEG zwingend vorgeschrieben.

Was ist günstiger: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Bei vielen Anbietern ist der Verbrauchsausweis günstiger, da der Erstellungsaufwand geringer ist. Bei uns zahlen Sie für ein Einfamilienhaus 299 EUR Festpreis – egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Alle Details zu den Energieausweis-Kosten finden Sie in meinem ausführlichen Kosten-Ratgeber.

Welcher Ausweis gilt länger?

Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren (§ 84 GEG). Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden – unabhängig davon, welchen Typ Sie ursprünglich gewählt haben.

Kann ich nachträglich vom Verbrauchsausweis zum Bedarfsausweis wechseln?

Ja, das ist jederzeit möglich. Viele Eigentümer wechseln, wenn der Verbrauchsausweis ungünstige Werte zeigt (z.B. durch sparsame Vorbesitzer) oder wenn eine Sanierung ansteht. Der neue Bedarfsausweis ersetzt dann den alten Verbrauchsausweis.

Was ist bei einer Sanierung besser?

Nach einer grundlegenden Sanierung ist ein Verbrauchsausweis oft nicht sinnvoll, da die alten Verbrauchsdaten nicht mehr repräsentativ für das sanierte Gebäude sind. Es braucht erst drei Jahre neue Verbrauchsdaten, bevor ein Verbrauchsausweis erstellt werden kann. Bis dahin ist der Bedarfsausweis die richtige Wahl.

Welcher Ausweis ist bei Mietwohnungen Pflicht?

Bei der Vermietung gilt derselbe Unterschied wie beim Verkauf: Bei Bestandsgebäuden können Sie wählen (sofern Verbrauchsdaten vorliegen), bei sanierten Objekten ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für Mehrfamilienhäuser mit vielen Mietern ist der Verbrauchsausweis oft praktikabler, da er den tatsächlichen durchschnittlichen Verbrauch abbildet.

Kann ich einen Energieausweis online erstellen lassen?

Ja, beide Ausweistypen können auch online erstellt werden. Für den Bedarfsausweis benötigt der Energieberater jedoch detaillierte Gebäudedaten oder einen Vor-Ort-Termin. Bei energiepass® BREMEN können Sie bequem online starten und ich kläre die Details im persönlichen Gespräch – telefonisch oder vor Ort in Bremen.

Was passiert, wenn ich den falschen Ausweis wähle?

Wenn Sie bei einem Neubau oder sanierten Gebäude fälschlicherweise einen Verbrauchsausweis erstellen lassen, ist dieser nicht rechtsgültig. Bei Verkauf oder Vermietung können Sie rechtliche Probleme bekommen. Lassen Sie sich deshalb vorher professionell beraten – ich helfe Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Alle Informationen zu Energieausweisen für Wohngebäude finden Sie auf meiner Übersichtsseite. Besitzen Sie einen Altbau? Dann lesen Sie meinen Ratgeber Energieausweis für altes Haus.

Fazit: Die richtige Wahl für Ihr Gebäude

Die Entscheidung zwischen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis hängt maßgeblich von Ihrem Gebäude und Ihrem Ziel ab:

  • Wählen Sie den Bedarfsausweis, wenn Ihr Gebäude neu, saniert oder ungewöhnlich genutzt ist – oder wenn Sie vor dem Verkauf stehen und eine neutrale Bewertung wünschen.

  • Wählen Sie den Verbrauchsausweis, wenn Ihr Gebäude unverändert ist, Sie repräsentative Verbrauchsdaten haben und Kosten sparen möchten.

Beide Ausweise erfüllen ihre gesetzliche Funktion und sind 10 Jahre gültig. Die wichtigste Erkenntnis: Es gibt keinen generell “besseren” Ausweis – nur den für Ihre Situation passenderen.

Als DIBt-registrierter Experte für Energieausweise für Bremen und Umgebung berate ich Sie gerne persönlich und unverbindlich. Gemeinsam finde ich die optimale Lösung für Ihr Gebäude – transparent, fachkundig und zu fairen Konditionen.

Rufen Sie mich an: 0421 6689 4123 – oder nutzen Sie meinen Online-Rechner für Ihren Energieausweis.

Stephan Grosser, Ihr Experte für Energieausweise in Bremen

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