Altbau-Spezialist

Energieausweis für Ihr altes Haus

Sie haben ein altes Haus und brauchen einen Energieausweis? Als Altbau-Spezialist in Bremen kenne ich die typischen Bremer Häuser aus der Gründerzeit, Nachkriegsbauten und 70er-Jahre-Immobilien. Ich optimiere Ihren Ausweis auf den bestmöglichen Wert.

Stephan Grosser - Ihr Experte für Energieausweise bei alten Häusern
Stephan Grosser Gründer energiepass® BREMEN & Ihr Ansprechpartner

Echte Kundenstimmen — direkt aus unseren Postfächern

200+ Energieausweise jeden Monat

"Ganz herzlichen Dank für die prompte Abwicklung und den tollen Service. Ich empfehle Sie sehr gern weiter."

Martina L. Bremen

"Herzlichen Dank für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung."

Agnes H. HBJU Hausverwaltung Bremen

"Vielen Dank für die trotz der schwierigen Umstände zügige Erstellung der drei Energieausweise."

Horst S. Immobilien-Kontor Degen + Siemers Hude

Bedarfsausweis Pflicht bei alten Häusern?

Ja, in vielen Fällen! Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt einen Bedarfsausweis vor, wenn:

  • Der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde UND
  • Das Haus weniger als 5 Wohneinheiten hat UND
  • Die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung (1977) nicht erfüllt sind

Unsicher? Ich prüfe das kostenlos für Sie und berate Sie, welchen Ausweis Sie wirklich brauchen.

Welches alte Haus haben Sie?

Ich kenne alle Baujahre und ihre typischen Eigenschaften. Das hilft mir, Ihren Energieausweis optimal zu gestalten.

Gründerzeit (vor 1920)

Altbremer Häuser, Jugendstil-Villen, massive Ziegelwände. Oft gute Dämmwerte durch dicke Wände, aber Schwachstellen bei Fenstern und Dach.

Nachkriegsbau (1945–1960)

Wiederaufbau-Häuser, oft einfache Bauweise. Typisch: dünne Wände, Einfachverglasung, ungedämmte Kellerdecke.

60er/70er Jahre

Flachdächer, große Fensterflächen, Bungalows. Vor 1977 ohne Wärmeschutzverordnung gebaut – Bedarfsausweis oft Pflicht.

80er/90er Jahre

Erste Wärmeschutzverordnungen greifen. Bessere Dämmung, Isolierverglasung. Hier reicht oft ein Verbrauchsausweis.

Best-Case-Optimierung für Ihren Altbau

Ein altes Haus muss keinen schlechten Energieausweis haben! Ich analysiere alle Modernisierungen und Sanierungen, die Sie bereits durchgeführt haben:

  • Neue Fenster eingebaut? Wird berücksichtigt!
  • Dach gedämmt? Verbessert den Wert!
  • Heizung modernisiert? Fließt ein!
  • Fassade gedämmt? Großer Unterschied!

Ergebnis: Ein realistischer, optimierter Energieausweis, der den wahren Zustand Ihres Hauses widerspiegelt - nicht schlechter als nötig.

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Ich hole das Beste aus Ihrem Altbau heraus

Festpreise für Energieausweise für Ihr altes Haus

Keine versteckten Kosten. Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Altes Einfamilienhaus

299 EUR
Festpreis inkl. MwSt.
  • Verbrauchs- ODER Bedarfsausweis
  • Best-Case-Optimierung inklusive
  • DIBt-registriert, 10 Jahre gültig
  • PDF per E-Mail in 24h
  • Original per Post auf Wunsch
Jetzt bestellen

Häufige Fragen zu alten Häusern

Die wichtigsten Antworten für Altbau-Besitzer.

  • Was kostet ein Energieausweis für ein altes Haus?

    Ein Energieausweis für ein altes Haus kostet bei uns 299 EUR (Einfamilienhaus) bzw. 399 EUR (Mehrfamilienhaus) - Festpreis, egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Best-Case-Optimierung und DIBt-Registrierung sind inklusive. Keine versteckten Kosten.

  • Ist ein Energieausweis für ein altes Haus vorgeschrieben?

    Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (§ 80 GEG) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Pflicht - unabhängig vom Baujahr. Bei alten Häusern mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten ist sogar ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllt.

  • Kann ich ein altes Haus ohne Energieausweis verkaufen?

    Nein. Beim Verkauf muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wer ohne gültigen Energieausweis verkauft, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR (§ 108 GEG). Außerdem muss die Energieeffizienzklasse bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden.

  • Welche Häuser sind vom Energieausweis befreit?

    Befreit sind laut GEG: Baudenkmäler, Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, Kirchen und religiöse Gebäude, Gebäude die zum Abriss bestimmt sind, sowie rein saisonal genutzte Gebäude (weniger als 4 Monate pro Jahr). Wichtig: Allein das Alter eines Hauses befreit nicht von der Energieausweispflicht.

  • Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

    Ohne gültigen Energieausweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR nach § 108 GEG. Das gilt bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung. Kontrolliert wird das von den zuständigen Landesbehörden. Ich erstelle Ihren Energieausweis innerhalb von 24 Stunden - damit sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Welche Unterlagen werden für den Energieausweis benötigt?

    Hilfreich sind: Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart und Informationen zu durchgeführten Sanierungen (z. B. neue Fenster, Dachdämmung, Heizungstausch). Bei alten Häusern fehlen oft Unterlagen - kein Problem. Bei einer Vor-Ort-Überprüfung nehme ich alle notwendigen Daten selbst auf.

  • Was muss bei einem 50 Jahre alten Haus saniert werden?

    Das GEG schreibt keine pauschale Sanierungspflicht für 50 Jahre alte Häuser vor. Pflichten gibt es bei Eigentümerwechsel: ungedämmte oberste Geschossdecken müssen gedämmt und sehr alte Heizkessel (über 30 Jahre) müssen ausgetauscht werden. Der Energieausweis zeigt Ihnen, wo Ihr Haus steht und welche Maßnahmen sich lohnen.

  • Was muss ich sanieren, wenn ich ein altes Haus kaufe?

    Als neuer Eigentümer haben Sie nach GEG zwei Pflichten innerhalb von 2 Jahren: Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden (falls noch nicht geschehen) und Heizkessel älter als 30 Jahre müssen ausgetauscht werden. Darüber hinaus gibt es keine Sanierungspflicht. Ein Energieausweis hilft Ihnen, den energetischen Zustand einzuschätzen.

  • Bekommt mein altes Haus automatisch eine schlechte Energieklasse?

    Nein! Ein altes Haus kann durchaus gute Werte erreichen, wenn es modernisiert wurde. Durch meine Best-Case-Optimierung berücksichtige ich alle Verbesserungen wie neue Fenster, Dachdämmung oder eine moderne Heizung. Viele Altbauten erreichen Klasse C oder D - deutlich besser als erwartet.

  • Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

    Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Heizkosten der letzten 3 Jahre. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und Heizungstechnik - unabhängig vom Nutzerverhalten. Bei alten Häusern (Bauantrag vor 1.11.1977, bis 4 Wohneinheiten) ist der Bedarfsausweis in der Regel Pflicht.

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